Mutlos und halbherzig – Pat Christ

Warum der „Natio­na­le Akti­ons­plan Wirt­schaft und Menschen­rech­te“ wenig bringt
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Deut­sche Unter­neh­men sollen die Menschen­rech­te auch dann beach­ten, wenn sie im Ausland geschäft­lich tätig sind – also wenn sie zum Beispiel mit Textil­fa­bri­ken in Bangla­desch oder Kakao­boh­nen­ern­tern in Ghana koope­rie­ren. So will es der „Natio­na­le Akti­ons­plan Wirt­schaft und Menschen­rech­te“ (NAP), der Ende 2016 von der Bundes­re­gie­rung verab­schie­det wurde. Aller­dings mangelt es dem Plan an Verbind­lich­keit. Zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteu­re kriti­sie­ren ihn deshalb als „halb­her­zig“.
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Nicht, dass es an Stan­dards zur Einhal­tung von Menschen­rech­ten in der inter­na­tio­na­len Markt­wirt­schaft und Zusam­men­ar­beit mangeln würde. Vor knapp 20 Jahren, im Juni 1998, wurden die Kern­ar­beits­nor­men der inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO) auf der 86. Tagung der Inter­na­tio­na­len Arbeits­kon­fe­renz ohne Gegen­stim­me ange­nom­men. Wir haben die allge­mei­ne Erklä­rung der Menschen­rech­te der Verein­ten Natio­nen und die UN-Konven­tio­nen über die Rechte von Kindern. 2001 hiel­ten die UN-Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Menschen­rech­te Einzug in die damals neu gefass­ten OECD-Leit­sät­ze für multi­na­tio­na­le Unternehmen.
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Ein wirk­li­ches Umden­ken und Umsteu­ern ist trotz dieser Initia­ti­ven nicht einge­tre­ten. Sozi­al­stan­dards und grund­le­gen­de Rechte von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern werden nach wie vor perma­nent miss­ach­tet. Was an der zuneh­men­den Konkur­renz um welt­wei­te Markt­an­tei­le liegt.
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Daran wird wohl auch der „Natio­na­le Akti­ons­plan Wirt­schaft und Menschen­rech­te“ wenig ändern, vermu­tet das Südwind-Insti­tut für Ökono­mie und Ökume­ne. „Es wurde versäumt, endlich entschie­den gegen Menschen­rechts­ver­stö­ße vorzu­ge­hen, an denen auch deut­sche Unter­neh­men über ihre Liefer­ket­ten und Auslands­ge­schäf­te betei­ligt sind“, so Insti­tuts­mit­ar­bei­te­rin Eva-Maria Rein­wald. Zwar „erwar­tet“ die Bundes­re­gie­rung, dass Unter­neh­men Menschen­rech­te in Zukunft auch im Auslands­ge­schäft achten. „Sie hofft aller­dings auf eine Einhal­tung auf rein frei­wil­li­ger Basis“, so Rein­wald gegen­über unse­rer Redaktion.
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Keiner­lei Restriktionen
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Restrik­tio­nen bei Nicht­er­fül­lung der Erwar­tung gibt es also nicht. Damit es nicht mehr im bishe­ri­gen Maße zu Verstö­ßen gegen die menschen­recht­li­che Sorg­falt kommt, sollen ledig­lich die Bera­tungs­an­ge­bo­te für Unter­neh­men ausge­baut werden. Unter­neh­men sollen im Austausch mit Betrof­fe­nen vor Ort sowie von Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen lernen, Risi­ken für Menschen­rechts­ver­let­zun­gen entlang ihrer Liefer­ket­ten und für alle ihre Auslands­ge­schäf­te zu ermitteln.
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Ziel müsste es hinge­gen sein, effek­ti­ve Gegen­maß­nah­men zur Vermei­dung menschen­recht­li­cher Schä­den zu ergrei­fen, hier­über trans­pa­rent zu berich­ten und Beschwer­de­me­cha­nis­men einzu­rich­ten, die für Betrof­fe­ne zugäng­lich sind, so Rein­wald. All dies wird der Akti­ons­plan nach Einschät­zung des Südwind-Insti­tuts kaum schaf­fen. Der NAP verpflich­tet Unter­neh­men nicht dazu, Fort­schrit­te im Bereich der Achtung der Menschen­rech­te vorzu­wei­sen. Es gibt dies­be­züg­lich keiner­lei Vorschrif­ten, der NAP visiert ledig­lich eine Ziel­mar­ke an.
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„Die Hälfte der großen Unter­neh­men mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten sollen bis 2020 menschen­recht­li­che Sorg­falts­pro­zes­se einge­führt haben“ erläu­tert Rein­wald. Sollte dies schei­tern, soll eine gesetz­li­che Regu­lie­rung erneut „geprüft“ werden. Für den DGB, der in den Bera­tungs­pro­zess zum NAP einbe­zo­gen war, ist allein die Ziel­mar­ke zu mutlos. „Mindes­tens 60 Prozent wäre ein Ausdruck des Willens der Wirt­schaft, der Sorg­falts­pflicht zu genü­gen“ heißt es in einer DGB-Stellungnahme.
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Öffent­li­cher Druck wirkt
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Das in Bonn etablier­te Südwind-Insti­tut konnte in den letz­ten Jahren beob­ach­ten, dass das Bewusst­sein von Unter­neh­men über ihre Verant­wor­tung für Menschen­rech­te in der Liefer­ket­te durch öffent­li­chen Druck etwas gestie­gen ist. Doch ob sich wesent­lich mehr Unter­neh­men durch den Aufruf im Akti­ons­plan dazu entschlie­ßen, sich menschen­recht­lich endlich korrekt zu verhal­ten, hält das Team des Insti­tuts für frag­lich. Arbeits­be­din­gun­gen in einer Zulie­fer­fa­brik zu verbes­sern, koste Zeit und Geld, so Rein­wald. Wer beides nicht inves­tie­ren möchte, weil er befürch­tet, dadurch weni­ger Gewin­ne zu erwirt­schaf­ten, hat im Augen­blick keiner­lei Konse­quen­zen zu befürchten.
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