Leserbriefe 04/2019
Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie uns Ihre Fragen, Anregungen oder persönlichen Meinungen. Wir bemühen uns, so viele Leserbriefe unterzubringen, wie möglich. Wenn wir Leserbriefe kürzen, dann so, dass das Anliegen der Schreibenden gewahrt bleibt. Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Negativer Zins = Umlaufgebühr?
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Folgendes Teilzitat (HUMANE WIRTSCHAFT Heft 3/2019, S. 46 Spalte 2) möchte ich zum Versuch einer Abgrenzung der „Umlaufgebühr“ vom „negativen Zins“ heranziehen:
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„…während des Vortrags…wies Fuders dabei auf den innovativen Vorschlag von Silvio Gesell hin, der vor mehr als 100 Jahren veröffentlicht wurde, und vorsah, einen negativen Zins zuzulassen, um…“
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Das Zitat vermittelt den Eindruck einer Gleichsetzung von Gesellscher Umlaufgebühr und negativem Zinsfuß.
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Während der „positive Zinssatz“ sich dahingehend auswirkt, dass der Kreditgeber mehr zurückerhält als er verleiht, ist es mit dem „negativen Zins“ umgekehrt: Der Kreditgeber erhält vom Borger weniger zurück als er darleiht. Beidem liegt ein Kreditverhältnis zu Grunde, wobei positiver und negativer Zins im Gegensatz voneinander abhängen, also oppositiv – gleichsam spiegelbildlich – aufeinander bezogen sind. Beides sind kapitalistische Verhältnisse, insofern als auch beim negativen Zins, hier nur für den Schuldner als „typischen Kapitalisten“ ein Einkommen ohne Arbeit entsteht – was u. a. die Reform des Geldwesens mit ihrem ethischen Aspekt ja vermeiden will.
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Die Umlaufgebühr basiert nicht auf einem Schuldverhältnis. Beidem allerdings ist gemeinsam, dass jeweils dieselbe Person belastet wird, wenngleich jedoch in anderer ökonomischer Funktion: beim negativen Zins als Geber von Geld, bei der Umlaufgebühr als Vorenthalter von Geld. Das darf meines Erachtens aber nicht dazu führen, beide miteinander gleichzusetzen.
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Albrecht Müller, Lohnsfeld
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mehr dazu online
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Negativer Zins = Umlaufgebühr?
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Folgendes Teilzitat (HUMANE WIRTSCHAFT Heft 3/2019, S. 46 Spalte 2) möchte ich zum Versuch einer Abgrenzung der „Umlaufgebühr“ vom „negativen Zins“ heranziehen:
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„…während des Vortrags…wies Fuders dabei auf den innovativen Vorschlag von Silvio Gesell hin, der vor mehr als 100 Jahren veröffentlicht wurde, und vorsah, einen negativen Zins zuzulassen, um…“
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Das Zitat vermittelt den Eindruck einer Gleichsetzung von Gesellscher Umlaufgebühr und negativem Zinsfuß.
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Während der „positive Zinssatz“ sich dahingehend auswirkt, dass der Kreditgeber mehr zurückerhält als er verleiht, ist es mit dem „negativen Zins“ umgekehrt: Der Kreditgeber erhält vom Borger weniger zurück als er darleiht. Beidem liegt ein Kreditverhältnis zu Grunde, wobei positiver und negativer Zins im Gegensatz voneinander abhängen, also oppositiv – gleichsam spiegelbildlich – aufeinander bezogen sind. Beides sind kapitalistische Verhältnisse, insofern als auch beim negativen Zins, hier nur für den Schuldner als „typischen Kapitalisten“ ein Einkommen ohne Arbeit entsteht – was u. a. die Reform des Geldwesens mit ihrem ethischen Aspekt ja vermeiden will.
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Die Umlaufgebühr basiert nicht auf einem Schuldverhältnis. Beidem allerdings ist gemeinsam, dass jeweils dieselbe Person belastet wird, wenngleich jedoch in anderer ökonomischer Funktion: beim negativen Zins als Geber von Geld, bei der Umlaufgebühr als Vorenthalter von Geld. Das darf meines Erachtens aber nicht dazu führen, beide miteinander gleichzusetzen.
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Albrecht Müller, Lohnsfeld
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