Das Gemeinschaftsgeld COMMON: Der Weg zu einer freien Gesellschaft – Carsten Herrmann-Pillath und Stephan Bannas

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In diesen Tagen star­tet auch in Deutsch­land ein Expe­ri­ment zum bedin­gungs­lo­sen Grund­ein­kom­men. Bei solchen Expe­ri­men­ten erhält eine Gruppe von eini­gen hundert oder weni­gen tausend Menschen eine monat­li­che Auszah­lung in begrenz­ter Höhe ohne jede Bedin­gung, und über einige Jahre wird verfolgt, wie sich das Verhal­ten der Menschen verän­dert und in welcher Lage sie sich befin­den (also beispiels­wei­se, ob sie arbeits­los sind oder nicht). So inter­es­sant solche Expe­ri­men­te sind, so klar ist auch, dass sie keine Aussa­ge­kraft haben, welche syste­mi­schen Konse­quen­zen ein Grund­ein­kom­men besäße, das die gesam­te Bevöl­ke­rung erfass­te. Gleich­zei­tig können die Expe­ri­men­te das entschei­den­de Gegen­ar­gu­ment nicht entkräf­ten, dass die Kritik immer ins Feld führt: die Unmög­lich­keit seiner Finan­zie­rung für alle.- – -
In unse­rem Buch „Markt­wirt­schaft: Zu einer neuen Wirk­lich­keit“ schla­gen wir ein völlig neues Modell des Grund­ein­kom­mens vor: Das Gemein­schafts­geld, eine (Gutschein-) Währung mit dem Namen COMMON (commu­ni­ty money). Es geht weiter als alle bekann­ten Vorschlä­ge, indem es einen eige­nen Finanz­kreis­lauf außer­halb der Markt­wirt­schaft einrich­tet, der so gestal­tet ist, dass sowohl die beson­de­ren Finan­zie­rungs- als auch die spezi­fi­schen Nutzer­an­for­de­run­gen beach­tet werden. Über einen 1:1 Umtausch­satz ist der COMMON mit dem Geld­kreis­lauf inner­halb der Markt­wirt­schaft verbun­den ist. Der COMMON verkör­pert die Prin­zi­pi­en der Gemein­schaft, Soli­da­ri­tät und Gerech­tig­keit, gleich­zei­tig ist er Pfei­ler einer radi­ka­len wirt­schaft­li­chen Frei­heit des Indi­vi­du­ums. Seine Einfüh­rung setzt voraus, dass komple­men­tä­re, radi­ka­le Refor­men der sozia­len Siche­rungs- und des Steu­er­sys­tems statt­fin­den. Auch dieser Aspekt kann sich in den Expe­ri­men­ten zum Grund­ein­kom­men nicht nieder­schla­gen: Wenn alle ande­ren Anreiz­struk­tu­ren gleich­blei­ben, dann sind die Reak­tio­nen auf das expe­ri­men­tel­le Konstrukt syste­ma­tisch verzerrt und lassen sich nicht verall­ge­mei­nern. So können sie letzt­end­lich dem eigent­li­chen Anlie­gen einen Bären­dienst erweisen.

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Radi­ka­le wirt­schaft­li­che Freiheit

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Das bedin­gungs­lo­se Grund­ein­kom­men in den bekann­ten Formen wird in verschie­de­ner Weise begrün­det. Aus unse­rer Sicht ist der entschei­den­de Punkt: Durch das Grund­ein­kom­men erhal­ten die Bürgerïn­nen die Frei­heit, sich für oder gegen eine Betei­li­gung am markt­wirt­schaft­li­chen Wett­be­werb auszu­spre­chen. Mit ihm geben sie zwar die Chance auf, zu indi­vi­du­el­lem, großem Wohl­stand zu gelan­gen, aber sie verlie­ren nicht ihre Lebens­grund­la­ge: Das Grund­ein­kom­men schafft in diesem Sinne radi­ka­le wirt­schaft­li­che Frei­heit, nämlich die Frei­heit vom Zwang, sich in der (Markt)Wirtschaft enga­gie­ren zu müssen. Gleich­zei­tig tritt die Bürgerïn aus der verord­ne­ten Abhän­gig­keit vom Staat heraus, der nicht mehr als Instanz auftritt, Ansprü­che auf Unter­stüt­zung zu prüfen und gege­be­nen­falls abzu­leh­nen. Tatsäch­lich ist der aktu­el­le staat­li­che Zwang, sich an der Markt­wirt­schaft betei­li­gen zu müssen, der Grund dafür, die moder­nen Wohl­fahrts­staa­ten als „kapi­ta­lis­tisch“ zu bezeich­nen: Die sozia­le Siche­rung ist ein Disziplinierungsinstrument.

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Das Grund­ein­kom­men muss also der Pfei­ler einer künf­ti­gen, wahr­haft freien Gesell­schaft sein. Damit löst es aber keines­wegs ein ande­res, ebenso wich­ti­ges Problem: Dass die Markt­wirt­schaft syste­ma­tisch mit der Tendenz zur Ungleich­heit der Vermö­gens­ver­tei­lung und damit einer Konzen­tra­ti­on wirt­schaft­li­cher Macht einher geht, die eine Gefähr­dung der Frei­heit darstellt. Gegen­wär­tig nimmt über­all in der Welt die Kluft zwischen Arm und Reich weiter zu. Vor diesem Hinter­grund könnte das Grund­ein­kom­men in den bekann­ten Vari­an­ten dazu beitra­gen, diese Kluft endgül­tig zu fixie­ren. Eine Mehr­heit der Bevöl­ke­rung genießt zwar Sicher­heit, aber auf nied­ri­gem Niveau, und eine Minder­heit kontrol­liert die Schalt­he­bel der ökono­mi­schen, letzt­end­lich aber auch der poli­ti­schen Macht. Die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung könn­ten eine solch bedrü­cken­de Vision tech­no­lo­gisch realis­tisch werden lassen. Unser Vorschlag des COMMON löst beide Probleme.

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Das Grund­ein­kom­men steht und fällt mit seiner Finan­zier­bar­keit. Alle vorlie­gen­den Model­le erge­ben zwar, dass sie möglich ist, aber auf derart nied­ri­gem Grund­ein­kom­mens­ni­veau, dass die gewünsch­te Wirkung eigent­lich verpufft. Unsere Idee des COMMON setzt hier an: Der COMMON wird zwar monat­lich über­wie­sen, aber es kann nicht direkt als Zahlungs­mit­tel einge­setzt werden, sondern wird auf einem eige­nen COMMON-Konto gehal­ten, das beispiels­wei­se bei der Zentral­bank geführt wird. Es ist jeder­zeit 1:1 umtausch­bar in das gesetz­li­che Zahlungs­mit­tel, wobei eine Stell­schrau­be sein kann, dass der Umtausch von ange­sam­mel­ten Bestän­den nur zu einem monat­li­chen Höchst­be­trag möglich ist, so dass COMMON Konten nicht auf einen Schlag aufge­löst werden können. Diese Tren­nung in zwei Geld­kreis­läu­fe ist nicht nur insti­tu­tio­nell bedeut­sam, sondern hat weit­rei­chen­de Verhal­tens­wir­kun­gen, die durch die Verhal­tens­öko­no­mik gut belegt sind (beispiels­wei­se dürfte trotz des problem­lo­sen Umtau­sches gelten, dass Indi­vi­du­en den Charak­ter der COMMON als Vermö­gen stär­ker wahr­neh­men als den eines laufen­den Einkom­mens, was bei der Vermi­schung mit ande­ren Einkom­mens­strö­men in gängi­gen Konzep­tio­nen des Grund­ein­kom­mens der Fall ist).

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Die bekann­ten Vorschlä­ge zur Finan­zie­rung des Grund­ein­kom­mens gehen in der Regel davon aus, dass dies mit einer weit­rei­chen­den Reform der Sozi­al­ver­si­che­run­gen einher­ge­hen muss. Das ist in der Tat unab­ding­bar. Wir radi­ka­li­sie­ren diesen Ansatz: Der COMMON tritt an die Stelle des derzei­ti­gen Systems der Sozial- und Renten­ver­si­che­rung. Das bedeu­tet, jede Bürgerïn hat einen star­ken Anreiz, COMMON nicht laufend zu veraus­ga­ben, sondern anzu­spa­ren, um ihre Rente zu finan­zie­ren und für Phasen der Arbeits­lo­sig­keit vorzu­sor­gen. Durch die Inde­xie­rung des Umtausch­sat­zes an die Infla­ti­ons­ra­te wird der Anreiz hier­für verstärkt. Das bedeu­tet aber auch, dass durch seine Auszah­lung zunächst keine fiska­li­sche Belas­tung entsteht: Diese tritt erst beim Umtausch auf, also etwa bei der Auszah­lung als Renten. Selbst­re­dend sind hier viele insti­tu­tio­nel­le Details zu klären: COMMON Bestän­de tragen keine Zinsen (sie sind kein markt­wirt­schaft­li­ches Zahlungs­in­stru­ment), müssen aber infla­ti­ons­ge­si­chert sein (etwa durch die bereits genann­te Inde­xie­rung des Umtauschsatzes).

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Gestal­tung der Erbschaftssteuer

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Das zweite wesent­li­che Element des COMMON ist seine Verknüp­fung mit der Gestal­tung der Erbschafts­steu­er. Bei der Einfüh­rung des COMMON wird ein Tarif der Erbschafts­steu­er für Verer­bun­gen des norma­len Vermö­gens in Höhe von 100 % einge­führt; der Tarif gilt für alle Menschen, also auch für nächs­te Ange­hö­ri­ge. Die Frei­be­trags­re­ge­lun­gen sind, wie unten gezeigt, die zentra­len Stell­schrau­ben des Systems. Der 100 % Tarif kann auch nied­ri­ger liegen, muss aber substan­zi­ell die Akku­mu­la­ti­on von Vermö­gen über die Gene­ra­tio­nen hinweg unter­bin­den, muss also auch für direk­te Nach­kom­men gelten.

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