Die „Lebensleistungsrente“ ist eine Wohlverhaltensrente
Nachfolgend finden Sie meinen Leserbrief zum FAZ-Wirtschaftsleitartikel vom 06.11.2012 – Seite 11. Sie finden den FAZ-Leitartikel im Internet unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rentenpolitik-lohn-fuer-lebensleistung-11950966.html
In der SffO-Tagung am kommenden Wochenende in Bad Boll
Generationsvertrag und Grundeinkommen
Ergänzung oder Widerspruch?
wollen wir diesen Fragen auf den Grund gehen. Sie finden das Programm unter
http://www.sffo.de/sffo/sffo_20121110_Gen-Vertrag_fly.pdf
Offensichtlich sucht die Politik Vorwände, um von der Bedürftigkeitsprüfung, die mit der traditionellen Grundsicherung verbunden ist, wenigstens in Teilbereichen wegzukommen. Wir wollen uns um mehr Klarheit bemühen und hoffen auf lebhafte Diskussionen mit vielen Tagungsteilnehmern – auch zum Thema Armut im Alter, das im kommenden Bundestagswahlkampf eine bedeutende Rolle spielen wird.
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Eckhard Behrens [mailto:post@ebehrens.de]
Gesendet: Montag, 5. November 2012 23:53
An: Leserbriefe FAZ
Betreff: Kommentar zur „Lebensleistungsrente“ – FAZ 06.11.2012 – Seite 11
Wohlverhaltensrente
Sie gehen in Ihrem Wirtschaftskommentar „Lohn für Lebensleistung“ (FAZ vom 06.11.2012, Seite 12) mit der politischen Wortschöpfung „Lebensleistungsrente“ viel zu milde um; sie ist ein typischer Fall politischer Falschmünzerei. Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach der Anzahl u n d der H ö h e der Beiträge. Dabei ist die Beitragshöhe sowohl vom Stundenlohn als auch vom Arbeitsvolumen abhängig; wer meistens nur Teilzeit gearbeitet hat, hat selbst als Hochqualifizierter möglicherweise viele, aber nur geringe Beiträge gezahlt. Die gesetzliche Rente ist seit jeher ein Abbild der ökonomischen Lebensleistung, also „Lebensleistungsrente“. Ist das den Entscheidungsträgern nicht mehr bewusst?
Die Bundesarbeitsministerin will einer Gruppe von Rentnern, nämlich Geringverdienern mit sehr vielen Beiträgen, deren Beitragshöhen für eine existenzsichernde Rente nicht ausreichen, einen Ehrensold für gesetzlich definiertes Wohlverhalten zahlen. „Wer ewig strebend sich bemüht“ und sei es mit noch so geringem Erfolg (beitragspflichtigem Lohn), den will sie erlösen. Ihr ist das Wesentliche, dass dieser Personenkreis „nicht zum Sozialamt“ muss. Wieso diskreditiert sie eine staatliche Leistung, für die sie selbst zuständig ist? Stimmen deren Bedingungen nicht? Haben sich die übrigen Grundsicherungsempfänger nicht in ihrem Sinne wohlverhalten? Dass viele von ihnen gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben, ließe sich als Lebensleistung doch durch eine Teil- statt einer Vollanrechnung der Rente auf die Grundsicherung weit treffsicherer berücksichtigen.
Dass die Höhe der Wohlverhaltensrente nur kaum wahrnehmbar über der durchschnittlichen Höhe der steuerfinanzierten Grundsicherung liegen wird, unterstreicht den Verdacht, dass es in Wahrheit nicht um eine höhere staatliche Leistung, sondern um die Freistellung von der Bedürftigkeitsprüfung beim Sozialamt geht, also um ein bedingungsloses Grundeinkommen für (zunächst?) wenige Privilegierte. Ist das ein bewusster Einstieg in einen Systemwechsel oder ein Betriebsunfall unsystematischen Denkens?
Eckhard Behrens, Heidelberg
Vom Vollzeitäquivalent zum Daseinswert
Endlich sind wir vergleichbar.
Wir messen uns in VZÄ.
Fehlt nur noch der Einheitslohn.
Zum Beispiel das Durchschnitteinkommen.
Oder der Mindestlohn.
So lässt sich Humankapital bewerten.
Was noch fehlt, ist der Medizinalkoeffizient.
Sollten wir nicht vergessen!
Eins durch Anzahl der Arztbesuche
Mal Medikamentenaufwand…
…hängt eng mit der persönlichen
Lebenserwartung zusammen.
Die durchschnittliche Lebenserwartung
dient als Richtwert.
Daraus errechnet sich der
Restwertmultiplikator.
Er ist Zwei, wenn sich die persönliche
Lebenserwartung mit dem
Renteneintrittsalter deckt.
Jedes zusätzliche Lebensjahr schlägt
mit einem Abzug von 0,1 zu Buche.
Bis Null. Daraus lässt sich der
Daseinswert errechnen.
Neubürger werden nach ihren
Eltern bewertet.
(Sinkt der Daseinswert auf Null,
sollte der Betroffene abgelebt werden)