Leserbriefe 02/2019
Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie uns Ihre Fragen, Anregungen oder persönlichen Meinungen. Wir bemühen uns, so viele Leserbriefe unterzubringen, wie möglich. Wenn wir Leserbriefe kürzen, dann so, dass das Anliegen der Schreibenden gewahrt bleibt. Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Nutzungsentgelte statt Abgaben und Reformen des Privatrechts – Ein Leserbeitrag
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Immer wieder einmal wird zur Reform der Bodenordnung gefordert, es sollten die §§ 94 und 946 BGB geändert werden. § 94 Absatz 1 und § 946 BGB weisen das Eigentum an beweglichen Gegenständen, die mit einem Grundstück fest verbunden werden, den Grundstückseigentümern zu. So gehören Gebäude und Bauwerke und die darin verbauten Baumaterialien automatisch dem Grundstückeigentümer, auch wenn sie nicht vom Grundstückeigentümer gebaut und verbaut wurden. Diese Bestimmungen stammen aus dem römischen Recht. Das alt-germanische Privatrecht und Teile des deutschen Privatrechts, das vor dem am 1. 1. 1900 in Kraft getretenen BGB bis zum 31. 12. 1899 galt, sind umgekehrt vorgegangen. Danach war Eigentümer des Grundstücks derjenige, dem das Bauwerk auf dem Grundstück gehörte. Bei der Änderung von § 94 Abs. 1 und § 946 BGB hätte man nur die Wahl, wieder zur deutschrechtlichen Lösung zurückzukehren. Denn das Privatrecht steht immer vor der Frage, was passiert beim Eigentum, wenn Sachen zusammengefügt und miteinander verbunden werden. Es muss die dabei auftretenden Probleme in der einen oder anderen Form lösen. Durch die Änderung von § 94 Abs. 1, und § 946 BGB in die deutschrechtliche Lösung würde zwar die Bodenordnung des Privatrechts geändert, aber für die Reform der Bodenordnung nichts gewonnen. Es wäre meiner Meinung nach auch nichts gewonnen, wenn das BGB und das Privatrecht anderer Länder Eigentum an Gegenständen der Natur, wie Grundstücken, nicht erlauben würde.
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Der Skandal und das Problem ist nicht das Eigentum an Grundstücken als Teilen der Natur und an Quellen für Wasser, Bodenschätzen und anderen Schätzen der Natur, sondern die ökonomische Seite. Den Grundstückseigentümern und den Eigentümern von Quellen für Wasser, Rohstoffe usw. fallen aufgrund ihres Eigentums die ökonomischen Nutzungsvorteile aus den Grundstücken und Quellen an Wasser- und Bodenschätzen, die Erträge aus den Bodenrenten und den Renten an Wasser- und Bodenschatzquellen und aus Entgelten von Mietern und anderen Nutzungsberechtigten von Grundstücken und von Käufern von Wasser und Rohstoffen zu, obwohl Grundstücke, Wasser, Boden- und andere Naturschätze von Natur geschaffene Gemeinschaftsgüter aller Menschen und nicht von Menschen geschaffene Güter sind. Die Reformbemühungen müssen diese ökonomische Seite der heutigen Boden- und Ressourcenordnung ändern. Das gelingt nur durch Gesetze, die nach einer Reform der Boden- und Ressourcenordnung speziellen Behörden in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern erlauben, 1. Nutzungsentgelte für den Zufluss der Boden- und Ressourcenrenten bei den Eigentümer zu erheben und 2. die Einnahmen daraus jährlich an die Bürger nach gleichen Kopfbeträgen auszuschütten, wie sie das Seminar für freiheitliche Ordnung in Bad Boll (www.sffo.de) für die Reform der Boden- und Ressourcenordnung empfiehlt. Über die Ausschüttung werden alle Bürger, ökonomisch, nicht rechtlich betrachtet, Eigentümer der Grundstücke und Ressourcen. Für den Grundstücksbereich gelingt das auch über die Bodenwertsteuer, die von der Initiative „Grundsteuerreform zeitgemäß!“ mit dem SffO als neue „Grundsteuer“ empfohlen wird, aber mit dem Nachteil, dass diese Steuer den Gemeinden und so nur mittelbar ihren Bürgern, aber den Bürgern nicht direkt über eine Ausschüttung zuströmt. Die Höhe von Nutzungsentgelten und der Bodenwertsteuer bleibt den Gesetzgebern überlassen.
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Für das Feld der Klimapolitik geht es um CO2-„Abgaben“, genauer: Es geht nicht um CO2-Abgaben, sondern auch um CO2-Nutzungsentgelte für das Recht, CO2-Abgase in die Luft als Abgas-Aufnahmespeicher entweichen zu lassen, die erhoben und an die Bürger in dem Land nach gleichen Kopfbeträgen ausgeschüttet werden, das sich für diese Reform entscheidet, wie es das SffO in einer Parallele zur Reform der Boden- und Ressourcenordnung und jetzt auch der US-Wirtschaftswissenschaftler Gilbert Metcalf nach Spiegel-Online und maßgebliche US-Wirtschaftswissenschaftler empfehlen. Diese US-Wirtschaftswissenschaftler sind neue Verbündete für die Neuordnung der Weltklimaordnung und die Reform der Boden- und Ressourcenordnung, auch wenn sie von CO2-Abgaben sprechen, die an die Bürger ausgeschüttet werden sollen. Juristisch gesehen, geht es nicht um Abgaben, die nach dem Steuerverfassungsrecht nur dem Staat zustehen, sondern um Nutzungsentgelte, die an die Bürger verteilt werden dürfen. Steuern und andere Abgaben müssen im Gegensatz dazu verfassungsrechtlich dem Abgabenempfänger zufließen, seien es Gemeinden, Bundesländer und der Bundstaat, wie in Deutschland und den USA.
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Jobst v. Heynitz, München
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Der Fluch der Globalisierung – zu Heft 01/2019
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Was Gero Jenner schreibt, zeigt mit aller Deutlichkeit, von wem wir regiert werden: Einige wenige tausend Multimilliardäre und Multimillionäre bestimmen unser Leben. Sind diese „Reichen“ durch ihre Begabung, durch Fleiß und Sparsamkeit so reich geworden? Niemals! Ihren Reichtum „verdanken“ sie ausschließlich dem kapitalistischen Geldsystem mit seinem Zins und Zinseszinsmechanismus. Nicht die Globalisierung ist der Fluch, sondern der Kapitalismus.
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Kaiser und Könige haben versagt, weil sie sich von privaten Geldhändlern das Geldwesen bestimmen ließen. Und auch die Demokratien haben versagt, weil sie in diesem Geldsystem weiter regierten. Was ist das für eine Demokratie, die sich dem totalitärsten Régime, dem Kapitalismus unterwirft?
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Nun hat der Kapitalismus auch noch einen siamesischen Zwilling, den Militarismus. Wir leben heute in der Welt des real und global existierenden Militarismus und Kapitalismus; und das schon Jahrtausende! Wir stecken im Teufelskreis der Gewalt und Ungerechtigkeit. Diese Ideologien sind Lebenslügen. Sie sind das institutionalisierte Böse in der Welt. Wie sollen in den Strukturen des Bösen Frieden und Gerechtigkeit gedeihen? Unmöglich!
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Wie lange noch will Politik in diesen Fehlentwicklungen verharren? Solange der Mensch Kriege führt, ist er kein Mensch, sondern ein Unmensch. Ein Mensch ist er erst dann, wenn er auf Gewalt verzichtet, sich zur Gewaltfreiheit als einer fundamentalen Wahrheit bekennt und Konflikte durch den Dialog löst. Nur so werden wir frei vom Militarismus.
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Vom Kapitalismus werden wir nur frei, wenn wir danach trachten, dem Geld seine wesensgemäße, dienende Funktion zu geben. Geld ist eine Gemeinschaftseinrichtung. Diese Gemeinschaft kann nur der Staat sein, der wir alle sind, gerade in einer Demokratie. Die gewählten Volksvertreter stehen in der Verantwortung, ein Geld- und Steuersystem einzurichten, das allen Menschen dient. Die Menschen stellen sich ein großes geistiges Armutszeugnis aus, wenn sie das nicht fertigbringen. Der Kapitalismus ist reines, monetäres Denken. Geld umfasst unser ganzes Leben. Deshalb ist ganzheitliches Denken gefordert. Wir Menschen sind die Verwalter der Güter unserer Erde, die alle in einem Geldwert gemessen und durch Arbeit erzeugt werden. Die Arbeit ist ein Hilfsmittel, mit dem der Wirtschaftskreislauf durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Geld darf kein Handelsgegenstand, sondern muss ein Verwaltungsgegenstand sein. Erst so gelangt es zur dienenden Funktion.
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Allzu lange haben Militarismus und Kapitalismus unser Leben bestimmt. Sie blockieren jede Entwicklung zum Besseren. Es ist höchste Zeit, dass wir davon frei werden. Wir Menschen haben alle den gleichen Schöpfungsauftrag. Wir sollen Menschen werden und einander dienen. Aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um heute das zu tun, womit wir die Zukunft gewinnen, ist unsere immerwährende Aufgabe.
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Richard Steinhauser, Sigmarszell
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Nutzungsentgelte statt Abgaben und Reformen des Privatrechts – Ein Leserbeitrag
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Immer wieder einmal wird zur Reform der Bodenordnung gefordert, es sollten die §§ 94 und 946 BGB geändert werden. § 94 Absatz 1 und § 946 BGB weisen das Eigentum an beweglichen Gegenständen, die mit einem Grundstück fest verbunden werden, den Grundstückseigentümern zu. So gehören Gebäude und Bauwerke und die darin verbauten Baumaterialien automatisch dem Grundstückeigentümer, auch wenn sie nicht vom Grundstückeigentümer gebaut und verbaut wurden. Diese Bestimmungen stammen aus dem römischen Recht. Das alt-germanische Privatrecht und Teile des deutschen Privatrechts, das vor dem am 1. 1. 1900 in Kraft getretenen BGB bis zum 31. 12. 1899 galt, sind umgekehrt vorgegangen. Danach war Eigentümer des Grundstücks derjenige, dem das Bauwerk auf dem Grundstück gehörte. Bei der Änderung von § 94 Abs. 1 und § 946 BGB hätte man nur die Wahl, wieder zur deutschrechtlichen Lösung zurückzukehren. Denn das Privatrecht steht immer vor der Frage, was passiert beim Eigentum, wenn Sachen zusammengefügt und miteinander verbunden werden. Es muss die dabei auftretenden Probleme in der einen oder anderen Form lösen. Durch die Änderung von § 94 Abs. 1, und § 946 BGB in die deutschrechtliche Lösung würde zwar die Bodenordnung des Privatrechts geändert, aber für die Reform der Bodenordnung nichts gewonnen. Es wäre meiner Meinung nach auch nichts gewonnen, wenn das BGB und das Privatrecht anderer Länder Eigentum an Gegenständen der Natur, wie Grundstücken, nicht erlauben würde.
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Der Skandal und das Problem ist nicht das Eigentum an Grundstücken als Teilen der Natur und an Quellen für Wasser, Bodenschätzen und anderen Schätzen der Natur, sondern die ökonomische Seite. Den Grundstückseigentümern und den Eigentümern von Quellen für Wasser, Rohstoffe usw. fallen aufgrund ihres Eigentums die ökonomischen Nutzungsvorteile aus den Grundstücken und Quellen an Wasser- und Bodenschätzen, die Erträge aus den Bodenrenten und den Renten an Wasser- und Bodenschatzquellen und aus Entgelten von Mietern und anderen Nutzungsberechtigten von Grundstücken und von Käufern von Wasser und Rohstoffen zu, obwohl Grundstücke, Wasser, Boden- und andere Naturschätze von Natur geschaffene Gemeinschaftsgüter aller Menschen und nicht von Menschen geschaffene Güter sind. Die Reformbemühungen müssen diese ökonomische Seite der heutigen Boden- und Ressourcenordnung ändern. Das gelingt nur durch Gesetze, die nach einer Reform der Boden- und Ressourcenordnung speziellen Behörden in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern erlauben, 1. Nutzungsentgelte für den Zufluss der Boden- und Ressourcenrenten bei den Eigentümer zu erheben und 2. die Einnahmen daraus jährlich an die Bürger nach gleichen Kopfbeträgen auszuschütten, wie sie das Seminar für freiheitliche Ordnung in Bad Boll (www.sffo.de) für die Reform der Boden- und Ressourcenordnung empfiehlt. Über die Ausschüttung werden alle Bürger, ökonomisch, nicht rechtlich betrachtet, Eigentümer der Grundstücke und Ressourcen. Für den Grundstücksbereich gelingt das auch über die Bodenwertsteuer, die von der Initiative „Grundsteuerreform zeitgemäß!“ mit dem SffO als neue „Grundsteuer“ empfohlen wird, aber mit dem Nachteil, dass diese Steuer den Gemeinden und so nur mittelbar ihren Bürgern, aber den Bürgern nicht direkt über eine Ausschüttung zuströmt. Die Höhe von Nutzungsentgelten und der Bodenwertsteuer bleibt den Gesetzgebern überlassen.
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Für das Feld der Klimapolitik geht es um CO2-„Abgaben“, genauer: Es geht nicht um CO2-Abgaben, sondern auch um CO2-Nutzungsentgelte für das Recht, CO2-Abgase in die Luft als Abgas-Aufnahmespeicher entweichen zu lassen, die erhoben und an die Bürger in dem Land nach gleichen Kopfbeträgen ausgeschüttet werden, das sich für diese Reform entscheidet, wie es das SffO in einer Parallele zur Reform der Boden- und Ressourcenordnung und jetzt auch der US-Wirtschaftswissenschaftler Gilbert Metcalf nach Spiegel-Online und maßgebliche US-Wirtschaftswissenschaftler empfehlen. Diese US-Wirtschaftswissenschaftler sind neue Verbündete für die Neuordnung der Weltklimaordnung und die Reform der Boden- und Ressourcenordnung, auch wenn sie von CO2-Abgaben sprechen, die an die Bürger ausgeschüttet werden sollen. Juristisch gesehen, geht es nicht um Abgaben, die nach dem Steuerverfassungsrecht nur dem Staat zustehen, sondern um Nutzungsentgelte, die an die Bürger verteilt werden dürfen. Steuern und andere Abgaben müssen im Gegensatz dazu verfassungsrechtlich dem Abgabenempfänger zufließen, seien es Gemeinden, Bundesländer und der Bundstaat, wie in Deutschland und den USA.
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Jobst v. Heynitz, München
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Der Fluch der Globalisierung – zu Heft 01/2019
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Was Gero Jenner schreibt, zeigt mit aller Deutlichkeit, von wem wir regiert werden: Einige wenige tausend Multimilliardäre und Multimillionäre bestimmen unser Leben. Sind diese „Reichen“ durch ihre Begabung, durch Fleiß und Sparsamkeit so reich geworden? Niemals! Ihren Reichtum „verdanken“ sie ausschließlich dem kapitalistischen Geldsystem mit seinem Zins und Zinseszinsmechanismus. Nicht die Globalisierung ist der Fluch, sondern der Kapitalismus.
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Kaiser und Könige haben versagt, weil sie sich von privaten Geldhändlern das Geldwesen bestimmen ließen. Und auch die Demokratien haben versagt, weil sie in diesem Geldsystem weiter regierten. Was ist das für eine Demokratie, die sich dem totalitärsten Régime, dem Kapitalismus unterwirft?
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Nun hat der Kapitalismus auch noch einen siamesischen Zwilling, den Militarismus. Wir leben heute in der Welt des real und global existierenden Militarismus und Kapitalismus; und das schon Jahrtausende! Wir stecken im Teufelskreis der Gewalt und Ungerechtigkeit. Diese Ideologien sind Lebenslügen. Sie sind das institutionalisierte Böse in der Welt. Wie sollen in den Strukturen des Bösen Frieden und Gerechtigkeit gedeihen? Unmöglich!
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Wie lange noch will Politik in diesen Fehlentwicklungen verharren? Solange der Mensch Kriege führt, ist er kein Mensch, sondern ein Unmensch. Ein Mensch ist er erst dann, wenn er auf Gewalt verzichtet, sich zur Gewaltfreiheit als einer fundamentalen Wahrheit bekennt und Konflikte durch den Dialog löst. Nur so werden wir frei vom Militarismus.
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Vom Kapitalismus werden wir nur frei, wenn wir danach trachten, dem Geld seine wesensgemäße, dienende Funktion zu geben. Geld ist eine Gemeinschaftseinrichtung. Diese Gemeinschaft kann nur der Staat sein, der wir alle sind, gerade in einer Demokratie. Die gewählten Volksvertreter stehen in der Verantwortung, ein Geld- und Steuersystem einzurichten, das allen Menschen dient. Die Menschen stellen sich ein großes geistiges Armutszeugnis aus, wenn sie das nicht fertigbringen. Der Kapitalismus ist reines, monetäres Denken. Geld umfasst unser ganzes Leben. Deshalb ist ganzheitliches Denken gefordert. Wir Menschen sind die Verwalter der Güter unserer Erde, die alle in einem Geldwert gemessen und durch Arbeit erzeugt werden. Die Arbeit ist ein Hilfsmittel, mit dem der Wirtschaftskreislauf durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Geld darf kein Handelsgegenstand, sondern muss ein Verwaltungsgegenstand sein. Erst so gelangt es zur dienenden Funktion.
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Allzu lange haben Militarismus und Kapitalismus unser Leben bestimmt. Sie blockieren jede Entwicklung zum Besseren. Es ist höchste Zeit, dass wir davon frei werden. Wir Menschen haben alle den gleichen Schöpfungsauftrag. Wir sollen Menschen werden und einander dienen. Aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um heute das zu tun, womit wir die Zukunft gewinnen, ist unsere immerwährende Aufgabe.
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Richard Steinhauser, Sigmarszell
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