Mutlos und halbherzig – Pat Christ
Warum der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ wenig bringt
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Deutsche Unternehmen sollen die Menschenrechte auch dann beachten, wenn sie im Ausland geschäftlich tätig sind – also wenn sie zum Beispiel mit Textilfabriken in Bangladesch oder Kakaobohnenerntern in Ghana kooperieren. So will es der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP), der Ende 2016 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Allerdings mangelt es dem Plan an Verbindlichkeit. Zivilgesellschaftliche Akteure kritisieren ihn deshalb als „halbherzig“.
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Nicht, dass es an Standards zur Einhaltung von Menschenrechten in der internationalen Marktwirtschaft und Zusammenarbeit mangeln würde. Vor knapp 20 Jahren, im Juni 1998, wurden die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz ohne Gegenstimme angenommen. Wir haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die UN-Konventionen über die Rechte von Kindern. 2001 hielten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Einzug in die damals neu gefassten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
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Ein wirkliches Umdenken und Umsteuern ist trotz dieser Initiativen nicht eingetreten. Sozialstandards und grundlegende Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden nach wie vor permanent missachtet. Was an der zunehmenden Konkurrenz um weltweite Marktanteile liegt.
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Daran wird wohl auch der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ wenig ändern, vermutet das Südwind-Institut für Ökonomie und Ökumene. „Es wurde versäumt, endlich entschieden gegen Menschenrechtsverstöße vorzugehen, an denen auch deutsche Unternehmen über ihre Lieferketten und Auslandsgeschäfte beteiligt sind“, so Institutsmitarbeiterin Eva-Maria Reinwald. Zwar „erwartet“ die Bundesregierung, dass Unternehmen Menschenrechte in Zukunft auch im Auslandsgeschäft achten. „Sie hofft allerdings auf eine Einhaltung auf rein freiwilliger Basis“, so Reinwald gegenüber unserer Redaktion.
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Keinerlei Restriktionen
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Restriktionen bei Nichterfüllung der Erwartung gibt es also nicht. Damit es nicht mehr im bisherigen Maße zu Verstößen gegen die menschenrechtliche Sorgfalt kommt, sollen lediglich die Beratungsangebote für Unternehmen ausgebaut werden. Unternehmen sollen im Austausch mit Betroffenen vor Ort sowie von Menschenrechtsorganisationen lernen, Risiken für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten und für alle ihre Auslandsgeschäfte zu ermitteln.
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Ziel müsste es hingegen sein, effektive Gegenmaßnahmen zur Vermeidung menschenrechtlicher Schäden zu ergreifen, hierüber transparent zu berichten und Beschwerdemechanismen einzurichten, die für Betroffene zugänglich sind, so Reinwald. All dies wird der Aktionsplan nach Einschätzung des Südwind-Instituts kaum schaffen. Der NAP verpflichtet Unternehmen nicht dazu, Fortschritte im Bereich der Achtung der Menschenrechte vorzuweisen. Es gibt diesbezüglich keinerlei Vorschriften, der NAP visiert lediglich eine Zielmarke an.
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„Die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen bis 2020 menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben“ erläutert Reinwald. Sollte dies scheitern, soll eine gesetzliche Regulierung erneut „geprüft“ werden. Für den DGB, der in den Beratungsprozess zum NAP einbezogen war, ist allein die Zielmarke zu mutlos. „Mindestens 60 Prozent wäre ein Ausdruck des Willens der Wirtschaft, der Sorgfaltspflicht zu genügen“ heißt es in einer DGB-Stellungnahme.
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Öffentlicher Druck wirkt
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Das in Bonn etablierte Südwind-Institut konnte in den letzten Jahren beobachten, dass das Bewusstsein von Unternehmen über ihre Verantwortung für Menschenrechte in der Lieferkette durch öffentlichen Druck etwas gestiegen ist. Doch ob sich wesentlich mehr Unternehmen durch den Aufruf im Aktionsplan dazu entschließen, sich menschenrechtlich endlich korrekt zu verhalten, hält das Team des Instituts für fraglich. Arbeitsbedingungen in einer Zulieferfabrik zu verbessern, koste Zeit und Geld, so Reinwald. Wer beides nicht investieren möchte, weil er befürchtet, dadurch weniger Gewinne zu erwirtschaften, hat im Augenblick keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
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weitere Details online…
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Deutsche Unternehmen sollen die Menschenrechte auch dann beachten, wenn sie im Ausland geschäftlich tätig sind – also wenn sie zum Beispiel mit Textilfabriken in Bangladesch oder Kakaobohnenerntern in Ghana kooperieren. So will es der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP), der Ende 2016 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Allerdings mangelt es dem Plan an Verbindlichkeit. Zivilgesellschaftliche Akteure kritisieren ihn deshalb als „halbherzig“.
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Nicht, dass es an Standards zur Einhaltung von Menschenrechten in der internationalen Marktwirtschaft und Zusammenarbeit mangeln würde. Vor knapp 20 Jahren, im Juni 1998, wurden die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz ohne Gegenstimme angenommen. Wir haben die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die UN-Konventionen über die Rechte von Kindern. 2001 hielten die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Einzug in die damals neu gefassten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
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Ein wirkliches Umdenken und Umsteuern ist trotz dieser Initiativen nicht eingetreten. Sozialstandards und grundlegende Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden nach wie vor permanent missachtet. Was an der zunehmenden Konkurrenz um weltweite Marktanteile liegt.
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Daran wird wohl auch der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ wenig ändern, vermutet das Südwind-Institut für Ökonomie und Ökumene. „Es wurde versäumt, endlich entschieden gegen Menschenrechtsverstöße vorzugehen, an denen auch deutsche Unternehmen über ihre Lieferketten und Auslandsgeschäfte beteiligt sind“, so Institutsmitarbeiterin Eva-Maria Reinwald. Zwar „erwartet“ die Bundesregierung, dass Unternehmen Menschenrechte in Zukunft auch im Auslandsgeschäft achten. „Sie hofft allerdings auf eine Einhaltung auf rein freiwilliger Basis“, so Reinwald gegenüber unserer Redaktion.
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Keinerlei Restriktionen
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Restriktionen bei Nichterfüllung der Erwartung gibt es also nicht. Damit es nicht mehr im bisherigen Maße zu Verstößen gegen die menschenrechtliche Sorgfalt kommt, sollen lediglich die Beratungsangebote für Unternehmen ausgebaut werden. Unternehmen sollen im Austausch mit Betroffenen vor Ort sowie von Menschenrechtsorganisationen lernen, Risiken für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten und für alle ihre Auslandsgeschäfte zu ermitteln.
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Ziel müsste es hingegen sein, effektive Gegenmaßnahmen zur Vermeidung menschenrechtlicher Schäden zu ergreifen, hierüber transparent zu berichten und Beschwerdemechanismen einzurichten, die für Betroffene zugänglich sind, so Reinwald. All dies wird der Aktionsplan nach Einschätzung des Südwind-Instituts kaum schaffen. Der NAP verpflichtet Unternehmen nicht dazu, Fortschritte im Bereich der Achtung der Menschenrechte vorzuweisen. Es gibt diesbezüglich keinerlei Vorschriften, der NAP visiert lediglich eine Zielmarke an.
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„Die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen bis 2020 menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben“ erläutert Reinwald. Sollte dies scheitern, soll eine gesetzliche Regulierung erneut „geprüft“ werden. Für den DGB, der in den Beratungsprozess zum NAP einbezogen war, ist allein die Zielmarke zu mutlos. „Mindestens 60 Prozent wäre ein Ausdruck des Willens der Wirtschaft, der Sorgfaltspflicht zu genügen“ heißt es in einer DGB-Stellungnahme.
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Öffentlicher Druck wirkt
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Das in Bonn etablierte Südwind-Institut konnte in den letzten Jahren beobachten, dass das Bewusstsein von Unternehmen über ihre Verantwortung für Menschenrechte in der Lieferkette durch öffentlichen Druck etwas gestiegen ist. Doch ob sich wesentlich mehr Unternehmen durch den Aufruf im Aktionsplan dazu entschließen, sich menschenrechtlich endlich korrekt zu verhalten, hält das Team des Instituts für fraglich. Arbeitsbedingungen in einer Zulieferfabrik zu verbessern, koste Zeit und Geld, so Reinwald. Wer beides nicht investieren möchte, weil er befürchtet, dadurch weniger Gewinne zu erwirtschaften, hat im Augenblick keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
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