Offshore-Windkraft – Ordnungspolitik statt Subventionspolitik
Die Politik zur Energiewende verkommt zum Vorwand für Subventionspolitik. Dies zeigen aktuelle Presseberichte über die Pläne des Umwelt- und des Wirtschaftsministers zur Haftungsbegrenzung für die Netzbetreiber und über die Abwälzung der Kosten für Fehlinvestitionen auf die Verbraucher. Die ordnungspolitisch unbedarfte Verbraucherschutzministerin Aigner, der es nur um die Endverbraucherpreise für Haushaltsstrom geht, hat das Verdienst, eine Diskussion angestoßen zu haben, die die faulen Subventions- und Haftungs-Kompromisse des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums offengelegt hat. Natürlich muss der Verbraucher alle unvermeidlichen Kosten tragen, aber marktwirtschaftlich entscheidend ist, durch strenge Haftungsregeln für Kostenminimierung zu sorgen. Sonst beißen den Letzten die Hunde. Es reicht marktwirtschaftlich nicht, Subventionskompromisse zu suchen.
Der Vorrang für die Einspeisung von Windstrom in die Netze wird zum Privileg gesteigert, Windstromanlagen auch dort hinstellen zu dürfen, wo eine Einspeisung des erzeugten Stroms gar nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Wo bleibt die Haftung der Anlagenbetreiber für sachgerechte Investitions- und Standortentscheidungen?
Die Netzbetreiber wollen Gebietsmonopole und staatlich garantierte Kapitalrenditen, aber von den technischen Risiken freigestellt werden. Haftungsbeschränkungen für nützliche Investitionen sind zwar seit der
Beschränkung der Tierhalterhaftung für Nutztiere im alten Rom nichts neues, aber gleichwohl ordnungspolitisch so wenig sinnvoll, wie die Einschränkung der Haftung für die Risiken von Atomkraftwerken. Wer nicht in Netze
investieren will, wo eine Stromtrasse gewünscht wird, muss sein Gebietsmonopol verlieren. Die Märkte müssen von der Bundesnetzagentur für Konkurrenten geöffnet werden. Wenn die sich nicht finden, ist der Windkraft-Standort falsch. Kapital ist reichlichst vorhanden und notfalls könnten die Anlagenbetreiber doch auch noch die Netze bis an das Land erstellen und selbst betreiben.
Risiken, die nicht versicherbar sind, dürfen von Unternehmen trotzdem eingegangen werden. Es steht ihnen auch frei, auf eine Versicherung zu verzichten und das Risiko selbst zu tragen. Jeder Vertragspartner kann das Unternehmen fragen, ob es versichert oder hinreichend kreditwürdig bzw. ausreichend mit haftendem Eigenkapital ausgestattet ist; der Vertragspartner kann auch selbst ins Risiko gehen. Aber die Risiko-Abwälzung auf Dritte, die das Risiko nicht beherrschen können und nicht unmittelbarer Vertragspartner sind, muss in einer Sozialen Marktwirtschaft ausgeschlossen sein. So sollte Frau Aigner argumentieren.
Das Bundeskabinett sollte sich am kommenden Mittwoch (29.08.2012) eine ordnungspolitische Besinnungsstunde genehmigen! Sonst verstehen die Wahlbürger nur noch Verschiebebahnhof!
http://forschung-energiespeicher.info/projektschau/gesamtliste/projekt-einzelansicht/95/Effizienz_mit_neuen_Materialien_steigern/
Ein Energiespeicher mit Zukunft – auch zum Selbstbau.