Die „Lebensleistungsrente“ ist eine Wohlverhaltensrente

Nach­fol­gend finden Sie meinen Leser­brief zum FAZ-Wirt­schafts­leit­ar­ti­kel vom 06.11.2012 – Seite 11. Sie finden den FAZ-Leit­ar­ti­kel im Inter­net unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rentenpolitik-lohn-fuer-lebensleistung-11950966.html

In der SffO-Tagung am kommen­den Wochen­en­de in Bad Boll

Gene­ra­ti­ons­ver­trag und Grundeinkommen
Ergän­zung oder Widerspruch?

wollen wir diesen Fragen auf den Grund gehen. Sie finden das Programm unter
http://www.sffo.de/sffo/sffo_20121110_Gen-Vertrag_fly.pdf

Offen­sicht­lich sucht die Poli­tik Vorwän­de, um von der Bedürf­tig­keits­prü­fung, die mit der tradi­tio­nel­len Grund­si­che­rung verbun­den ist, wenigs­tens in Teil­be­rei­chen wegzu­kom­men. Wir wollen uns um mehr Klar­heit bemü­hen und hoffen auf lebhaf­te Diskus­sio­nen mit vielen Tagungs­teil­neh­mern – auch zum Thema Armut im Alter, das im kommen­den Bundes­tags­wahl­kampf eine bedeu­ten­de Rolle spie­len wird. 

—–Ursprüng­li­che Nachricht—–
Von: Eckhard Behrens [mailto:post@ebehrens.de]
Gesen­det: Montag, 5. Novem­ber 2012 23:53
An: Leser­brie­fe FAZ
Betreff: Kommen­tar zur „Lebens­leis­tungs­ren­te“ – FAZ 06.11.2012 – Seite 11

Wohl­ver­hal­tens­ren­te

Sie gehen in Ihrem Wirt­schafts­kom­men­tar „Lohn für Lebens­leis­tung“ (FAZ vom 06.11.2012, Seite 12) mit der poli­ti­schen Wort­schöp­fung „Lebens­leis­tungs­ren­te“ viel zu milde um; sie ist ein typi­scher Fall poli­ti­scher Falsch­mün­ze­rei. Die Höhe der gesetz­li­chen Rente rich­tet sich nach der Anzahl u n d der H ö h e der Beiträ­ge. Dabei ist die Beitrags­hö­he sowohl vom Stun­den­lohn als auch vom Arbeits­vo­lu­men abhän­gig; wer meis­tens nur Teil­zeit gear­bei­tet hat, hat selbst als Hoch­qua­li­fi­zier­ter mögli­cher­wei­se viele, aber nur gerin­ge Beiträ­ge gezahlt. Die gesetz­li­che Rente ist seit jeher ein Abbild der ökono­mi­schen Lebens­leis­tung, also „Lebens­leis­tungs­ren­te“. Ist das den Entschei­dungs­trä­gern nicht mehr bewusst?

Die Bundes­ar­beits­mi­nis­te­rin will einer Gruppe von Rent­nern, nämlich Gering­ver­die­nern mit sehr vielen Beiträ­gen, deren Beitrags­hö­hen für eine exis­tenz­si­chern­de Rente nicht ausrei­chen, einen Ehren­sold für gesetz­lich defi­nier­tes Wohl­ver­hal­ten zahlen. „Wer ewig stre­bend sich bemüht“ und sei es mit noch so gerin­gem Erfolg (beitrags­pflich­ti­gem Lohn), den will sie erlö­sen. Ihr ist das Wesent­li­che, dass dieser Perso­nen­kreis „nicht zum Sozi­al­amt“ muss. Wieso diskre­di­tiert sie eine staat­li­che Leis­tung, für die sie selbst zustän­dig ist? Stim­men deren Bedin­gun­gen nicht? Haben sich die übri­gen Grund­si­che­rungs­emp­fän­ger nicht in ihrem Sinne wohl­ver­hal­ten? Dass viele von ihnen gear­bei­tet und Renten­bei­trä­ge gezahlt haben, ließe sich als Lebens­leis­tung doch durch eine Teil- statt einer Voll­an­rech­nung der Rente auf die Grund­si­che­rung weit treff­si­che­rer berücksichtigen.

Dass die Höhe der Wohl­ver­hal­tens­ren­te nur kaum wahr­nehm­bar über der durch­schnitt­li­chen Höhe der steu­er­fi­nan­zier­ten Grund­si­che­rung liegen wird, unter­streicht den Verdacht, dass es in Wahr­heit nicht um eine höhere staat­li­che Leis­tung, sondern um die Frei­stel­lung von der Bedürf­tig­keits­prü­fung beim Sozi­al­amt geht, also um ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men für (zunächst?) wenige Privi­le­gier­te. Ist das ein bewuss­ter Einstieg in einen System­wech­sel oder ein Betriebs­un­fall unsys­te­ma­ti­schen Denkens?

Eckhard Behrens, Heidelberg 

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Eine Antwort

  1. Vom Voll­zeit­äqui­va­lent zum Daseinswert

    Endlich sind wir vergleichbar.

    Wir messen uns in VZÄ.

    Fehlt nur noch der Einheitslohn.

    Zum Beispiel das Durchschnitteinkommen.

    Oder der Mindestlohn.

    So lässt sich Human­ka­pi­tal bewerten.

    Was noch fehlt, ist der Medizinalkoeffizient.

    Soll­ten wir nicht vergessen!

    Eins durch Anzahl der Arztbesuche

    Mal Medikamentenaufwand…

    …hängt eng mit der persönlichen

    Lebens­er­war­tung zusammen.

    Die durch­schnitt­li­che Lebenserwartung

    dient als Richtwert.

    Daraus errech­net sich der

    Restwertmultiplikator.

    Er ist Zwei, wenn sich die persönliche

    Lebens­er­war­tung mit dem 

    Renten­ein­tritts­al­ter deckt.

    Jedes zusätz­li­che Lebens­jahr schlägt

    mit einem Abzug von 0,1 zu Buche.

    Bis Null. Daraus lässt sich der

    Daseins­wert errechnen.

    Neubür­ger werden nach ihren

    Eltern bewer­tet.

    (Sinkt der Daseins­wert auf Null,
    sollte der Betrof­fe­ne abge­lebt werden)

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