Qualität zum Nulltarif – Eckhard Behrens

Wirkun­gen des Bildungswettbewerbs
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Wett­be­werb gibt es auch außer­halb der Wirt­schaft. Das wird kaum jemand bestrei­ten, aber nur wenige halten dies für beson­ders wünschens­wert. Viele fühlen sich unsi­cher, ob sie den Wett­be­werb im Bildungs­we­sen, der hier und dort durch zurück­ge­hen­de Schü­ler­zah­len oder die Grün­dung von Schu­len in freier Träger­schaft aufkommt, fördern oder zurück­drän­gen sollen. Die Sozi­al­wis­sen­schaft bietet für die Beur­tei­lung dieser Frage nur wenige Unter­su­chun­gen an und diese schre­cken häufig durch ihre allzu offen­sicht­li­che Gleich­set­zung von Wirt­schaft und Kultur gerade dieje­ni­gen ab, deren beruf­li­cher Tätig­keits­be­reich in Rede ist. Sie fühlen sich zutiefst miss­ver­stan­den oder miss­in­ter­pre­tiert durch diese sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Darstellungen.
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Viele Propa­gan­dis­ten des Bildungs­wett­be­werbs über­se­hen folgen­des: Der Wett­be­werb der Schu­len und Hoch­schu­len, von dem in Deutsch­land neuer­dings immer öfter die Rede ist, wirkt etwas anders als der bekann­te wirt­schaft­li­che Wett­be­werb. Dies beruht auf typi­schen Unter­schie­den der sozia­len Verhal­tens­wei­sen in Kultur und Wirt­schaft. Diesen Unter­schie­den will ich mich zuwen­den. Wer sie ins Auge fasst, wird erken­nen, dass manche Kritik am Aufkom­men der bildungs­po­li­ti­schen Wett­be­werbs­dis­kus­si­on auf vorschnell über­nom­me­nen Vorstel­lun­gen beruht, die am wirt­schaft­li­chen Wett­be­werb durch­aus zutref­fend gebil­det wurden, aber nur dort gelten. Von dieser Erkennt­nis kann man fort­schrei­ten zu über­ra­schen­den Ausbli­cken auf das Verhält­nis von Wirt­schaft und Kultur.
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Preis­wett­be­werb und Qualitätswettbewerb
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Die Beson­der­hei­ten des kultu­rel­len Wett­be­werbs werden für markt­wirt­schaft­lich Geschul­te am ehes­ten verständ­lich, wenn man sie darauf aufmerk­sam macht, dass in der Wirt­schaft der Preis­wett­be­werb Vorrang vor dem Quali­täts­wett­be­werb hat; denn die Kosten einer Quali­täts­stei­ge­rung müssen durch die erziel­ba­ren Preise gedeckt werden. Die tech­nisch mach­ba­re und von den Inge­nieu­ren ange­streb­te Quali­tät ist den Kauf­leu­ten immer zu teuer, wenn sie keine Chance sehen, die Preise mindes­tens im Gleich­schritt mit den Kosten zu erhö­hen. Aus jedem Indus­trie­be­trieb ist der stän­di­ge Kampf der Tech­ni­ker mit den Kauf­leu­ten bekannt, bei dem es immer darum geht, die Kosten im Rahmen der erziel­ba­ren Preise zu halten; d. h. das kauf­män­nisch Mach­ba­re hat Vorrang vor dem tech­nisch Mach- und Wünsch­ba­ren. Die meis­ten Produk­te werden in mehre­ren Quali­täts­stu­fen zu deut­lich abge­stuf­ten Prei­sen ange­bo­ten; das Preis­/Leistungsverhältnis ist jeweils sorg­fäl­tig abge­wo­gen im Sinne voller Kosten­de­ckung auf jeder Quali­täts­stu­fe. Mit der Bewil­li­gung oder Verwei­ge­rung eines höhe­ren Prei­ses bestim­men die Verbrau­cher, welchen kosten­träch­ti­gen Aufwand sie als quali­täts­stei­gernd anerkennen.
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Dage­gen hat im kultu­rel­len Bereich der Quali­täts­wett­be­werb Vorrang vor dem Preis­wett­be­werb, weil die Kosten­de­ckung in der Regel nur zu einem gerin­gen Teil über Entgel­te (Preise) erfolgt. In erster Linie werden die Kosten des kultu­rel­len Leis­tungs­- oder Quali­täts­wett­be­werbs durch Subven­tio­nen oder Spen­den oder Einkom­mens­ver­zich­te der Anbie­ter finanziert.
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Menge und Quali­tät einer subven­tio­nier­ten Produk­ti­on werden nicht mehr ausschließ­lich von der Zahlungs­be­reit­schaft der Nach­fra­ge­sei­te begrenzt. Zwar muss auch von kultu­rel­len Einrich­tun­gen Kosten­de­ckung erreicht werden; aber für sie gibt es zu diesem Ziel nicht nur den Weg über die erziel­ba­ren Preise, sondern auch noch staat­li­che Subven­tio­nen, priva­te Spen­den und die Bereit­schaft der staat­li­chen oder priva­ten Träger und oft auch ihrer Mitar­bei­ter zum dauern­den Verlust­aus­gleich (Einkom­mens­ver­zicht).
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Mit der Bedeu­tung des Kosten­de­ckungs­gra­des der Entgel­te, also mit der Bedeu­tung der Preise, nimmt auch die Lenkungs­kraft der Nach­fra­ge­sei­te im kultu­rel­len Bereich ab. Für die Kultur ist eine ausschließ­li­che Lenkung durch die Nach­fra­ge auch nicht berech­tigt. Durch Subven­tio­nen und Spen­den wird die Ange­bots­sei­te dazu frei­ge­setzt, die Rich­tung des kultu­rel­len Fort­schritts im Wesent­li­chen selbst zu bestim­men. Die Avant­gar­de produ­ziert immer etwas, was noch kaum nach­ge­fragt wird. Sie muss für ihre „Über­pro­duk­ti­on“ Nach­fra­ge weckend werben. Ohne Nach­fra­ge bleibt auch ihre Produk­ti­on sinn­los; aber nicht eine zahlungs­kräf­ti­ge, sondern eine urteils­fä­hi­ge Nach­fra­ge macht hier Sinn. Ihre Urteils­fä­hig­keit fördert den Leis­tungs- und Qualitätswettbewerb.
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Der Preis­wett­be­werb kultu­rel­ler Einrich­tun­gen führt zu nicht kosten­de­cken­den Prei­sen bis hin zum Null­ta­rif (kein Beitrag des Abneh­mers zu den Kosten des Anbie­ters) oder gar nega­ti­ven Prei­sen (Stipen­di­en = Zusatz­kos­ten = Beitrag des Anbie­ters zu den Kosten des Abneh­mers). Kultu­rel­le Anbie­ter wollen Über­nach­fra­ge hervor­ru­fen, damit sie unter den Kunden (Schü­lern, Studen­ten) die würdigs­ten auswäh­len können. In einer funk­ti­ons­fä­hi­gen Wett­be­werbs­ord­nung sinken Schul­gel­der und Studi­en­ge­büh­ren weit unter die Kosten; eine Unter­gren­ze gibt es nicht. Die Preis­sen­kung wird durch die Bemü­hung um Spen­den und Subven­tio­nen ebenso finan­ziert wie die Kosten der Qualitätssteigerung.
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