Anmerkungen zur Quantitätstheorie – Robert Mittelstaedt
Die Quantitätsgleichung
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In seiner Kritik der Quantitätstheorie erwähnt Karl Walker Richard
Cantillon (1680–1734), der die Quantitätsgleichung zuerst formuliert haben soll. Gewöhnlich wird sie in der Form
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GM · U = WM · P
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dargestellt, wobei GM die nachfragend zirkulierende Geldmenge ist, U die Umschlaghäufigkeit der Geldmenge während einer definierten Zeitspanne und WM ist die in dieser Zeitspanne produzierte und verkaufte Waren-/Leistungsmenge zum Preismaßstab P.
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Anwendung der Quantitätstheorie im bestehenden System
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Für die Anwendbarkeit dieser Formel müssen bei den Parametern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
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Geldmenge
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Die Geldmenge muss nachfragend im Markt zirkulieren, d. h. bei jeder Zahlung muss eine entsprechende Ware oder Leistung übergeben werden. Da im bestehenden System bestenfalls die Hälfte der von der Zentralbank ausgegebenen Geldmenge die Nachfrage-Bedingung erfüllt, kann die tatsächlich nachfragende Geldmenge starken Schwankungen unterworfen sein. Diese Geldmengenangabe ist viel zu ungenau, um zu verlässlichen Ergebnissen zu führen.
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Umschlaghäufigkeit
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Nur die Zahlungsvorgänge, die zur Begleichung einer Warenlieferung oder einer erbrachten Leistung getätigt werden, können zur Ermittlung der Umschlaghäufigkeit gezählt werden. Zahlungen, bei denen dies nicht der Fall ist z. B. Geldübergaben bei Kreditgewährung und Kreditrückzahlung oder Geldüberweisungen für spekulative Zwecke spielen in der Quantitätstheorie keine Rolle. Aufgrund der ungenauen Geldmengenregulierung kann die Umschlaghäufigkeit unvorhersehbar oder auch sprunghaft ansteigen oder abfallen. Ebenfalls kein Parameter für genaue Berechnungen.
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Waren-/Leistungsmenge
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Dieser Parameter ist vermutlich am zuverlässigsten zu ermitteln. Es dürfen nur Waren/Leistungen berücksichtigt werden, die gegen eine Geldzahlung übergeben werden.
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Preismaßstab
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Der zunehmend hohe Anteil an Nichtleistungswerten in der Preisstruktur des bestehenden Systems lässt die Preisbildung einigermaßen willkürlich erscheinen. Der Preis gibt nicht die tatsächlichen Leistungswerte wieder, bzw. verfälscht sie in erheblichem und zunehmendem Maß.
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Aus diesen Gründen können wir feststellen, dass die Anwendung der Quantitätsgleichung im bestehenden System zu keinen brauchbaren Ergebnissen führt.
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Anwendung der Quantitätstheorie in der Freiwirtschaft
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Karl Walker hat seine Werttheorie als unvereinbar mit der Quantitätstheorie beschrieben. Einen solchen unvereinbaren Gegensatz sehe ich nicht. Der wesentliche Punkt meiner Werttheorie ist die klare Unterscheidung von Leistungs- und Nichtleistungswerten und ihrer unterschiedlichen Behandlung im Vergleich zum bestehenden System. Daraus kann eine notwendige Voraussetzung für die Gültigkeit der Quantitätstheorie abgeleitet werden. Menschliche Leistungswerte und natürliche Ressourcen, deren Vorhandensein keine menschliche Leistung darstellt, dürfen nicht mit demselben Maßstab Geld gemessen werden. Nichtleistungswerte werden nach einer Bodenreform als Pachtwerte verbucht, wodurch sie mit Leistungswerten auf eine vergleichbare Stufe gebracht werden. Die Wirtschaftsteilnehmer erhalten ein bedingungsloses Einkommen aus den Pachtzahlungen von Bodennutzern (die Bodenpacht schließt die Nutzung von natürlichen Ressourcen mit ein, die auf oder unter dem Boden zu finden sind). Aus diesem Einkommen bezahlen sie die Nutzung der Ressourcen, da die bodennutzenden Produzenten den zu bezahlenden Pachtbetrag in ihre Preise einkalkulieren. Die Einkommensempfänger bezahlen daraus die Pacht für die Nutzung des Eisenerzes, das etwa zu einer Waschmaschine verarbeitet wurde. Dieses Verfahren läuft letztlich auf ein Nullsummenspiel hinaus. Bodenpacht und bedingungsloses Einkommen dienen nur der gerechten Verteilung der verfügbaren natürlichen Ressourcen.
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Vor diesem Hintergrund und den weiteren Unterschieden, die sich aus freiwirtschaftlichen Vorstellungen im Vergleich zum bestehenden System ergeben, erscheint es sinnvoll, die Quantitätstheorie erneut auf ihre Anwendbarkeit zu überprüfen. Vielleicht ergibt sich dann, dass die Quantitätstheorie überhaupt nur in einer freiwirtschaftlichen Umgebung angewandt werden kann.
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Was ist Geld?
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Geld ist ein öffentlich-rechtliches Informationsmedium. Es informiert über sofort vom Markt abrufbare Leistungswerte und berechtigt zum Abruf dieser Werte. Dem Verkäufer signalisiert das Geld, dass der Inhaber zu einer entsprechenden Gegenleistung berechtigt ist. Das Medium selbst hat keinen intrinsischen Wert und ist nicht Eigentum des Inhabers, sondern dient nur als Zwischentauschmittel (Platzhalter) mit Anspruch auf gleichwertige Gegenleistung für eine bereits erbrachte Leistung. Diesen Voraussetzungen muss die Emission von Geld entsprechen. Die angemessene Rechtsform für die Geldemission ist daher ein Kaufvertrag mit vereinbartem Rückkauf (gewissermaßen ein komplett abgeschlossener Tauschvorgang). Diese Rechtsform stellt sicher, dass das Geld direkt mit der Wertschöpfung verknüpft ist und zwar in der Weise, dass es z. B. für ein vorhandenes Warenlager ausgegeben wird oder für ein Unternehmen mit Mitarbeitern, die durch Arbeitsverträge an das Unternehmen gebunden sind. Auf diese Weise ist die sofortige Abrufbarkeit von Leistungen (oder Waren) gewährleistet.
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In seiner Kritik der Quantitätstheorie erwähnt Karl Walker Richard
Cantillon (1680–1734), der die Quantitätsgleichung zuerst formuliert haben soll. Gewöhnlich wird sie in der Form
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GM · U = WM · P
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dargestellt, wobei GM die nachfragend zirkulierende Geldmenge ist, U die Umschlaghäufigkeit der Geldmenge während einer definierten Zeitspanne und WM ist die in dieser Zeitspanne produzierte und verkaufte Waren-/Leistungsmenge zum Preismaßstab P.
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Anwendung der Quantitätstheorie im bestehenden System
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Für die Anwendbarkeit dieser Formel müssen bei den Parametern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
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Geldmenge
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Die Geldmenge muss nachfragend im Markt zirkulieren, d. h. bei jeder Zahlung muss eine entsprechende Ware oder Leistung übergeben werden. Da im bestehenden System bestenfalls die Hälfte der von der Zentralbank ausgegebenen Geldmenge die Nachfrage-Bedingung erfüllt, kann die tatsächlich nachfragende Geldmenge starken Schwankungen unterworfen sein. Diese Geldmengenangabe ist viel zu ungenau, um zu verlässlichen Ergebnissen zu führen.
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Umschlaghäufigkeit
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Nur die Zahlungsvorgänge, die zur Begleichung einer Warenlieferung oder einer erbrachten Leistung getätigt werden, können zur Ermittlung der Umschlaghäufigkeit gezählt werden. Zahlungen, bei denen dies nicht der Fall ist z. B. Geldübergaben bei Kreditgewährung und Kreditrückzahlung oder Geldüberweisungen für spekulative Zwecke spielen in der Quantitätstheorie keine Rolle. Aufgrund der ungenauen Geldmengenregulierung kann die Umschlaghäufigkeit unvorhersehbar oder auch sprunghaft ansteigen oder abfallen. Ebenfalls kein Parameter für genaue Berechnungen.
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Waren-/Leistungsmenge
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Dieser Parameter ist vermutlich am zuverlässigsten zu ermitteln. Es dürfen nur Waren/Leistungen berücksichtigt werden, die gegen eine Geldzahlung übergeben werden.
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Preismaßstab
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Der zunehmend hohe Anteil an Nichtleistungswerten in der Preisstruktur des bestehenden Systems lässt die Preisbildung einigermaßen willkürlich erscheinen. Der Preis gibt nicht die tatsächlichen Leistungswerte wieder, bzw. verfälscht sie in erheblichem und zunehmendem Maß.
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Aus diesen Gründen können wir feststellen, dass die Anwendung der Quantitätsgleichung im bestehenden System zu keinen brauchbaren Ergebnissen führt.
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Anwendung der Quantitätstheorie in der Freiwirtschaft
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Karl Walker hat seine Werttheorie als unvereinbar mit der Quantitätstheorie beschrieben. Einen solchen unvereinbaren Gegensatz sehe ich nicht. Der wesentliche Punkt meiner Werttheorie ist die klare Unterscheidung von Leistungs- und Nichtleistungswerten und ihrer unterschiedlichen Behandlung im Vergleich zum bestehenden System. Daraus kann eine notwendige Voraussetzung für die Gültigkeit der Quantitätstheorie abgeleitet werden. Menschliche Leistungswerte und natürliche Ressourcen, deren Vorhandensein keine menschliche Leistung darstellt, dürfen nicht mit demselben Maßstab Geld gemessen werden. Nichtleistungswerte werden nach einer Bodenreform als Pachtwerte verbucht, wodurch sie mit Leistungswerten auf eine vergleichbare Stufe gebracht werden. Die Wirtschaftsteilnehmer erhalten ein bedingungsloses Einkommen aus den Pachtzahlungen von Bodennutzern (die Bodenpacht schließt die Nutzung von natürlichen Ressourcen mit ein, die auf oder unter dem Boden zu finden sind). Aus diesem Einkommen bezahlen sie die Nutzung der Ressourcen, da die bodennutzenden Produzenten den zu bezahlenden Pachtbetrag in ihre Preise einkalkulieren. Die Einkommensempfänger bezahlen daraus die Pacht für die Nutzung des Eisenerzes, das etwa zu einer Waschmaschine verarbeitet wurde. Dieses Verfahren läuft letztlich auf ein Nullsummenspiel hinaus. Bodenpacht und bedingungsloses Einkommen dienen nur der gerechten Verteilung der verfügbaren natürlichen Ressourcen.
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Vor diesem Hintergrund und den weiteren Unterschieden, die sich aus freiwirtschaftlichen Vorstellungen im Vergleich zum bestehenden System ergeben, erscheint es sinnvoll, die Quantitätstheorie erneut auf ihre Anwendbarkeit zu überprüfen. Vielleicht ergibt sich dann, dass die Quantitätstheorie überhaupt nur in einer freiwirtschaftlichen Umgebung angewandt werden kann.
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Was ist Geld?
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Geld ist ein öffentlich-rechtliches Informationsmedium. Es informiert über sofort vom Markt abrufbare Leistungswerte und berechtigt zum Abruf dieser Werte. Dem Verkäufer signalisiert das Geld, dass der Inhaber zu einer entsprechenden Gegenleistung berechtigt ist. Das Medium selbst hat keinen intrinsischen Wert und ist nicht Eigentum des Inhabers, sondern dient nur als Zwischentauschmittel (Platzhalter) mit Anspruch auf gleichwertige Gegenleistung für eine bereits erbrachte Leistung. Diesen Voraussetzungen muss die Emission von Geld entsprechen. Die angemessene Rechtsform für die Geldemission ist daher ein Kaufvertrag mit vereinbartem Rückkauf (gewissermaßen ein komplett abgeschlossener Tauschvorgang). Diese Rechtsform stellt sicher, dass das Geld direkt mit der Wertschöpfung verknüpft ist und zwar in der Weise, dass es z. B. für ein vorhandenes Warenlager ausgegeben wird oder für ein Unternehmen mit Mitarbeitern, die durch Arbeitsverträge an das Unternehmen gebunden sind. Auf diese Weise ist die sofortige Abrufbarkeit von Leistungen (oder Waren) gewährleistet.
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