Haifischbecken mit vereinzelten Tintenfischen – Wilfried Deiß
– - -
DIGITALISIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS / ePATIENTENAKTE UND OPT-OUT – FRAGEN SIE IHREN ARZT ODER APOTHEKER
– - -
PatientInnen! Ihre Krankenakten – dazu gehören auch Aufzeichnungen von Psychotherapeuten – enthalten die persönlichsten und sensibelsten Informationen über Sie. In Krankenakten stehen akute und chronische körperliche und seelische Erkrankungen, nicht nur Bluthochdruck, Diabetes und Übergewicht, sondern auch Krebserkrankungen, Infektionen, AIDS, Hepatitis, Suchterkrankungen, Depressionen, Suizidalität, Geschlechtskrankheiten, familiäre/berufliche Krisen, Schwangerschaftsabbrüche, häusliche Gewalt, traumatische Erfahrungen, genetische Erkrankungen.
– - -
Daher gibt es seit Jahrtausenden die Ärztliche Schweigepflicht, das Arztgeheimnis. Es schützt Sie als Mensch und Persönlichkeit, und es ist die Basis für das Vertrauen zum Arzt und damit Voraussetzung für die Arzt-Patient-Beziehung. Der Hüter Ihrer Krankenakte ist bislang ihr Hausarzt/Hausärztin. Dort werden alle Berichte gesammelt und gesichert gelagert. Möglicherweise haben Sie Kopien zu Hause, das ist natürlich erlaubt. Der Arzt trägt hohe Verantwortung, er muss mit hohen Strafen rechnen, wenn etwas in falsche Hände gerät – zu Recht. Das ist unabhängig davon, ob die Aufzeichnungen auf Papier (heute selten) oder digital im Praxiscomputer (heute die Regel) sind.
– - -
Obwohl das Projekt „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ seit 2004 läuft, ist Ihnen folgende Frage noch nie gestellt worden, weder von Ihrer Krankenkasse noch vom Gesundheitsministerium:
– - -„Möchten Sie, dass in Zukunft ihre Krankenakte nicht nur bei Ärzten, sondern zusätzlich bundesweit in einer Cloud (Megaspeicher im Internet) gespeichert wird, um beispielsweise in Notfällen auf die Informationen zugreifen zu können?“
– - -
Seit den Spahn-Gesetzen zur Digitalisierung hätte spätestens 2019 folgende Frage an Sie ergänzt werden müssen, wenn Sie der ersten Frage zugestimmt hätten:
„Sind Sie damit einverstanden, dass die Informationen aus Ihrer Krankenakte, die in der Cloud (= sog. Telematikinfrastruktur/ besser: Deutsche KrankenAktenCloud) gespeichert sind, für die medizinische Forschung, andere Arten von Forschung und für die Gesundheitswirtschaft verwendet werden dürfen, und zwar ausdrücklich ohne Ihre aktive Zustimmung?“.
– - -
Und in baldiger Zukunft müssten Sie noch gefragt werden: „Sind Sie damit einverstanden, dass ohne Ihre aktive Zustimmung Ihre deutsche Digitale Krankenakte in den Computernetzwerk-Verbund der Europäischen KrankenAktenCloud eingefügt wird? (= EHDS / European Health Data Space)“.
– - -
Hintergründe: In den ersten Jahren des Digitalisierungs-Projektes Telematik-Infrastruktur (TI) war nur von der „Elektronischen Gesundheitskarte / eGK“ die Rede. Der unverständliche Begriff Telematik-Infrastruktur als Technologie zur zentralen Speicherung wurde erst später in Gesetze eingefügt. Noch heute denken viele PatientInnen, die Krankenakte solle komplett „auf der Karte“ gespeichert werden. Dahinter steckte offensichtlich eine bewusste Verschleierung der zentralisierten Datenspeicherung in Großcomputern.
– - -
Das Megaprojekt „Telematik-Infrastruktur“, das ich ab jetzt nur noch „Deutsche KrankenAktenCloud“ nenne, schien um 2015 komplett gescheitert, weil sich keinerlei praktikable Anwendungen erkennen ließen. Seit der Gesetzgebung unter Gesundheitsminister Spahn wird die Deutsche KrankenAktenCloud mit gesetzlichem Zwang durchgesetzt. Beispielsweise bekommen ÄrztInnen 2,5 % ihrer Einkünfte abgezogen, wenn sie ihre Praxis nicht anschließen lassen.
– - -
Verschärfte Bedingungen gelten auch für Sie als PatientInnen. Ursprünglich galt das Prinzip Freiwilligkeit und aktive Zustimmung (= Opt-In/„Sie haben die Option/Möglichkeit, einzusteigen“). Inzwischen ist ein Gesetz in Vorbereitung, dass Folgendes für PatientInnen besagt: Wer sich NICHT äußert, wer NICHT ausdrücklich widerspricht, hat zugestimmt (= Opt-Out). Einige der Befürworter, auch der Gesundheitsminister, legen das so aus: Wer beim Arzt seine eGK einlesen lässt, hat damit schon bestätigt, dass er nicht widerspricht.
– - -
Vordergründig geht es bei der Deutschen KrankenAktenCloud um eine verbesserte Kommunikation im Gesundheitswesen (was tatsächlich notwendig ist), weg vom Fax hin zur gesicherten E‑Mail (auch eine gute Idee), dies aber nach dem Prinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit aller Patienteninformationen, 24 Stunden täglich und 365 Tage jährlich (darüber kann man streiten). Die vordergründigen Projekte heißen inzwischen VSDM (Versichertenstammdaten-Management, Abgleich Verwaltungsdaten zwischen Krankenkassen und Arztpraxen, funktioniert meistens), eRezept (elektronisches Rezept, funktioniert im voll-digitalen Sinne nur bei wenigen Prozent, meistens halb-digital mit QR-Code auf Papier, und die Ausstellung dauert dreimal so lange wie beim analogen Rezept), sowie die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, funktioniert oft, macht aber in Praxen und bei Arbeitgebern eine Menge Ärger und Mehraufwand). Dazu kommt noch das wichtigste Projekt, der eAB (elektronischer Arztbericht. Funktioniert meistens, macht aber wegen schlechter Integration in die Praxis- und Krankenhaussysteme eine Menge Mehrarbeit und wird kaum verwendet). So sieht die Erleichterung des medizinischen Alltages durch Digitalisierung in Deutschland aus. Von wiederkehrenden Ausfällen des Gesamtsystems ganz zu schweigen, wo Praxen dann tagelang bis wochenlang keine Versichertenkarten einlesen können. Frage an Sie als PatientInnen: Glauben Sie, dass 10 – 15 Milliarden Euro (übrigens Ihre Versichertengelder) ausgegeben worden sind, damit ÄrztInnen sich le
– - -
Mehr online
– - –
DIGITALISIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS / ePATIENTENAKTE UND OPT-OUT – FRAGEN SIE IHREN ARZT ODER APOTHEKER
– - -
PatientInnen! Ihre Krankenakten – dazu gehören auch Aufzeichnungen von Psychotherapeuten – enthalten die persönlichsten und sensibelsten Informationen über Sie. In Krankenakten stehen akute und chronische körperliche und seelische Erkrankungen, nicht nur Bluthochdruck, Diabetes und Übergewicht, sondern auch Krebserkrankungen, Infektionen, AIDS, Hepatitis, Suchterkrankungen, Depressionen, Suizidalität, Geschlechtskrankheiten, familiäre/berufliche Krisen, Schwangerschaftsabbrüche, häusliche Gewalt, traumatische Erfahrungen, genetische Erkrankungen.
– - -
Daher gibt es seit Jahrtausenden die Ärztliche Schweigepflicht, das Arztgeheimnis. Es schützt Sie als Mensch und Persönlichkeit, und es ist die Basis für das Vertrauen zum Arzt und damit Voraussetzung für die Arzt-Patient-Beziehung. Der Hüter Ihrer Krankenakte ist bislang ihr Hausarzt/Hausärztin. Dort werden alle Berichte gesammelt und gesichert gelagert. Möglicherweise haben Sie Kopien zu Hause, das ist natürlich erlaubt. Der Arzt trägt hohe Verantwortung, er muss mit hohen Strafen rechnen, wenn etwas in falsche Hände gerät – zu Recht. Das ist unabhängig davon, ob die Aufzeichnungen auf Papier (heute selten) oder digital im Praxiscomputer (heute die Regel) sind.
– - -
Obwohl das Projekt „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ seit 2004 läuft, ist Ihnen folgende Frage noch nie gestellt worden, weder von Ihrer Krankenkasse noch vom Gesundheitsministerium:
– - -„Möchten Sie, dass in Zukunft ihre Krankenakte nicht nur bei Ärzten, sondern zusätzlich bundesweit in einer Cloud (Megaspeicher im Internet) gespeichert wird, um beispielsweise in Notfällen auf die Informationen zugreifen zu können?“
– - -
Seit den Spahn-Gesetzen zur Digitalisierung hätte spätestens 2019 folgende Frage an Sie ergänzt werden müssen, wenn Sie der ersten Frage zugestimmt hätten:
„Sind Sie damit einverstanden, dass die Informationen aus Ihrer Krankenakte, die in der Cloud (= sog. Telematikinfrastruktur/ besser: Deutsche KrankenAktenCloud) gespeichert sind, für die medizinische Forschung, andere Arten von Forschung und für die Gesundheitswirtschaft verwendet werden dürfen, und zwar ausdrücklich ohne Ihre aktive Zustimmung?“.
– - -
Und in baldiger Zukunft müssten Sie noch gefragt werden: „Sind Sie damit einverstanden, dass ohne Ihre aktive Zustimmung Ihre deutsche Digitale Krankenakte in den Computernetzwerk-Verbund der Europäischen KrankenAktenCloud eingefügt wird? (= EHDS / European Health Data Space)“.
– - -
Hintergründe: In den ersten Jahren des Digitalisierungs-Projektes Telematik-Infrastruktur (TI) war nur von der „Elektronischen Gesundheitskarte / eGK“ die Rede. Der unverständliche Begriff Telematik-Infrastruktur als Technologie zur zentralen Speicherung wurde erst später in Gesetze eingefügt. Noch heute denken viele PatientInnen, die Krankenakte solle komplett „auf der Karte“ gespeichert werden. Dahinter steckte offensichtlich eine bewusste Verschleierung der zentralisierten Datenspeicherung in Großcomputern.
– - -
Das Megaprojekt „Telematik-Infrastruktur“, das ich ab jetzt nur noch „Deutsche KrankenAktenCloud“ nenne, schien um 2015 komplett gescheitert, weil sich keinerlei praktikable Anwendungen erkennen ließen. Seit der Gesetzgebung unter Gesundheitsminister Spahn wird die Deutsche KrankenAktenCloud mit gesetzlichem Zwang durchgesetzt. Beispielsweise bekommen ÄrztInnen 2,5 % ihrer Einkünfte abgezogen, wenn sie ihre Praxis nicht anschließen lassen.
– - -
Verschärfte Bedingungen gelten auch für Sie als PatientInnen. Ursprünglich galt das Prinzip Freiwilligkeit und aktive Zustimmung (= Opt-In/„Sie haben die Option/Möglichkeit, einzusteigen“). Inzwischen ist ein Gesetz in Vorbereitung, dass Folgendes für PatientInnen besagt: Wer sich NICHT äußert, wer NICHT ausdrücklich widerspricht, hat zugestimmt (= Opt-Out). Einige der Befürworter, auch der Gesundheitsminister, legen das so aus: Wer beim Arzt seine eGK einlesen lässt, hat damit schon bestätigt, dass er nicht widerspricht.
– - -
Vordergründig geht es bei der Deutschen KrankenAktenCloud um eine verbesserte Kommunikation im Gesundheitswesen (was tatsächlich notwendig ist), weg vom Fax hin zur gesicherten E‑Mail (auch eine gute Idee), dies aber nach dem Prinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit aller Patienteninformationen, 24 Stunden täglich und 365 Tage jährlich (darüber kann man streiten). Die vordergründigen Projekte heißen inzwischen VSDM (Versichertenstammdaten-Management, Abgleich Verwaltungsdaten zwischen Krankenkassen und Arztpraxen, funktioniert meistens), eRezept (elektronisches Rezept, funktioniert im voll-digitalen Sinne nur bei wenigen Prozent, meistens halb-digital mit QR-Code auf Papier, und die Ausstellung dauert dreimal so lange wie beim analogen Rezept), sowie die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, funktioniert oft, macht aber in Praxen und bei Arbeitgebern eine Menge Ärger und Mehraufwand). Dazu kommt noch das wichtigste Projekt, der eAB (elektronischer Arztbericht. Funktioniert meistens, macht aber wegen schlechter Integration in die Praxis- und Krankenhaussysteme eine Menge Mehrarbeit und wird kaum verwendet). So sieht die Erleichterung des medizinischen Alltages durch Digitalisierung in Deutschland aus. Von wiederkehrenden Ausfällen des Gesamtsystems ganz zu schweigen, wo Praxen dann tagelang bis wochenlang keine Versichertenkarten einlesen können. Frage an Sie als PatientInnen: Glauben Sie, dass 10 – 15 Milliarden Euro (übrigens Ihre Versichertengelder) ausgegeben worden sind, damit ÄrztInnen sich le
– - -
Mehr online
– - –
Aktuelle Kommentare