Grundsteuerreform

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Der bundes­wei­te Aufruf „Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“ lehnt die Reform­vor­schlä­ge von Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz im Ganzen ab und fordert den Minis­ter und die Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz auf, sich nun endlich dem schon lange auf dem Tisch liegen­den Boden­wert­mo­dell zuzuwenden.

Das von Bundes­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz favo­ri­sier­te Modell ist mit der Erfas­sung von Netto­kalt­mie­te, Baujahr und Größe jeder einzel­nen Wohnung viel zu kompli­ziert, aufwen­dig und würde dennoch niemals zu einer gerech­ten Besteue­rung führen. Welche Aussa­ge­kraft hat z. B. das Baujahr 1918, wenn das Gebäu­de im Jahr 2018 komplett saniert wurde? Scholz’ Modell bedeu­tet außer­dem, dass Neubau­ten und bauli­che Inves­ti­tio­nen steu­er­lich bestraft und das Nichts­tun und Brach­lie­gen­las­sen von baurei­fen Grund­stü­cken steu­er­lich begüns­tigt würden. Das Ergeb­nis wären eine künst­li­che Ange­bots­ver­knap­pung und stei­gen­de Mieten. Ähnli­ches gilt für eine reine, wert­un­ab­hän­gi­ge Flächen­steu­er, die gleich große Wohnun­gen und Häuser in unter­schied­li­chen Stadt­la­gen gleich hoch besteu­ern würde und somit schon allein an der Gerech­tig­keits­fra­ge scheitert.

„Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“ schlägt vor, die Grund­steu­er in eine reine Boden­steu­er zu verein­fa­chen. Berech­nungs­grund­la­ge wären ausschließ­lich die bereits flächen­de­ckend vorlie­gen­den Boden­richt­wer­te und die bereits erfass­ten Grund­stücks­grö­ßen. In den Boden­richt­wer­ten kommt die mögli­che bauli­che Ausnutz­bar­keit eines Grund­stücks zum Ausdruck, unab­hän­gig davon, ob die Bebau­ung bereits reali­siert wurde oder nicht. Die Mehr­heit der Mieter und Klein­ei­gen­tü­mer würde durch eine Boden­steu­er entlas­tet. Zudem wirkt sie sich ange­bots­stei­gernd und allge­mein dämp­fend auf Boden­prei­se und Mieten aus. Eine reine Boden­steu­er ließe sich inner­halb kürzes­ter Zeit umsetzen.

Weite­re Argu­men­te für eine Grund­steu­er ohne Gebäu­de­kom­po­nen­te sowie gegen eine reine Flächen­steu­er unter: http://www.grundsteuerreform.net/kompakt
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