Ökonomen streiten über Bankenunion
Von Eckhard Behrens
Wir haben im Euro-Währungsraum sowohl Staatsschuldenkrisen als auch Bankenkrisen. Sie hängen zum Teil miteinander zusammen, weil Banken Staatspapiere halten und Bankenkrisen, die auf anderen Gründen beruhen, wie z.B. auf der Immobilienkrise in Spanien, die Staaten zur Rekapitalisierung der Banken nötigen, wozu sie große neue Schulden machen. Zur Bewältigung der Bankenkrisen, die die Kräfte der nationalen Staaten überschreiten, wird eine gemeinsame europäische Politik gefordert unter dem Stichwort „Bankenunion“.
Nun endlich beginnt eine offene Kontroverse unter den anerkannten Ökonomen über die Euro-Schuldenpolitik der Bundesregierung. Die Notwendigkeit einer „Bankenunion“ ist dabei einer der aktuellen Streitgegenstände, bei der traditionelle Kampflinien zwischen den Ökonomen aufbrechen. Man kann den Eindruck haben, dass die Schlachtreihen neu geordnet werden.
Der Wortlaut eines Protestaufrufs ist beispielsweise in der FAZ zu finden.
Die 170 Wissenschaftler wenden sich sehr undifferenziert gegen die Idee einer Bankenunion. Meines Erachtens ist es eine Frage ihrer Ausgestaltung, ob sie ein Fortschritt oder ein Rückschritt sein wird.
Ausgestaltung der Bankenunion ist entscheidend
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Die Bankenunion sollte folgenden Kriterien genügen:
1. Große Banken sollten einer europäischen Bankenaufsicht unterworfen werden. Die Abgrenzung nach Größe der Bank hängt zunächst von der Größe des Sitzlandes ab. Große Länder können größere Banken auffangen, wenn sie wollen, als kleine Länder. – Die Europäisierung der Bankenaufsicht für große Banken, die in kleinen Ländern ihren Sitz haben, befreit diese Länder von ungeheurem politischem Druck, ihre Banken zu retten. Dazu haben schon Irland und Spanien ihre Staatsschulden unerträglich erhöhen müssen.
Es gibt Banken, die nur national engagiert sind. Es gibt Banken, die Euro- oder EU-weit engagiert sind und es gibt Banken die global engagiert sind und Risiken eingehen. Die Überschreitung nationaler Grenzen ist ökonomisch durchaus sinnvoll, aber es ist für die Frage, ob für sie eine nationale oder einer europäische Bankenaufsicht zuständig ist, entscheidend, ob sie in einem kleinen oder in einem großen Mitgliedsland des Euro ihren Sitz haben.
– Global tätige Banken sollten immer der europäischen Bankenaufsicht unterliegen, weil diese eher als nationale Bankenaufsichten personelle Kapazitäten zur Beurteilung globaler Risiken aufbauen können.
2. Auch große Banken müssen im Konkurs abgewickelt werden, wenn es kein tragbares Geschäftsmodell für ihre Fortführung gibt. Die Bankenunion muss ein europarechtlich abgesichertes Insolvenzrecht für Banken schaffen, darf aber keinen Schutz vor dem Untergang für Banken bieten. Die Kriterien für die insolvenzrechtliche Zuständigkeit sollten denen der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit entsprechen.
3. Die Bankenunion muss dafür sorgen, dass es einen Anlegerschutz für Kleinanleger gibt. Die Einlagensicherung ist genossenschaftlich von der europäischen Gemeinschaft der Banken ebenso zu gewährleisten wie der Einlagenschutz in Deutschland. Dafür ist ein europarechtlicher Zwang, einer privatrechtlichen Regelung beizutreten, als Ausdruck einer sozialen Marktwirtschaft durchaus vertretbar, soweit Banken der europäischen Bankenaufsicht unterliegen. Die Einlagensicherungs-Genossenschaft muss das Recht erhalten, der europäischen Bankenaufsicht Vorschläge für Prüfungen und Regulierungen zu machen, damit die Eingehung übermäßiger Risiken rechtzeitig verhindert werden kann.
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