taz deckt „räuberische Privatisierung“ schonungslos auf

Warum sind hohe Gewin­ne mit Wasser eigent­lich nicht erlaubt?

Die Berli­ner Wasser­be­trie­be haben ein Mono­pol sowohl auf die Versor­gung der Haupt­stadt mit Leitungs­was­ser als auch auf die Reini­gung des Abwas­sers. Haus­hal­te sind gesetz­lich gezwun­gen, sich ans Netz anzu­schlie­ßen. Die Wasser­be­trie­be sind, trotz der Betei­li­gung priva­ter Anteils­eig­ner, formal weiter eine Anstalt öffent­li­chen Rechts. Für ihre Tarife gelten der Grund­satz der Verhält­nis­mä­ßig­keit und das Grund­recht auf Gleich­be­hand­lung aus Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes. Die Rich­ter des Berli­ner Verfas­sungs­ge­richts­ho­fes leite­ten daraus ab, es müsse bei den Tari­fen “eine sach­ge­rech­te Verknüp­fung zwischen den Kosten und der Höhe des zu erhe­ben­den Entgelts” geben. Zwar gebe dies “dem Gesetz­ge­ber inner­halb gewis­ser Gren­zen einen Entschei­dungs- und Gestal­tungs­spiel­raum”. Auch Gewin­ne seien möglich. Man dürfe die Tarife aber nicht “völlig unab­hän­gig von den tatsäch­li­chen Kosten” ansetzen.

Die umstrit­te­ne Priva­ti­sie­rung der „Berli­ner Wasser­be­trie­be“ zeigt mit welchen Metho­den öffent­li­che Einrich­tun­gen den Geset­zen des nur auf Profit ausge­rich­te­ten Kapi­ta­lis­mus unter­wor­fen wurde.
Indem die taz die gehei­men Wasser­ver­trä­ge veröf­fent­licht, entblößt sie nicht nur die Machen­schaf­ten von Geld getrie­be­nen Poli­ti­kern und Finanz­hai­en. Sie zeigt auf, wie absurd dieses auf Kapi­tal­ver­meh­rung aufge­bau­te Geld­sys­tem mitt­ler­wei­le ist.
Wie vieler derar­ti­ger Beispie­le braucht es noch, bis wir dieses System in den Orkus schießen. 

Weite­res Zitat: 

„Auf welchem Wege soll­ten die Wasser­be­trie­be dennoch Gewin­ne machen? 

Als das Land Berlin Ende der Neun­zi­ger­jah­re nach einem Käufer für die Wasser­be­trie­be suchte, griff es zu einem Trick, der bei öffent­li­chen Unter­neh­men bundes­weit üblich ist: In die Tarife soll­ten auch fikti­ve Kosten einbe­rech­net werden. Die Wasser­be­trie­be soll­ten für das Kapi­tal, das für die Anla­gen zur Wasser­ver- und ‑entsor­gung notwen­dig ist, fikti­ve Zinsen berech­nen. Diese Zinsen soll­ten dann den Kunden über die Wasser­ta­ri­fe in Rech­nung gestellt werden. Da tatsäch­lich gar keine Zins­kos­ten in dieser Höhe anfal­len, sollte dann ein Gewinn übrig blei­ben. Und je höher die fikti­ven Zinsen, desto höher der Gewinn.“ 

Um die über­le­bens­wich­ti­gen öffent­li­chen Einrich­tun­gen in die Maschi­ne­rie der Umver­tei­lung durch Zinsen einzu­ord­nen werden und wurden räube­ri­sche Vertrags­tricks angewendet.

Posted via email from HUMANE-WIRTSCHAFT

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