Grundsteuerreform
Der bundesweite Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ lehnt die Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Ganzen ab und fordert den Minister und die Finanzministerkonferenz auf, sich nun endlich dem schon lange auf dem Tisch liegenden Bodenwertmodell zuzuwenden.
Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz favorisierte Modell ist mit der Erfassung von Nettokaltmiete, Baujahr und Größe jeder einzelnen Wohnung viel zu kompliziert, aufwendig und würde dennoch niemals zu einer gerechten Besteuerung führen. Welche Aussagekraft hat z. B. das Baujahr 1918, wenn das Gebäude im Jahr 2018 komplett saniert wurde? Scholz’ Modell bedeutet außerdem, dass Neubauten und bauliche Investitionen steuerlich bestraft und das Nichtstun und Brachliegenlassen von baureifen Grundstücken steuerlich begünstigt würden. Das Ergebnis wären eine künstliche Angebotsverknappung und steigende Mieten. Ähnliches gilt für eine reine, wertunabhängige Flächensteuer, die gleich große Wohnungen und Häuser in unterschiedlichen Stadtlagen gleich hoch besteuern würde und somit schon allein an der Gerechtigkeitsfrage scheitert.
„Grundsteuer: Zeitgemäß!“ schlägt vor, die Grundsteuer in eine reine Bodensteuer zu vereinfachen. Berechnungsgrundlage wären ausschließlich die bereits flächendeckend vorliegenden Bodenrichtwerte und die bereits erfassten Grundstücksgrößen. In den Bodenrichtwerten kommt die mögliche bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks zum Ausdruck, unabhängig davon, ob die Bebauung bereits realisiert wurde oder nicht. Die Mehrheit der Mieter und Kleineigentümer würde durch eine Bodensteuer entlastet. Zudem wirkt sie sich angebotssteigernd und allgemein dämpfend auf Bodenpreise und Mieten aus. Eine reine Bodensteuer ließe sich innerhalb kürzester Zeit umsetzen.
Weitere Argumente für eine Grundsteuer ohne Gebäudekomponente sowie gegen eine reine Flächensteuer unter: http://www.grundsteuerreform.net/kompakt
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