Bundesrat beschließt Grundsteuerreform – „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ informiert

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Bundes­rat beschließt zum Schei­tern verur­teil­te Grundsteuerreform 

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„Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“ informiert

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Das Bünd­nis „Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“ hält den Beschluss des Bundes­ra­tes vom 8.11.2019 über das Grund­steu­er-Reform­ge­setz für grob fahr­läs­sig und appel­liert an die Länder, das verfas­sungs­recht­lich frag­wür­di­ge Bundes­ge­setz nicht anzu­wen­den. Die Bürge­rin­nen und Bürger haben ein Recht auf steu­er­li­che Gleich­be­hand­lung, und die Städte und Gemein­den haben ein Anrecht auf eine verläss­li­che Finan­zie­rung. Beide Anfor­de­run­gen erfüllt das heute beschlos­se­ne Gesetz nicht. Die Verfas­sungs­wid­rig­keit schreit zum Himmel, doch der Bundes­ge­setz­ge­ber schlug alle Hinwei­se und Warnun­gen in den Wind. 

Glück­li­cher­wei­se wurde heute auch eine Länder­öff­nungs­klau­sel beschlos­sen, die es den Ländern ermög­licht, ganz eigene Wege zu gehen. Davon soll­ten die Länder unbe­dingt Gebrauch machen. „Grund­steu­er: Zeit­ge­mäß!“ empfiehlt den Ländern, sich der verfas­sungs­fes­ten Boden­wert­steu­er zuzuwenden. 

Zuletzt legten die Wissen­schaft­li­chen Diens­te des Deut­schen Bundes­ta­ges in einem Gutach­ten noch­mals schlüs­sig dar, dass insbe­son­de­re die zur am 8. 11. beschlos­se­nen Grund­stücks­be­wer­tung vorge­se­he­ne Zugrun­de­le­gung gemein­de­wei­ter Durch­schnitts­mie­ten für Wohn­im­mo­bi­li­en verfas­sungs­recht­lich höchst­be­denk­lich ist. Dass nach dem Bundes­tag nun auch der Bundes­rat diese und weite­re funda­men­ta­le Beden­ken zur Seite schiebt, zeugt von einem unver­ant­wort­li­chen Politikversagen.
Weite­re aktu­el­le Infor­ma­tio­nen finden Sie unter:

https://grundsteuerreform.net/aktuell

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