Fixiert auf Vorgaben – Pat Christ
In welcher Weise Zielvereinbarungen zur Enthumanisierung der Wirtschaft beitragen
– - –
Wann ist eine medizinische Behandlung sinnvoll? Wann nicht? Das, sollte man meinen, hängt davon ab, in welchem Maße ein Patient nach Einschätzung einer Ärztin davon profitiert. Doch das ist zu kurz gedacht. Boni und Zielvereinbarungen verleiten entgegen dem ärztlichen Berufsethos dazu, Eingriffe anzuordnen, deren Nutzen zweifelhaft ist. Die Kopplung vieler Chefarztgehälter an die Fallzahlen ihrer Stationen scheint denn auch ein Grund dafür zu sein, dass die Zahl der chirurgischen Eingriffe stark gestiegen ist.
– - –
Zielvereinbarungen gelten als Chance, die Arbeitsbedingungen positiv zu gestalten. Das Miteinander zwischen Vorgesetzten und Untergegebenen kann dadurch einen partnerschaftlichen Charakter bekommen. Doch die Risiken sind gleichzeitig enorm. So gefährden Zielvereinbarungen für Chefärzte zum Beispiel die medizinische Unabhängigkeit, warnt Wirtschaftsmediator Tobias Scholl-Eickmann. Er befürwortet vor diesem Hintergrund den Passus zu den Zielvereinbarungen im 2013 in Kraft getretenen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“.
– - –
Das Gesetz entspringt der Einsicht, dass Zielvereinbarungen stark unter Druck setzen können. In Paragraf 136a, in dem es um die Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht, wird eben jene Gesellschaft aufgefordert, gegen Zielvereinbarungen vorzugehen. Wörtlich heißt es: „Sie hat in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten bis spätestens zum 30. April 2013 im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstellen, dass Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sind.“
– - –
Die Empfehlungen sollen die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern. Bei der Krankenhausgesellschaft stieß diese Vorgabe auf Empörung. Krankenhäusern und deren Ärzten zu unterstellen, „Zielvereinbarungen führten zur vermehrten Erbringung medizinisch nicht indizierter Leistungen, ist nicht gerechtfertigt“, hieß es in einer Stellungnahme vom Januar 2013. Für die Annahme von systemischen Fehlanreizen gebe es „keine gefestigten Erkenntnisse oder Beweise“.
– - –
1.500 Euro pro transplantierter Leber
– - –
In welchem Maße es durch Boni zu Fehlanreizen und fatalen Fehltritten kommt, wurde allerdings im Sommer 2012 durch den „Göttinger Transplantationsskandal“ offenbar. Der damalige Leiter der Transplantationschirurgie am Uni-Klinikum Göttingen soll in 25 Fällen Krankenakten gefälscht haben, damit Patienten schneller ein Spenderorgan bekamen. Für jede transplantierte Leber soll es einen Bonus in Höhe von 1.500 Euro gegeben habe. Rasch weitete sich der Skandal aus. Am Regensburger Uniklinikum, wo der Arzt zuvor gearbeitet hatte, tauchte plötzlich in 23 Fällen der Verdacht auf Manipulationen von Krankendaten bei Lebertransplantationen auf.
– - –
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung schloss im Übrigen keineswegs aus, dass Chefärzte per Zielvereinbarung zusätzliches Geld als Bonus bekamen. Auswertungen von Arbeitsverträgen zeigten laut dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen, dass viele Krankenhausträger weiterhin Verträge aufsetzten, die den Empfehlungen der Krankenhausgesellschaft nicht gerecht wurden. Daraufhin wurden die Empfehlungen überarbeitet. Künftig sollen demnach auch keine Zielvereinbarungen mehr geschlossen werden, die sich auf „Leistungskomplexe“, „Leistungsaggregationen“ oder „Case-Mix-Volumina“ (Erlösvolumen der Krankenhäuser) erstrecken.
– - –
Dass es in vielen Häusern immer noch Zielvereinbarungen gibt, liegt daran, dass es sich eben um eine „Empfehlung“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft handelt. Ein Verbot, Ziele zu vereinbaren, gibt es nicht. Die Empfehlung wiederum wird oft ignoriert, geht aus einer Umfrage hervor, an der sich im Rahmen der „Krankenhaus-Controlling-Studie 2014“ insgesamt 145 Krankenhäuser (und damit sieben Prozent aller deutschen Kliniken) beteiligten. Auf der Ebene der Fachabteilungen setzen demnach 72 Prozent der öffentlichen, 56 Prozent der privaten und 42 Prozent der freigemeinnützigen Krankenhausträger Zielvereinbarungen mit variabler Vergütung ein.
– - –
Wann ist eine medizinische Behandlung sinnvoll? Wann nicht? Das, sollte man meinen, hängt davon ab, in welchem Maße ein Patient nach Einschätzung einer Ärztin davon profitiert. Doch das ist zu kurz gedacht. Boni und Zielvereinbarungen verleiten entgegen dem ärztlichen Berufsethos dazu, Eingriffe anzuordnen, deren Nutzen zweifelhaft ist. Die Kopplung vieler Chefarztgehälter an die Fallzahlen ihrer Stationen scheint denn auch ein Grund dafür zu sein, dass die Zahl der chirurgischen Eingriffe stark gestiegen ist.
– - –
Zielvereinbarungen gelten als Chance, die Arbeitsbedingungen positiv zu gestalten. Das Miteinander zwischen Vorgesetzten und Untergegebenen kann dadurch einen partnerschaftlichen Charakter bekommen. Doch die Risiken sind gleichzeitig enorm. So gefährden Zielvereinbarungen für Chefärzte zum Beispiel die medizinische Unabhängigkeit, warnt Wirtschaftsmediator Tobias Scholl-Eickmann. Er befürwortet vor diesem Hintergrund den Passus zu den Zielvereinbarungen im 2013 in Kraft getretenen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“.
– - –
Das Gesetz entspringt der Einsicht, dass Zielvereinbarungen stark unter Druck setzen können. In Paragraf 136a, in dem es um die Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht, wird eben jene Gesellschaft aufgefordert, gegen Zielvereinbarungen vorzugehen. Wörtlich heißt es: „Sie hat in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten bis spätestens zum 30. April 2013 im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstellen, dass Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sind.“
– - –
Die Empfehlungen sollen die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern. Bei der Krankenhausgesellschaft stieß diese Vorgabe auf Empörung. Krankenhäusern und deren Ärzten zu unterstellen, „Zielvereinbarungen führten zur vermehrten Erbringung medizinisch nicht indizierter Leistungen, ist nicht gerechtfertigt“, hieß es in einer Stellungnahme vom Januar 2013. Für die Annahme von systemischen Fehlanreizen gebe es „keine gefestigten Erkenntnisse oder Beweise“.
– - –
1.500 Euro pro transplantierter Leber
– - –
In welchem Maße es durch Boni zu Fehlanreizen und fatalen Fehltritten kommt, wurde allerdings im Sommer 2012 durch den „Göttinger Transplantationsskandal“ offenbar. Der damalige Leiter der Transplantationschirurgie am Uni-Klinikum Göttingen soll in 25 Fällen Krankenakten gefälscht haben, damit Patienten schneller ein Spenderorgan bekamen. Für jede transplantierte Leber soll es einen Bonus in Höhe von 1.500 Euro gegeben habe. Rasch weitete sich der Skandal aus. Am Regensburger Uniklinikum, wo der Arzt zuvor gearbeitet hatte, tauchte plötzlich in 23 Fällen der Verdacht auf Manipulationen von Krankendaten bei Lebertransplantationen auf.
– - –
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung schloss im Übrigen keineswegs aus, dass Chefärzte per Zielvereinbarung zusätzliches Geld als Bonus bekamen. Auswertungen von Arbeitsverträgen zeigten laut dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen, dass viele Krankenhausträger weiterhin Verträge aufsetzten, die den Empfehlungen der Krankenhausgesellschaft nicht gerecht wurden. Daraufhin wurden die Empfehlungen überarbeitet. Künftig sollen demnach auch keine Zielvereinbarungen mehr geschlossen werden, die sich auf „Leistungskomplexe“, „Leistungsaggregationen“ oder „Case-Mix-Volumina“ (Erlösvolumen der Krankenhäuser) erstrecken.
– - –
Dass es in vielen Häusern immer noch Zielvereinbarungen gibt, liegt daran, dass es sich eben um eine „Empfehlung“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft handelt. Ein Verbot, Ziele zu vereinbaren, gibt es nicht. Die Empfehlung wiederum wird oft ignoriert, geht aus einer Umfrage hervor, an der sich im Rahmen der „Krankenhaus-Controlling-Studie 2014“ insgesamt 145 Krankenhäuser (und damit sieben Prozent aller deutschen Kliniken) beteiligten. Auf der Ebene der Fachabteilungen setzen demnach 72 Prozent der öffentlichen, 56 Prozent der privaten und 42 Prozent der freigemeinnützigen Krankenhausträger Zielvereinbarungen mit variabler Vergütung ein.
Aktuelle Kommentare