Wer bestimmt über die Kapitalrendite?
Warum der digitale Euro die Geld- und Bodenreform betrifft – ein Begleittext zum Dossier
Seit unser Dossier zum digitalen Euro kontinuierlich wächst, erreichen uns Nachfragen aus den eigenen Reihen: Wo genau liegt die Relevanz für die Reform von Geld und Boden? Ist das nicht ein Brüsseler Verfahrensdrama, das man getrost den Zahlungsverkehrsexperten überlassen kann?
Die Frage ist berechtigt. Die Antwort lautet: Am digitalen Euro wird gerade – unter anderem Namen und bei offenem Vorhang – die älteste Frage der Geldreform verhandelt. Wer verfügt über die Untergrenze des Zinses und damit über die Kapitalrendite? Vier Befunde aus dem Dossier zeigen, warum die Leserinnen und Leser dieser Zeitschrift die Entwicklung nicht nur beobachten können, sondern auch beobachten sollten.
Erstens ist die Unverzinslichkeit Gesetz geworden – als Gesell mit umgekehrten Vorzeichen. Der digitale Euro wird per Verordnung generell unverzinst sein. Was nach einem Schritt zum neutralen Geld klingt, verdankt sich jedoch einer anderen Logik: Die Lobby der Genossenschaftsbanken forderte, das öffentliche digitale Geld dürfe „unter keinen Umständen“ verzinst werden, da es sonst als Wertaufbewahrungsmittel dienen und Einlagen abziehen würde. Dieselbe Eigenschaft, die das Geld vom Thron holen sollte, wird also eingesetzt, um den Thron zu schützen. Die Banken verteidigen ihre billigste Refinanzierungsquelle: Kundeneinlagen kosten sie 63 bis 300 Basispunkte weniger als Geld vom Kapitalmarkt. Dies wurde ausgerechnet in einer Studie festgestellt, die die Bankenverbände selbst in Auftrag gaben, um vor dem digitalen Euro zu warnen.
Warum diese Differenz? Wer der Bank am Kapitalmarkt Geld leiht – Fonds, Versicherer oder andere Banken –, ist ein preisbewusster Profi. Er bindet sein Geld über Jahre, haftet im Krisenfall mit und verlangt dafür Marktzins plus Risikoaufschlag. Der Girokontoinhaber hingegen verlangt fast nichts – nicht aus Großzügigkeit, sondern weil sein Guthaben staatlich garantiert ist und er für die jederzeitige Verfügbarkeit seines Geldes mit Zinsverzicht bezahlt. Dieser Zinsverzicht ist die Liquiditätsprämie in Aktion – wobei Präzision geboten ist: Die Bank behält davon nur ihre Marge, das Entgelt für Vermittlung und Abwicklung. Dieses Entgelt würde ihr auch nach jeder Geldreform bleiben – bei minus zwei Prozent Einlagen- und null Prozent Kreditzins wäre die Spanne dieselbe wie heute. Der Rest fließt über die Aktivseite als Marktzins dorthin, wo die Geldvermögen liegen. Die Bank ist nicht der Rentier, sondern lediglich seine Zahlstelle.
Hinzu kommt ein zweites, mindestens gleichrangiges Motiv: Rund elf Prozent ihrer Erträge erwirtschaften deutsche Banken im Zahlungsverkehr. Der digitale Euro bedroht jedoch diesen Gebührenstrom samt Kundenschnittstelle. Deshalb schwingen Banken, Kartennetzwerke und Bezahldienste trotz unterschiedlicher Geschäftsmodelle im Einklang, sobald eine gebührenfreie öffentliche Infrastruktur droht. Keine Verschwörung, sondern eine Interessenharmonie. Der digitale Euro wäre zudem erstmals ein Ausgang aus dem System, der nicht bei einer anderen Bank endet. Geldtheorie wird nicht mehr im Seminar, sondern in Positionspapieren verhandelt.
Zweitens wird über das Haltelimit verhandelt, also darüber, ob öffentliches Geld sparen darf. Der Streit um eine Obergrenze von 500, 1.000 oder 3.000 Euro ist im Kern der Streit um die Trennung der Geldfunktionen: Zahlungsmittel ja, Wertaufbewahrung nein. Bezeichnenderweise hat die EZB ihre Sprache verschoben – vom „digitalen Zwilling der Banknote“ zum bloßen „elektronischen Zahlungsmittel“. Was die Freiwirtschaft durch Umlaufsicherung erreichen will, wird hier administrativ Wirklichkeit: die Entthronung des Geldes als Hortungsmedium. Nur eben nicht zugunsten der Allgemeinheit, sondern zugunsten des Einlagengeschäfts. Der Befund für skeptische Reformfreunde lautet: Das Instrumentarium existiert und ist politisch verhandelbar geworden. Umkämpft ist allein die Frage, wem es dient.
Drittens – und hier liegt die Achse zu unserem r=g‑Projekt: Der Kampf um den digitalen Euro ist ein Verteilungskampf um die Kontrolle über r. In der akademischen Ökonomik wird seit Jahren diskutiert, dass digitales Zentralbankgeld die effektive Zinsuntergrenze beseitigen könnte. Negativzinsen ließen sich durchsetzen, ohne dass die Flucht ins Bargeld die Geldpolitik aushebelt. Das ist unter anderem Namen die Demurrage-Debatte. In dieser Literatur erscheint Silvio Gesell allenfalls als Fußnote – als historischer Stichwortgeber für das Stempelgeld, nicht als der Zinstheoretiker, den Keynes ernst nahm. Er widmete ihm ein eigenes Kapitel seiner „Allgemeinen Theorie“ und nannte ihn einen „zu Unrecht übersehenen Propheten“. Die Ökonomik hat das Instrument wiederentdeckt, doch die Einordnung des Denkers steht noch aus. Wer die Kapitalrendite auf die Wachstumsrate senken will, braucht genau diesen Hebel. Die reale Gesetzgebung verriegelt ihn nun doppelt: gesetzliche Unverzinslichkeit plus Haltelimits. Piketty beschreibt r > g als historische Regelmäßigkeit. In Brüssel kann man dieser Tage zusehen, wie sie hergestellt wird.
Eine ehrliche Abgrenzung ist notwendig: Ökonomen wie Kenneth Rogoff wollen das Bargeld beschneiden, um Negativzinsen zu erzwingen – die Angst vor einer Bargeldabschaffung hat also einen realen intellektuellen Kern, und unser Dossier nimmt sie ernst. Die freiwirtschaftliche Position ist eine andere: Gesell hat die Umlaufsicherung als Bargeldtechnik entworfen. Man kann sowohl für das Bargeld als auch für die Umlaufsicherung sein – das duale Modell, das wir in Heft 277 skizziert haben, stellt genau diese dritte Position zwischen Rogoffs Zwangsdigitalisierung und der Verschwörungsdeutung dar. Analysen jenseits von Mainstream und Verschwörung: Nirgends ist dieser Anspruch derzeit konkreter einzulösen als hier.
Viertens die bodenreformerische Flanke: die Infrastrukturrente. Zwei Drittel der Kartenzahlungen im Euroraum laufen über Visa und Mastercard. Deren Netzwerkgebühren sind eine klassische Rente aus Knappheit: Wertschöpfung durch die Allgemeinheit der Zahlenden, die über die Kontrolle des Netzes privat angeeignet wird. Der digitale Euro als gebührenfreie öffentliche Infrastruktur wäre die Sozialisierung dieser Rente. Deshalb will ihn der Handel, während die Banken ihn fürchten – und die Ratsposition vom Dezember 2025 belässt den Banken die wegfallende Netzwerkgebühr stillschweigend als zusätzliche Marge, ohne Weitergabepflicht an den Handel. Wer verstehen will, wie aus einem öffentlichen Gut eine private Ertragsquelle wird, findet hier das Lehrstück in Echtzeit.
Die Kehrseite, ohne die dieser Text unredlich wäre, ist das freiwirtschaftliche Dilemma aus Heft 277, das sich verschärft hat. Der digitale Euro ist weder programmierbar noch verzinslich, was die Bürgerinnen und Bürger zwar vor Missbrauch schützt, der Reform aber zugleich den technischen Zugang versperrt. Die Schienen werden gelegt, aber die Weichen sind gegen die Umlaufsicherung gestellt. Geld darf dem Kreislauf weiterhin kostenlos fernbleiben – nur heißt das jetzt Finanzstabilität. Wer daraus Resignation ableitet, verkennt allerdings den Zeithorizont: Infrastruktur ist pfadprägend, Gesetze sind änderbar. Dass Haltelimits, Mengenregeln und Fristen für Unternehmensguthaben heute selbstverständlich verhandelt werden, ist ein Präzedenzfall – administrative Geldsteuerung ist politisch denkbar geworden. Das war sie zu Zeiten, als man Freiwirte dafür belächelte, nicht.
Daraus folgt die Position, die wir skeptischen Nachfragern anbieten: weder Ablehnung noch Umarmung, sondern informierte Beobachtung mit klaren Marken. Drei Punkte des Trilogs, der in diesen Wochen beginnt, verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Die Verzinsungsklausel: Bleibt die Unverzinslichkeit absolut oder öffnet sich eine Flexibilität – und in welche Richtung? Das Haltelimit-Verfahren: Wer entscheidet künftig über die Wertaufbewahrungsfunktion des öffentlichen Geldes und nach welchen Kriterien? Und schließlich die Bargeld-Annahmepflicht samt ihrer Automatenausnahme: Bleibt das Freiheitsventil intakt, ohne das eine spätere Umlaufsicherung nicht freiheitlich wäre? Beobachten heißt hier nicht abwarten. Es bedeutet, zu verstehen, wo die eigenen Fragen verhandelt werden, bevor andere sie beantworten.
Keynes’ berühmter „sanfter Tod des Rentiers“ war übrigens – Präzision ist auch hier wichtig – kein Denkmal für die Umlaufsicherung, sondern eine Sättigungsvision: Der Zins entlohnt keine Leistung, sondern Knappheit. Werde Kapital durch dauerhafte Vollinvestition reichlich, sinke sein Preis von selbst, wie der Preis alles reichlich Vorhandenen. Doch Keynes’ eigene Theorie benennt das Hindernis auf diesem Weg: die Liquiditätsprämie des Geldes, die dem Zinsfall eine Untergrenze setzt. Gesell hatte dieses Hindernis benannt, ehe es einen Namen trug, und mit der Umlaufsicherung das Werkzeug entworfen, um es zu beseitigen. Es sind zwei Hälften derselben Theorie, und unser r=g‑Projekt ist die zeitgemäße Formalisierung ihres Zusammenspiels. Der digitale Euro im Jahr 2026 ist der Schauplatz, auf dem sich besichtigen lässt, wie lebendig der Rentier ist – und wie viel Aufwand seine Zahlstellen betreiben, damit es so bleibt. Das allein ist Grund genug, hinzusehen.
Die vollständige, fortlaufend aktualisierte Analyse mit allen Quellen finden Sie hier: Digitaler Euro als Schritt zur Bargeldabschaffung? Ein Dossier



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