Geldscheine verbrennen oder für künstlerische Zwecke nutzen erlaubt!
Zehn Punkte
- Der Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels sollte auf drei Kernpunkten beruhen: Verpflichtende Annahme von Banknoten und Münzen, Annahme zum vollen Nennwert und Entlastung von Zahlungsverpflichtungen.
- Die Annahme von Barzahlungen sollte die Regel sein: Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich (z.B. wenn der Einzelhändler über zu wenig Wechselgeld verfügt).
- Die Annahme von Banknoten mit hoher Stückelung sollte ebenfalls die Regel sein.
- Bei Barzahlungen sollten keine Aufschläge berechnet werden.
- Die Mitgliedstaaten sollten keine neuen Rundungsregeln in Bezug auf die nächsten fünf Cent annehmen.
- Die Mitgliedstaaten sollten alle als geeignet erachteten Maßnahmen ergreifen, um die Verwendung von Euro-Sammelmünzen als Zahlungsmittel zu verhindern.
- Gefärbte Banknoten sollten an die nationalen Zentralbanken zurückgegeben werden, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gestohlen wurden.
- Die vollständige Vernichtung von Euro-Banknoten oder Münzen durch Einzelpersonen in kleinen Mengen sollte nicht verboten werden.
- Die Beschädigung von Banknoten und Münzen für künstlerische Zwecke sollte toleriert werden.
- Die Entscheidung über die Vernichtung von für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen sollte nicht von einer nationalen Behörde alleine getroffen werden.
Die Meldung ist zwar schon vom März, aber „brandaktuell“.
Die zehn Punkte oben hat sich nicht etwa ein Journalist aus den Fingern gesaugt, sondern wurden von einer „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ unter der Leitung der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank erarbeitet.
Man kann sich ja fragen, wozu man diese Zehn Punkte gerade jetzt wohl braucht, eines beweisen sie allemal: Geld ist etwas seltsames.
Da stellen die Staaten (also wir alle) durch die Notenbanken Geldscheine zur Verfügung und sagen den Nutzern derselben: „Tut damit was ihr wollt. Bemalt sie, besprüht sie, verbrennt sie oder nutzt sie zum Bezahlen. Passt schon. Irgendwie.“
Es wäre an der Zeit, den Geldschein als Gemeingut zu betrachten, was er im Grunde ist, denn der Staat bezahlt nicht nur seine Bereitstellung. Indem er ein solides (mehr oder weniger) Staatsgefüge schafft, stattet er den Geldschein mit dem wichtigsten aus, das er überhaupt verkörpern kann: dem Vertrauen.
Das Vertrauen in die Gemeinschaft aller Menschen eines Währungsgebietes macht Geld zu Geld und Waren und Leistungen austauschbar. Diesem Geld stünde das Recht auf die Achtung seines inneren Wertes zu.
7. Die Einhaltung der optimalen Nutzung aller in Umlauf gebrachten Münzen und Banknoten soll durch die Notenbanken gewährleistet werden.
8. Durch Gebühren wird die Vorenthaltung und Hortung von Münzen und Banknoten eingeschränkt. Bargeld soll stetig umlaufen und den Wirtschaftsverkehr optimal begleiten.
9. Der Gebühreneinzug wird durch geeignete Maßnahmen und Erlasse vorgenommen, die ein Umgehen ausschließen.
10. Die Entscheidung über die Vernichtung von Geldscheinen oder deren Schöpfung wird von den Notenbanken gemäß den wirtschaftlichen Erfordernissen optimal abgestimmt, was wiederum nur durch einen steten, steuerbaren Geldumlauf gewährleistet werden kann.
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