Nachruf – Fritz Andres
* 26. März 1946 † 6. Juni 2019 in Kirn/Nahe
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Mit großer Trauer müssen wir Abschied nehmen von unserem hoch geschätzten Freund Fritz Andres, der die ideellen Tätigkeiten unserer „Stiftung für Reform der Geld- und Bodenordnung“ 20 Jahre lang als deren 1. Vorsitzender kenntnisreich und umsichtig geleitet und mitgestaltet hat. Während vieler Jahre arbeitete er auch im Vorstand der „Sozialwissenschaftlichen Gesellschaft“ mit. Fritz Andres starb nur wenige Monate, nachdem wir uns mit allen Beteiligten darauf verständigt hatten, unsere Tätigkeiten so umzustrukturieren, dass sie sich auch in Zukunft gut fortsetzen lassen.
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Aufgewachsen ist Fritz Andres in der rheinland-pfälzischen Stadt Kirn, wo sein Vater und weitere Familienangehörige die seit 1798 im Familienbesitz befindliche Privatbrauerei Ph. & C. Andres betrieben. Im benachbarten Bad Sobernheim besuchte er das Gymnasium. Als er 16 Jahre alt war, nahm ihn sein Nachbar Fritz Penserot, Kaufmann für Lederzubehör in Kirn, zu einer Tagung des „Seminars für freiheitliche Ordnung“ in Herrsching am Ammersee mit. Dort lernte Fritz Andres die Gebrüder Diether, Heinz-Hartmut und Lothar Vogel kennen und schätzen, die das Seminar leiteten, verstand aber, wie er selbst einmal sagte, zunächst noch kaum etwas von den Themen und Zielen des Seminars. Diese erschlossen sich ihm erst während seines Studiums der Rechtswissenschaften in Frankfurt/M. Zwar teilte er den gesellschaftskritischen Impetus mit der damals einflussreichen Kritischen Theorie der Frankfurter Schule der Soziologie; jedoch folgte er nicht deren marxistischer Grundausrichtung, sondern suchte Orientierung bei drei Denkrichtungen, die das „Seminar für freiheitliche Ordnung“ zum Ziel einer macht- und privilegienfreien gerechten Welt miteinander verband: Es waren die Pläne zur Reform der Geld- und Bodenordnung von Silvio Gesell, die Dreigliederungsidee zur Ordnung des Sozialen Organismus vom Anthroposophen Rudolf Steiner sowie der Ordoliberalismus der Freiburger Schule zur Ordnung der Wirtschaft von Walter Eucken, Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth.
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Nach dem Jurastudium ging Fritz Andres auf eine siebenmonatige große Reise durch Nordamerika. Zu Fuß, per Anhalter oder mit Bus, Bahn und Schiff führte ihn sein Weg durch die Region mit den vier großen Seen, durch Kanada bis nach Alaska, die Westküste entlang bis in den Norden Mexikos und entlang der Ostküste wieder hinauf bis Toronto.
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Es folgten berufliche ‚Wanderjahre‘ als Referendar im Bundeskartellamt und in mehreren Brauereien, um anschließend Mitverantwortung in der Leitung der familieneigenen Kirner Brauerei zu übernehmen.
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Im ‚Nebenberuf‘ wirkte Fritz Andres fortan zusammen mit den Gebrüdern Vogel, Fritz Penserot und Heinz-Peter Neumann, einem damaligen Direktor aus der Landesversicherungsanstalt Berlin, im „Seminar für freiheitliche Ordnung“ mit und beteiligte sich an der Organisation zahlreicher Tagungen des Seminars – zunächst in Herrsching und später in Bad Boll, wo das Seminar mit dem „Trithemius-Haus“ eine eigene Tagungsstätte unterhielt. Dabei entstanden enge Freundschaften mit den beiden Juristen Eckhard Behrens und Jobst v. Heynitz. Mit ihnen übernahm Fritz Andres ab 1987 die Leitung des Seminars und die Herausgabe von dessen Schriftenreihe „Fragen der Freiheit“, als die vorherige Generation abtrat. Zugleich begann er, bei diesen Tagungen auch selbst Vorträge zu halten und Aufsätze in den „Fragen der Freiheit“ zu veröffentlichen, zunächst über Themen aus dem Bereich der Reform der Bodenordnung und über die „Bedeutung der Bodenfrage für den Frieden in der Welt“. Auch mit der Idee einer „gemeinschaftlichen Wasserordnung von Israelis und Palästinensern“ und mit der „neuen Bodenordnung in Russland“ nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschäftigte sich Fritz Andres damals; ebenso mit dem jüngst wieder sehr aktuell gewordenen Zusammenhang zwischen dem bestehenden Boden(un)recht und der Wohnungsnot sowie mit einem Übergang von der herkömmlichen Grundsteuer zu einer reinen Bodenwertsteuer.
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Nach der friedlichen Revolution vom Herbst 1989 in Mittel- und Osteuropa starteten Fritz Andres, Eckhard Behrens, Jobst v. Heynitz und Prof. Dr. Roland Geitmann eine „Erbbaurechts-Initiative“ für die fünf ostdeutschen Bundesländer. Sie reisten häufig dorthin, um mit Vorträgen vor Stadt- und Kommunalverwaltungen auf die Möglichkeit hinzuweisen, anstelle einer Privatisierung des bis dahin „volkseigenen“ Bodens den Boden im kommunalen und sonst öffentlichen Eigentum zu lassen und nur die Nutzung durch Gebäude und Bauwerke mit dem Erbbaurecht zu privatisieren. Da Fritz Andres die Mitarbeiter/innen in der Geschäftsführung der Kirner Brauerei für die Erledigung der umfangreichen Korrespondenz mit Bürgermeistern und Kommunalverwaltungen in der früheren DDR mit einspannte, machte bald das Wort vom „neuen Politbüro in Kirn“ die Runde. Leider folgte die große Politik dem verfehlten Motto „Rückgabe vor Entschädigung“, was nicht nur zu unzähligen unnötigen Investitionshemmnissen auf dem Weg zur Erneuerung der Wirtschaft in der Ex-DDR führte. Noch bedauerlicher war, dass die Politik damit eine historisch einmalige Chance vergab, das Unrecht der sog. Bodenreform in der Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ, 1945–1949) im Sinne eines sozialpflichtigen Umgangs mit dem Boden wiedergutzumachen und ein weithin leuchtendes Exempel einer rechtsstaatlichen Prinzipien und dem Grundrechtsschutz des Eigentums entsprechenden Reform der Bodenordnung einzurichten.
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Mit großer Trauer müssen wir Abschied nehmen von unserem hoch geschätzten Freund Fritz Andres, der die ideellen Tätigkeiten unserer „Stiftung für Reform der Geld- und Bodenordnung“ 20 Jahre lang als deren 1. Vorsitzender kenntnisreich und umsichtig geleitet und mitgestaltet hat. Während vieler Jahre arbeitete er auch im Vorstand der „Sozialwissenschaftlichen Gesellschaft“ mit. Fritz Andres starb nur wenige Monate, nachdem wir uns mit allen Beteiligten darauf verständigt hatten, unsere Tätigkeiten so umzustrukturieren, dass sie sich auch in Zukunft gut fortsetzen lassen.
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Aufgewachsen ist Fritz Andres in der rheinland-pfälzischen Stadt Kirn, wo sein Vater und weitere Familienangehörige die seit 1798 im Familienbesitz befindliche Privatbrauerei Ph. & C. Andres betrieben. Im benachbarten Bad Sobernheim besuchte er das Gymnasium. Als er 16 Jahre alt war, nahm ihn sein Nachbar Fritz Penserot, Kaufmann für Lederzubehör in Kirn, zu einer Tagung des „Seminars für freiheitliche Ordnung“ in Herrsching am Ammersee mit. Dort lernte Fritz Andres die Gebrüder Diether, Heinz-Hartmut und Lothar Vogel kennen und schätzen, die das Seminar leiteten, verstand aber, wie er selbst einmal sagte, zunächst noch kaum etwas von den Themen und Zielen des Seminars. Diese erschlossen sich ihm erst während seines Studiums der Rechtswissenschaften in Frankfurt/M. Zwar teilte er den gesellschaftskritischen Impetus mit der damals einflussreichen Kritischen Theorie der Frankfurter Schule der Soziologie; jedoch folgte er nicht deren marxistischer Grundausrichtung, sondern suchte Orientierung bei drei Denkrichtungen, die das „Seminar für freiheitliche Ordnung“ zum Ziel einer macht- und privilegienfreien gerechten Welt miteinander verband: Es waren die Pläne zur Reform der Geld- und Bodenordnung von Silvio Gesell, die Dreigliederungsidee zur Ordnung des Sozialen Organismus vom Anthroposophen Rudolf Steiner sowie der Ordoliberalismus der Freiburger Schule zur Ordnung der Wirtschaft von Walter Eucken, Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth.
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Nach dem Jurastudium ging Fritz Andres auf eine siebenmonatige große Reise durch Nordamerika. Zu Fuß, per Anhalter oder mit Bus, Bahn und Schiff führte ihn sein Weg durch die Region mit den vier großen Seen, durch Kanada bis nach Alaska, die Westküste entlang bis in den Norden Mexikos und entlang der Ostküste wieder hinauf bis Toronto.
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Es folgten berufliche ‚Wanderjahre‘ als Referendar im Bundeskartellamt und in mehreren Brauereien, um anschließend Mitverantwortung in der Leitung der familieneigenen Kirner Brauerei zu übernehmen.
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Im ‚Nebenberuf‘ wirkte Fritz Andres fortan zusammen mit den Gebrüdern Vogel, Fritz Penserot und Heinz-Peter Neumann, einem damaligen Direktor aus der Landesversicherungsanstalt Berlin, im „Seminar für freiheitliche Ordnung“ mit und beteiligte sich an der Organisation zahlreicher Tagungen des Seminars – zunächst in Herrsching und später in Bad Boll, wo das Seminar mit dem „Trithemius-Haus“ eine eigene Tagungsstätte unterhielt. Dabei entstanden enge Freundschaften mit den beiden Juristen Eckhard Behrens und Jobst v. Heynitz. Mit ihnen übernahm Fritz Andres ab 1987 die Leitung des Seminars und die Herausgabe von dessen Schriftenreihe „Fragen der Freiheit“, als die vorherige Generation abtrat. Zugleich begann er, bei diesen Tagungen auch selbst Vorträge zu halten und Aufsätze in den „Fragen der Freiheit“ zu veröffentlichen, zunächst über Themen aus dem Bereich der Reform der Bodenordnung und über die „Bedeutung der Bodenfrage für den Frieden in der Welt“. Auch mit der Idee einer „gemeinschaftlichen Wasserordnung von Israelis und Palästinensern“ und mit der „neuen Bodenordnung in Russland“ nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschäftigte sich Fritz Andres damals; ebenso mit dem jüngst wieder sehr aktuell gewordenen Zusammenhang zwischen dem bestehenden Boden(un)recht und der Wohnungsnot sowie mit einem Übergang von der herkömmlichen Grundsteuer zu einer reinen Bodenwertsteuer.
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Nach der friedlichen Revolution vom Herbst 1989 in Mittel- und Osteuropa starteten Fritz Andres, Eckhard Behrens, Jobst v. Heynitz und Prof. Dr. Roland Geitmann eine „Erbbaurechts-Initiative“ für die fünf ostdeutschen Bundesländer. Sie reisten häufig dorthin, um mit Vorträgen vor Stadt- und Kommunalverwaltungen auf die Möglichkeit hinzuweisen, anstelle einer Privatisierung des bis dahin „volkseigenen“ Bodens den Boden im kommunalen und sonst öffentlichen Eigentum zu lassen und nur die Nutzung durch Gebäude und Bauwerke mit dem Erbbaurecht zu privatisieren. Da Fritz Andres die Mitarbeiter/innen in der Geschäftsführung der Kirner Brauerei für die Erledigung der umfangreichen Korrespondenz mit Bürgermeistern und Kommunalverwaltungen in der früheren DDR mit einspannte, machte bald das Wort vom „neuen Politbüro in Kirn“ die Runde. Leider folgte die große Politik dem verfehlten Motto „Rückgabe vor Entschädigung“, was nicht nur zu unzähligen unnötigen Investitionshemmnissen auf dem Weg zur Erneuerung der Wirtschaft in der Ex-DDR führte. Noch bedauerlicher war, dass die Politik damit eine historisch einmalige Chance vergab, das Unrecht der sog. Bodenreform in der Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ, 1945–1949) im Sinne eines sozialpflichtigen Umgangs mit dem Boden wiedergutzumachen und ein weithin leuchtendes Exempel einer rechtsstaatlichen Prinzipien und dem Grundrechtsschutz des Eigentums entsprechenden Reform der Bodenordnung einzurichten.
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