Geldscheine verbrennen oder für künstlerische Zwecke nutzen erlaubt!
Zehn Punkte Der Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels sollte auf drei Kernpunkten beruhen: Verpflichtende Annahme von Banknoten und Münzen, Annahme zum vollen Nennwert und Entlastung von Zahlungsverpflichtungen. Die Annahme von Barzahlungen sollte die Regel sein: Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben…
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