Die Welt aus den Fugen?

Klima­ka­ta­stro­phe – Flücht­lings­elend – Kriege überall

Drei Tagun­gen des Semi­nars für frei­heit­li­che Ordnung in Bad Boll

In letz­ter Zeit hat es die Mensch­heit in stei­gen­dem Maße mit Proble­men zu tun,
die den Rahmen einzel­staat­li­cher Lösungs­mög­lich­kei­ten weit über­stei­gen: hervor­ge­ho­ben seien

das immer drän­gen­der werden­de Klima­pro­blem, das die Erde als ganze und die ganze Mensch­heit betrifft

die Kriege, die große Teile der Erde dauer­haft mit Gewalt über­zie­hen und zwangs­läu­fig und nicht erst als Stell­ver­tre­ter­krie­ge den Rahmen einzel­staat­li­cher Lösun­gen spren­gen, und

die von Umwelt­pro­ble­men und Krie­gen hervor­ge­ru­fe­nen Flücht­lings­strö­me, die sowohl im Verhält­nis der aufneh­men­den Staa­ten zuein­an­der als auch im Verhält­nis der Flücht­lin­ge zu den Ansäs­si­gen Proble­me aufwer­fen, die aus einzel­staat­li­cher Perspek­ti­ve neu sind und neue Lösun­gen erfordern.

Nicht nur die einzel­nen Staa­ten sind offen­sicht­lich von diesen Proble­men über­for­dert: auch die bishe­ri­gen Versu­che zwischen­staat­li­cher Lösun­gen – von den Klima­kon­fe­ren­zen bis zur Kriegs- und Krisen­di­plo­ma­tie im Nahen Osten und anders­wo – geben nicht die Zuver­sicht, dass auf diesem Wege trag­fä­hi­ge Lösun­gen gefun­den und durch­ge­setzt werden können.

Wenn man vor diesen Krisen nicht in Ratlo­sig­keit erstar­ren und den Mut verlie­ren will, sollte man sich verge­gen­wär­ti­gen, dass der wohl wich­tigs­te Schritt in der Staats­bil­dung der Neuzeit der Über­gang vom Abso­lu­tis­mus zum Rechts­staat war. Der Herr­scher – später die Exeku­ti­ve demo­kra­ti­scher Staa­ten – steht seit diesem Wende­punkt nicht mehr über dem Recht, sondern ist selbst an das Recht gebun­den. Mit dieser Verrecht­li­chung des Staa­tes ging die Befrei­ung der Gesell­schaft Hand in Hand: aus Unter­ta­nen wurden gleich­be­rech­tig­te Bürger mit Grund‑, Frei­heits- und Teil­ha­be­rech­ten, die sich unter­ein­an­der als Glei­che begeg­nen. Diese innere Entwick­lung der Staa­ten zum demo­kra­ti­schen Rechts­staat ist noch keines­wegs abgeschlossen.
Nach außen dage­gen sieht sich auch der demo­kra­ti­sche Rechts­staat herkömm­li­cher­wei­se immer noch als souve­rä­ner Staat, der zwar – nach der Verfas­sung eini­ger Staa­ten – keinen Angriffs­krieg vom Zaun brechen darf, in der Außen­po­li­tik aber durch­aus seinen (wirk­li­chen oder vermeint­li­chen) Inter­es­sen folgen und ihnen, entspre­chend seiner Macht, Nach­druck verlei­hen darf. Eine Bindung an eine Rechts­ord­nung, die nach der Innen­po­li­tik nun auch die Außen­po­li­tik von einem Gewirr will­kür­li­cher Einzel­maß­nah­men der Macht­aus­wei­tung und Inter­es­sen­ver­fol­gung in eine äußere Ordnung, d.h. in ordnungs­po­li­ti­sche Beiträ­ge zu einer Welt­in­nen­po­li­tik umwan­deln würde, ist nur in Ansät­zen sicht­bar, zum Beispiel in der Charta der Verein­ten Natio­nen und im Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof in Den Haag.

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© Semi­nar für Frei­heit­li­che Ordnung e.V.

Die oben genann­ten Proble­me werfen jetzt aber mit großer Dring­lich­keit die Frage auf, ob der demo­kra­ti­sche Rechts­staat, der nach innen seine Bürger als Glei­che betrach­tet, sich nach außen weiter­hin zu ande­ren Staa­ten und zu den Menschen, die nicht seine Staats­an­ge­hö­rig­keit besit­zen, ganz anders verhal­ten darf. Auf diese Fragen werden von den Staa­ten jetzt neue Antwor­ten erwar­tet. Dabei wird die Globa­li­sie­rung der wirt­schaft­li­chen und kultu­rel­len Prozes­se zu beden­ken sein, die an alten Staats­gren­zen schon lange nicht mehr halt­ma­chen und immer mehr Menschen auch schick­sals­mä­ßig mitein­an­der verbin­den. Nicht nur die inter­na­tio­na­le Rechts­ord­nung bedarf dazu der Weiter­ent­wick­lung, auch die inter­na­tio­na­le Ordnung von Wirt­schaft und Kultur muss durch­läs­si­ger werden, damit die verblei­ben­den Inter­es­sen­kon­flik­te in zivi­li­sier­te­ren Formen bewäl­tigt werden können als bisher.
Könnte z. B. nicht einer der erster Schrit­te darin bestehen, das Stim­men­ge­wicht der Staa­ten im inter­na­tio­na­len Zusam­men­hang nach der Anzahl ihrer Staats­an­ge­hö­ri­gen zu bemes­sen? Der Gleich­heit der Bürger im Inne­ren, die für den demo­kra­ti­schen Rechts­staat funda­men­tal ist (nicht nur als demo­kra­ti­sche Gleich­heit bei der Mitwir­kung im Staat, sondern auch als rechts­staat­li­che Gleich­heit vor dem Gesetz), muss auch inter­na­tio­nal zum Durch­bruch verhol­fen werden, wenn der Gleich­heit aller Menschen welt­weit der Weg geeb­net werden soll. Das Prin­zip: „Ein Staat-eine Stimme“ muss abge­löst werden durch eine Ordnung, die der demo­kra­ti­schen und rechts­staat­li­chen Gleich­heit aller Menschen welt­weit besser entspricht.
Aus den Über­le­gun­gen zu den 3 Krisen folgt, dass wir die Herab­stim­mung des Staa­tes vom Macht- und Inter­es­sen­staat zum reinen Rechts­staat nicht nur aus innen­po­li­ti­schen, sondern auch aus welt­po­li­ti­schen Grün­den brau­chen. Sie bedeu­tet im Grunde keine Ände­rung, wohl aber eine Erwei­te­rung und Ergän­zung und gewis­ser­ma­ßen eine Voll­endung unse­rer Vorstel­lun­gen vom demo­kra­ti­schen Rechts­staat. Wir soll­ten diese Auffor­de­rung, vor die uns die Krisen stel­len, im Inter­es­se unse­rer eige­nen Weiter­ent­wick­lung anneh­men: das ist es, was wir uns und der Welt schulden!
Es wird noch ein langer Weg zur außen­po­li­ti­schen Herab­be­stim­mung der Staa­ten und ihrer ange­maß­ten Souve­rä­ni­tät zu Trägern einer welt­wei­ten Rechts­ord­nung sein und dieser Weg wird kaum leich­ter sein, als der Über­gang vom Abso­lu­tis­mus zum Rechts­staat. Aber die drei Krisen und das bishe­ri­ge Schei­tern natio­na­ler und zwischen­staat­li­cher Lösungs­ver­su­che zeigt mit allem Nach­druck, dass die Zeit natio­nal­staat­li­cher Souve­rä­ni­tät auch nach außen zu Ende gehen muss. Erst dann wird es uns auch gelin­gen, die inner­staat­li­che Rechts­staat­lich­keit in der Ergän­zung durch eine entspre­chen­de Außen­po­li­tik zur Voll­endung zu brin­gen (Zusam­men­hang von Innen- und Außenpolitik).
Das Semi­nar für frei­heit­li­che Ordnung wird zu den drei Problem­kom­ple­xen je eine Tagung veran­stal­ten und dabei gemein­sa­me Aspek­te heraus­ar­bei­ten, die den Zusam­men­hang der Proble­me sicht­bar machen. Die Tagun­gen können einzeln besucht werden, der Zusam­men­hang mit den ande­ren Tagun­gen wird in jeder verdeut­licht; aber am meis­ten wird von den Tagun­gen profi­tie­ren und zu ihnen beitra­gen können, wer sie alle besucht.
Die Tagun­gen:
Aktuell:

Flücht­lin­ge: Heimat verlo­ren – Zuflucht versperrt?  28. – 29. Mai 2016

Krieg und Frie­den: Termin und Programm folgt in Kürze

Bereits statt­ge­fun­den: „Klima­po­li­tik und inter­na­tio­na­le Gerech­tig­keit“: 9. – 10. April 2016 Das Programm dieser Tagung

Weite­re Infor­ma­tio­nen und Anmel­dung unter: www.sffo.de

 

Eine Antwort

  1. Neuer Wein in alten Säcken – das scheint nicht sehr vielversprechend!

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