Schwerter Erklärung – Stiftung Trias

Eigen­tum verpflich­tet – mehr Boden für das Gemeinwohl – - – 

Die Schwer­ter Erklä­rung wurde auf der „Boden­ta­gung“ der Stif­tung trias, die am 30./31. März 2017 in Schwer­te (NRW) statt­fand, erar­bei­tet. Die Stif­tung trias ist Initia­to­rin und Schirm­her­rin dieser Erklärung. – - – 

Die Speku­la­ti­on mit Grund und Boden gefähr­det zuneh­mend den sozia­len Frie­den. Boden ist eine endli­che Ressour­ce. Wohnen und der Zugang zu Boden ist nur noch mit entspre­chend großer finan­zi­el­ler Ausstat­tung möglich. Dabei treten Nach­bar­schafts­in­itia­ti­ven und gemein­nüt­zi­ge Projek­te gegen das globa­le Finanz­ka­pi­tal an. Die Frage „Wem gehört die Stadt?“ stellt sich heute mit beson­de­rer Dring­lich­keit. Und obwohl das Grund­ge­setz in Arti­kel 14 mit „Eigen­tum verpflich­tet“ das Leit­ziel für eine gemein­wohl­ori­en­tier­te Entwick­lung vorgibt, sieht die Reali­tät in Deutsch­land aktu­ell ganz anders aus. Dem Ausein­an­der­drif­ten der Boden­prei­se ist abzu­le­sen, dass der Markt in seiner Regu­lie­rungs­funk­ti­on versagt: Leer­stand und Verfall in den schrump­fen­den Regio­nen, Kampf um jeden Quadrat­me­ter in den Metro­po­len. Boden­be­sitz ist die zentra­le Eigen­tums­fra­ge und muss heute wieder stär­ker mit Blick auf das Wohl der Allge­mein­heit und als ein den Eigen­tü­mer aktiv verpflich­ten­des Natur- und Sozi­al­gut bemes­sen werden. Boden ist das notwen­di­ge Funda­ment für das Gemein­wohl, Boden ist Zukunft! – - – 

Boden dem Markt entziehen – - – 

Wir stehen vor gewal­ti­gen Heraus­for­de­run­gen in zentra­len Berei­chen der Gesell­schaft. Der Zerstö­rung der Natur durch fort­schrei­ten­de Land­nah­me und der zuneh­men­den Unge­rech­tig­keit durch die Domi­nanz des Mark­tes kann nur mit Struk­tu­ren begeg­net werden, die Grund und Boden dauer­haft der Speku­la­ti­on entziehen. – - – 

Mehr Boden für Projek­te der Zivilgesellschaft – - – 

Lösun­gen für die aktu­el­len Frage­stel­lun­gen bedür­fen der Betei­li­gung und der Inno­va­ti­ons­kraft der Zivil­ge­sell­schaft. Für ihre sozia­len Alltags­la­bo­ra­to­ri­en der Koope­ra­ti­on und des Zusam­men­le­bens benö­tigt sie Räume, die aber werden immer knap­per. Wir fordern eine aktive kommu­na­le Liegen­schafts­po­li­tik, die den Zugang und das Nutzungs­recht an Boden auch für die Zivil­ge­sell­schaft sicher­stellt. Vorkaufs­rech­te sollen die Verga­be von Boden an gemein­wohl­ori­en­tier­te Projek­te und Initia­ti­ven ermöglichen. – - – 

Kommu­nen als verant­wort­li­che Träger einer akti­ven Liegenschaftspolitik – - – 

Der städ­ti­sche Boden wurde von den Kommu­nen zur Haus­halts­sa­nie­rung weit­ge­hend verkauft. Kommu­na­le Planungs- und konkret beein­fluss­ba­re Hand­lungs­spiel­räu­me sind dadurch verlo­ren gegan­gen. Die Rekom­mu­na­li­sie­rung, das Vorkaufs­recht für Kommu­nen und die geziel­te Boden­vor­rats­po­li­tik müssen wieder gestärkt werden. Das allge­mei­ne Wohl ist durch die konse­quen­te Anwen­dung vorhan­de­ner Instru­men­te des Bauge­setz­bu­ches durch­zu­set­zen. Soweit notwen­dig muss das Gesetz zuguns­ten solcher Eingrif­fe weiter­ent­wi­ckelt werden. Die Trans­pa­renz über Handel mit Grund und Boden ist eine notwen­di­ge Voraus­set­zung für einen gerech­ten Umgang. Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Eigen­tü­mer­wech­sel sind, wie bspw. in Basel-Stadt (Schweiz), öffent­lich bekannt zu machen. – - – 

Nutzung vor Rendite – - – 

Wir fordern kommu­na­les Boden­ei­gen­tum mit lang­fris­ti­gen Zielen zur Nutzung und deut­lich häufi­ger im Erbbau­recht zu verge­ben. Die Verga­be­pra­xis Hamburgs und Münchens mit Anhand­ga­ben und Konzept­ver­ga­ben ist hier wegweisend. – - – 

Stär­kung gemein­wohl­ori­en­tier­ter Bodenfonds – - – 

In den Städ­ten und auf dem Land bedarf die Konkur­renz um Flächen einer neuen Stra­te­gie. In der Stadt ist Boden knapp und über­teu­ert, im land­wirt­schaft­li­chen Bereich werden durch Versie­ge­lung, inten­si­ve Land­wirt­schaft und außer­land­wirt­schaft­li­che Inves­to­ren die Pacht- und Kauf­prei­se so weit hoch­ge­trie­ben, dass eine konse­quent ökolo­gi­sche – und damit Natur und Gesell­schaft dien­li­che Land­wirt­schaft – nicht mehr konkur­rie­ren kann. Neue Formen des soli­da­risch-gemein­schaft­li­chen Grund­er­werbs müssen beför­dert werden. – - – 

Boden­fonds sichern das Gut „Boden“ gegen das Markt­ge­sche­hen ab und ermög­li­chen die Nutzung für sozia­le, ökolo­gi­sche und am Gemein­wohl orien­tier­te Entwick­lun­gen. Wir fordern die Einrich­tung land­wirt­schaft­li­cher und städ­ti­scher Boden­fonds und ihre Förde­rung durch die öffent­li­che Hand. Dabei soll auf bestehen­de Struk­tu­ren wie Stif­tun­gen, Genos­sen­schaf­ten, kommu­na­le revol­vie­ren­de Boden­fonds und andere zivil­ge­sell­schaft­li­che Projek­te aufge­baut, sollen bestehen­de Koope­ra­tio­nen verstärkt und Instru­men­te für die Grund­aus­stat­tung der Boden­fonds entwi­ckelt werden. Fiskal­erb­schaf­ten, leis­tungs­lo­se Planungs­wert­ge­win­ne und Teile des Boden­wert­zu­wach­ses sind für Boden­fonds zu nutzen. – - –
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