Nachruf – Fritz Andres

* 26. März 1946 † 6. Juni 2019 in Kirn/Nahe
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Mit großer Trauer müssen wir Abschied nehmen von unse­rem hoch geschätz­ten Freund Fritz Andres, der die ideel­len Tätig­kei­ten unse­rer „Stif­tung für Reform der Geld- und Boden­ord­nung“ 20 Jahre lang als deren 1. Vorsit­zen­der kennt­nis­reich und umsich­tig gelei­tet und mitge­stal­tet hat. Während vieler Jahre arbei­te­te er auch im Vorstand der „Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Gesell­schaft“ mit. Fritz Andres starb nur wenige Monate, nach­dem wir uns mit allen Betei­lig­ten darauf verstän­digt hatten, unsere Tätig­kei­ten so umzu­struk­tu­rie­ren, dass sie sich auch in Zukunft gut fort­set­zen lassen.
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Aufge­wach­sen ist Fritz Andres in der rhein­land-pfäl­zi­schen Stadt Kirn, wo sein Vater und weite­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge die seit 1798 im Fami­li­en­be­sitz befind­li­che Privat­braue­rei Ph. & C. Andres betrie­ben. Im benach­bar­ten Bad Sobern­heim besuch­te er das Gymna­si­um. Als er 16 Jahre alt war, nahm ihn sein Nach­bar Fritz Penser­ot, Kauf­mann für Leder­zu­be­hör in Kirn, zu einer Tagung des „Semi­nars für frei­heit­li­che Ordnung“ in Herr­sching am Ammer­see mit. Dort lernte Fritz Andres die Gebrü­der Diet­her, Heinz-Hart­mut und Lothar Vogel kennen und schät­zen, die das Semi­nar leite­ten, verstand aber, wie er selbst einmal sagte, zunächst noch kaum etwas von den Themen und Zielen des Semi­nars. Diese erschlos­sen sich ihm erst während seines Studi­ums der Rechts­wis­sen­schaf­ten in Frankfurt/M. Zwar teilte er den gesell­schafts­kri­ti­schen Impe­tus mit der damals einfluss­rei­chen Kriti­schen Theo­rie der Frank­fur­ter Schule der Sozio­lo­gie; jedoch folgte er nicht deren marxis­ti­scher Grund­aus­rich­tung, sondern suchte Orien­tie­rung bei drei Denk­rich­tun­gen, die das „Semi­nar für frei­heit­li­che Ordnung“ zum Ziel einer macht- und privi­le­gi­en­frei­en gerech­ten Welt mitein­an­der verband: Es waren die Pläne zur Reform der Geld- und Boden­ord­nung von Silvio Gesell, die Drei­glie­de­rungs­idee zur Ordnung des Sozia­len Orga­nis­mus vom Anthro­po­so­phen Rudolf Stei­ner sowie der Ordo­li­be­ra­lis­mus der Frei­bur­ger Schule zur Ordnung der Wirt­schaft von Walter Eucken, Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth.
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Nach dem Jura­stu­di­um ging Fritz Andres auf eine sieben­mo­na­ti­ge große Reise durch Nord­ame­ri­ka. Zu Fuß, per Anhal­ter oder mit Bus, Bahn und Schiff führte ihn sein Weg durch die Region mit den vier großen Seen, durch Kanada bis nach Alaska, die West­küs­te entlang bis in den Norden Mexi­kos und entlang der Ostküs­te wieder hinauf bis Toronto.
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Es folg­ten beruf­li­che ‚Wander­jah­re‘ als Refe­ren­dar im Bundes­kar­tell­amt und in mehre­ren Braue­rei­en, um anschlie­ßend Mitver­ant­wor­tung in der Leitung der fami­li­en­ei­ge­nen Kirner Braue­rei zu übernehmen.
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Im ‚Neben­be­ruf‘ wirkte Fritz Andres fortan zusam­men mit den Gebrü­dern Vogel, Fritz Penser­ot und Heinz-Peter Neumann, einem dama­li­gen Direk­tor aus der Landes­ver­si­che­rungs­an­stalt Berlin, im „Semi­nar für frei­heit­li­che Ordnung“ mit und betei­lig­te sich an der Orga­ni­sa­ti­on zahl­rei­cher Tagun­gen des Semi­nars – zunächst in Herr­sching und später in Bad Boll, wo das Semi­nar mit dem „Trit­he­mi­us-Haus“ eine eigene Tagungs­stät­te unter­hielt. Dabei entstan­den enge Freund­schaf­ten mit den beiden Juris­ten Eckhard Behrens und Jobst v. Heynitz. Mit ihnen über­nahm Fritz Andres ab 1987 die Leitung des Semi­nars und die Heraus­ga­be von dessen Schrif­ten­rei­he „Fragen der Frei­heit“, als die vorhe­ri­ge Gene­ra­ti­on abtrat. Zugleich begann er, bei diesen Tagun­gen auch selbst Vorträ­ge zu halten und Aufsät­ze in den „Fragen der Frei­heit“ zu veröf­fent­li­chen, zunächst über Themen aus dem Bereich der Reform der Boden­ord­nung und über die „Bedeu­tung der Boden­fra­ge für den Frie­den in der Welt“. Auch mit der Idee einer „gemein­schaft­li­chen Wasser­ord­nung von Israe­lis und Paläs­ti­nen­sern“ und mit der „neuen Boden­ord­nung in Russ­land“ nach dem Zusam­men­bruch der Sowjet­uni­on beschäf­tig­te sich Fritz Andres damals; ebenso mit dem jüngst wieder sehr aktu­ell gewor­de­nen Zusam­men­hang zwischen dem bestehen­den Boden(un)recht und der Wohnungs­not sowie mit einem Über­gang von der herkömm­li­chen Grund­steu­er zu einer reinen Bodenwertsteuer.
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Nach der fried­li­chen Revo­lu­ti­on vom Herbst 1989 in Mittel- und Osteu­ro­pa star­te­ten Fritz Andres, Eckhard Behrens, Jobst v. Heynitz und Prof. Dr. Roland Geit­mann eine „Erbbau­rechts-Initia­ti­ve“ für die fünf ostdeut­schen Bundes­län­der. Sie reis­ten häufig dort­hin, um mit Vorträ­gen vor Stadt- und Kommu­nal­ver­wal­tun­gen auf die Möglich­keit hinzu­wei­sen, anstel­le einer Priva­ti­sie­rung des bis dahin „volks­ei­ge­nen“ Bodens den Boden im kommu­na­len und sonst öffent­li­chen Eigen­tum zu lassen und nur die Nutzung durch Gebäu­de und Bauwer­ke mit dem Erbbau­recht zu priva­ti­sie­ren. Da Fritz Andres die Mitarbeiter/innen in der Geschäfts­füh­rung der Kirner Braue­rei für die Erle­di­gung der umfang­rei­chen Korre­spon­denz mit Bürger­meis­tern und Kommu­nal­ver­wal­tun­gen in der frühe­ren DDR mit einspann­te, machte bald das Wort vom „neuen Polit­bü­ro in Kirn“ die Runde. Leider folgte die große Poli­tik dem verfehl­ten Motto „Rück­ga­be vor Entschä­di­gung“, was nicht nur zu unzäh­li­gen unnö­ti­gen Inves­ti­ti­ons­hemm­nis­sen auf dem Weg zur Erneue­rung der Wirt­schaft in der Ex-DDR führte. Noch bedau­er­li­cher war, dass die Poli­tik damit eine histo­risch einma­li­ge Chance vergab, das Unrecht der sog. Boden­re­form in der Sowje­tisch Besetz­ten Zone (SBZ, 1945–1949) im Sinne eines sozi­al­pflich­ti­gen Umgangs mit dem Boden wieder­gut­zu­ma­chen und ein weit­hin leuch­ten­des Exem­pel einer rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en und dem Grund­rechts­schutz des Eigen­tums entspre­chen­den Reform der Boden­ord­nung einzurichten.
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