Eden, wie weiter? – Dietrich Heißenbüttel
Die Obstbau-Genossenschaftssiedlung Eden (s. HUMANE WIRTSCHAFT 06/2016) steht vor Veränderungen. So viel ist klar. Allerdings steht noch nicht fest, in welche Richtung. Und wer darüber entscheidet.- – -
Ob das „Paradies am Abgrund“ steht, wie der Titel in der Kontext Wochenzeitung und in HUMANE WIRTSCHAFT signalisierte, oder ob sich die Obstbau-Genossenschaftssiedlung Eden in Oranienburg im Aufbruch zu neuen Ufern befindet, steht im Moment noch nicht fest. Im Herbst lagen im Oranienburger Rathaus vier Wochen lang die Änderungsanträge für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan aus. Bisher galt in der ältesten Vegetariersiedlung Deutschlands: Zu jedem Haus gehört ein großes Gartengrundstück mit Obstbäumen und –sträuchern. Die Bewirtschaftung ist Pflicht. Das Haus wird erworben, das Grundstück in Erbpacht vergeben. Im zentralen Teil der Siedlung mit der Schule, dem Genossenschaftshaus und dem ehemaligen Obstverwertungsbetrieb darf eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,15 nicht überschritten werden, das heißt die Fläche aller Vollgeschosse der auf einem Grundstück stehenden Gebäude darf zusammen nicht mehr als 15 Prozent der Grundstücksfläche betragen.- – -
Vier Punkte sind im Änderungsantrag aufgeführt: In geringem Umfang soll eine zusätzliche Bebauung möglich sein, was auf eine nachträgliche Legitimierung bereits gebauter Garagen hinausläuft. Dafür sollen weniger Gewächshäuser und Wirtschaftsbauten erlaubt sein – was für eine Obstbausiedlung eher merkwürdig anmutet. Ein Teil der Siedlung, genannt „der Keil“, ursprünglich Gemeinland, doch schon zu DDR-Zeiten bebaut, soll Baugebiet werden. Problematisch ist vor allem der vierte Punkt: Im zentralen Bereich der Siedlung soll ein allgemeines Wohngebiet festgelegt und die GFZ von 0,15 auf 0,5 bis 0,8 erhöht werden. Also das Drei- bis Fünffache.- – -
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Ob das „Paradies am Abgrund“ steht, wie der Titel in der Kontext Wochenzeitung und in HUMANE WIRTSCHAFT signalisierte, oder ob sich die Obstbau-Genossenschaftssiedlung Eden in Oranienburg im Aufbruch zu neuen Ufern befindet, steht im Moment noch nicht fest. Im Herbst lagen im Oranienburger Rathaus vier Wochen lang die Änderungsanträge für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan aus. Bisher galt in der ältesten Vegetariersiedlung Deutschlands: Zu jedem Haus gehört ein großes Gartengrundstück mit Obstbäumen und –sträuchern. Die Bewirtschaftung ist Pflicht. Das Haus wird erworben, das Grundstück in Erbpacht vergeben. Im zentralen Teil der Siedlung mit der Schule, dem Genossenschaftshaus und dem ehemaligen Obstverwertungsbetrieb darf eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,15 nicht überschritten werden, das heißt die Fläche aller Vollgeschosse der auf einem Grundstück stehenden Gebäude darf zusammen nicht mehr als 15 Prozent der Grundstücksfläche betragen.- – -
Vier Punkte sind im Änderungsantrag aufgeführt: In geringem Umfang soll eine zusätzliche Bebauung möglich sein, was auf eine nachträgliche Legitimierung bereits gebauter Garagen hinausläuft. Dafür sollen weniger Gewächshäuser und Wirtschaftsbauten erlaubt sein – was für eine Obstbausiedlung eher merkwürdig anmutet. Ein Teil der Siedlung, genannt „der Keil“, ursprünglich Gemeinland, doch schon zu DDR-Zeiten bebaut, soll Baugebiet werden. Problematisch ist vor allem der vierte Punkt: Im zentralen Bereich der Siedlung soll ein allgemeines Wohngebiet festgelegt und die GFZ von 0,15 auf 0,5 bis 0,8 erhöht werden. Also das Drei- bis Fünffache.- – -
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