Geldscheine verbrennen oder für künstlerische Zwecke nutzen erlaubt!

Zehn Punkte

  1. Der Begriff des gesetz­li­chen Zahlungs­mit­tels sollte auf drei Kern­punk­ten beru­hen: Verpflich­ten­de Annah­me von Bank­no­ten und Münzen, Annah­me zum vollen Nenn­wert und Entlas­tung von Zahlungsverpflichtungen.
  2. Die Annah­me von Barzah­lun­gen sollte die Regel sein: Eine Ausnah­me davon ist nur aus Grün­den im Zusam­men­hang mit dem Grund­satz von Treu und Glau­ben möglich (z.B. wenn der Einzel­händ­ler über zu wenig Wech­sel­geld verfügt). 
  3. Die Annah­me von Bank­no­ten mit hoher Stücke­lung sollte eben­falls die Regel sein. 
  4. Bei Barzah­lun­gen soll­ten keine Aufschlä­ge berech­net werden. 
  5. Die Mitglied­staa­ten soll­ten keine neuen Rundungs­re­geln in Bezug auf die nächs­ten fünf Cent annehmen. 
  6. Die Mitglied­staa­ten soll­ten alle als geeig­net erach­te­ten Maßnah­men ergrei­fen, um die Verwen­dung von Euro-Sammel­mün­zen als Zahlungs­mit­tel zu verhindern. 
  7. Gefärb­te Bank­no­ten soll­ten an die natio­na­len Zentral­ban­ken zurück­ge­ge­ben werden, da sie mit hoher Wahr­schein­lich­keit gestoh­len wurden. 
  8. Die voll­stän­di­ge Vernich­tung von Euro-Bank­no­ten oder Münzen durch Einzel­per­so­nen in klei­nen Mengen sollte nicht verbo­ten werden. 
  9. Die Beschä­di­gung von Bank­no­ten und Münzen für künst­le­ri­sche Zwecke sollte tole­riert werden. 
  10. Die Entschei­dung über die Vernich­tung von für den Umlauf geeig­ne­ten Euro-Münzen sollte nicht von einer natio­na­len Behör­de allei­ne getrof­fen werden. 

Die Meldung ist zwar schon vom März, aber „brand­ak­tu­ell“.
Die zehn Punkte oben hat sich nicht etwa ein Jour­na­list aus den Fingern gesaugt, sondern wurden von einer „Ad-hoc-Arbeits­grup­pe“ unter der Leitung der EU-Kommis­si­on und der Euro­päi­schen Zentral­bank erar­bei­tet.
Man kann sich ja fragen, wozu man diese Zehn Punkte gerade jetzt wohl braucht, eines bewei­sen sie alle­mal: Geld ist etwas seltsames. 

Da stel­len die Staa­ten (also wir alle) durch die Noten­ban­ken Geld­schei­ne zur Verfü­gung und sagen den Nutzern dersel­ben: „Tut damit was ihr wollt. Bemalt sie, besprüht sie, verbrennt sie oder nutzt sie zum Bezah­len. Passt schon. Irgendwie.“ 

Es wäre an der Zeit, den Geld­schein als Gemein­gut zu betrach­ten, was er im Grunde ist, denn der Staat bezahlt nicht nur seine Bereit­stel­lung. Indem er ein soli­des (mehr oder weni­ger) Staats­ge­fü­ge schafft, stat­tet er den Geld­schein mit dem wich­tigs­ten aus, das er über­haupt verkör­pern kann: dem Vertrau­en.
Das Vertrau­en in die Gemein­schaft aller Menschen eines Währungs­ge­bie­tes macht Geld zu Geld und Waren und Leis­tun­gen austausch­bar. Diesem Geld stünde das Recht auf die Achtung seines inne­ren Wertes zu. 

7. Die Einhal­tung der opti­ma­len Nutzung aller in Umlauf gebrach­ten Münzen und Bank­no­ten soll durch die Noten­ban­ken gewähr­leis­tet werden.
8. Durch Gebüh­ren wird die Vorent­hal­tung und Hortung von Münzen und Bank­no­ten einge­schränkt. Bargeld soll stetig umlau­fen und den Wirt­schafts­ver­kehr opti­mal beglei­ten.
9. Der Gebüh­ren­ein­zug wird durch geeig­ne­te Maßnah­men und Erlas­se vorge­nom­men, die ein Umge­hen ausschlie­ßen.
10. Die Entschei­dung über die Vernich­tung von Geld­schei­nen oder deren Schöp­fung wird von den Noten­ban­ken gemäß den wirt­schaft­li­chen Erfor­der­nis­sen opti­mal abge­stimmt, was wieder­um nur durch einen steten, steu­er­ba­ren Geld­um­lauf gewähr­leis­tet werden kann.

Posted via email from HUMANE-WIRTSCHAFT

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