Hehl-vetia am Pranger

Volker Pispers glaubt im Namen „Helve­tia“ für Schweiz entdeckt zu haben, dass diese schon seit jeher Hehle­rei betrei­ben: Hehl-Vet-eranen seien sie per Definition.

Doch was genau geschieht eigent­lich gerade?

Laufen wir sehen­den Auges in einen Konflikt, dessen Ursprung in einem System­feh­ler zu suchen ist, der in seinen Auswir­kun­gen aber die Menschen zweier Nach­bar­län­der entzweit?

Stehen die Rich­ti­gen am Pranger?

Viel­leicht ist es auf der Suche nach einer guten Lösung hilf­reich, einmal den Weg des Schwarz­gel­des in die Schweiz zu verfolgen.

Sobald Geld über Konten trans­fe­riert wird, steigt die Gefahr des Entdeckt­wer­dens rasant an. Papier ist zwar gedul­dig, aber das Geschrie­be­ne eben auch blei­bend. Nur die ganz großen und gewief­ten Steu­er­hin­ter­zie­her werden die Möglich­keit haben über gehei­me Konten, multi­ple Trans­fers und Offshore-Banken das Geld so in die Schweiz zu bekom­men, dass die Spur auf den Daten­trä­gern nicht zurück verfolgt werden kann.

Der Groß­teil des Schwarz­gel­des gelangt in bar in die Schweiz. Bei den eher selte­nen Stich­pro­ben der Grenz­be­am­ten gehen jedes Jahr viele Millio­nen Euros ins Netz. Wieviel Millio­nen Bares gehen da wohl durch die Maschen dieses Netzes?

Ein Teil des Bargel­des wird auf Nummern­kon­ten landen und unter Umstän­den speku­la­tiv ange­legt. Ein Teil wird aber sicher ganz einfach in Schließ­fä­chern deponiert.

Für die weite­ren Betrach­tun­gen berück­sich­ti­gen wir auch noch, dass die orga­ni­sier­te Krimi­na­li­tät ihre Geschäf­te zum größ­ten Teil auch in bar abwi­ckeln muss. Ein Jour­nal­ein­trag im Kassen­buch „Einnah­men aus Drogen­ver­kauf“ oder „Provi­son aus Schutz­geld­erpres­sung“ wäre zwar steu­er­recht­lich korrekt und aus Sicht des Finanz­amts wünschens­wert, würde für den Kauf­mann aber sicher auf ande­rer Ebene zu großen Proble­men führen. 

Wohl­ge­merkt: Ich möchte hier nicht den Steu­er­hin­ter­zie­her mit seinem Schwarz­geld und die Schwer­ver­bre­cher in einen Topf werfen. Das steht mir nicht zu. Doch beide verbin­det die Nutzung von Bargeld. Bargeld ist anonym und lässt sich trans­fe­rie­ren, ohne Spuren zu hinterlassen.

Was ist eigent­lich Bargeld?

Es ist genau genom­men ein öffent­li­ches Gut. In Deutsch­land ist Bargeld das einzi­ge gesetz­li­che Zahlungs­mit­tel. Es steht per Gesetz unter Annah­me­zwang. Jeder, der eine Leis­tung erbringt darf hinsicht­lich der Zahlung Möglich­kei­ten, wie Scheck­zah­lung, Kredit­kar­ten­zah­lung, Über­wei­sung usw. ableh­nen. Die Barzah­lung muss er anneh­men. „Nur Bares ist Wahres“ kommt nicht von ungefähr.

Aber anstatt nun das Kind mit dem Bade auszu­schüt­ten und die Forde­rung nach einer Abkehr vom Bargeld und einer Hinwen­dung zu unba­ren Zahlungs­mit­teln das Wort zu reden, soll­ten wir uns genau­er mit der öffent­li­chen Einrich­tung Geld befas­sen. Die Geld­schei­ne und Münzen werden vom Staat, also von der Gemein­schaft der Bürger, bereit gestellt, um den Zahlungs­ver­kehr in der Wirt­schaft auf vertrau­ens­wür­di­ge Füße zu stel­len. Wenn uns ein außer­ge­wöhn­li­cher Gedan­ken­sprung gelingt und wir uns vorstel­len, dass der Geld­schein als solches und die Leis­tung die der Erlan­gung dieses Schei­nes voraus­ge­gan­gen ist, getrennt betrach­tet werden, kommen wir einer guten Lösung viel­leicht schon einen Schritt näher.

Mit welcher Begrün­dung soll es unter dem Aspekt der Tren­nung von Geld­schein und Leis­tung dem Besit­zer eines Geld­schei­nes gestat­tet sein, mit diesem machen zu dürfen, was er will, wenn der Schein im Grunde zum Zwecke des Umlau­fes in der Wirt­schaft erzeugt (geschöpft) wurde? Ist es da nicht gut und recht, wenn der Staat, wir Bürger, dafür sorgen, dass ein Miss­brauch unse­res Geldes weit­ge­hend ausge­schlos­sen wird, oder unter­bun­den werden muss?

Schwarz­geld jegli­cher Herkunft hat nicht die Eigen­schaft, nur in der Schat­ten­wirt­schaft umzu­lau­fen. Der Schein, der in einer Laden­kas­se landet, kann der Steuer hinter­zo­ge­nes Geld sein und gelangt dennoch wieder in den regu­lä­ren wirt­schaft­li­chen Kreis­lauf. Dem Schein sieht man ja seine Herkunft nicht an. Zum Glück.

Was ist denn eine der wich­tigs­ten Aufga­ben der öffent­li­chen Einrich­tung Geld?
Die Sicher­stel­lung eines geschlos­se­nen Wirt­schafts­kreis­lau­fes. Die am Markt befind­li­chen Waren und Leis­tun­gen sollen zu jedem Zeit­punkt mit dem verfüg­ba­ren Geld gekauft werden können. Doch wie kann das Ermit­teln der rich­ti­gen Geld­men­ge zufrie­den stel­lend erfüllt werden, wenn es im Belie­ben jeden Geld­be­sit­zers steht, ob und wann er das in seinem Besitz befind­li­che Geld wieder seinem eigent­li­chen Zweck zuführt?
Das Horten in Kassen, seien diese schwarz oder weiß, macht jegli­che Bemü­hun­gen zunich­te, die auf einen steten Wirt­schafts­kreis­lauf abzie­len. Also muss sich der Staat Gedan­ken darüber machen, wie er die Möglich­keit der Entzie­hung von Zahlungs­mit­tel aus dem regu­lä­ren Wirt­schafts­kreis­lauf Einhalt gebietet.
Die derzei­ti­gen Besit­zer sollen dabei nicht um den Lohn ihrer Leis­tung gebracht werden, aber sie sollen dazu gebracht werden das „Sparen“ ihrer in Geld verfüg­ba­ren Leis­tung mit einem Wert oder Gut zu tun, das nicht von allen ande­ren für die Erfül­lung ihrer Aufga­ben benö­tigt wird.
Da der Staat aber die Ober­auf­sicht über die Ausga­be der Bank­no­ten und Geld­stü­cke hat, hat er auch Möglich­kei­ten deren vorge­se­he­ne Nutzung zu kontrol­lie­ren. Beispiels­wei­se ließe sich eine kleine Gebühr für die Geld­nut­zung in gewis­sen zeit­li­chen Abstän­den einfüh­ren. Damit soll sicher gestellt werden, dass Jeder nur soviel Zahlungs­mit­tel in seiner Kasse behält, wie er für die zeit­na­he Beglei­chung seiner Kosten benö­tigt. Ähnlich geht der Staat auch bei ande­ren öffent­li­chen Einrich­tun­gen vor. Wer beispiels­wei­se mit seinem Fahr­zeug eine öffent­li­che Straße durch uner­laub­tes Parken blockiert wird mit einer Gebühr (Knöll­chen) zum Unter­las­sen dieser gemein­schafts­schäd­li­chen Hand­lung gebracht. 

Was hätte eine Gebühr auf Bargeld für Auswir­kun­gen im derzei­ti­gen Streitfall?
Lassen wir einfach einmal außen vor, wie die Gebühr für die Bargeld­hal­tung einge­zo­gen werden kann. Dazu gibt es gute Vorschläge.
Aber im Falle von Schwarz­geld, das zum Zwecke der Steu­er­hin­ter­zie­hung ins Ausland geschafft wird oder für Gelder aus krimi­nel­len Akti­vi­tä­ten ändert sich die Sach­la­ge durch die Gebühr ekla­tant. Mit dem Bargeld wird immer auch die Gebüh­ren­last an den Empfän­ger weiter gege­ben. Auch die Schwei­zer Bank, die das Bargeld des deut­schen Steu­er­hin­ter­zie­hers entge­gen nimmt wird sich mit der Frage ausein­an­der­set­zen müssen, wie sie mit den Gebüh­ren auf das Bargeld umgeht. Das Geschäft für den Bargeld­hal­ter verschlech­tert sich drama­tisch. Die Schwei­zer Bank ist auf Grund der neuen Lage gezwun­gen das Euro-Bargeld wieder schnellst­mög­lich in die Wirt­schafts­zo­ne seiner Gültig­keit zurück zu trans­fe­rie­ren. Dazu braucht Kredit­neh­mer aus der Real­wirt­schaft im Euro­land. Oder aber Banken im Euro­land, die bereit sind Euros gegen Schwei­zer Fran­ken zu tauschen. Doch zunächst wird sie natür­lich den Einzah­ler der „heißen Kohle“ – das meine ich jetzt ausschließ­lich in Bezug auf die zu zahlen­de Gebühr – mit zur Kasse bitten.
Speku­la­ti­ve Geld­an­la­gen am inter­na­tio­na­len Kapi­tal­markt werden zu einer Gefahr, weil frag­lich ist, ob die Rendi­ten aus diesen Geschäf­ten die dem Geld anhaf­ten­den Gebüh­ren abwer­fen werden. Das Geld muss in den real­wirt­schaft­li­chen Kreis­lauf zurück, um seine best­mög­li­che Wirkung zu entfal­ten und um für die Bank ein lukra­ti­ves Geschäft zu bleiben.
Man mag sich kaum ausma­len, welche Bargeld­re­ser­ven heute in den Treso­ren der Schwei­zer Banken schlum­mern. Das hätte mit einer Gebühr schnell sein gerech­tes Ende gefun­den, denn das Schlum­mern müsste von den Banken teuer bezahlt werden.
Mit einer doch recht einfa­chen „Lenkungs­maß­nah­me“ würde es also gelin­gen, dem Steu­er­flucht-Trei­ben einen nur schwer über­wind­ba­ren Riegel vorzu­schie­ben. Und als „Abfall­pro­dukt“ bekommt man die massi­ve Einschrän­kung der Geschäf­te im Bereich des orga­ni­sier­ten Verbre­chens gleich noch mitgeliefert.
Doch was tun unsere Poli­ti­ker und vor allem die Medien in Deutsch­land und der Schweiz statt dessen: Sie rufen offen die „Kata­stro­phe“ aus und grei­fen sich gegen­sei­tig an den Funda­men­ten von Staat und Gesell­schaft an. Mit dem Effekt, dass zwischen den Menschen Hass geschürt wird.

Warum schaf­fen wir keine Ordnung, inner­halb der das gesell­schafts­schäd­li­che Verhal­ten weit­ge­hend unter­bun­den und das gewoll­te Verhal­ten belohnt wird?
Dürfen wir noch länger auf die Inter­es­sen rück­sich­tig nehmen, die einer solchen Poli­tik entge­gen stehen?
Im Namen der Menschen in Deutsch­land und der Schweiz: Nein, das dürfen wir nicht.
So gese­hen macht sich jeder mitschul­dig, der nicht aktiv für Erneue­run­gen im System einsteht. Das gilt für Medien und Poli­tik glei­cher­ma­ßen, wie für jede einzel­ne Bürge­rin und jeden Bürger. 

Eine Antwort

  1. Stephan Geue sagt:

    Es ist kaum vorstell­bar, dass in Schwei­zer Treso­ren „unaus­mal­ba­re“ Bargeld­re­ser­ven schlum­mern, denn auf ruhen­des Bargeld könnte kein Banker der Welt Zinsen zahlen. Das Geld wird also zu einem großen Teil wieder in den Umlauf gebracht und wahr­schein­lich sogar in den EURO-Raum, denn nur dort kann es produk­tiv inves­tiert werden.

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