Ist Bares Wahres oder war es das mit Barem? – Andreas Bangemann
Bargeld und negative Zinsen – Zusammenhänge, Fakten und Lösungen —
Ökonom Kenneth Rogoff heizen die Diskussion zur kompletten Abschaffung von Bargeld an. Für Deutschland sei das völlig ausgeschlossen, heißt es hingegen aus dem Finanzministerium. Noch lautstarker ist der Widerspruch aus der Deutschen Bundesbank. —
Aus dem Haus des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble erwägt man dennoch, Bargeld-zahlungen ab einer Höhe von 5.000,– € zu verbieten. Vom Rat der EZB wird der mehrheitliche Wille laut, die 500-Euro-Noten abzuschaffen. Und über allem schweben die negativen Zinsen, die mittlerweile weltweit zu einer dauerhaften Gewissheit werden. Zeit für eine unaufgeregte Sammlung der Fakten.
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Andreas Höfert, 2015 verstorbener Chefökonom der Schweizer Bank UBS, wird gegenwärtig viel zitiert. Er sprach im Zusammenhang mit der Abschaffung von Bargeld davon, dass dann Geld kein privates Eigentum mehr wäre und die Argumente in Bezug auf Geldwäsche und Terrorbekämpfung nur als Vorwand dienten. „Der Weg in die Hölle ist mit guten Absichten gepflastert.“ Dieser Argumentationslinie folgen derzeit europaweit unzählige Experten; insbesondere auch solche, die heftig gegen die Entwicklung hin zu negativen Zinsen Stellung nehmen. Lieber heute als morgen hätten sie gerne die positiven Zinsen zurück. Ihre eigenen „guten Absichten“ gelten dem Schutz des „kleinen Sparers“. So stehen sich in einem verwirrenden „Theoriekrieg“ Meinungen und Personen gegenüber, die in einer Sache gleiche Standpunkte einnehmen und in anderer völlig gegenläufige, unvereinbare Positionen besetzen. Immer geht es um Geld, viel Geld.
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Gesetzliches Zahlungsmittel
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Was in vielen Diskussionen zur Abschaffung des Bargelds unter den Tisch fällt, ist dessen Stellung als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Ohne Bargeld gibt es auch kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Die Befürworter einer Abschaffung äußern sich in aller Regel zu dieser Frage nicht. Die Deutsche Bundesbank erklärt auf ihrer Webseite:
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Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen.
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Bargeldnutzung
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Wer ist Eigentümer des Bargelds?
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Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt (§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren, deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll.
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Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. An Sachen kann jeder Eigentum gemäß allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz. Aus Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Geld
Ökonom Kenneth Rogoff heizen die Diskussion zur kompletten Abschaffung von Bargeld an. Für Deutschland sei das völlig ausgeschlossen, heißt es hingegen aus dem Finanzministerium. Noch lautstarker ist der Widerspruch aus der Deutschen Bundesbank. —
Aus dem Haus des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble erwägt man dennoch, Bargeld-zahlungen ab einer Höhe von 5.000,– € zu verbieten. Vom Rat der EZB wird der mehrheitliche Wille laut, die 500-Euro-Noten abzuschaffen. Und über allem schweben die negativen Zinsen, die mittlerweile weltweit zu einer dauerhaften Gewissheit werden. Zeit für eine unaufgeregte Sammlung der Fakten.
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Andreas Höfert, 2015 verstorbener Chefökonom der Schweizer Bank UBS, wird gegenwärtig viel zitiert. Er sprach im Zusammenhang mit der Abschaffung von Bargeld davon, dass dann Geld kein privates Eigentum mehr wäre und die Argumente in Bezug auf Geldwäsche und Terrorbekämpfung nur als Vorwand dienten. „Der Weg in die Hölle ist mit guten Absichten gepflastert.“ Dieser Argumentationslinie folgen derzeit europaweit unzählige Experten; insbesondere auch solche, die heftig gegen die Entwicklung hin zu negativen Zinsen Stellung nehmen. Lieber heute als morgen hätten sie gerne die positiven Zinsen zurück. Ihre eigenen „guten Absichten“ gelten dem Schutz des „kleinen Sparers“. So stehen sich in einem verwirrenden „Theoriekrieg“ Meinungen und Personen gegenüber, die in einer Sache gleiche Standpunkte einnehmen und in anderer völlig gegenläufige, unvereinbare Positionen besetzen. Immer geht es um Geld, viel Geld.
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Gesetzliches Zahlungsmittel
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Was in vielen Diskussionen zur Abschaffung des Bargelds unter den Tisch fällt, ist dessen Stellung als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Ohne Bargeld gibt es auch kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Die Befürworter einer Abschaffung äußern sich in aller Regel zu dieser Frage nicht. Die Deutsche Bundesbank erklärt auf ihrer Webseite:
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Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen.
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Bargeldnutzung
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Wer ist Eigentümer des Bargelds?
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Nach deutschem Recht wird Geld den Inhaberpapieren gleichgestellt (§ 935 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass Geld gutgläubig sogar dann noch erworben werden kann, wenn es dem rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen ist. Für andere bewegliche Sachen gilt das nicht (§ 935 Abs. 1 BGB), weil bei Geld und Inhaberpapieren, deren Verkehrsfähigkeit nicht eingeschränkt werden soll.
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Münzen und Scheine gehen ins Eigentum des Inhabers über; die oft behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Euroscheine sind Sachen im Sinne von § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. An Sachen kann jeder Eigentum gemäß allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen erwerben. Banknoten und Münzen gehören somit demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Der Eigentümer kann mit ihm gehörenden Sachen in den durch die Rechtsordnung gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz. Aus Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Geld
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