Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung – Helmut Creutz
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Mit den im Titel angeführten Forderungen hat die Ökumenische Gesellschaft bereits vor 32 Jahren ihre Ziele dokumentiert. Ist aber diese Bündelung verschiedener Ziele unter den heutigen Gegebenheiten überhaupt umsetzbar, oder schließen sie sich möglicherweise gegenseitig aus?
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Geht man dieser Frage nach, dann ist als erstes festzuhalten, dass die Bewahrung der Schöpfung nur durch eine Reduzierung unseres Umweltverbrauchs und damit des materiellen Wachstums erreicht werden kann. Eine Reduzierung des Wirtschaftswachstums aber würde unter den gegebenen Bedingungen eine Eskalation der sozialen Spannungen zur Folge haben, vor allem durch eine explosive Zunahme der Diskrepanzen zwischen Arm und Reich. Wir haben also im Grunde heute nur die Wahl zwischen zwei Alternativen: Entweder Schutz der Umwelt zu Lasten des sozialen und damit auch des politischen Friedens oder Erhalt des sozialen Friedens auf Kosten der Umwelt.
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Warum stecken wir in diesem Dilemma?
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In jeder Volkswirtschaft wird das in Gütern und Leistungen gemessene Jahresergebnis der Wirtschaft, bzw. das daraus resultierende Volkseinkommen, zwischen Kapital und Arbeit aufgeteilt.
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Bei der Aufteilung des Volkseinkommens aber hat das Kapital, und hier vor allem das Geldkapital, den Erstzugriff. Sein Anspruch liegt bereits im Vorhinein unverrückbar fest, nämlich als Resultat aus Kreditvolumen mal Zinssatz. Da aber dieses Geldkapital, dem in gleicher Höhe die Verschuldung unserer Volkswirtschaft gegenübersteht, seit 1950 im Jahresdurchschnitt real um sieben Prozent und damit fünf Mal rascher als die Wirtschaftsleistung zugenommen hat, steigt auch der daraus resultierende Anspruch an das Volkseinkommen von Jahr zu Jahr überproportional an (s. Darstellung 1 – Nr. 110 a). Und dieser stetig wachsende Anspruch des Geldkapitals ist auf Grund der einklagbaren Kreditverträge in jedem Fall zu erfüllen, gleichgültig ob die Wirtschaftsleistung ausreichend, unzureichend oder gar nicht gesteigert werden konnte. Unter Strafe von Zahlungsunfähigkeit und Bankrott ist dieser Anspruch sogar dann zu erfüllen, wenn die Leistung der Gesamtwirtschaft zurückgeht, bzw. der einzelne Kreditnehmer nur Verluste erwirtschaftet hat.
Was sind die Folgen dieser Anspruchsentwicklung?
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Da man jeden Kuchen bekanntlich nur einmal essen kann, wird die für die Arbeit verbleibende Restgröße des Volkseinkommens, nach Abzug der Kapitaleinkommen, von Jahr zu Jahr relativ kleiner. Liegt der Umfang des Wirtschaftswachstums unter den Mehransprüchen des Kapitals, geht der Restanteil sogar absolut zurück. Über die Verteilung dieser Restgröße streiten sich dann jedes Jahr Arbeitgeber und Arbeitnehmer medienwirksam in der Öffentlichkeit, während die voraus gegangenen Verteilung zwischen Kapital und Arbeit, gewissermaßen automatisch und lautlos, über die Bühne gegangen ist.
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Mit den im Titel angeführten Forderungen hat die Ökumenische Gesellschaft bereits vor 32 Jahren ihre Ziele dokumentiert. Ist aber diese Bündelung verschiedener Ziele unter den heutigen Gegebenheiten überhaupt umsetzbar, oder schließen sie sich möglicherweise gegenseitig aus?
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Geht man dieser Frage nach, dann ist als erstes festzuhalten, dass die Bewahrung der Schöpfung nur durch eine Reduzierung unseres Umweltverbrauchs und damit des materiellen Wachstums erreicht werden kann. Eine Reduzierung des Wirtschaftswachstums aber würde unter den gegebenen Bedingungen eine Eskalation der sozialen Spannungen zur Folge haben, vor allem durch eine explosive Zunahme der Diskrepanzen zwischen Arm und Reich. Wir haben also im Grunde heute nur die Wahl zwischen zwei Alternativen: Entweder Schutz der Umwelt zu Lasten des sozialen und damit auch des politischen Friedens oder Erhalt des sozialen Friedens auf Kosten der Umwelt.
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Warum stecken wir in diesem Dilemma?
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In jeder Volkswirtschaft wird das in Gütern und Leistungen gemessene Jahresergebnis der Wirtschaft, bzw. das daraus resultierende Volkseinkommen, zwischen Kapital und Arbeit aufgeteilt.
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Bei der Aufteilung des Volkseinkommens aber hat das Kapital, und hier vor allem das Geldkapital, den Erstzugriff. Sein Anspruch liegt bereits im Vorhinein unverrückbar fest, nämlich als Resultat aus Kreditvolumen mal Zinssatz. Da aber dieses Geldkapital, dem in gleicher Höhe die Verschuldung unserer Volkswirtschaft gegenübersteht, seit 1950 im Jahresdurchschnitt real um sieben Prozent und damit fünf Mal rascher als die Wirtschaftsleistung zugenommen hat, steigt auch der daraus resultierende Anspruch an das Volkseinkommen von Jahr zu Jahr überproportional an (s. Darstellung 1 – Nr. 110 a). Und dieser stetig wachsende Anspruch des Geldkapitals ist auf Grund der einklagbaren Kreditverträge in jedem Fall zu erfüllen, gleichgültig ob die Wirtschaftsleistung ausreichend, unzureichend oder gar nicht gesteigert werden konnte. Unter Strafe von Zahlungsunfähigkeit und Bankrott ist dieser Anspruch sogar dann zu erfüllen, wenn die Leistung der Gesamtwirtschaft zurückgeht, bzw. der einzelne Kreditnehmer nur Verluste erwirtschaftet hat.
Was sind die Folgen dieser Anspruchsentwicklung?
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Da man jeden Kuchen bekanntlich nur einmal essen kann, wird die für die Arbeit verbleibende Restgröße des Volkseinkommens, nach Abzug der Kapitaleinkommen, von Jahr zu Jahr relativ kleiner. Liegt der Umfang des Wirtschaftswachstums unter den Mehransprüchen des Kapitals, geht der Restanteil sogar absolut zurück. Über die Verteilung dieser Restgröße streiten sich dann jedes Jahr Arbeitgeber und Arbeitnehmer medienwirksam in der Öffentlichkeit, während die voraus gegangenen Verteilung zwischen Kapital und Arbeit, gewissermaßen automatisch und lautlos, über die Bühne gegangen ist.
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