Fakten zum Wörgler Freigeld

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Fakten zum Wörg­ler Freigeld

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Was ist fiktiv und was entspricht den histo­ri­schen Ereig­nis­sen rund um die Wörg­ler Frei­geld-Aktion? Der Spiel­film „Das Wunder von Wörgl“ wirft Fragen nach histo­ri­schen Fakten auf, deren Beant­wor­tung dem Unter­gug­gen­ber­ger Insti­tut am Herzen liegt. Die beglei­ten­de Univer­sum Histo­ri­en-Doku „Der Geld­ma­cher – das Expe­ri­ment des Micha­el Unter­gug­gen­ber­ger“ von Dreh­buch-Autor Thomas Reider liefert den zeit­ge­schicht­li­chen Kontext und zusätz­li­che Infos zur Wörg­ler Nothilfe-Aktion.

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Auf großes Publi­kums­in­ter­es­se stie­ßen der Spiel­film „Das Wunder von Wörgl“ und die danach ausge­strahl­te, dazu­ge­hö­ri­ge Doku, wie die Einschalt­quo­ten wider­spie­geln: Bis zu 638.000 Zuse­her sahen am 8. Dezem­ber 2018 auf ORF2 „Das Wunder von Wörgl“, durch­schnitt­lich verfolg­ten das TV-Drama 570.000 Zuse­her. Die ORF-Doku „Der Geld­ma­cher – Das Expe­ri­ment des Micha­el Unter­gug­gen­ber­ger“ erreich­te bis zu 400.000 (durch­schnitt­lich 358.000) Zuschauer.

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Der Spiel­film weicht natur­ge­mäß zuguns­ten von Drama­tur­gie, Span­nungs­auf­bau und Einbin­dung der Zeit in etli­chen Punk­ten von den tatsäch­li­chen histo­ri­schen Fakten ab. Hier die gravie­rends­ten drama­tur­gi­schen Kunstgriffe:

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War der Vater-Sohn-Konflikt real? Nein, er ist erfun­den. Micha­el Unter­gug­gen­ber­ger hatte aus erster Ehe die beiden Söhne Hans und Micha­el. Die Spiel­film­hand­lung ist frei erfunden.

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Gab es den Nazi-Metz­ger Toni Walder tatsäch­lich in Wörgl? Nein – diese Figur wurde einge­führt, um die NS-Zeit und ihre Ideo­lo­gie in die Film-Story zu bringen.

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War Unter­gug­gen­ber­ger Vege­ta­ri­er? Nein – vege­ta­risch gekocht wurde aller­dings, wenn der katho­li­sche Gelehr­te DDDDr. Johan­nes Ude, der sich zur Frei­wirt­schaft bekann­te, im Haus Unter­gug­gen­ber­ger zu Gast war.

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Wurde die Bürger­meis­ter­ver­samm­lung in Wien von der Poli­zei aufge­löst? Nein – sie fand unge­stört statt, Zeitun­gen berich­te­ten darüber. Unter­gug­gen­ber­ger hielt viel­fach Vorträ­ge über die Wörg­ler Aktion, die nicht von der Exeku­ti­ve gestört, aller­dings z.?B. in Linz unter­sagt wurden. In der Schweiz erhielt Unter­gug­gen­ber­ger Einrei­se­ver­bot, nach­dem in der Schweiz die Frei­wirt­schafts­be­we­gung aufgrund des Erfol­ges in Wörgl immer mehr Zulauf gewann.

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Wurde Micha­el Unter­gug­gen­ber­ger vor Gericht gestellt? Nein – es war genau anders herum. Die Markt­ge­mein­de Wörgl beschritt den Rechts­weg, um gegen das Verbot zu klagen. Das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts­ho­fes rich­te­te sich nicht gegen den Bürger­meis­ter als Person, Unter­gug­gen­ber­ger wurde nicht verur­teilt. Erst das Verbot der Links­par­tei­en im Febru­ar 1934 führte zu seiner Amts­ent­he­bung, da der beken­nen­de Frei­wirt Unter­gug­gen­ber­ger der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen Frak­ti­on im Gemein­de­rat ange­hör­te. Und in dieser Funk­ti­on war er 1919 bereits Vize­bür­ger­meis­ter, als der öster­rei­chi­sche Staat die Gemein­den ermäch­tig­te, Notgeld auszu­ge­ben. Diese regio­nal gülti­gen Geld­schei­ne waren aller­dings kein Schwund­geld. Das Ersatz­geld musste mit Stich­tag gegen Natio­nal­wäh­rung einge­wech­selt werden und war völlig legal.
Wirkte das Wörg­ler Schwund­geld infla­tio­när? Nein – damit befass­ten sich schon Zeit­ge­nos­sen Unter­gug­gen­ber­gers. Infla­ti­on bedeu­tet Aufblä­hung der Geld­men­ge ohne realen Gegen­wert. Hinter jeder Frei­geld-Trans­ak­ti­on stand aller­dings ein realer wirt­schaft­li­cher Vorgang – ob Lohn­zah­lung, der Kauf von Konsum­gü­tern, die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen oder die Bezah­lung von Steu­ern und Abga­ben. Die Paral­lel­wäh­rung kurbel­te den regio­na­len Wirt­schafts­kreis­lauf erfolg­reich an, von Preis­stei­ge­run­gen ist nichts bekannt.

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Konn­ten mit dem lokal gülti­gen Frei­geld ausschließ­lich Produk­te aus dem Ort gekauft werden? Nein. Die AB-Schei­ne konn­ten gegen Bezah­lung einer Wech­sel­ge­bühr in Schil­lin­ge gewech­selt werden. Damit war der Außen­han­del jeder­zeit möglich und funk­tio­nier­te auch.

Das Wörg­ler – - – Frei­geld-Expe­ri­ment 193233

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Die Welt­wirt­schafts­kri­se zu Beginn der 1930er Jahre traf Wörgl beson­ders hart. 1932 waren in der Region 1500 Menschen arbeits­los, im 4.200 Einwoh­ner zählen­den Markt Wörgl 400 Menschen – wovon 200 bereits keine staat­li­che Unter­stüt­zung mehr erhiel­ten und der Armen­für­sor­ge der Gemein­de zufie­len. Die Gemein­de­kas­se war aber leer, Steu­er­rück­stän­de der Bürger nicht einbringbar.

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In dieser aussichts­lo­sen Lage entwarf Micha­el Unter­gug­gen­ber­ger mit seiner 1931 gegrün­de­ten Wörg­ler Frei­wirt­schafts­grup­pe das Wörg­ler Nothil­fe-Programm, mit dem unter Verwen­dung von Frei­geld ein Infra­struk­tur-Baupro­gramm durch­ge­führt wurde. Die Not der Stunde ließ die Menschen trotz gegen­sätz­li­cher Welt­an­schau­un­gen zusam­men­rü­cken – der Gemein­de­rat fasste alle Beschlüs­se einstimmig!
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Zur Durch­füh­rung der Wörg­ler Nothil­fe gibt der Wohl­fahrts­aus­schuss der Gemein­de Arbeits­wert­be­stä­ti­gun­gen im Wert von einem, fünf und zehn Schil­ling heraus. Vorbild für die Aktion war das erste Schwund­geld nach der Idee von Silvio Gesell in Deutsch­land, die WÄRA. Eine monat­li­che Abwer­tung um ein Prozent dient als Umlauf­si­che­rung. Durch Aufkle­ben von Stem­pel­mar­ken behält der Schein seinen vollen Wert. Um einem Verbot wie bei der WÄRA entge­gen­zu­wir­ken, hinter­legt der Wohl­fahrts­aus­schuss den Wert der ausge­ge­be­nen Arbeits­be­stä­ti­gungs­schei­ne in Schil­lin­gen als Deckung bei der örtli­chen Raiff­ei­sen­kas­se, die in die Abwick­lung der Aktion eng einge­bun­den ist.
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Sämt­li­che Einnah­men aus der Frei­geld­aus­ga­be sind eine zweck­ge­bun­de­ne, sozia­le Gemein­de­steu­er, die für den Armen­fonds und Arbeits­be­schaf­fung verwen­det wird: Dazu zählen die Erlöse aus den Klebe­mar­ken zur Aufwer­tung der AB-Schei­ne, die als bargeld­lo­ses Zahlungs­mit­tel dekla­riert werden. Eine Umwech­se­lungs­ge­bühr verhin­dert, dass die Arbeits­be­stä­ti­gungs­schei­ne sofort wieder in Schil­lin­ge rück­ge­tauscht werden. Diese fließt ebenso in die Gemein­de­kas­se wie Zinsen für Darle­hen, die Wörg­ler Geschäfts­leu­te aus der Deckung erhal­ten, um Waren von auswärts einzu­kau­fen – diese kurz­fris­ti­gen Kredi­te waren mit 6 % verzinst.
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Insge­samt werden Arbeits­be­stä­ti­gun­gen im Wert von 32.000 Schil­ling gedruckt. In Wert gesetzt werden sie aber erst mit Hinter­le­gung der Deckung, was durch einen Präge­stem­pel auf dem Schein ange­zeigt wird. Im Lauf der Aktion werden aller­dings nicht mehr als 8.500 Schil­ling hinter­legt, die nicht einmal in vollem Umfang benö­tigt werden. Die rasche Zirku­la­ti­on ist der Erfolg, nicht die ausge­ge­be­ne Geld­men­ge. Geld für die Deckung kommt aus Zuwei­sun­gen von Land und Bund für Stra­ßen­bau, „produk­ti­ve Arbeits­lo­sen­für­sor­ge“ und „frei­wil­li­gen Arbeits­dienst“. Als Treu­hän­der bürgen der Finanz­re­fe­rent der Gemein­de Dr. Georg Stawa und Pfar­rer Riedelsperger.

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Im Juli 1932 beginnt die Gemein­de mit der Durch­füh­rung von Baupro­gram­men, die Stra­ßen­sa­nie­run­gen, Kana­li­sa­ti­on, Stra­ßen­be­leuch­tung, den Bau einer Brücke, einer Sprung­schan­ze, eines spek­ta­ku­lä­ren Schluch­ten­stei­ges sowie von Wander­we­gen umfas­sen. Die Arbei­ter werden mit Arbeits­wert­schei­nen entlohnt, kaufen in Wörg­ler Geschäf­ten ein, diese liefern damit Abga­ben und ihre Steu­ern – meist sogar erheb­li­che Rück­stän­de – an die Gemein­de­kas­se ab und schon steht wieder Geld für neuer­li­che Baumaß­nah­men zur Verfügung.
Um den Kauf der Stem­pel­mar­ken zum Ausgleich des Schwun­des zu vermei­den, werden die AB-Schei­ne rasch weiter­ge­ge­ben und zirku­lie­ren 9 bis 10 Mal schnel­ler als die Natio­nal­wäh­rung Schil­ling. Während der 13,5 Monate Dauer des Geld­ex­pe­ri­men­tes, das auf Druck der Natio­nal­bank 1933 auf dem Behör­den­weg verbo­ten wurde, ging die Arbeits­lo­sen­ra­te in Wörgl um 16 % zurück, während sie in Öster­reich im selben Zeit­raum um 19 % anstieg. Von den 400 Arbeits­lo­sen konn­ten bis zu 100 beschäf­tigt werden, je nach Umfang der Baupro­gram­me. Die Gemein­de rich­te­te zudem eine Notstands­kü­che ein, um Menschen ohne Einkom­men zu unterstützen.

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Im Juni 1933 woll­ten rund 200 öster­rei­chi­sche Gemein­den wie Wörgl regio­nal gülti­ges Schwund­geld zur Bekämp­fung der Wirt­schafts­kri­se ausge­ben. Bürger­meis­ter aus ganz Öster­reich verfass­ten eine Reso­lu­ti­on an die Regie­rung, diese Form der Nothil­fe auch gesetz­lich zu veran­kern. Da das Parla­ment seit März 1933 ausge­schal­ten war, kam das nicht mehr zustan­de. Wörgl legte gegen das Verbot aufgrund des Bank­no­ten­mo­no­pols der Natio­nal­bank beim Verwal­tungs­ge­richts­hof Einspruch ein, mit dem Argu­ment, dass die Deckung in Schil­ling hinter­legt sei, der Arbeits­wert­schein bargeld­lo­ser Zahlungs­ver­kehr, also de facto ein Gutschein auf Geld ist. Schon vor der Gerichts­ver­hand­lung, bei der Wörgl im Novem­ber 1933 nicht Recht bekam und das Verbot damit aufrecht blieb, muss­ten die Schei­ne unter Andro­hung von Poli­zei­ein­satz im Septem­ber 1933 einge­zo­gen werden. Das bedeu­tet, dass sie aus der hinter­leg­ten Deckung wieder in Schil­lin­ge einge­wech­selt wurden.

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