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Der Boden als Privileg und Kapitalgut – Fritz Andres

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1 Der Boden – ein Privileg?
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In der Zeit des Feuda­lis­mus gehör­te der über­wie­gen­de Teil des Bodens, also der Exis­tenz­grund­la­ge aller Menschen, nur weni­gen Fami­li­en. Von diesen war die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung abhän­gig – oft bis zur sog. „Bindung an die Schol­le“! Der Boden­be­sitz war ein Vorrecht Weni­ger, ein Privi­leg, das streng gehü­tet und in der Regel nur im Erbwe­ge weiter­ge­ge­ben wurde.
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Heute ist der Boden­be­sitz breit gestreut und nicht nur im Erbwe­ge zugäng­lich. Von privi­le­gier­ten Fami­li­en wie im Feuda­lis­mus kann nicht mehr oder kaum noch die Rede sein. Aber sind damit die frühe­ren Verhält­nis­se wirk­lich über­wun­den? Oder wie anders soll man die Tatsa­che beur­tei­len, dass die Erde, die Lebens­grund­la­ge aller Menschen, faktisch verteilt ist – sehr unter­schied­lich, weit­ge­hend zufäl­lig und will­kür­lich –, so dass, wer nicht zu diesem weiten, aber exklu­si­ven Club gehört, sich entwe­der als Mitglied einkau­fen oder lebens­läng­lich „Miete“ zahlen muss, um als Erden­bür­ger sein Dasein fris­ten zu können.
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Auch wenn daher die Über­win­dung des Feuda­lis­mus als histo­ri­scher Fort­schritt nicht klein­ge­re­det werden soll, so bleibt doch fest­zu­hal­ten, dass der harte Kern, die Privi­le­gi­en­struk­tur des Boden­be­sit­zes, damit noch nicht geknackt ist!
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2 Der Boden – ein Kapitalgut?
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Der Boden wird heute allge­mein als ein Teil des Kapi­tal­markts ange­se­hen. Wer eigene oder fremde Erspar­nis­se anzu­le­gen hat, dem bietet sich in der bunten Palet­te der Möglich­kei­ten immer auch der Boden als eine Form der Kapi­tal­an­la­ge an. Der Boden scheint sich daher zwang­los in den Kapi­tal­markt einzufügen.
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Aber diese Sicht der Dinge ist sehr ober­fläch­lich und wird den Tatsa­chen nicht gerecht. Kapi­tal ist zunächst „aufge­häuf­te Arbeit“, also eine Bestands­grö­ße, die sich – auch bei einem Zins­satz von Null – vermeh­ren und vermin­dern lässt. Der Boden dage­gen stammt nicht aus der Arbeit und ist im Prin­zip weder vermehr- noch vermin­der­bar. Entge­gen dem ersten Anschein ist er daher auch keine Bestands­grö­ße, denn der einzi­ge, ökono­misch rele­van­te Umgang mit ihm besteht in seiner laufen­den Nutzung, die ewig möglich ist und somit eine Strom­grö­ße, keine Bestands­grö­ße darstellt. Zurecht haben daher die Ökono­men frühe­rer Zeiten bei ihrer Behand­lung des Bodens stets dessen laufen­de Nutzungs­mög­lich­keit hervor­ge­ho­ben, die sie, bewer­tet durch Ange­bot und Nach­fra­ge, als Boden­ren­te bezeich­net haben. Die Boden­ren­te ist daher der Dreh- und Angel­punkt jeder ökono­mi­schen Betrach­tung des Bodens.
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Im Kern stellt sich die Frage: Ist der Boden eine Bestands- oder eine Stromgröße?
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3 Kapi­ta­li­sie­rung und Entka­pi­ta­li­sie­rung des Bodens
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Um in dieser Frage Klar­heit zu bekom­men, muss einem zunächst einmal zu einem Problem gewor­den sein, wieso über­haupt der ewige Nutzen­strom, den der Boden zwei­fels­frei bietet, in einer endli­chen Größe, dem Boden­preis, ausge­drückt werden kann. Mit ande­ren Worten: Warum sind die Boden­prei­se eigent­lich nicht unend­lich hoch?
Geht man zunächst von einem verpach­te­ten Grund­stück aus, so kann man fest­stel­len, dass sich in der Höhe der Pacht, wenn diese durch Ange­bot und Nach­fra­ge ermit­telt wurde, der Knapp­heits­wert der laufen­den Nutzungs­mög­lich­keit des Grund­stücks, d. h. seine Boden­ren­te zeigt. Warum ist nun der Boden­ei­gen­tü­mer bereit, diesen ewigen Einkom­mens­strom für eine endli­che Summe, den Kauf­preis des Grund­stücks, herzu­ge­ben? Die Sache ist klar: Wenn er einen Kauf­preis erhält, der ihm bei Anlage auf dem Kapi­tal­markt eine Verzin­sung erbringt, die der Boden­ren­te seines Grund­stücks – seiner Pacht – entspricht, so wird es ihm gleich­gül­tig sein, ob der mone­tä­re Einkom­mens­strom „Boden­ren­te“ oder „Zins“ genannt wird – ökono­misch werden ihm beide Anla­ge­for­men letzt­lich gleich viel wert sein. Das bedeu­tet aber: Nur deswe­gen und nur solan­ge auch die Bestands­grö­ße Kapi­tal einen im Prin­zip ewigen Einkom­mens­strom abwirft, ist auch der Boden­ei­gen­tü­mer bereit, sein Grund­stück, das ihm eine ewige Boden­ren­te abwirft, für einen endli­chen Kauf­preis herzugeben.
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Solan­ge sich die Verhält­nis­se bei Ange­bot und Nach­fra­ge nach Boden über­haupt nicht ändern, die Boden­ren­ten also konstant blei­ben, führen stei­gen­de Zins­sät­ze zu einem Sinken und sinken­de Zins­sät­ze zu einem Stei­gen der Boden­prei­se. Das Nähere geht aus der nach­ste­hen­den Tabel­le hervor:

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4 Folgen der Kapi­ta­li­sie­rung des Bodens
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Die Kapi­ta­li­sie­rung des Bodens bedeu­tet in gewis­ser Weise eine Verding­li­chung der Strom­grö­ße Boden. Mit ihr ist die Grund­la­ge dafür gege­ben, dass der Boden zur Handels­wa­re werden kann.
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Privi­leg bleibt Privi­leg, auch wenn es wie ein Kapi­tal­gut gehan­delt werden kann und sich nicht mehr nur in der Hand weni­ger befin­det, sondern breit gestreut ist. Und auch das Verhält­nis von Besitz und Nutzung bleibt unbe­frie­di­gend, eine mehr oder weni­ger ausge­präg­te Pola­ri­sie­rung der Gesell­schaft in – über­spitzt ausge­drückt – „besit­zen­de Nichts­nut­ze“ und „nutzungs­wil­li­ge Habe­nicht­se“ bleibt bestehen. Verschwen­dung (incl. Hortung) hier, Mangel dort – und alles weit entfernt von einem gesamt­ge­sell­schaft­lich wünschens­wer­ten, effi­zi­en­ten Umgang mit einer knap­pen natür­li­chen Ressour­ce, wie sie der Boden darstellt.
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Was diese Boden­ord­nung also in ihrem Kern verfehlt macht, das ist der Privi­le­gi­en­cha­rak­ter des Besit­zes einer­seits und die dadurch beding­te – durch die Zugäng­lich­keit über das Kapi­tal nur gemil­der­te – Ausge­schlos­sen­heit Nutzungs­wil­li­ger andererseits.
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