Hehl-vetia am Pranger
Volker Pispers glaubt im Namen „Helvetia“ für Schweiz entdeckt zu haben, dass diese schon seit jeher Hehlerei betreiben: Hehl-Vet-eranen seien sie per Definition.
Doch was genau geschieht eigentlich gerade?
Laufen wir sehenden Auges in einen Konflikt, dessen Ursprung in einem Systemfehler zu suchen ist, der in seinen Auswirkungen aber die Menschen zweier Nachbarländer entzweit?
Stehen die Richtigen am Pranger?
Vielleicht ist es auf der Suche nach einer guten Lösung hilfreich, einmal den Weg des Schwarzgeldes in die Schweiz zu verfolgen.
Sobald Geld über Konten transferiert wird, steigt die Gefahr des Entdecktwerdens rasant an. Papier ist zwar geduldig, aber das Geschriebene eben auch bleibend. Nur die ganz großen und gewieften Steuerhinterzieher werden die Möglichkeit haben über geheime Konten, multiple Transfers und Offshore-Banken das Geld so in die Schweiz zu bekommen, dass die Spur auf den Datenträgern nicht zurück verfolgt werden kann.
Der Großteil des Schwarzgeldes gelangt in bar in die Schweiz. Bei den eher seltenen Stichproben der Grenzbeamten gehen jedes Jahr viele Millionen Euros ins Netz. Wieviel Millionen Bares gehen da wohl durch die Maschen dieses Netzes?
Ein Teil des Bargeldes wird auf Nummernkonten landen und unter Umständen spekulativ angelegt. Ein Teil wird aber sicher ganz einfach in Schließfächern deponiert.
Für die weiteren Betrachtungen berücksichtigen wir auch noch, dass die organisierte Kriminalität ihre Geschäfte zum größten Teil auch in bar abwickeln muss. Ein Journaleintrag im Kassenbuch „Einnahmen aus Drogenverkauf“ oder „Provison aus Schutzgelderpressung“ wäre zwar steuerrechtlich korrekt und aus Sicht des Finanzamts wünschenswert, würde für den Kaufmann aber sicher auf anderer Ebene zu großen Problemen führen.
Wohlgemerkt: Ich möchte hier nicht den Steuerhinterzieher mit seinem Schwarzgeld und die Schwerverbrecher in einen Topf werfen. Das steht mir nicht zu. Doch beide verbindet die Nutzung von Bargeld. Bargeld ist anonym und lässt sich transferieren, ohne Spuren zu hinterlassen.
Was ist eigentlich Bargeld?
Es ist genau genommen ein öffentliches Gut. In Deutschland ist Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Es steht per Gesetz unter Annahmezwang. Jeder, der eine Leistung erbringt darf hinsichtlich der Zahlung Möglichkeiten, wie Scheckzahlung, Kreditkartenzahlung, Überweisung usw. ablehnen. Die Barzahlung muss er annehmen. „Nur Bares ist Wahres“ kommt nicht von ungefähr.
Aber anstatt nun das Kind mit dem Bade auszuschütten und die Forderung nach einer Abkehr vom Bargeld und einer Hinwendung zu unbaren Zahlungsmitteln das Wort zu reden, sollten wir uns genauer mit der öffentlichen Einrichtung Geld befassen. Die Geldscheine und Münzen werden vom Staat, also von der Gemeinschaft der Bürger, bereit gestellt, um den Zahlungsverkehr in der Wirtschaft auf vertrauenswürdige Füße zu stellen. Wenn uns ein außergewöhnlicher Gedankensprung gelingt und wir uns vorstellen, dass der Geldschein als solches und die Leistung die der Erlangung dieses Scheines vorausgegangen ist, getrennt betrachtet werden, kommen wir einer guten Lösung vielleicht schon einen Schritt näher.
Mit welcher Begründung soll es unter dem Aspekt der Trennung von Geldschein und Leistung dem Besitzer eines Geldscheines gestattet sein, mit diesem machen zu dürfen, was er will, wenn der Schein im Grunde zum Zwecke des Umlaufes in der Wirtschaft erzeugt (geschöpft) wurde? Ist es da nicht gut und recht, wenn der Staat, wir Bürger, dafür sorgen, dass ein Missbrauch unseres Geldes weitgehend ausgeschlossen wird, oder unterbunden werden muss?
Schwarzgeld jeglicher Herkunft hat nicht die Eigenschaft, nur in der Schattenwirtschaft umzulaufen. Der Schein, der in einer Ladenkasse landet, kann der Steuer hinterzogenes Geld sein und gelangt dennoch wieder in den regulären wirtschaftlichen Kreislauf. Dem Schein sieht man ja seine Herkunft nicht an. Zum Glück.
Was ist denn eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Einrichtung Geld?
Die Sicherstellung eines geschlossenen Wirtschaftskreislaufes. Die am Markt befindlichen Waren und Leistungen sollen zu jedem Zeitpunkt mit dem verfügbaren Geld gekauft werden können. Doch wie kann das Ermitteln der richtigen Geldmenge zufrieden stellend erfüllt werden, wenn es im Belieben jeden Geldbesitzers steht, ob und wann er das in seinem Besitz befindliche Geld wieder seinem eigentlichen Zweck zuführt?
Das Horten in Kassen, seien diese schwarz oder weiß, macht jegliche Bemühungen zunichte, die auf einen steten Wirtschaftskreislauf abzielen. Also muss sich der Staat Gedanken darüber machen, wie er die Möglichkeit der Entziehung von Zahlungsmittel aus dem regulären Wirtschaftskreislauf Einhalt gebietet.
Die derzeitigen Besitzer sollen dabei nicht um den Lohn ihrer Leistung gebracht werden, aber sie sollen dazu gebracht werden das „Sparen“ ihrer in Geld verfügbaren Leistung mit einem Wert oder Gut zu tun, das nicht von allen anderen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt wird.
Da der Staat aber die Oberaufsicht über die Ausgabe der Banknoten und Geldstücke hat, hat er auch Möglichkeiten deren vorgesehene Nutzung zu kontrollieren. Beispielsweise ließe sich eine kleine Gebühr für die Geldnutzung in gewissen zeitlichen Abständen einführen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Jeder nur soviel Zahlungsmittel in seiner Kasse behält, wie er für die zeitnahe Begleichung seiner Kosten benötigt. Ähnlich geht der Staat auch bei anderen öffentlichen Einrichtungen vor. Wer beispielsweise mit seinem Fahrzeug eine öffentliche Straße durch unerlaubtes Parken blockiert wird mit einer Gebühr (Knöllchen) zum Unterlassen dieser gemeinschaftsschädlichen Handlung gebracht.
Was hätte eine Gebühr auf Bargeld für Auswirkungen im derzeitigen Streitfall?
Lassen wir einfach einmal außen vor, wie die Gebühr für die Bargeldhaltung eingezogen werden kann. Dazu gibt es gute Vorschläge.
Aber im Falle von Schwarzgeld, das zum Zwecke der Steuerhinterziehung ins Ausland geschafft wird oder für Gelder aus kriminellen Aktivitäten ändert sich die Sachlage durch die Gebühr eklatant. Mit dem Bargeld wird immer auch die Gebührenlast an den Empfänger weiter gegeben. Auch die Schweizer Bank, die das Bargeld des deutschen Steuerhinterziehers entgegen nimmt wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie sie mit den Gebühren auf das Bargeld umgeht. Das Geschäft für den Bargeldhalter verschlechtert sich dramatisch. Die Schweizer Bank ist auf Grund der neuen Lage gezwungen das Euro-Bargeld wieder schnellstmöglich in die Wirtschaftszone seiner Gültigkeit zurück zu transferieren. Dazu braucht Kreditnehmer aus der Realwirtschaft im Euroland. Oder aber Banken im Euroland, die bereit sind Euros gegen Schweizer Franken zu tauschen. Doch zunächst wird sie natürlich den Einzahler der „heißen Kohle“ – das meine ich jetzt ausschließlich in Bezug auf die zu zahlende Gebühr – mit zur Kasse bitten.
Spekulative Geldanlagen am internationalen Kapitalmarkt werden zu einer Gefahr, weil fraglich ist, ob die Renditen aus diesen Geschäften die dem Geld anhaftenden Gebühren abwerfen werden. Das Geld muss in den realwirtschaftlichen Kreislauf zurück, um seine bestmögliche Wirkung zu entfalten und um für die Bank ein lukratives Geschäft zu bleiben.
Man mag sich kaum ausmalen, welche Bargeldreserven heute in den Tresoren der Schweizer Banken schlummern. Das hätte mit einer Gebühr schnell sein gerechtes Ende gefunden, denn das Schlummern müsste von den Banken teuer bezahlt werden.
Mit einer doch recht einfachen „Lenkungsmaßnahme“ würde es also gelingen, dem Steuerflucht-Treiben einen nur schwer überwindbaren Riegel vorzuschieben. Und als „Abfallprodukt“ bekommt man die massive Einschränkung der Geschäfte im Bereich des organisierten Verbrechens gleich noch mitgeliefert.
Doch was tun unsere Politiker und vor allem die Medien in Deutschland und der Schweiz statt dessen: Sie rufen offen die „Katastrophe“ aus und greifen sich gegenseitig an den Fundamenten von Staat und Gesellschaft an. Mit dem Effekt, dass zwischen den Menschen Hass geschürt wird.
Warum schaffen wir keine Ordnung, innerhalb der das gesellschaftsschädliche Verhalten weitgehend unterbunden und das gewollte Verhalten belohnt wird?
Dürfen wir noch länger auf die Interessen rücksichtig nehmen, die einer solchen Politik entgegen stehen?
Im Namen der Menschen in Deutschland und der Schweiz: Nein, das dürfen wir nicht.
So gesehen macht sich jeder mitschuldig, der nicht aktiv für Erneuerungen im System einsteht. Das gilt für Medien und Politik gleichermaßen, wie für jede einzelne Bürgerin und jeden Bürger.
Es ist kaum vorstellbar, dass in Schweizer Tresoren „unausmalbare“ Bargeldreserven schlummern, denn auf ruhendes Bargeld könnte kein Banker der Welt Zinsen zahlen. Das Geld wird also zu einem großen Teil wieder in den Umlauf gebracht und wahrscheinlich sogar in den EURO-Raum, denn nur dort kann es produktiv investiert werden.