Eden, wie weiter? – Dietrich Heißenbüttel

Die Obst­bau-Genos­sen­schafts­sied­lung Eden (s. HUMANE WIRTSCHAFT 06/2016) steht vor Verän­de­run­gen. So viel ist klar. Aller­dings steht noch nicht fest, in welche Rich­tung. Und wer darüber entscheidet.- – - 

Ob das „Para­dies am Abgrund“ steht, wie der Titel in der Kontext Wochen­zei­tung und in HUMANE WIRTSCHAFT signa­li­sier­te, oder ob sich die Obst­bau-Genos­sen­schafts­sied­lung Eden in Orani­en­burg im Aufbruch zu neuen Ufern befin­det, steht im Moment noch nicht fest. Im Herbst lagen im Orani­en­bur­ger Rathaus vier Wochen lang die Ände­rungs­an­trä­ge für den Bebau­ungs­plan und den Flächen­nut­zungs­plan aus. Bisher galt in der ältes­ten Vege­ta­rier­sied­lung Deutsch­lands: Zu jedem Haus gehört ein großes Garten­grund­stück mit Obst­bäu­men und –sträu­chern. Die Bewirt­schaf­tung ist Pflicht. Das Haus wird erwor­ben, das Grund­stück in Erbpacht verge­ben. Im zentra­len Teil der Sied­lung mit der Schule, dem Genos­sen­schafts­haus und dem ehema­li­gen Obst­ver­wer­tungs­be­trieb darf eine Geschoss­flä­chen­zahl (GFZ) von 0,15 nicht über­schrit­ten werden, das heißt die Fläche aller Voll­ge­schos­se der auf einem Grund­stück stehen­den Gebäu­de darf zusam­men nicht mehr als 15 Prozent der Grund­stücks­flä­che betragen.- – - 

Vier Punkte sind im Ände­rungs­an­trag aufge­führt: In gerin­gem Umfang soll eine zusätz­li­che Bebau­ung möglich sein, was auf eine nach­träg­li­che Legi­ti­mie­rung bereits gebau­ter Gara­gen hinaus­läuft. Dafür sollen weni­ger Gewächs­häu­ser und Wirt­schafts­bau­ten erlaubt sein – was für eine Obst­bau­sied­lung eher merk­wür­dig anmu­tet. Ein Teil der Sied­lung, genannt „der Keil“, ursprüng­lich Gemein­land, doch schon zu DDR-Zeiten bebaut, soll Bauge­biet werden. Proble­ma­tisch ist vor allem der vierte Punkt: Im zentra­len Bereich der Sied­lung soll ein allge­mei­nes Wohn­ge­biet fest­ge­legt und die GFZ von 0,15 auf 0,5 bis 0,8 erhöht werden. Also das Drei- bis Fünf­fa­che.- – -
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