Bankenaufsicht nach dem Subsidiaritätsprinzip
Leserkommentar von Eckhard Behrens zu SPIEGEL ONLINE
Monti hofft auf Hilfe der Euro-Retter vom 11. Juli 2012
Bankenaufsicht nach dem Subsidiaritätsprinzip
Die europäische Bankenaufsicht sollte nur für Banken zuständig sein, bei denen dies nach dem Subsidiaritätsprinzip wirklich erforderlich ist. Andernfalls reicht die traditionelle nationale Bankenaufsicht aus. Die europäische oder nationale Zuständigkeit hängt nicht nur von der Größe der Bank – gemessen im europäischen Maßstab -, sondern auch
- von ihrem Geschäftsfeld ab, also von der Frage, ob sie nur lokal oder auch europaweit oder gar global tätig ist. Nur national tätige Banken können im Zweifel rein national beaufsichtigt werden. Irlands Banken gingen globale Risiken ein, mit denen der irländische Staatshaushalt überfordert war.
noch wichtiger ist aber das Verhältnis ihrer Größe zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihres Sitzlandes. Denn große Länder können große Banken auffangen oder abwickeln, aber kleine Länder nur kleine Banken bzw. Banken mit ausschließlich lokalen, aber nicht europaweiten oder gar globalen Risiken.
Die spanische Bankenkrise ist nach diesem Kriterium wohl nur schwer einzuordnen, denn die Immobilienkredite wurden lokal gewährt, aber systemisch riskant, weil in Gefolge der Euro-Einführung das Zinsniveau am Geldkapitalmarkt sank und zu einer landesweiten Immobilienblase führte, die inzwischen geplatzt ist und die Bankbilanzen in eine auf Dauer nicht durchzuhaltende Schieflage gebracht hat.
Es ist keinesfalls erforderlich, alle Banken einer europäischen Aufsicht zu unterwerfen. Entscheidend sollte sein, welche Bankenkrisen den jeweils zuständigen Staatshaushalt überfordern könnten. Die europäische Zuständigkeit für die Bankenaufsicht soll gewährleisten, dass kein Mitgliedstaat wegen einer Bankenkrise in eine Krise des Staatshaushalts geraten kann, wie wir das bei Irland und Spanien aus ganz unterschiedlichen Gründen erlebt haben.
Eckhard Behrens
Vorstandsmitglied des Seminars für freiheitliche Ordnung e.V., Bad Boll, www.sffo.de
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