Der Riegel vor der Einlösung – das Dossier zum digitalen Euro in neuer Fassung
Auszug: Wer entscheidet, wann ein Stablecoin eingelöst wird, warum Schweden eine digitale Krone vorbereitet und weshalb Chinas digitales Zentralbankgeld jetzt als Einlage gilt. Das Dossier zum digitalen Euro ordnet es ein.
Das Dossier „Digitaler Euro als Schritt zur Bargeldabschaffung?“ liegt seit dem 24. Oktober 2026 in neuer Fassung vor. In den USA steht die Regel der Bankenaufsicht zum GENIUS Act nun fest: Stablecoins müssen binnen zwei Geschäftstagen eingelöst werden, und ob die Frist bei großem Andrang verlängert wird, entscheidet die Aufsicht, nicht mehr ein Automatismus. In Europa hat das Bankenkonsortium Qivalis seine Lizenz als E‑Geld-Institut erhalten, am selben Tag, an dem die Bankenaufsicht EBA einen Dollar-Token als ersten „signifikanten“ der EU einstufte. Frankreichs Behörden und die Banque de France stellen sich gemeinsam hinter Euro-Stablecoins.
Zwei Länder außerhalb des Euroraums zeigen, wohin die Reise gehen kann. Die schwedische Riksbank hält es für gerechtfertigt, den gesetzlichen Rahmen für eine digitale Krone schon jetzt vorzubereiten, auf der Infrastruktur des digitalen Euro. Und China hat seinen e‑CNY von Bargeld auf Einlagengeld umgestellt: Das bekannteste digitale Zentralbankgeld gilt damit nicht mehr als das Versprochene, sondern als Versprechen. Dazu kommen die knappe Antwort der Bundesregierung auf die Prüfbitte des Bundesrates zur Barzahlung, ein Experiment der EZB zur Wirkung von Obergrenzen und die Übergabe der Bargeld-Petition im Bundesfinanzministerium am 22. Oktober.
Das Dossier wird fortlaufend aktualisiert. Erstmals erschienen ist es am 2. März 2026; welcher Stand gerade gilt, steht im Vorspann.
Zum Dossier: https://humane-wirtschaft.de/digitaler-euro-als-schritt-zur-bargeldabschaffung/



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