Haifischbecken mit vereinzelten Tintenfischen – Wilfried Deiß

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DIGITALISIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS / ePATI­EN­TEN­AK­TE UND OPT-OUT – FRAGEN SIE IHREN ARZT ODER APOTHEKER
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Pati­en­tIn­nen! Ihre Kran­ken­ak­ten – dazu gehö­ren auch Aufzeich­nun­gen von Psycho­the­ra­peu­ten – enthal­ten die persön­lichs­ten und sensi­bels­ten Infor­ma­tio­nen über Sie. In Kran­ken­ak­ten stehen akute und chro­ni­sche körper­li­che und seeli­sche Erkran­kun­gen, nicht nur Blut­hoch­druck, Diabe­tes und Über­ge­wicht, sondern auch Krebs­er­kran­kun­gen, Infek­tio­nen, AIDS, Hepa­ti­tis, Sucht­er­kran­kun­gen, Depres­sio­nen, Suizi­da­li­tät, Geschlechts­krank­hei­ten, familiäre/berufliche Krisen, Schwan­ger­schafts­ab­brü­che, häus­li­che Gewalt, trau­ma­ti­sche Erfah­run­gen, gene­ti­sche Erkrankungen.
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Daher gibt es seit Jahr­tau­sen­den die Ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht, das Arzt­ge­heim­nis. Es schützt Sie als Mensch und Persön­lich­keit, und es ist die Basis für das Vertrau­en zum Arzt und damit Voraus­set­zung für die Arzt-Pati­ent-Bezie­hung. Der Hüter Ihrer Kran­ken­ak­te ist bislang ihr Hausarzt/Hausärztin. Dort werden alle Berich­te gesam­melt und gesi­chert gela­gert. Mögli­cher­wei­se haben Sie Kopien zu Hause, das ist natür­lich erlaubt. Der Arzt trägt hohe Verant­wor­tung, er muss mit hohen Stra­fen rech­nen, wenn etwas in falsche Hände gerät – zu Recht. Das ist unab­hän­gig davon, ob die Aufzeich­nun­gen auf Papier (heute selten) oder digi­tal im Praxis­com­pu­ter (heute die Regel) sind.
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Obwohl das Projekt „Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens“ seit 2004 läuft, ist Ihnen folgen­de Frage noch nie gestellt worden, weder von Ihrer Kran­ken­kas­se noch vom Gesundheitsministerium:
– - -„Möch­ten Sie, dass in Zukunft ihre Kran­ken­ak­te nicht nur bei Ärzten, sondern zusätz­lich bundes­weit in einer Cloud (Mega­spei­cher im Inter­net) gespei­chert wird, um beispiels­wei­se in Notfäl­len auf die Infor­ma­tio­nen zugrei­fen zu können?“
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Seit den Spahn-Geset­zen zur Digi­ta­li­sie­rung hätte spätes­tens 2019 folgen­de Frage an Sie ergänzt werden müssen, wenn Sie der ersten Frage zuge­stimmt hätten:
„Sind Sie damit einver­stan­den, dass die Infor­ma­tio­nen aus Ihrer Kran­ken­ak­te, die in der Cloud (= sog. Telematikinfrastruktur/ besser: Deut­sche Kran­ken­Ak­ten­Cloud) gespei­chert sind, für die medi­zi­ni­sche Forschung, andere Arten von Forschung und für die Gesund­heits­wirt­schaft verwen­det werden dürfen, und zwar ausdrück­lich ohne Ihre aktive Zustimmung?“.
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Und in baldi­ger Zukunft müss­ten Sie noch gefragt werden: „Sind Sie damit einver­stan­den, dass ohne Ihre aktive Zustim­mung Ihre deut­sche Digi­ta­le Kran­ken­ak­te in den Compu­ter­netz­werk-Verbund der Euro­päi­schen Kran­ken­Ak­ten­Cloud einge­fügt wird? (= EHDS / Euro­pean Health Data Space)“.
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Hinter­grün­de: In den ersten Jahren des Digi­ta­li­sie­rungs-Projek­tes Tele­ma­tik-Infra­struk­tur (TI) war nur von der „Elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te / eGK“ die Rede. Der unver­ständ­li­che Begriff Tele­ma­tik-Infra­struk­tur als Tech­no­lo­gie zur zentra­len Spei­che­rung wurde erst später in Geset­ze einge­fügt. Noch heute denken viele Pati­en­tIn­nen, die Kran­ken­ak­te solle komplett „auf der Karte“ gespei­chert werden. Dahin­ter steck­te offen­sicht­lich eine bewuss­te Verschleie­rung der zentra­li­sier­ten Daten­spei­che­rung in Großcomputern.
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Das Mega­pro­jekt „Tele­ma­tik-Infra­struk­tur“, das ich ab jetzt nur noch „Deut­sche Kran­ken­Ak­ten­Cloud“ nenne, schien um 2015 komplett geschei­tert, weil sich keiner­lei prak­ti­ka­ble Anwen­dun­gen erken­nen ließen. Seit der Gesetz­ge­bung unter Gesund­heits­mi­nis­ter Spahn wird die Deut­sche Kran­ken­Ak­ten­Cloud mit gesetz­li­chem Zwang durch­ge­setzt. Beispiels­wei­se bekom­men ÄrztIn­nen 2,5 % ihrer Einkünf­te abge­zo­gen, wenn sie ihre Praxis nicht anschlie­ßen lassen.
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Verschärf­te Bedin­gun­gen gelten auch für Sie als Pati­en­tIn­nen. Ursprüng­lich galt das Prin­zip Frei­wil­lig­keit und aktive Zustim­mung (= Opt-In/„Sie haben die Option/Möglichkeit, einzu­stei­gen“). Inzwi­schen ist ein Gesetz in Vorbe­rei­tung, dass Folgen­des für Pati­en­tIn­nen besagt: Wer sich NICHT äußert, wer NICHT ausdrück­lich wider­spricht, hat zuge­stimmt (= Opt-Out). Einige der Befür­wor­ter, auch der Gesund­heits­mi­nis­ter, legen das so aus: Wer beim Arzt seine eGK einle­sen lässt, hat damit schon bestä­tigt, dass er nicht widerspricht.
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Vorder­grün­dig geht es bei der Deut­schen Kran­ken­Ak­ten­Cloud um eine verbes­ser­te Kommu­ni­ka­ti­on im Gesund­heits­we­sen (was tatsäch­lich notwen­dig ist), weg vom Fax hin zur gesi­cher­ten E‑Mail (auch eine gute Idee), dies aber nach dem Prin­zip der jeder­zei­ti­gen Verfüg­bar­keit aller Pati­en­ten­in­for­ma­tio­nen, 24 Stun­den täglich und 365 Tage jähr­lich (darüber kann man strei­ten). Die vorder­grün­di­gen Projek­te heißen inzwi­schen VSDM (Versi­cher­ten­stamm­da­ten-Manage­ment, Abgleich Verwal­tungs­da­ten zwischen Kran­ken­kas­sen und Arzt­pra­xen, funk­tio­niert meis­tens), eRezept (elek­tro­ni­sches Rezept, funk­tio­niert im voll-digi­ta­len Sinne nur bei weni­gen Prozent, meis­tens halb-digi­tal mit QR-Code auf Papier, und die Ausstel­lung dauert drei­mal so lange wie beim analo­gen Rezept), sowie die eAU (elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung, funk­tio­niert oft, macht aber in Praxen und bei Arbeit­ge­bern eine Menge Ärger und Mehr­auf­wand). Dazu kommt noch das wich­tigs­te Projekt, der eAB (elek­tro­ni­scher Arzt­be­richt. Funk­tio­niert meis­tens, macht aber wegen schlech­ter Inte­gra­ti­on in die Praxis- und Kran­ken­haus­sys­te­me eine Menge Mehr­ar­beit und wird kaum verwen­det). So sieht die Erleich­te­rung des medi­zi­ni­schen Allta­ges durch Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land aus. Von wieder­keh­ren­den Ausfäl­len des Gesamt­sys­tems ganz zu schwei­gen, wo Praxen dann tage­lang bis wochen­lang keine Versi­cher­ten­kar­ten einle­sen können. Frage an Sie als Pati­en­tIn­nen: Glau­ben Sie, dass 10 – 15 Milli­ar­den Euro (übri­gens Ihre Versi­cher­ten­gel­der) ausge­ge­ben worden sind, damit ÄrztIn­nen sich le
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