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Wer bestimmt über die Kapitalrendite?

Warum der digi­ta­le Euro die Geld- und Boden­re­form betrifft – ein Begleit­text zum Dossier

Seit unser Dossier zum digi­ta­len Euro konti­nu­ier­lich wächst, errei­chen uns Nach­fra­gen aus den eige­nen Reihen: Wo genau liegt die Rele­vanz für die Reform von Geld und Boden? Ist das nicht ein Brüs­se­ler Verfah­rens­dra­ma, das man getrost den Zahlungs­ver­kehrs­exper­ten über­las­sen kann?

Die Frage ist berech­tigt. Die Antwort lautet: Am digi­ta­len Euro wird gerade – unter ande­rem Namen und bei offe­nem Vorhang – die ältes­te Frage der Geld­re­form verhan­delt. Wer verfügt über die Unter­gren­ze des Zinses und damit über die Kapi­tal­ren­di­te? Vier Befun­de aus dem Dossier zeigen, warum die Lese­rin­nen und Leser dieser Zeit­schrift die Entwick­lung nicht nur beob­ach­ten können, sondern auch beob­ach­ten sollten.

Erstens ist die Unver­zins­lich­keit Gesetz gewor­den – als Gesell mit umge­kehr­ten Vorzei­chen. Der digi­ta­le Euro wird per Verord­nung gene­rell unver­zinst sein. Was nach einem Schritt zum neutra­len Geld klingt, verdankt sich jedoch einer ande­ren Logik: Die Lobby der Genos­sen­schafts­ban­ken forder­te, das öffent­li­che digi­ta­le Geld dürfe „unter keinen Umstän­den“ verzinst werden, da es sonst als Wertauf­be­wah­rungs­mit­tel dienen und Einla­gen abzie­hen würde. Diesel­be Eigen­schaft, die das Geld vom Thron holen sollte, wird also einge­setzt, um den Thron zu schüt­zen. Die Banken vertei­di­gen ihre billigs­te Refi­nan­zie­rungs­quel­le: Kunden­ein­la­gen kosten sie 63 bis 300 Basis­punk­te weni­ger als Geld vom Kapi­tal­markt. Dies wurde ausge­rech­net in einer Studie fest­ge­stellt, die die Banken­ver­bän­de selbst in Auftrag gaben, um vor dem digi­ta­len Euro zu warnen.

Warum diese Diffe­renz? Wer der Bank am Kapi­tal­markt Geld leiht – Fonds, Versi­che­rer oder andere Banken –, ist ein preis­be­wuss­ter Profi. Er bindet sein Geld über Jahre, haftet im Krisen­fall mit und verlangt dafür Markt­zins plus Risi­ko­auf­schlag. Der Giro­kon­to­in­ha­ber hinge­gen verlangt fast nichts – nicht aus Groß­zü­gig­keit, sondern weil sein Gutha­ben staat­lich garan­tiert ist und er für die jeder­zei­ti­ge Verfüg­bar­keit seines Geldes mit Zins­ver­zicht bezahlt. Dieser Zins­ver­zicht ist die Liqui­di­täts­prä­mie in Aktion – wobei Präzi­si­on gebo­ten ist: Die Bank behält davon nur ihre Marge, das Entgelt für Vermitt­lung und Abwick­lung. Dieses Entgelt würde ihr auch nach jeder Geld­re­form blei­ben – bei minus zwei Prozent Einla­gen- und null Prozent Kredit­zins wäre die Spanne diesel­be wie heute. Der Rest fließt über die Aktiv­sei­te als Markt­zins dort­hin, wo die Geld­ver­mö­gen liegen. Die Bank ist nicht der Rentier, sondern ledig­lich seine Zahlstelle.

Hinzu kommt ein zwei­tes, mindes­tens gleich­ran­gi­ges Motiv: Rund elf Prozent ihrer Erträ­ge erwirt­schaf­ten deut­sche Banken im Zahlungs­ver­kehr. Der digi­ta­le Euro bedroht jedoch diesen Gebüh­ren­strom samt Kunden­schnitt­stel­le. Deshalb schwin­gen Banken, Karten­netz­wer­ke und Bezahl­diens­te trotz unter­schied­li­cher Geschäfts­mo­del­le im Einklang, sobald eine gebüh­ren­freie öffent­li­che Infra­struk­tur droht. Keine Verschwö­rung, sondern eine Inter­es­sen­har­mo­nie. Der digi­ta­le Euro wäre zudem erst­mals ein Ausgang aus dem System, der nicht bei einer ande­ren Bank endet. Geld­theo­rie wird nicht mehr im Semi­nar, sondern in Posi­ti­ons­pa­pie­ren verhandelt.

Zwei­tens wird über das Halteli­mit verhan­delt, also darüber, ob öffent­li­ches Geld sparen darf. Der Streit um eine Ober­gren­ze von 500, 1.000 oder 3.000 Euro ist im Kern der Streit um die Tren­nung der Geld­funk­tio­nen: Zahlungs­mit­tel ja, Wertauf­be­wah­rung nein. Bezeich­nen­der­wei­se hat die EZB ihre Spra­che verscho­ben – vom „digi­ta­len Zwil­ling der Bank­no­te“ zum bloßen „elek­tro­ni­schen Zahlungs­mit­tel“. Was die Frei­wirt­schaft durch Umlauf­si­che­rung errei­chen will, wird hier admi­nis­tra­tiv Wirk­lich­keit: die Entthro­nung des Geldes als Hortungs­me­di­um. Nur eben nicht zuguns­ten der Allge­mein­heit, sondern zuguns­ten des Einla­gen­ge­schäfts. Der Befund für skep­ti­sche Reform­freun­de lautet: Das Instru­men­ta­ri­um exis­tiert und ist poli­tisch verhan­del­bar gewor­den. Umkämpft ist allein die Frage, wem es dient.

Drit­tens – und hier liegt die Achse zu unse­rem r=g‑Projekt: Der Kampf um den digi­ta­len Euro ist ein Vertei­lungs­kampf um die Kontrol­le über r. In der akade­mi­schen Ökono­mik wird seit Jahren disku­tiert, dass digi­ta­les Zentral­bank­geld die effek­ti­ve Zins­un­ter­gren­ze besei­ti­gen könnte. Nega­tiv­zin­sen ließen sich durch­set­zen, ohne dass die Flucht ins Bargeld die Geld­po­li­tik aushe­belt. Das ist unter ande­rem Namen die Demur­ra­ge-Debat­te. In dieser Lite­ra­tur erscheint Silvio Gesell allen­falls als Fußno­te – als histo­ri­scher Stich­wort­ge­ber für das Stem­pel­geld, nicht als der Zins­theo­re­ti­ker, den Keynes ernst nahm. Er widme­te ihm ein eige­nes Kapi­tel seiner „Allge­mei­nen Theo­rie“ und nannte ihn einen „zu Unrecht über­se­he­nen Prophe­ten“. Die Ökono­mik hat das Instru­ment wieder­ent­deckt, doch die Einord­nung des Denkers steht noch aus. Wer die Kapi­tal­ren­di­te auf die Wachs­tums­ra­te senken will, braucht genau diesen Hebel. Die reale Gesetz­ge­bung verrie­gelt ihn nun doppelt: gesetz­li­che Unver­zins­lich­keit plus Halteli­mits. Piket­ty beschreibt r > g als histo­ri­sche Regel­mä­ßig­keit. In Brüs­sel kann man dieser Tage zuse­hen, wie sie herge­stellt wird.

Eine ehrli­che Abgren­zung ist notwen­dig: Ökono­men wie Kenneth Rogoff wollen das Bargeld beschnei­den, um Nega­tiv­zin­sen zu erzwin­gen – die Angst vor einer Bargeld­ab­schaf­fung hat also einen realen intel­lek­tu­el­len Kern, und unser Dossier nimmt sie ernst. Die frei­wirt­schaft­li­che Posi­ti­on ist eine andere: Gesell hat die Umlauf­si­che­rung als Bargeld­tech­nik entwor­fen. Man kann sowohl für das Bargeld als auch für die Umlauf­si­che­rung sein – das duale Modell, das wir in Heft 277 skiz­ziert haben, stellt genau diese dritte Posi­ti­on zwischen Rogoffs Zwangs­di­gi­ta­li­sie­rung und der Verschwö­rungs­deu­tung dar. Analy­sen jenseits von Main­stream und Verschwö­rung: Nirgends ist dieser Anspruch derzeit konkre­ter einzu­lö­sen als hier.

Vier­tens die boden­re­for­me­ri­sche Flanke: die Infra­struk­tur­ren­te. Zwei Drit­tel der Karten­zah­lun­gen im Euro­raum laufen über Visa und Master­card. Deren Netz­werk­ge­büh­ren sind eine klas­si­sche Rente aus Knapp­heit: Wert­schöp­fung durch die Allge­mein­heit der Zahlen­den, die über die Kontrol­le des Netzes privat ange­eig­net wird. Der digi­ta­le Euro als gebüh­ren­freie öffent­li­che Infra­struk­tur wäre die Sozia­li­sie­rung dieser Rente. Deshalb will ihn der Handel, während die Banken ihn fürch­ten – und die Rats­po­si­ti­on vom Dezem­ber 2025 belässt den Banken die wegfal­len­de Netz­werk­ge­bühr still­schwei­gend als zusätz­li­che Marge, ohne Weiter­ga­be­pflicht an den Handel. Wer verste­hen will, wie aus einem öffent­li­chen Gut eine priva­te Ertrags­quel­le wird, findet hier das Lehr­stück in Echtzeit.

Die Kehr­sei­te, ohne die dieser Text unred­lich wäre, ist das frei­wirt­schaft­li­che Dilem­ma aus Heft 277, das sich verschärft hat. Der digi­ta­le Euro ist weder program­mier­bar noch verzins­lich, was die Bürge­rin­nen und Bürger zwar vor Miss­brauch schützt, der Reform aber zugleich den tech­ni­schen Zugang versperrt. Die Schie­nen werden gelegt, aber die Weichen sind gegen die Umlauf­si­che­rung gestellt. Geld darf dem Kreis­lauf weiter­hin kosten­los fern­blei­ben – nur heißt das jetzt Finanz­sta­bi­li­tät. Wer daraus Resi­gna­ti­on ablei­tet, verkennt aller­dings den Zeit­ho­ri­zont: Infra­struk­tur ist pfad­prä­gend, Geset­ze sind änder­bar. Dass Halteli­mits, Mengen­re­geln und Fris­ten für Unter­neh­mens­gut­ha­ben heute selbst­ver­ständ­lich verhan­delt werden, ist ein Präze­denz­fall – admi­nis­tra­ti­ve Geld­steue­rung ist poli­tisch denk­bar gewor­den. Das war sie zu Zeiten, als man Frei­wir­te dafür belä­chel­te, nicht.

Daraus folgt die Posi­ti­on, die wir skep­ti­schen Nach­fra­gern anbie­ten: weder Ableh­nung noch Umar­mung, sondern infor­mier­te Beob­ach­tung mit klaren Marken. Drei Punkte des Trilogs, der in diesen Wochen beginnt, verdie­nen unsere beson­de­re Aufmerk­sam­keit. Die Verzin­sungs­klau­sel: Bleibt die Unver­zins­lich­keit abso­lut oder öffnet sich eine Flexi­bi­li­tät – und in welche Rich­tung? Das Halteli­mit-Verfah­ren: Wer entschei­det künf­tig über die Wertauf­be­wah­rungs­funk­ti­on des öffent­li­chen Geldes und nach welchen Krite­ri­en? Und schließ­lich die Bargeld-Annah­me­pflicht samt ihrer Auto­ma­ten­aus­nah­me: Bleibt das Frei­heits­ven­til intakt, ohne das eine späte­re Umlauf­si­che­rung nicht frei­heit­lich wäre? Beob­ach­ten heißt hier nicht abwar­ten. Es bedeu­tet, zu verste­hen, wo die eige­nen Fragen verhan­delt werden, bevor andere sie beantworten.

Keynes’ berühm­ter „sanf­ter Tod des Rentiers“ war übri­gens – Präzi­si­on ist auch hier wich­tig – kein Denk­mal für die Umlauf­si­che­rung, sondern eine Sätti­gungs­vi­si­on: Der Zins entlohnt keine Leis­tung, sondern Knapp­heit. Werde Kapi­tal durch dauer­haf­te Voll­in­ves­ti­ti­on reich­lich, sinke sein Preis von selbst, wie der Preis alles reich­lich Vorhan­de­nen. Doch Keynes’ eigene Theo­rie benennt das Hinder­nis auf diesem Weg: die Liqui­di­täts­prä­mie des Geldes, die dem Zins­fall eine Unter­gren­ze setzt. Gesell hatte dieses Hinder­nis benannt, ehe es einen Namen trug, und mit der Umlauf­si­che­rung das Werk­zeug entwor­fen, um es zu besei­ti­gen. Es sind zwei Hälf­ten dersel­ben Theo­rie, und unser r=g‑Projekt ist die zeit­ge­mä­ße Forma­li­sie­rung ihres Zusam­men­spiels. Der digi­ta­le Euro im Jahr 2026 ist der Schau­platz, auf dem sich besich­ti­gen lässt, wie leben­dig der Rentier ist – und wie viel Aufwand seine Zahl­stel­len betrei­ben, damit es so bleibt. Das allein ist Grund genug, hinzusehen.

Die voll­stän­di­ge, fort­lau­fend aktua­li­sier­te Analy­se mit allen Quel­len finden Sie hier: Digi­ta­ler Euro als Schritt zur Bargeld­ab­schaf­fung? Ein Dossier

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