Schwerter Erklärung – Stiftung Trias
Die Schwerter Erklärung wurde auf der „Bodentagung“ der Stiftung trias, die am 30./31. März 2017 in Schwerte (NRW) stattfand, erarbeitet. Die Stiftung trias ist Initiatorin und Schirmherrin dieser Erklärung. – - –
Die Spekulation mit Grund und Boden gefährdet zunehmend den sozialen Frieden. Boden ist eine endliche Ressource. Wohnen und der Zugang zu Boden ist nur noch mit entsprechend großer finanzieller Ausstattung möglich. Dabei treten Nachbarschaftsinitiativen und gemeinnützige Projekte gegen das globale Finanzkapital an. Die Frage „Wem gehört die Stadt?“ stellt sich heute mit besonderer Dringlichkeit. Und obwohl das Grundgesetz in Artikel 14 mit „Eigentum verpflichtet“ das Leitziel für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung vorgibt, sieht die Realität in Deutschland aktuell ganz anders aus. Dem Auseinanderdriften der Bodenpreise ist abzulesen, dass der Markt in seiner Regulierungsfunktion versagt: Leerstand und Verfall in den schrumpfenden Regionen, Kampf um jeden Quadratmeter in den Metropolen. Bodenbesitz ist die zentrale Eigentumsfrage und muss heute wieder stärker mit Blick auf das Wohl der Allgemeinheit und als ein den Eigentümer aktiv verpflichtendes Natur- und Sozialgut bemessen werden. Boden ist das notwendige Fundament für das Gemeinwohl, Boden ist Zukunft! – - –
Boden dem Markt entziehen – - –
Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen in zentralen Bereichen der Gesellschaft. Der Zerstörung der Natur durch fortschreitende Landnahme und der zunehmenden Ungerechtigkeit durch die Dominanz des Marktes kann nur mit Strukturen begegnet werden, die Grund und Boden dauerhaft der Spekulation entziehen. – - –
Mehr Boden für Projekte der Zivilgesellschaft – - –
Lösungen für die aktuellen Fragestellungen bedürfen der Beteiligung und der Innovationskraft der Zivilgesellschaft. Für ihre sozialen Alltagslaboratorien der Kooperation und des Zusammenlebens benötigt sie Räume, die aber werden immer knapper. Wir fordern eine aktive kommunale Liegenschaftspolitik, die den Zugang und das Nutzungsrecht an Boden auch für die Zivilgesellschaft sicherstellt. Vorkaufsrechte sollen die Vergabe von Boden an gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen ermöglichen. – - –
Kommunen als verantwortliche Träger einer aktiven Liegenschaftspolitik – - –
Der städtische Boden wurde von den Kommunen zur Haushaltssanierung weitgehend verkauft. Kommunale Planungs- und konkret beeinflussbare Handlungsspielräume sind dadurch verloren gegangen. Die Rekommunalisierung, das Vorkaufsrecht für Kommunen und die gezielte Bodenvorratspolitik müssen wieder gestärkt werden. Das allgemeine Wohl ist durch die konsequente Anwendung vorhandener Instrumente des Baugesetzbuches durchzusetzen. Soweit notwendig muss das Gesetz zugunsten solcher Eingriffe weiterentwickelt werden. Die Transparenz über Handel mit Grund und Boden ist eine notwendige Voraussetzung für einen gerechten Umgang. Grundstückseigentümer und Eigentümerwechsel sind, wie bspw. in Basel-Stadt (Schweiz), öffentlich bekannt zu machen. – - –
Nutzung vor Rendite – - –
Wir fordern kommunales Bodeneigentum mit langfristigen Zielen zur Nutzung und deutlich häufiger im Erbbaurecht zu vergeben. Die Vergabepraxis Hamburgs und Münchens mit Anhandgaben und Konzeptvergaben ist hier wegweisend. – - –
Stärkung gemeinwohlorientierter Bodenfonds – - –
In den Städten und auf dem Land bedarf die Konkurrenz um Flächen einer neuen Strategie. In der Stadt ist Boden knapp und überteuert, im landwirtschaftlichen Bereich werden durch Versiegelung, intensive Landwirtschaft und außerlandwirtschaftliche Investoren die Pacht- und Kaufpreise so weit hochgetrieben, dass eine konsequent ökologische – und damit Natur und Gesellschaft dienliche Landwirtschaft – nicht mehr konkurrieren kann. Neue Formen des solidarisch-gemeinschaftlichen Grunderwerbs müssen befördert werden. – - –
Bodenfonds sichern das Gut „Boden“ gegen das Marktgeschehen ab und ermöglichen die Nutzung für soziale, ökologische und am Gemeinwohl orientierte Entwicklungen. Wir fordern die Einrichtung landwirtschaftlicher und städtischer Bodenfonds und ihre Förderung durch die öffentliche Hand. Dabei soll auf bestehende Strukturen wie Stiftungen, Genossenschaften, kommunale revolvierende Bodenfonds und andere zivilgesellschaftliche Projekte aufgebaut, sollen bestehende Kooperationen verstärkt und Instrumente für die Grundausstattung der Bodenfonds entwickelt werden. Fiskalerbschaften, leistungslose Planungswertgewinne und Teile des Bodenwertzuwachses sind für Bodenfonds zu nutzen. – - –
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