Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung – Helmut Creutz

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Mit den im Titel ange­führ­ten Forde­run­gen hat die Ökume­ni­sche Gesell­schaft bereits vor 32 Jahren ihre Ziele doku­men­tiert. Ist aber diese Bünde­lung verschie­de­ner Ziele unter den heuti­gen Gege­ben­hei­ten über­haupt umsetz­bar, oder schlie­ßen sie sich mögli­cher­wei­se gegen­sei­tig aus?
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Geht man dieser Frage nach, dann ist als erstes fest­zu­hal­ten, dass die Bewah­rung der Schöp­fung nur durch eine Redu­zie­rung unse­res Umwelt­ver­brauchs und damit des mate­ri­el­len Wachs­tums erreicht werden kann. Eine Redu­zie­rung des Wirt­schafts­wachs­tums aber würde unter den gege­be­nen Bedin­gun­gen eine Eska­la­ti­on der sozia­len Span­nun­gen zur Folge haben, vor allem durch eine explo­si­ve Zunah­me der Diskre­pan­zen zwischen Arm und Reich. Wir haben also im Grunde heute nur die Wahl zwischen zwei Alter­na­ti­ven: Entwe­der Schutz der Umwelt zu Lasten des sozia­len und damit auch des poli­ti­schen Frie­dens oder Erhalt des sozia­len Frie­dens auf Kosten der Umwelt.
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Warum stecken wir in diesem Dilemma?
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In jeder Volks­wirt­schaft wird das in Gütern und Leis­tun­gen gemes­se­ne Jahres­er­geb­nis der Wirt­schaft, bzw. das daraus resul­tie­ren­de Volks­ein­kom­men, zwischen Kapi­tal und Arbeit aufgeteilt.
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Bei der Auftei­lung des Volks­ein­kom­mens aber hat das Kapi­tal, und hier vor allem das Geld­ka­pi­tal, den Erst­zu­griff. Sein Anspruch liegt bereits im Vorhin­ein unver­rück­bar fest, nämlich als Resul­tat aus Kredit­vo­lu­men mal Zins­satz. Da aber dieses Geld­ka­pi­tal, dem in glei­cher Höhe die Verschul­dung unse­rer Volks­wirt­schaft gegen­über­steht, seit 1950 im Jahres­durch­schnitt real um sieben Prozent und damit fünf Mal rascher als die Wirt­schafts­leis­tung zuge­nom­men hat, steigt auch der daraus resul­tie­ren­de Anspruch an das Volks­ein­kom­men von Jahr zu Jahr über­pro­por­tio­nal an (s. Darstel­lung 1 – Nr. 110 a). Und dieser stetig wach­sen­de Anspruch des Geld­ka­pi­tals ist auf Grund der einklag­ba­ren Kredit­ver­trä­ge in jedem Fall zu erfül­len, gleich­gül­tig ob die Wirt­schafts­leis­tung ausrei­chend, unzu­rei­chend oder gar nicht gestei­gert werden konnte. Unter Strafe von Zahlungs­un­fä­hig­keit und Bank­rott ist dieser Anspruch sogar dann zu erfül­len, wenn die Leis­tung der Gesamt­wirt­schaft zurück­geht, bzw. der einzel­ne Kredit­neh­mer nur Verlus­te erwirt­schaf­tet hat.
Was sind die Folgen dieser Anspruchsentwicklung?
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Da man jeden Kuchen bekannt­lich nur einmal essen kann, wird die für die Arbeit verblei­ben­de Rest­grö­ße des Volks­ein­kom­mens, nach Abzug der Kapi­tal­ein­kom­men, von Jahr zu Jahr rela­tiv klei­ner. Liegt der Umfang des Wirt­schafts­wachs­tums unter den Mehr­an­sprü­chen des Kapi­tals, geht der Rest­an­teil sogar abso­lut zurück. Über die Vertei­lung dieser Rest­grö­ße strei­ten sich dann jedes Jahr Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer medi­en­wirk­sam in der Öffent­lich­keit, während die voraus gegan­ge­nen Vertei­lung zwischen Kapi­tal und Arbeit, gewis­ser­ma­ßen auto­ma­tisch und laut­los, über die Bühne gegan­gen ist.
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