Ein Schuldschein zum Nachdenken

Nahezu alle Wirt­schafts-Print­me­di­en und viele Radio­sen­der beschäf­tig­ten sich heute mit einem rund 450 Jahre alten Schuld­schein über 400 Gulden, den die Stadt Mitten­wal­de in Bran­den­burg gegen die Stadt Berlin geltend macht.

Bisher ist es aber in keinem Fall der Bericht­erstat­tung über ein unter­halt­sa­mes Füllen des Sommer­lochs hinaus­ge­gan­gen. Dabei böte die Sache reich­lich Stoff zum Nachdenken.

Das gelie­he­ne Geld war laut Urkun­de mit 6% zu verzin­sen und ist wohl nie zurück­ge­zahlt worden, denn sonst wäre der Schuld­schein vernich­tet worden. Alle Bericht­erstat­ter erfreu­en sich an der Berech­nung der fälli­gen Zinsen. Rund 110 Millio­nen Euro wäre allei­ne die Zinsen ohne die Berech­nung von Zinses­zin­sen. Rech­net man auch diese, was ja eigent­lich logisch wäre, denn die Zinsen sind die Berli­ner in all den Jahren seit 1562 ja auch schul­dig geblie­ben, dann kommen laut Rech­nung der „Exper­ten“ dabei Tril­lio­nen Euro Gesamt­schuld zusammen.

Ange­sichts der Billio­nen­schul­den in Europa, wäre es den Medien gut zu Gesicht gestan­den, einen solchen Vorgang zum Anlass zu nehmen, die Spira­le aus Schul­den und Geld­ver­mö­gen einmal genau­er unter die Lupe zu nehmen. Die Schul­den, welche die Länder und Banken bereits aufge­türmt haben, sind im Grunde nach dem glei­chen Muster entstan­den, wie die Schul­den Berlins gegen­über dem Städt­chen Mitten­wald, nur eben viel schnel­ler. Nur weil es im Falle Mitten­wal­des mitt­ler­wei­le Tril­lio­nen sind und jeder dumme Junge weiß, dass so viel Geld niemand auf der Welt erar­bei­ten kann, macht man diesen Fall zu einem Sommerlochspaß.

Die Billio­nen an Schul­den in Europa sind genau so wenig rück­zahl­bar, wie die Berlins aus diesem Schuld­schein. Mitt­ler­wei­le sind Länder wie Grie­chen­land, Portu­gal, Spani­en und nun auch Itali­en schon so weit, dass sie die laufen­den Zahlun­gen für die Zinsen nicht mehr aufbrin­gen können. Von Rück­zah­lung der Schul­den redet sowie­so keiner mehr. Man kann dieses mone­tä­re Schnee­ball­sys­tem nicht refor­mie­ren. Man kann mit Maßnah­men, die die Poli­tik uns gerade vorführt, das bitte­re Ende hinauszögern.

Wenn man etwas ändern will, das „nach­hal­tig“ genannt werden kann und Entwick­lungs­fä­hig­keit von Gesell­schaft, Mensch und Natur beför­dert, muss man ein neues Geld­sys­tem etablie­ren. Eines, das den Irrsinn, der sich sowohl in diesem „lusti­gen“ Schuld­schein, als auch in der aktu­el­len welt­wei­ten Situa­ti­on offen­bart, über­win­det. Ein System, das durch Zins und Zinses­zins wach­sen­de Geld­ver­mö­gen kennt, ist zum regel­mä­ßi­gen Unter­gang verdammt.

Wenn es nur immer so lustig, wie zwischen Mitten­wal­de und Berlin enden würde, wo die Stadt Berlin als Ausgleich für die natür­lich nicht vorhan­de­nen Tril­lio­nen der Stadt Mitten­wal­de einen Gulden aus Gold über­lässt. Leih­wei­se versteht.

6 Antworten

  1. Rolf Kuntz sagt:

    Mit verflos­se­nen 450 Jahren sind wir ≈ 1560, also mitten im 16th-Jahr­hun­dert. Und, damals wars üblich unter einem Gulden eine Gold­mün­ze zu verstehen.
    Der rhei­ni­sche Gulden war damals schon auf dem abstei­gen­den Ast des vermin­der­ten Gold­ge­halts. Der Floren­tie­ner-Gulden „FL“ welcher aus 3,54 gr Fein­gold bestand war im Zeit­al­ter der Fugger die mit Abstand bedeu­tens­te Währung und ettli­che andere Gold­gul­den über­nah­men das Maß.
    Wir würden also sicher­lich nicht verkehrt denken, wenn wir unter­stel­len, daß die dama­li­gen Vertrags­part­ner selbi­ge gold­hal­ti­ge Gulden als Zins und Tilgung verstan­den haben.
    Beim heuti­gen Gold­preis eine inter­es­san­te jour­na­lis­ti­sche Heraus­for­de­rung diesen Gedan­ken mit ins Kalkül einflie­ßen zu lassen um auch noch dem letz­ten Gold­fe­ti­schis­ten eine kalte Reali­täts­du­sche zu verpassen.

  2. Andreas Bangemann sagt:

    Vielen Dank, Ewald K., für diese ausge­zeich­ne­te Ergän­zung durch die realen Bezüge. Auch der Hinweis auf das Lasten­aus­gleichs­ge­setz ist sehr hilf­reich, führt er uns doch vor Augen, wo schon bald der Zug hinfährt.

  3. Ewald K. sagt:

    Wenn man die verschie­de­nen in der Zwischen­zeit statt­ge­fun­de­nen Währungs­re­for­men wie 1923, 1948, 1990 (DDR Mark zu D‑Mark) und 2002 (DM zu EURO) einrech­net, zeigt sich als Resul­tat etwas ande­res als 400 Gulden * 1.0x hoch 450.
    2002 DM zu EURO 2 zu 1
    1990 2 Ostmark zu 1 DM (ober­halb Freibetrag)
    1948 wurden 100 Reichs­mark zu 6.50 D Mark
    1923 wurden aus 1 Bio Papier­mark 1 Rentenmark
    (http://www.kas.de/upload/ACDP/HPM/HPM_05_98/HPM_05_98_8.pdf)
    Währungs­um­stel­lun­gen vor 1923 sind nicht mit berücksichtigt

    Rech­net man nun mit verschie­de­nen Zins­sät­zen über die ganzen 450 Jahre und ohne Währungs­re­for­men, so ist der Zinses­zins Effekt deut­lich sichtbar:
    Aus der Zahl von 400 Gulden werden bei:
    0.5% Zins 3’774
    1.0% Zins 35’211
    2.0% Zins 2’965’769
    3.0% Zins 239’227’504
    4.0% Zins 18’495’335’179
    5.0% Zins 1’371’653’995’218
    6.0% Zins 97’656’096’445’217
    7.0% Zins 6’679’746’016’969’600

    Wenn nur Zins und kein Zinses­zins berech­net würde, würden inner­halb von 450 Jahren bei 7% aus 400 Gulden nur 12’600 Gulden statt 6.6 Billi­ar­den Gulden!

    Wenn man nun die oben genann­ten Währungs­re­for­men einrech­net, kommt die norma­le Tabel­len­kal­ku­la­ti­on an ihre Gren­zen. Denn die Divi­si­on von 1923 ergibt 0 bis zu einem Zins von fast 5%

    Das rech­ne­ri­sche Ergeb­nis, unter der Voraus­set­zung dass 1 Gulden irgend­wann einen Wert von 1 Reichs­mark von vor 1923 gehabt hätte, ergibt sich für 2012 eine folgen­de Forde­rung von Mitten­wal­de gegen Berlin:
    0.5% Zins 0.00
    1.0% Zins 0.00
    2.0% Zins 0.00
    3.0% Zins 0.00
    4.0% Zins 0.00
    5.0% Zins 0.02
    6.0% Zins 1.59
    7.0% Zins 108.55

    Ich denke 108.55 EUR hätte Berlin schon noch um unter der Annah­me einer konstan­ten Verzin­sung von 7% seit 1562 und den oben genann­ten Währungs­re­for­men seine Schul­den zu begleichen.

    Am Rande sei noch bemerkt:
    Diese Berech­nung enthält keine Abzüge für Steuern!

    Was sich mit dieser Rech­ne­rei eindeu­tig zeigt.
    1) Durch regel­mäs­si­ge Währungs­um­stel­lun­gen werden Nomi­nal­wer­te regel­mäs­sig entwertet.
    2) Durch den Zinses­zins ist es fast notwen­dig ab und zu wieder bei klei­nen Zahlen anzu­fan­gen. Dumm nur für dieje­ni­gen die Nomi­nal­wer­ten vertrauen.

    Lasten­aus­gleichs­ge­setz vom 14. August 1952, §15 Sparerschäden:
    (1) Ein Sparer­scha­den ist die Minde­rung des Nenn­be­trags von Spar­an­la­gen, die dadurch einge­tre­ten ist, daß die Spar­an­la­gen bei der Neuord­nung des Geld­we­sens im Geltungs­be­reich des Grund­ge­set­zes einschließ­lich Berlin (West) im Verhält­nis 10 zu 1 oder in einem ungüns­ti­ge­ren Verhält­nis auf Deut­sche Mark umge­stellt oder nach § 14 des Umstel­lungs­ge­set­zes nicht auf Deut­sche Mark umge­stellt worden sind.
    (2) Spar­an­la­gen im Sinne des Absat­zes 1 sind
    1. Spar­ein­la­gen im Sinne des § 22 des Geset­zes über das Kredit­we­sen vom 25. Septem­ber 1939 (Reichs­ge­setzbl. I S. 1955) einschließ­lich der Post­spar­ein­la­gen, soweit die Spar­ein­la­gen nicht erst nach dem Zeit­punkt der Einfüh­rung der Deut­schen Mark durch Gutschrift auf Grund von Barein­zah­lun­gen begrün­det worden sind, sowie einschließ­lich der Bausparguthaben,
    2. Pfand­brie­fe, Renten­brie­fe, Kommu­nal­schuld­ver­schrei­bun­gen und andere Schuld­ver­schrei­bun­gen, die von Grund­kre­dit­an­stal­ten, Kommu­nal­kre­dit­an­stal­ten, Schiffs­be­lei­hungs­ban­ken und Ablö­sungs­an­stal­ten ausge­ge­ben worden sind, ohne Rück­sicht darauf, ob im Einzel­fall an die Stelle der Ausga­be einer Schuld­ver­schrei­bung die Eintra­gung in ein Schuld­buch getre­ten ist,
    3. Schuld­ver­schrei­bun­gen und verzins­li­che Schatz­an­wei­sun­gen des Reichs und der Länder, der Reichs­bahn und der Reichs­post, der Gemein­den und der Gemein­de­ver­bän­de einschließ­lich der Schuld­buch­for­de­run­gen und der Ansprü­che auf Vorzugsrente,
    4. Indus­trie- und gleich­ar­ti­ge Schuldverschreibungen,
    5. Ansprü­che aus Lebensversicherungsverträgen,
    6. durch die Bestel­lung von Grund­pfand­rech­ten gesi­cher­te privat­recht­li­che Ansprü­che, soweit es sich nicht um Ansprü­che aus laufen­der Rech­nung handelt.
    Den in Nummer 1 bezeich­ne­ten Spar­ein­la­gen werden Geld­ein­la­gen, für die eine Kündi­gungs- oder Anla­ge­frist verein­bart war, gleich­ge­stellt, wenn für sie Einla­ge­bü­cher oder entspre­chen­de Urkun­den ausge­ge­ben waren, in die Eintra­gun­gen über Einzah­lun­gen und Auszah­lun­gen nur durch das Geld­in­sti­tut vorge­nom­men werden durften.
    (3) Einem Sparer­scha­den wird die Einstel­lung der Zahlung von Reichs­zu­schüs­sen an Klein­rent­ner sowie die Einstel­lung von Renten­zah­lun­gen, die aus Reichs­mit­teln zum Ausgleich von im ersten Welt­krieg erlit­te­nen Liqui­da­ti­ons- und Gewalt­schä­den gewährt wurden, gleichgestellt.
    (4) Durch Rechts­ver­ord­nung können andere Geld­an­la­gen den Spar­an­la­gen im Sinne des Absat­zes 2 gleich­ge­stellt werden, sofern sie der Kapi­tal­an­la­ge oder der Versor­gung dienten.

  4. Lars sagt:

    siehe dazu auch das Buch „1 Billi­on Dollar“ von Andre­as Esch­bach! Selbes Thema als Roman.

  5. Armin Scharf sagt:

    An diesem Beispiel sieht man, welche Schei­nil­lu­sio­nen dieses Schein­geld­sys­tem aufbaut. Folg­lich können von den Verant­wort­li­chen, auch nur Scheinlösungen
    ange­bo­ten werden.

  6. Josef Hehle sagt:

    mehr als zutref­fend, dem ist nichts hinzu zufügen

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