Der Boden als Privileg und Kapitalgut – Fritz Andres
1 Der Boden – ein Privileg?
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In der Zeit des Feudalismus gehörte der überwiegende Teil des Bodens, also der Existenzgrundlage aller Menschen, nur wenigen Familien. Von diesen war die Mehrheit der Bevölkerung abhängig – oft bis zur sog. „Bindung an die Scholle“! Der Bodenbesitz war ein Vorrecht Weniger, ein Privileg, das streng gehütet und in der Regel nur im Erbwege weitergegeben wurde.
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Heute ist der Bodenbesitz breit gestreut und nicht nur im Erbwege zugänglich. Von privilegierten Familien wie im Feudalismus kann nicht mehr oder kaum noch die Rede sein. Aber sind damit die früheren Verhältnisse wirklich überwunden? Oder wie anders soll man die Tatsache beurteilen, dass die Erde, die Lebensgrundlage aller Menschen, faktisch verteilt ist – sehr unterschiedlich, weitgehend zufällig und willkürlich –, so dass, wer nicht zu diesem weiten, aber exklusiven Club gehört, sich entweder als Mitglied einkaufen oder lebenslänglich „Miete“ zahlen muss, um als Erdenbürger sein Dasein fristen zu können.
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Auch wenn daher die Überwindung des Feudalismus als historischer Fortschritt nicht kleingeredet werden soll, so bleibt doch festzuhalten, dass der harte Kern, die Privilegienstruktur des Bodenbesitzes, damit noch nicht geknackt ist!
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2 Der Boden – ein Kapitalgut?
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Der Boden wird heute allgemein als ein Teil des Kapitalmarkts angesehen. Wer eigene oder fremde Ersparnisse anzulegen hat, dem bietet sich in der bunten Palette der Möglichkeiten immer auch der Boden als eine Form der Kapitalanlage an. Der Boden scheint sich daher zwanglos in den Kapitalmarkt einzufügen.
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Aber diese Sicht der Dinge ist sehr oberflächlich und wird den Tatsachen nicht gerecht. Kapital ist zunächst „aufgehäufte Arbeit“, also eine Bestandsgröße, die sich – auch bei einem Zinssatz von Null – vermehren und vermindern lässt. Der Boden dagegen stammt nicht aus der Arbeit und ist im Prinzip weder vermehr- noch verminderbar. Entgegen dem ersten Anschein ist er daher auch keine Bestandsgröße, denn der einzige, ökonomisch relevante Umgang mit ihm besteht in seiner laufenden Nutzung, die ewig möglich ist und somit eine Stromgröße, keine Bestandsgröße darstellt. Zurecht haben daher die Ökonomen früherer Zeiten bei ihrer Behandlung des Bodens stets dessen laufende Nutzungsmöglichkeit hervorgehoben, die sie, bewertet durch Angebot und Nachfrage, als Bodenrente bezeichnet haben. Die Bodenrente ist daher der Dreh- und Angelpunkt jeder ökonomischen Betrachtung des Bodens.
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Im Kern stellt sich die Frage: Ist der Boden eine Bestands- oder eine Stromgröße?
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3 Kapitalisierung und Entkapitalisierung des Bodens
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Um in dieser Frage Klarheit zu bekommen, muss einem zunächst einmal zu einem Problem geworden sein, wieso überhaupt der ewige Nutzenstrom, den der Boden zweifelsfrei bietet, in einer endlichen Größe, dem Bodenpreis, ausgedrückt werden kann. Mit anderen Worten: Warum sind die Bodenpreise eigentlich nicht unendlich hoch?
Geht man zunächst von einem verpachteten Grundstück aus, so kann man feststellen, dass sich in der Höhe der Pacht, wenn diese durch Angebot und Nachfrage ermittelt wurde, der Knappheitswert der laufenden Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks, d. h. seine Bodenrente zeigt. Warum ist nun der Bodeneigentümer bereit, diesen ewigen Einkommensstrom für eine endliche Summe, den Kaufpreis des Grundstücks, herzugeben? Die Sache ist klar: Wenn er einen Kaufpreis erhält, der ihm bei Anlage auf dem Kapitalmarkt eine Verzinsung erbringt, die der Bodenrente seines Grundstücks – seiner Pacht – entspricht, so wird es ihm gleichgültig sein, ob der monetäre Einkommensstrom „Bodenrente“ oder „Zins“ genannt wird – ökonomisch werden ihm beide Anlageformen letztlich gleich viel wert sein. Das bedeutet aber: Nur deswegen und nur solange auch die Bestandsgröße Kapital einen im Prinzip ewigen Einkommensstrom abwirft, ist auch der Bodeneigentümer bereit, sein Grundstück, das ihm eine ewige Bodenrente abwirft, für einen endlichen Kaufpreis herzugeben.
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Solange sich die Verhältnisse bei Angebot und Nachfrage nach Boden überhaupt nicht ändern, die Bodenrenten also konstant bleiben, führen steigende Zinssätze zu einem Sinken und sinkende Zinssätze zu einem Steigen der Bodenpreise. Das Nähere geht aus der nachstehenden Tabelle hervor:
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4 Folgen der Kapitalisierung des Bodens
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Die Kapitalisierung des Bodens bedeutet in gewisser Weise eine Verdinglichung der Stromgröße Boden. Mit ihr ist die Grundlage dafür gegeben, dass der Boden zur Handelsware werden kann.
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Privileg bleibt Privileg, auch wenn es wie ein Kapitalgut gehandelt werden kann und sich nicht mehr nur in der Hand weniger befindet, sondern breit gestreut ist. Und auch das Verhältnis von Besitz und Nutzung bleibt unbefriedigend, eine mehr oder weniger ausgeprägte Polarisierung der Gesellschaft in – überspitzt ausgedrückt – „besitzende Nichtsnutze“ und „nutzungswillige Habenichtse“ bleibt bestehen. Verschwendung (incl. Hortung) hier, Mangel dort – und alles weit entfernt von einem gesamtgesellschaftlich wünschenswerten, effizienten Umgang mit einer knappen natürlichen Ressource, wie sie der Boden darstellt.
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Was diese Bodenordnung also in ihrem Kern verfehlt macht, das ist der Privilegiencharakter des Besitzes einerseits und die dadurch bedingte – durch die Zugänglichkeit über das Kapital nur gemilderte – Ausgeschlossenheit Nutzungswilliger andererseits.
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