add_action('wp_head', function() { if (is_single('digitaler-euro-als-schritt-zur-bargeldabschaffung')) { echo ''; } });

Digitaler Euro als Schritt zur Bargeldabschaffung?

Eine kritische Bewertung

Die zentra­le Frage ist weni­ger drama­tisch als befürch­tet, aber komple­xer als verspro­chen. Ein digi­ta­ler Euro würde tech­nisch nicht auto­ma­tisch zur Abschaf­fung des Bargelds führen. Doch die struk­tu­rel­len Anrei­ze und recht­li­chen Asym­me­trien könn­ten ein Umfeld schaf­fen, in dem Bargeld syste­ma­tisch zur Zahlungs­op­ti­on zwei­ter Klasse wird – unab­hän­gig von offi­zi­el­len Versprechen.

Die technische Überwachungsfrage: Ein überraschender Befund

Die Befürch­tung, der digi­ta­le Euro schaf­fe neue Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten, erweist sich als tech­nisch nicht halt­bar. Im direk­ten Vergleich zu bestehen­den digi­ta­len Zahlungs­sys­te­men bietet der digi­ta­le Euro tatsäch­lich besse­ren Daten­schutz. Die EZB imple­men­tiert eine Archi­tek­tur, bei der Iden­ti­täts­da­ten und Trans­ak­ti­ons­da­ten getrennt blei­ben – eine funda­men­ta­le Inno­va­ti­on gegen­über Kredit­kar­ten, PayPal und Banküberweisungen.

Bei Visa und Master­card sehen die Karten­netz­wer­ke alle Trans­ak­ti­ons­de­tails: Kauf­ort, Betrag, Händ­ler­ka­te­go­rien. Visa analy­siert über 500 Daten­punk­te pro Trans­ak­ti­on zur Betrugs­er­ken­nung. Diese Daten werden kommer­zi­ell verwer­tet – Karten­netz­wer­ke verdie­nen Milli­ar­den durch Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren und Daten­mo­ne­ta­ri­sie­rung. PayPal unter­hält eine zentra­le Daten­bank mit voll­stän­di­gen Nutzer­pro­fi­len, Trans­ak­ti­ons­his­to­ri­en und Verhal­tens­mus­tern. Bei SEPA-Über­wei­sun­gen sehen alle betei­lig­ten Banken die voll­stän­di­gen Trans­ak­ti­ons­de­tails inklu­si­ve Namen und Kontonummern.

Der digi­ta­le Euro verwen­det dage­gen Pseud­ony­mi­sie­rung: Die EZB kann Trans­ak­tio­nen nicht mit realen Perso­nen verknüp­fen. Nur die Zahlungs­dienst­leis­ter (Banken) kennen die Kunden­iden­ti­tä­ten, aber diese Daten errei­chen nie die zentra­le Infra­struk­tur in kombi­nier­ter Form. Die Offline-Funk­ti­on ermög­licht bargeld­ähn­li­che Privat­sphä­re – Trans­ak­tio­nen erfol­gen direkt zwischen zwei Gerä­ten über NFC ohne Netz­werk­ver­bin­dung. Keine Daten­über­tra­gung an Dritte, keine zentra­le Spei­che­rung. Diese Fähig­keit exis­tiert bei keinem aktu­el­len digi­ta­len Zahlungssystem.

Der entschei­den­de Unter­schied: Kommer­zi­el­le Anbie­ter haben wirt­schaft­li­che Anrei­ze, Zahlungs­da­ten auszu­wer­ten. McKin­sey schätzt, dass Banken ihre Einnah­men durch Daten­mo­ne­ta­ri­sie­rung um 1–2 % stei­gern können. Die EZB als öffent­li­che Insti­tu­ti­on hat kein kommer­zi­el­les Inter­es­se an Nutzer­da­ten und unter­liegt deut­lich stren­ge­rer Aufsicht durch den Euro­päi­schen Daten­schutz­be­auf­trag­ten und die DSGVO.

Bewer­tung: Die Über­wa­chungs­ar­gu­men­te gegen den digi­ta­len Euro sind tech­nisch nicht fundiert, wenn man den Status quo als Vergleichs­maß­stab nimmt. Wer heute Kredit­kar­te oder PayPal nutzt, wird bereits umfas­sen­der über­wacht als es beim digi­ta­len Euro der Fall wäre. Die legi­ti­me Sorge ist nicht neue Über­wa­chung, sondern dass staat­li­che Akteu­re Zugriff haben könn­ten – aber diesen Zugriff haben Behör­den bereits heute über kommer­zi­el­le Banken und Zahlungsdienstleister.

Rechtliche Garantien versus strukturelle Realität: Die entscheidende Asymmetrie

Hier liegt der Kern des Problems. Die EU-Kommis­si­on hat am 28. Juni 2023 zwei Verord­nungs­ent­wür­fe vorge­legt, die eine fatale Ungleich­be­hand­lung offenbaren:

Der Verord­nungs­ent­wurf für den digi­ta­len Euro (COM/2023/369) umfasst 66 Seiten mit präzi­sen recht­li­chen Vorga­ben. Arti­kel 9 und 10 schaf­fen eine Annah­me­pflicht für Händ­ler mit Sank­ti­ons­me­cha­nis­men. Arti­kel 6 verpflich­tet EU-Mitglied­staa­ten, „abschre­cken­de Sank­tio­nen“ fest­zu­le­gen. Die Verord­nung ist rechts­ver­bind­lich und direkt anwendbar.

Der Verord­nungs­ent­wurf zum Bargeld­schutz (COM/2023/364) umfasst ledig­lich 21 Seiten mit vagen Formu­lie­run­gen. Es gibt keine Annah­me­pflicht für Händ­ler – Arti­kel 5 erlaubt Ableh­nung aus „good faith“ und „legi­ti­men Grün­den“. Mitglied­staa­ten müssen nur „über­wa­chen“, ob die Bargeld­ak­zep­tanz „zu nied­rig“ wird – ohne quan­ti­ta­ti­ve Schwel­len­wer­te. Die Durch­set­zungs­me­cha­nis­men sind schwach: Mitglied­staa­ten entschei­den selbst über Sank­ti­ons­hö­hen, es gibt keine EU-weiten Mindeststandards.

Fortschritt mit Hintertüren: Die Ratsposition vom Dezember 2025

In seiner am 17. Dezem­ber 2025 veröf­fent­lich­ten Verhand­lungs­po­si­ti­on zur Bargeld­ver­ord­nung (ST-16697–2025) hat der Rat aller­dings eine bemer­kens­wer­te Nach­bes­se­rung vorge­nom­men: „Kein-Bargeld“-Schilder an Laden­tü­ren sollen verbo­ten werden – erlaubt wären nur Hinwei­se, die eine Präfe­renz für digi­ta­les Bezah­len ausdrü­cken, nicht aber den einsei­ti­gen Ausschluss von Bargeld. Dies würde die beschrie­be­ne Asym­me­trie verrin­gern, da ein solches Verbot im Kommis­si­ons­ent­wurf nur für den digi­ta­len Euro, nicht aber für Bargeld vorge­se­hen war. Aller­dings blei­ben erheb­li­che Lücken: Auto­ma­ten – darun­ter Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten und Selbst­be­die­nungs­kas­sen – sind von der Annah­me­pflicht ausge­nom­men. Staat­li­che Einrich­tun­gen dürfen Bargeld weiter­hin ableh­nen, wenn dies als „im öffent­li­chen Inter­es­se und verhält­nis­mä­ßig“ gilt. Natio­na­le Ausnah­me­ge­set­ze – wie das deut­sche Gesetz, das Verkehrs­be­trie­ben die Bargeld­ab­leh­nung erlaubt – blei­ben bestehen. Zudem behält sich die EU-Kommis­si­on das Recht vor, weite­re Ausnah­men per dele­gier­tem Rechts­akt einzu­füh­ren, ohne ein ordent­li­ches Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Die Verbes­se­rung ist also real, doch die Schutz­ar­chi­tek­tur bleibt löch­ri­ger als die paral­le­le Regu­lie­rung des digi­ta­len Euro.

Die praktische Entwicklung zeigt bereits die Erosion

Geld­au­to­ma­ten: In Deutsch­land sank die Zahl von 59.000 (2018) auf etwa 51.000 (2025) – ein Rück­gang um 13,6 %. Bank­fi­lia­len: Von 53.000 (2002) auf 21.000 (2023) – minus 60 %. Beson­ders drama­tisch: Im Zeit­raum 2020–2023 wurden 19 % der verblie­be­nen Filia­len geschlos­sen. In Frank­reich plant BNP Pari­bas, bis 2030 ein Drit­tel aller Filia­len zu schließen.

Händ­ler­ak­zep­tanz: Der Anteil der Unter­neh­men im Euro­raum, die kein Bargeld akzep­tie­ren, stieg von 4 % (2021) auf 12 % (2024) – eine Verdrei­fa­chung in drei Jahren. In den Nieder­lan­den lehn­ten 2024 bereits 21 % der Apothe­ken und 38 % der Kinos Bargeld ab, Tendenz stark steigend.

Bargeld­nut­zung: Im Euro­raum fiel die Bargeld­nut­zung am Point-of-Sale von 72 % (2019) auf 52 % (2024) der Trans­ak­tio­nen. In Deutsch­land berich­te­ten 2021 nur 6 % der Bürger von Schwie­rig­kei­ten beim Bargeld­zu­gang – 2023 waren es bereits 15 %. Eine Verdop­pe­lung der Zugangs­pro­ble­me in zwei Jahren.

Die recht­li­chen Garan­tien können diese Erosi­on nicht stop­pen, weil sie drei funda­men­ta­le Schwä­chen haben:

Erstens: Keine direk­ten Verpflich­tun­gen für Banken. Die Verord­nung verpflich­tet Mitglied­staa­ten zu „über­wa­chen“ und bei Bedarf einzu­grei­fen – aber Banken tref­fen ihre Schlie­ßungs­ent­schei­dun­gen aus kommer­zi­el­len Grün­den. Mitglied­staa­ten müss­ten Banken gegen deren wirt­schaft­li­che Inter­es­sen zur Infra­struk­tur­er­hal­tung zwingen.

Zwei­tens: Zirku­lä­re Kausa­li­tät wird nicht durch­bro­chen. Weni­ger Infra­struk­tur → sinken­de Nutzung → sinken­de Händ­ler­ak­zep­tanz → weite­re Infra­struk­tur­ab­bau­ten. Die Verord­nung versucht, bei jedem Schritt einzu­grei­fen, aber ohne quan­ti­ta­ti­ve Ziele erlaubt sie konti­nu­ier­li­che gradu­el­le Erosion.

Drit­tens: Keine EU-weiten Durch­set­zungs­me­cha­nis­men. Die Kommis­si­on kann zwar „Durch­füh­rungs­rechts­ak­te“ erlas­sen, wenn Mitglied­staa­ten unzu­rei­chend handeln – aber dies erfor­dert poli­ti­schen Willen und erfolgt ex-post. Es gibt keine auto­ma­ti­schen Auslö­ser und keine finan­zi­el­len Konse­quen­zen für Mitglied­staa­ten bei Nichteinhaltung.

Vergleich mit Schwe­den und Nieder­lan­den: Beide Länder zeigen, dass recht­li­cher Status als gesetz­li­ches Zahlungs­mit­tel nicht ausreicht, wenn die prak­ti­sche Infra­struk­tur verschwin­det. Schwe­den ist trotz Rechts­sta­tus de facto bargeld­los gewor­den. Die Bundes­bank warnt expli­zit vor diesen Beispielen.

Bewer­tung: Die Befürch­tun­gen der Bargeld­schüt­zer sind hier struk­tu­rell fundiert. Die recht­li­chen Garan­tien sind weit­ge­hend aspi­ra­tio­nal statt robust durch­setz­bar. Die EU schafft eine asym­me­tri­sche Rechts­ar­chi­tek­tur: Der digi­ta­le Euro erhält starke Annah­me­pflich­ten mit Sank­tio­nen, Bargeld nur schwa­che Über­wa­chungs­pflich­ten ohne verbind­li­che Stan­dards. Zwar hat die Rats­po­si­ti­on vom Dezem­ber 2025 diese Asym­me­trie verrin­gert, jedoch nicht besei­tigt. Dadurch wird eine syste­ma­ti­sche Verdrän­gung ohne formel­le Abschaf­fung ermöglicht.

Zahlungsdienstleister: Gezwungen, die eigene Konkurrenz zu verteilen

Die Posi­ti­on der Banken und Zahlungs­dienst­leis­ter offen­bart einen funda­men­ta­len Inter­es­sen­kon­flikt, der die Glaub­wür­dig­keit offi­zi­el­ler Verspre­chen untergräbt.

Eine von der Euro­pean Banking Fede­ra­ti­on beauf­trag­te Studie (Copen­ha­gen Econo­mics, Dezem­ber 2023) zeigt dras­ti­sche Risi­ken: Bei einem Höchst­be­trag von 3.000 Euro pro digi­ta­lem Euro-Konto drohen Einla­gen­ab­flüs­se von bis zu 739 Milli­ar­den Euro – 10 % aller Privat­kun­den­ein­la­gen. Kleine Banken wären mit bis zu 8,7 % ihrer Bilanz­sum­me betrof­fen. Diese müss­ten auf dem Groß­han­dels­markt Ersatz­fi­nan­zie­rung finden – die Studie schätzt, dass der gesam­te Markt für Bank­an­lei­hen im Euro­raum um 20 % expan­die­ren müsste. Für manche Banken würde dies eine Verfünf­fa­chung ihrer Anlei­he­emis­sio­nen erfor­dern – prak­tisch unmöglich.

Die Profi­ta­bi­li­tät würde massiv leiden: Der Zins­über­schuss sänke im Durch­schnitt um 7,2 %, bei klei­nen Banken um 13 %. Dies resul­tiert aus höhe­ren Refi­nan­zie­rungs­kos­ten – Groß­han­dels­fi­nan­zie­rung kostet 63 bis 300 Basis­punk­te mehr als Kunden­ein­la­gen. Die Imple­men­tie­rungs­kos­ten werden von PwC auf 18 Milli­ar­den Euro für das gesam­te Banken­sys­tem geschätzt, durch­schnitt­lich 110 Millio­nen Euro pro Bank.

Gleich­zei­tig sollen Banken grund­le­gen­de digi­ta­le Euro-Diens­te kosten­los oder zu regu­lier­ten Prei­sen anbie­ten, die unter den Kosten liegen können. Die Euro­pean Banking Fede­ra­ti­on warnt, dass Zahlungs­dienst­leis­ter durch Gebüh­ren­ober­gren­zen und regu­lier­te Preise gezwun­gen werden könn­ten, grund­le­gen­de digi­ta­le Euro-Diens­te mit Verlust anzubieten.

Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren und Daten­zu­gang – zwei Haupt­ein­nah­me­quel­len – sind bedroht. Aktu­ell verdie­nen Kredit­kar­ten­netz­wer­ke 1,5–3,5 % pro Trans­ak­ti­on. Banken nutzen Zahlungs­da­ten für Risi­ko­ein­schät­zung, perso­na­li­sier­te Produkt­emp­feh­lun­gen und Dritt­ver­käu­fe. Die EBF fordert expli­zit, dass Inter­me­diä­re Zugang zu Zahlungs­trans­ak­ti­ons­da­ten auf diesel­be Weise erhal­ten müssen wie aktu­ell – was direkt mit dem Daten­schutz­ver­spre­chen kolli­diert, das 76 % der Deut­schen als „sehr wich­tig“ einstufen.

Alle großen euro­päi­schen Banken­ver­bän­de – EBF, ESBG (Spar­kas­sen), EACB (Genos­sen­schafts­ban­ken), Deut­sche Kredit­wirt­schaft – äußern grund­le­gen­de Beden­ken. Ihre öffent­li­che Unter­stüt­zung ist kondi­tio­nal: nur mit sehr nied­ri­gen Höchst­be­trä­gen (500 Euro statt 3.000 Euro), garan­tier­ter Kosten­de­ckung, mini­ma­lem Funktionsumfang.

Die stra­te­gi­sche Lage der Karten­netz­wer­ke ist ähnlich prekär. Die EZB hat Visa, Master­card und PayPal expli­zit von der Digi­tal Euro Market Advi­so­ry Group ausge­schlos­sen – nur die Euro­pean Payment Initia­ti­ve wurde einbe­zo­gen. ECB-Vorstands­mit­glied Cipol­lo­ne betont: Zwei Drit­tel der Karten­trans­ak­tio­nen im Euro­raum werden über inter­na­tio­na­le Zahlungs­sys­te­me abge­wi­ckelt. Die euro­päi­sche Souve­rä­ni­tät ist ein expli­zi­tes poli­ti­sches Ziel zur Reduk­ti­on der Abhän­gig­keit von US-Anbie­tern. Alle Karten­netz­wer­ke posi­tio­nie­ren sich nun als „Tech­no­lo­gie­an­bie­ter“ für CBDCs – eine Defensivstrategie.

Bewer­tung: Die Inter­es­sen­kon­flik­te sind real und massiv. Banken müssen ein Produkt vertrei­ben, dessen Erfolg ihre Exis­tenz bedroht. Dies schafft Moral Hazard: Banken profi­tie­ren vom Schei­tern des digi­ta­len Euro, werden aber zur Vertei­lung verpflich­tet. Die Behaup­tung, Banken würden Bargeld bevor­zu­gen, ist falsch – sie bevor­zu­gen priva­te digi­ta­le Zahlun­gen, bei denen sie Gebüh­ren und Daten kontrol­lie­ren. Digi­ta­ler Euro und Bargeld sind beide nach­tei­lig für Bank­ge­schäfts­mo­del­le, aber digi­ta­ler Euro ist schlim­mer, weil er direkt mit Einla­gen konkur­riert. Dies erklärt, warum Banken­ver­bän­de den digi­ta­len Euro so stark ableh­nen, während sie Bargeld­ab­bau beschleunigen.

Aktuelle Entwicklungen 2024–2025: Divergenz von Rhetorik und Realität

Die jüngs­ten Stel­lung­nah­men zeigen eine zuneh­men­de Dring­lich­keit auf EU-Ebene bei gleich­zei­ti­ger Verzö­ge­rung im Gesetzgebungsprozess.

Am 26. Septem­ber 2025 veröf­fent­lich­te die EZB eine Pres­se­mit­tei­lung über ihre Inno­va­ti­ons­platt­form mit fast 70 Markt­teil­neh­mern. Cipol­lo­ne schwärm­te, die enthu­si­as­ti­sche Reak­ti­on zeige das immense Poten­zi­al des digi­ta­len Euro, eine trans­for­ma­ti­ve Rolle in der euro­päi­schen Zahlungs­land­schaft zu spie­len. Hervor­ge­ho­ben wurden beding­te Zahlun­gen (auto­ma­ti­sche Ausfüh­rung bei Erfül­lung defi­nier­ter Bedin­gun­gen), E‑Quittungen und Inklu­si­ons­funk­tio­nen wie Kinder­porte­mon­naies zum Lernen verant­wor­tungs­vol­len Umgangs mit Geld.

Die Bundes­bank veröf­fent­lich­te im Mai 2025 ein Inter­view mit Vorstands­mit­glied Burk­hard Balz, der den digi­ta­len Euro für 2028, mögli­cher­wei­se 2029 ankün­dig­te. Gleich­zei­tig beton­te er, es gebe keine Pläne, Bargeld abzu­schaf­fen. Bargeld werde ein Kern­pro­dukt der Bundes­bank blei­ben, auch wenn der digi­ta­le Euro dane­ben exis­tiert. Als Beleg nannte er Inves­ti­tio­nen in neue Bargeld­lo­gis­tik­zen­tra­len in Stutt­gart, Frank­furt, Köln und Hanno­ver: Man würde das nicht tun, wenn man nicht an die Zukunft des Bargelds glau­ben würde.

Der EU-Gesetz­ge­bungs­pro­zess stockt jedoch. Der ursprüng­li­che Bericht­erstat­ter Stefan Berger (EVP) trat im Dezem­ber 2024 zurück, Nach­fol­ger wurde Fernan­do Navar­re­te Rojas. Im ECON-Ausschuss wurde bisher keine gemein­sa­me Posi­ti­on erreicht. Drei Schat­ten­be­richt­erstat­ter beschwer­ten sich über Verzö­ge­rungs­tak­tik. Die Abstim­mung im Plenum steht weiter aus.

Die Peti­ti­on „Bargeld in Europa gesetz­lich schüt­zen!“ von Hans­jörg Stütz­le und Hakon von Holst hat über 239.000 Unter­schrif­ten gesam­melt (Ziel: 1 Milli­on bis Ende 2025). Unter­stüt­zer sind promi­nent: der ehema­li­ge Bundes­bank-Vize­prä­si­dent Prof. Dr. Franz-Chris­toph Zeit­ler, Wirt­schafts­jour­na­list Dr. Norbert Häring, Hirn­for­scher Prof. Dr. Manfred Spit­zer, Finanz­ex­per­te Marc Fried­rich und andere.

Die Peti­ti­on doku­men­tiert syste­ma­ti­sche Diskri­mi­nie­rung: Gravis-Läden, zahl­rei­che Bäcke­rei­en in Stutt­gart, Bonn, Hanno­ver, Berlin, Nürn­berg, Düssel­dorf lehnen Bargeld ab. Öffent­li­cher Nahver­kehr wird bargeld­los: Hamburg, Wies­ba­den, Chem­nitz, Berlin, Heidel­berg, Rostock, Dres­den. Düssel­dorf plant komplet­te Bargeld­ab­schaf­fung im ÖPNV bis 2027. Die Deut­sche Bahn entfern­te 2024 Spar­preis­ti­ckets aus dem Bargeldverkauf.

Die zentra­le Kritik: Recht­li­che Ungleich­heit. Die digi­ta­le Euro-Verord­nung umfasst 66 Seiten mit Annah­me­pflicht und Sank­tio­nen (Arti­kel 9, 10, 6). Die Bargeld­ver­ord­nung umfasst 21 Seiten ohne Annah­me­pflicht – Händ­ler können mit einem Schild ablehnen.

Kriti­ker aus dem EU-Parla­ment wie Tom Vanden­dries­sche (Vlaams Belang) warnen, mit CBDCs könn­ten Regie­run­gen nahezu totale Kontrol­le über Geld­strö­me ausüben. Michiel Hooge­ve­en (Nieder­lan­de) nannte es eine „Lösung auf der Suche nach einem Problem“ und warf der EZB einen „Kodak-Moment“ vor.

Befür­wor­ter beto­nen Inno­va­ti­on, Inklu­si­on, euro­päi­sche Souve­rä­ni­tät. Die EZB argu­men­tiert, dass 68 % der Karten­trans­ak­tio­nen (nach Wert) über inter­na­tio­na­le Syste­me laufen und 13 von 20 Euro­län­dern keine eige­nen Zahlungs­sys­te­me haben. Der digi­ta­le Euro sei die einzi­ge paneu­ro­päi­sche Lösung.

Bundes­bank-Umfra­gen zeigen Wissens­lü­cken: Im April 2024 hatten 59 % der Deut­schen noch nie vom digi­ta­len Euro gehört. 15 % glaub­ten fälsch­li­cher­wei­se, er würde Bargeld erset­zen. Nur 17 % iden­ti­fi­zier­ten ihn korrekt als digi­ta­le Währung von EZB/Bundesbank. 50 % waren offen für Nutzung als zusätz­li­che Option.

Bewer­tung: Die Rheto­rik beider Seiten ist zuneh­mend konfron­ta­tiv. Die EZB drängt auf schnel­le Legis­la­ti­ve, Kriti­ker warnen vor irrever­si­blen Weichen­stel­lun­gen. Die zeit­li­che Asym­me­trie ist entschei­dend: Bargeld­in­fra­struk­tur wird jetzt abge­baut (Filia­len, Auto­ma­ten, Akzep­tanz­stel­len), während der digi­ta­le Euro frühes­tens 202829 kommt. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, ist die fakti­sche Situa­ti­on bereits geschaf­fen. Die Bundes­bank-Verspre­chen sind glaub­wür­dig, aber sie kontrol­liert nicht die Entschei­dun­gen kommer­zi­el­ler Banken über Fili­al­schlie­ßun­gen oder Händ­ler­ent­schei­dun­gen über Zahlungsakzeptanz.

Internationale Erfahrungen: Überraschend klare Evidenz

Die inter­na­tio­na­len CBDC-Imple­men­tie­run­gen liefern die viel­leicht wich­tigs­te Erkennt­nis für die deut­sche Debat­te: Kein einzi­ges CBDC hat Bargeld verdrängt – selbst dort, wo dies expli­zi­tes Ziel war.

Chinas digi­ta­ler Yuan (e‑CNY) ist der aufschluss­reichs­te Fall. Seit dem Pilot­start im April 2020 wurden 950 Millio­nen Trans­ak­tio­nen im Wert von 1,8 Billio­nen Yuan (249,9 Milli­ar­den Dollar) abge­wi­ckelt (Stand Juni 2023). Das klingt beein­dru­ckend, doch ein ehema­li­ger PBOC-Forschungs­di­rek­tor gab im Dezem­ber 2022 zu, die Ergeb­nis­se seien nicht ideal, die Nutzung nied­rig und hoch­gra­dig inak­tiv. 261 Millio­nen Wallets wurden eröff­net, aber die durch­schnitt­li­chen Gutha­ben betra­gen nur 3 Yuan (0,47 Dollar) bei Privat­per­so­nen. Akade­mi­sche Studi­en bestä­ti­gen: Indi­vi­du­el­le Nutzer blei­ben meist bei bestehen­den elek­tro­ni­schen Zahlungs-Apps und sind zurück­hal­tend, auf e‑CNY zu wechseln.

Dies ist bemer­kens­wert, weil China massi­ve Förder­maß­nah­men einsetzt: Kommu­nal­an­ge­stell­te werden teil­wei­se in e‑CNY bezahlt, große Lotte­rien und Geschen­ke zur Anrei­zung, Präsen­ta­ti­on bei den Olym­pi­schen Winter­spie­len 2022, Inte­gra­ti­on in Alipay und WeChat Pay erzwun­gen. Beamte in Suzhou erhiel­ten KPIs: 2 Billio­nen Yuan (300 Milli­ar­den Dollar) in digi­ta­len Yuan-Trans­ak­tio­nen bis Ende 2023 zu ermög­li­chen. Trotz­dem bleibt die Adop­ti­on lethar­gisch. Bargeld wird weiter­hin breit genutzt.

Das „Control­led Anonymity“-Modell Chinas zeigt reale Über­wa­chungs­ri­si­ken: Die PBOC sieht alle Trans­ak­tio­nen, während Nutzer unter­ein­an­der anonym sind. Program­mier­bar­keit ermög­licht Ablauf­da­ten, Nutzungs­be­schrän­kun­gen und Geo-Fencing. Dies schafft das welt­weit größte Repo­si­to­ry an Finanz­trans­ak­ti­ons­da­ten mit beispiel­lo­sem Regie­rungs­zu­gang – ein legi­ti­mer Grund zur Sorge in auto­ri­tä­ren Kontexten.

Schwe­den verfolg­te einen völlig ande­ren Ansatz. Die e‑Kro­na-Pilot­pha­se lief von 2019 bis 2023, ohne Entschei­dung zur Einfüh­rung. Eine Regie­rungs­un­ter­su­chung 2023 kam zu dem Schluss, dass es derzeit keinen ausrei­chen­den gesell­schaft­li­chen Bedarf für die Riks­bank gebe, eine e‑Krona auszu­ge­ben. Der Fokus liegt nun auf Beob­ach­tung der digi­ta­len Euro-Entwicklung.

Schwe­dens Kontext ist einzig­ar­tig: Die Bargeld­nut­zung fiel von 39 % (2010) auf unter 10 % (2022) der Zahlun­gen – der schnells­te Bargeld­ver­fall unter entwi­ckel­ten Volks­wirt­schaf­ten. Dies geschah markt­ge­trie­ben, nicht durch CBDC. Die e‑Krona wurde expli­zit als Ergän­zung, nicht Ersatz für Bargeld konzi­piert, um sicher­zu­stel­len, dass Bürger Zugang zu staat­lich garan­tier­tem Geld haben, selbst wenn Bargeld margi­nal wird.

Der schwe­di­sche Ansatz teste­te Offline-Funk­tio­na­li­tät für Krisen­si­tua­tio­nen, was einen prak­ti­schen Nutzen bietet. Die Riks­bank erkann­te Daten­schutz als kritisch an, sah aber voll­stän­di­ge Anony­mi­tät als unver­ein­bar mit AML/KYC-Anfor­de­run­gen.

Die Baha­mas (Sand Dollar, Okto­ber 2020) haben nach über drei Jahren nur 2,1 Millio­nen Dollar im Umlauf – 0,5 % des Bargeld­um­laufs. Von 400.000 Einwoh­nern nutzen nur etwa 20.000 (5 %) das System. Trotz 1‑Mil­li­on-Dollar-Werbe­kam­pa­gne und Über­le­gung, Banken zur Pflicht­teil­nah­me zu zwin­gen, bleibt die Adop­ti­on minimal.

Nige­ria (eNaira, Okto­ber 2021) zeigt die Gefah­ren erzwun­ge­ner Adop­ti­on. Als die Zentral­bank den Bargeld­um­lauf künst­lich von 3,2 Billio­nen auf 1 Billi­on Nairas redu­zier­te und 10 Milli­ar­den eNaira prägte, um die Lücke zu füllen, protes­tier­ten und randa­lier­ten Bürger und forder­ten die Wieder­her­stel­lung des Bargeld­um­laufs. Die „Adop­ti­on“ stieg von 0,5 % auf 6 % während der Bargeld­kri­se – aber dies spie­gelt Zwang wider, nicht frei­wil­li­ge Präfe­renz. Weni­ger als 1 % der Bevöl­ke­rung mit Bank­kon­ten hat eNaira-Wallets.

Akade­mi­sche Studi­en bestä­ti­gen das Muster. Der IWF (2024) stellt fest, dass eine anfäng­lich lang­sa­me Annah­me bei allen drei leben­den CBDCs (Sand Dollar, eNaira, Jam-Dex) nicht über­ra­schend sei. Die Bank für Inter­na­tio­na­len Zahlungs­aus­gleich betont, dass CBDCs darauf ausge­legt sind, zu ergän­zen, nicht zu ersetzen.

Bewer­tung: Die inter­na­tio­na­le Evidenz wider­legt eindeu­tig die Befürch­tung schnel­ler Bargeld­ver­drän­gung. Selbst Chinas auto­ri­tä­re Regie­rung mit massi­ver Förde­rung konnte keine hohe Adop­ti­on erzwin­gen, wenn zufrie­den­stel­len­de Alter­na­ti­ven exis­tie­ren. Bargeld persis­tiert neben allen CBDCs – Koexis­tenz ist die univer­sel­le Norm. Dies gilt sogar in Nige­ri­as Fall, wo Bargeld­knapp­heit erzeugt wurde: Bürger forder­ten Bargeld zurück statt CBDC zu akzeptieren.

Für Europa bedeu­tet dies: Die tech­ni­schen Bargeld­ver­drän­gungs­ängs­te sind über­be­wer­tet. Kein CBDC hat Bargeld auto­ma­tisch verdrängt. Aber die Evidenz zeigt auch: Adop­ti­on ist schwie­rig. Die Frage „Warum wech­seln?“ muss über­zeu­gen­de Antwor­ten haben. Euro­pas bereits hoch­ent­wi­ckel­te digi­ta­le Zahlungs­in­fra­struk­tur (Sofort­über­wei­sun­gen, Karten) macht die Wert­pro­po­si­ti­on des digi­ta­len Euro unklar.

Der Vergleich China versus Schwe­den ist instruk­tiv: Chinas Über­wa­chungs­mo­dell ist real, aber system­be­dingt, nicht CBDC-inhä­rent. Schwe­dens demo­kra­ti­scher Ansatz mit Daten­schutz­fo­kus, Komple­men­ta­ri­tät zu Bargeld, vorsich­ti­gem Pilot­pro­jekt ohne Eile – das ist das rele­van­te­re Modell für Europa.

Fundierung der Argumente: Differenzierte Bewertung

Die Debat­te erfor­dert Disag­gre­ga­ti­on – pauscha­le Urtei­le werden der Komple­xi­tät nicht gerecht.

Wo Bargeld-Befürworter Recht haben

1. Struk­tu­rel­le Verdrän­gung ist real: Die recht­li­che Asym­me­trie zwischen digi­ta­lem Euro (Annah­me­pflicht mit Sank­tio­nen) und Bargeld (keine Annah­me­pflicht) ist fakten­ba­siert doku­men­tiert. Die Verord­nungs­ent­wür­fe zeigen 66 Seiten für digi­ta­len Euro versus 21 Seiten für Bargeldschutz.

2. Infra­struk­tur­ero­si­on ist syste­ma­tisch: Der Abbau von Bank­fi­lia­len (−60 % seit 2002), Geld­au­to­ma­ten (−13,6 % seit 2018) und stei­gen­der Händ­ler­ab­leh­nung (+8 Prozent­punk­te auf 12 % seit 2021) ist statis­tisch belegt. Die Verdop­pe­lung der Zugangs­schwie­rig­keits­wahr­neh­mung in zwei Jahren (6 % → 15 %) ist ein objek­ti­ver Befund der Bundesbank.

3. Zirku­lä­re Kausa­li­tät wird nicht durch­bro­chen: Weni­ger Infra­struk­tur → weni­ger Nutzung → weite­re Infra­struk­tur­ab­bau­ten. Die EU-Verord­nung inter­ve­niert nicht präven­tiv, sondern nur ex-post bei „zu nied­ri­ger“ Akzep­tanz (unde­fi­nier­ter Schwel­len­wert). Dies ist eine struk­tu­rel­le Schwäche.

4. Banken haben Anrei­ze gegen Bargeld: Bargeld­hand­ling kostet Banken Geld (Filia­len, Trans­port, Verar­bei­tung). Die EZB schätzt Kosten auf bis zu 1,5 % des BIP. Banken bevor­zu­gen digi­ta­le Zahlun­gen (gerin­ge­re Kosten, Trans­ak­ti­ons­ge­büh­ren, Daten­ge­ne­rie­rung). Dies ist ökono­misch fundiert.

Wo Bargeld-Befürworter übertreiben

1. „Digi­ta­ler Euro schafft neue Über­wa­chung“: Tech­nisch falsch. Der digi­ta­le Euro bietet besse­ren Daten­schutz als Kredit­kar­ten, PayPal oder Bank­über­wei­sun­gen durch Pseud­ony­mi­sie­rung und Daten­tren­nung. Die Offline-Funk­ti­on ermög­licht bargeld­ähn­li­che Privat­sphä­re. Wer heute Karte nutzt, wird bereits umfas­sen­der überwacht.

2. „Schnel­le auto­ma­ti­sche Bargeld­ver­drän­gung“: Empi­risch wider­legt. Inter­na­tio­na­le Evidenz zeigt: Kein CBDC hat Bargeld verdrängt. Selbst China mit auto­ri­tä­ren Maßnah­men erreicht nur margi­na­le Adop­ti­on. Koexis­tenz ist univer­sell. Die Angst vor tech­nisch beding­ter auto­ma­ti­scher Verdrän­gung ist nicht evidenzbasiert.

3. „Chinas Modell ist unver­meid­lich“: Kontex­tigno­rie­rend. Chinas auto­ri­tä­res System mit Social-Credit-System, fehlen­den Daten­schutz­ge­set­zen und mangeln­der demo­kra­ti­scher Kontrol­le ist funda­men­tal anders als EUs DSGVO-Rahmen, unab­hän­gi­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te, trans­pa­ren­te Zentral­ban­ken und demo­kra­ti­sche Aufsicht. Die Archi­tek­tur­ent­schei­dun­gen (Pseud­ony­mi­sie­rung statt voll­stän­di­ger Trans­pa­renz) unter­schei­den sich grundlegend.

Wo digitale Euro-Befürworter Recht haben

1. Tech­ni­scher Daten­schutz ist besser: Die archi­tek­to­ni­sche Daten­tren­nung ist eine echte Inno­va­ti­on gegen­über kommer­zi­el­len Syste­men. Die EZB sieht nicht, wer mit wem Trans­ak­tio­nen durch­führt – Visa und Master­card sehen heute alles. Dies ist tech­nisch korrekt.

2. Euro­päi­sche Souve­rä­ni­tät ist legi­ti­mes Ziel: 68 % der Karten­trans­ak­tio­nen laufen über inter­na­tio­na­le (haupt­säch­lich US-) Syste­me. 13 von 20 Euro­län­dern haben keine eige­nen Syste­me. Abhän­gig­keit von auslän­di­schen Infra­struk­tur­anbie­tern ist ein reales stra­te­gi­sches Risiko.

3. Offline-Funk­tio­na­li­tät bietet Mehr­wert: Krisen­re­si­li­enz (Strom­aus­fall, Netz­werk­stö­rung) ist ein prak­ti­scher Nutzen, den Karten nicht bieten. Schwe­dens Fokus hier­auf ist sinnvoll.

4. Inter­na­tio­na­le Evidenz zeigt Koexis­tenz: Bargeld wird nicht auto­ma­tisch verdrängt. Die Befürch­tung rascher tech­ni­scher Verdrän­gung ist überzogen.

Wo digitale Euro-Befürworter Probleme ignorieren

1. Die Wert­pro­po­si­ti­on ist unklar: Was bietet der digi­ta­le Euro, was SEPA-Sofort­über­wei­sun­gen, Giro­card und Kredit­kar­ten nicht bereits bieten? Diese Frage bleibt unbe­frie­di­gend beant­wor­tet. Die Inno­va­ti­ons­platt­form zeigt inter­es­san­te Funk­tio­nen (beding­te Zahlun­gen, E‑Quittungen), aber recht­fer­tigt das 18 Milli­ar­den Euro Implementierungskosten?

2. Recht­li­che Asym­me­trie wird nicht adres­siert: Die Annah­me­pflicht für digi­ta­len Euro mit Sank­tio­nen versus fehlen­de Annah­me­pflicht für Bargeld schafft struk­tu­rel­le Ungleich­heit. Dies zu igno­rie­ren oder als unwich­tig darzu­stel­len ist unredlich.

3. Banken­wi­der­stand wird unter­schätzt: Die 739-Milli­ar­den-Euro-Abfluss­ri­si­ko­ana­ly­se, 7–13 % Profi­ta­bi­li­täts­ver­lus­te und 18 Milli­ar­den Imple­men­tie­rungs­kos­ten sind substan­zi­el­le ökono­mi­sche Fakten. Banken müssen ein Produkt vertrei­ben, dessen Erfolg sie exis­ten­zi­ell bedroht. Dieser Inter­es­sen­kon­flikt ist real und wird zu Imple­men­tie­rungs­pro­ble­men führen.

4. Timing-Problem wird verschwie­gen: Die Bargeld­in­fra­struk­tur erodiert jetzt (2020–2025), während der digi­ta­le Euro frühes­tens 202829 kommt. Wenn er einge­führt wird, ist die fakti­sche Situa­ti­on bereits geschaf­fen. Die zeit­li­che Asym­me­trie bevor­zugt digi­ta­le Euro-Einfüh­rung und behin­dert Bargelderhalt.

Wo beide Seiten aneinander vorbeireden

Die funda­men­ta­le Frage wird nicht gestellt: Kann echte Gleich­be­hand­lung exis­tie­ren, wenn die struk­tu­rel­len Anrei­ze so unter­schied­lich sind?

Bargeld erfor­dert: physi­sche Infra­struk­tur (teuer), Trans­port (aufwen­dig), Lage­rung (Sicher­heits­ri­si­ko), Hand­ling (Perso­nal­kos­ten), Akzep­tanz­stel­len (Händ­ler­auf­wand). Alle Akteu­re haben ökono­mi­sche Anrei­ze zum Abbau.

Digi­ta­ler Euro erfor­dert: digi­ta­le Infra­struk­tur (einma­li­ge Inves­ti­ti­on, dann skalier­bar), keine physi­sche Hand­ha­bung, sofor­ti­ge Trans­ak­tio­nen, gerin­ge­re Händ­ler­kos­ten (keine Barab­rech­nung). Alle Akteu­re haben ökono­mi­sche Anrei­ze zur Förde­rung – außer etablier­te Zahlungs­dienst­leis­ter, die Konkur­renz fürchten.

Wenn beide Optio­nen „gleich­be­rech­tigt“ sein sollen, aber die ökono­mi­schen Gravi­ta­ti­ons­kräf­te in nur eine Rich­tung ziehen, ist „Wahl­frei­heit“ nur kurz­fris­tig real. Lang­fris­tig wird Bargeld zur teuren Nischen­op­ti­on – genutzt nur von jenen, die zusätz­li­chen Aufwand akzeptieren.

Die Analo­gie: Zwei Verkehrs­mit­tel „gleich­be­rech­tigt“ anzu­bie­ten, wobei eines (Auto) konti­nu­ier­lich ausge­bau­te Stra­ßen­net­ze, Tank­stel­len, Park­plät­ze erhält und das andere (Pferd) keine neuen Reit­we­ge, schrump­fen­de Stal­lun­gen und abneh­men­de Hufschmie­den hat. Recht­lich sind beide „gleich­be­rech­tigt“, aber struk­tu­rell ist klar, welches verschwin­den wird.

Schlussfolgerung: Systematische Verdrängung wahrscheinlicher als Verschwörung

Die sorg­fäl­ti­ge Analy­se aller Dimen­sio­nen führt zu einem diffe­ren­zier­ten Urteil: Die Befürch­tung, der digi­ta­le Euro sei ein bewuss­ter geplan­ter Schritt zur Bargeld­ab­schaf­fung, ist nicht belegt. Die inter­na­tio­na­le Evidenz zeigt, dass CBDCs Bargeld nicht auto­ma­tisch verdrän­gen. Die tech­ni­schen Über­wa­chungs­ängs­te sind über­zeich­net – der digi­ta­le Euro bietet besse­ren Daten­schutz als exis­tie­ren­de Systeme.

Aber die Befürch­tung einer schlei­chen­den struk­tu­rel­len Verdrän­gung ist fundiert. Die recht­li­che Asym­me­trie zwischen digi­ta­lem Euro (Annah­me­pflicht, Sank­tio­nen, 66 Seiten Regu­lie­rung) und Bargeld (keine Annah­me­pflicht, 21 Seiten vage Formu­lie­run­gen) kombi­niert mit der ökono­mi­schen Reali­tät (Banken schlie­ßen Filia­len, Händ­ler lehnen Bargeld ab, Auto­ma­ten werden abge­baut) schafft ein Umfeld, in dem Bargeld zur Option zwei­ter Klasse wird – unab­hän­gig von offi­zi­el­len Versprechen.

Die zirku­lä­re Kausa­li­tät – weni­ger Infra­struk­tur → weni­ger Nutzung → weni­ger Akzep­tanz → weite­re Infra­struk­tur­ab­bau­ten – wird durch die vorge­schla­ge­ne EU-Regu­lie­rung nicht durch­bro­chen. Die Durch­set­zungs­me­cha­nis­men sind schwach: keine quan­ti­ta­ti­ven Ziele, keine direk­ten Banken­ver­pflich­tun­gen, keine auto­ma­ti­schen Auslö­ser, keine finan­zi­el­len Konse­quen­zen für Mitgliedstaaten.

Die nieder­län­disch-schwe­di­sche Entwick­lung zeigt, dass recht­li­cher Status als gesetz­li­ches Zahlungs­mit­tel nicht ausreicht, wenn die prak­ti­sche Infra­struk­tur verschwin­det. Beide Länder sind de facto bargeld­los gewor­den ohne formel­le Abschaffung.

Das entschei­den­de Problem ist nicht Tech­no­lo­gie oder Absicht, sondern ökono­mi­sche Anreiz­struk­tur: Alle rele­van­ten Akteu­re (Banken, Händ­ler, Regie­run­gen) haben Anrei­ze, digi­ta­le Zahlun­gen zu fördern und Bargeld­in­fra­struk­tur abzu­bau­en. Der digi­ta­le Euro verschärft diese Dyna­mik nicht durch neue Über­wa­chung, sondern durch recht­li­che Bevor­zu­gung und Infrastrukturförderung.

Die zeit­li­che Dimen­si­on ist kritisch: Bargeld­in­fra­struk­tur erodiert jetzt (2020–2025), während digi­ta­ler Euro frühes­tens 202829 kommt. Die Weichen werden gestellt, bevor die Debat­te abge­schlos­sen ist.

Empfehlungen für robusteren Bargeldschutz

1. Quan­ti­ta­ti­ve Mindest­stan­dards: Mindest­dich­te für Geld­au­to­ma­ten (pro km²/Einwohner), maxi­ma­le Distanz zu Bargeld-Zugangs­punk­ten, Mindest­ak­zep­tanz­ra­ten nach Sektoren.

2. Direk­te Banken­ver­pflich­tun­gen: Univer­sal­dienst­ver­pflich­tun­gen für Banken mit Einla­gen­si­che­rung, Stra­fen direkt gegen Banken bei unzu­rei­chen­der Infra­struk­tur, EU-weite Mindest­stan­dards statt Mitgliedstaaten-Ermessen.

3. Annah­me­pflicht für Bargeld mit Sank­tio­nen: Paral­le­li­tät zur digi­ta­len Euro-Rege­lung – glei­che Rechts­stär­ke für beide Zahlungsmittel.

4. Auto­ma­ti­sche Auslö­se­me­cha­nis­men: Wenn Auto­ma­ten­dich­te unter Schwel­len­wert X fällt, werden auto­ma­tisch Abhil­fe­maß­nah­men akti­viert – kein diskre­tio­nä­res „Moni­to­ring“.

5. EU-Finan­zie­rungs­me­cha­nis­men: EU-Fonds für Bargeld­in­fra­struk­tur­er­halt in unren­ta­blen Gebie­ten, Händ­ler­ent­schä­di­gung für Bargeldakzeptanz.

Ohne solche Mecha­nis­men blei­ben die Bargeld­ga­ran­tien aspi­ra­tio­nal statt opera­tio­nal. Die vorge­schla­ge­ne EU-Verord­nung kann Erosi­ons­ge­schwin­dig­keit verlang­sa­men, aber nicht stoppen.

Die Antwort auf die Ausgangsfrage

Der digi­ta­le Euro ist kein entschei­den­der Schritt zur bewuss­ten Bargeld­ab­schaf­fung, aber er verstärkt struk­tu­rel­le Kräfte, die Bargeld bereits zur Nischen­op­ti­on machen. Die syste­ma­ti­sche Verdrän­gung geschieht nicht durch tech­ni­sche Über­wa­chung oder auto­ri­tä­re Pläne, sondern durch recht­li­che Asym­me­trien, ökono­mi­sche Anrei­ze und schwa­che Durch­set­zungs­me­cha­nis­men für Bargeld­schutz. Inter­na­tio­na­le Evidenz wider­legt schnel­le auto­ma­ti­sche Verdrän­gung, bestä­tigt aber, dass Koexis­tenz nur bei akti­ver poli­ti­scher Gegen­wehr funk­tio­niert – die im aktu­el­len EU-Regu­lie­rungs­rah­men fehlt.


Referenzen

EU-Gesetzgebung und Institutionen

Euro­päi­sche Kommis­si­on: Verord­nungs­ent­wurf digi­ta­ler Euro (COM/2023/369), 28. Juni 2023
Euro­päi­sche Kommis­si­on: Verord­nungs­ent­wurf Bargeld­schutz (COM/2023/364), 28. Juni 2023
Rat der EU: Allge­mei­ne Ausrich­tung zum digi­ta­len Euro, 19. Dezem­ber 2025
Rat der EU: Propo­sal ST-16697–2025-INIT, 19. Dezem­ber 2025
DATEV Maga­zin: „Rat der EU legt Stand­punkt zum digi­ta­len Euro fest“, 16. Januar 2026
Öster­rei­chi­sches Parla­ment: EU-Jahres­vor­schau 2026: Digi­ta­ler Euro frühes­tens 2029, 16. Febru­ar 2026
EU Think Tank: Digi­tal Euro Packa­ge – EU Legis­la­ti­on in Progress, Septem­ber 2023

EZB und Bundesbank

EZB: Fort­schrit­te beim digi­ta­len Euro – Abschluss­be­richt Vorbe­rei­tungs­pha­se, 30. Okto­ber 2025
EZB: Der digi­ta­le Euro – Übersicht
EZB: Digi­ta­ler Euro – Fortschrittsberichte
EZB: FAQ zum digi­ta­len Euro
EZB: Daten­schutz beim digi­ta­len Euro
EZB: Blog­bei­trag zum digi­ta­len Euro, Juni 2024
EZB: Bargeld­nut­zung im Euro­raum 2024
EZB: Bargeld­ak­zep­tanz – Strategie
EZB: Pres­se­mit­tei­lung Inno­va­ti­ons­platt­form, 26. Septem­ber 2025
EZB: Rede Cipol­lo­ne zur Inno­va­ti­ons­platt­form, 26. Septem­ber 2025
EZB: Rede Cipol­lo­ne zur Zahlungs­land­schaft, 30. Septem­ber 2025
Cipol­lo­ne, Piero: „Der digi­ta­le Euro: Ein gemein­sa­mer Schritt für Euro­pas Zukunft“, Rede vor dem ECON-Ausschuss, 17. Novem­ber 2025
EZB: Inter­view zur euro­päi­schen Zahlungs­sou­ve­rä­ni­tät, Febru­ar 2025
EZB: Rede zur Karten­netz­werk-Abhän­gig­keit, März 2025
Bundes­bank: Fort­schritts­be­richt Vorbe­rei­tungs­pha­se digi­ta­ler Euro (PDF), Okto­ber 2025
Bundes­bank: Stand der Dinge – Digi­ta­ler Euro
Bundes­bank: „Karten­zah­lun­gen wach­sen stetig“ – Zahlungs­ver­kehrs­sta­tis­tik, 23. Juli 2025
Bundes­bank: Zahlungs­ver­hal­ten in Deutsch­land 2023
Bundes­bank: Bargeld­zu­gang in Deutsch­land weiter­hin gewährleistet
Bundes­bank: Monats­be­richt März 2025: Bargeldzugang
Bundes­bank: Inter­view Burk­hard Balz zum digi­ta­len Euro, Mai 2025
Bundes­bank: Umfra­ge: Akzep­tanz des digi­ta­len Euro, April 2024
Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um: Digi­ta­ler Euro – Themenübersicht

Banken und Infrastruktur

BANKINGCLUB: Bank­stel­len­be­richt 2024: Rück­gang von Filia­len, Geld­au­to­ma­ten und Banken, Dezem­ber 2025
Euro­pean Banking Fede­ra­ti­on / Copen­ha­gen Econo­mics: Studie zu Einla­gen­ab­fluss­ri­si­ken durch den digi­ta­len Euro (PDF), Dezem­ber 2023
Euro­pean Banking Fede­ra­ti­on: Webprä­senz
Geldautomat.de: „Anzahl der Geld­au­to­ma­ten sinkt unter 50.000″, Juli 2025
Conne­xi­on France: Rekord­zahl an Fili­al­schlie­ßun­gen in Frankreich
Monda: Banking Data Monetization

European Payments Initiative (Wero)

EPI: „After 12 months of exis­tence, Wero has successful­ly posi­tio­ned itself“, 15. Septem­ber 2025
EPI: „Wero unveils its e‑commerce solu­ti­on and announ­ces first merchants“, 17. Novem­ber 2025
Wiki­pe­dia: Wero (payment)

Bargeldschutz und Petition

Bargeldverbot.info: Peti­ti­on „Bargeld in Europa gesetz­lich schützen!“
Bargelderhalt.eu: Peti­ti­ons­sei­te
Häring, Norbert: „Bank kündigt Orga­ni­sa­tor der EU-Bargeld­pe­ti­ti­on das Konto“, 2. Febru­ar 2026
Bargeldverbot.info: „Kampf ums Bargeld geht in die heiße Phase“, 13. Novem­ber 2025
Bargeldverbot.info: „Für die Wahr­heit keine Zeit“ – Replik auf Zeit-Repor­ta­ge, 2. Febru­ar 2026
von Holst, Hakon: Krieg gegen das Bargeld, Spie­gel-Best­sel­ler, 2024
Brussels Signal: „All about control“ – EP Commit­tee appro­ves estab­lish­ment of digi­tal euro, Febru­ar 2024
Netzpolitik.org: Standstill in EU Parlia­ment: How Conser­va­ti­ves Are Stal­ling the Digi­tal Euro, 2024

Schweiz

Schwei­ze­ri­sche Eidge­nos­sen­schaft: Volks­ab­stim­mung vom 8. März 2026
SRF: „Bargeld-Initia­ti­ve und Gegen­ent­wurf in Kürze“, Febru­ar 2026
SWI swissinfo.ch: „Soll Bargeld in der Verfas­sung veran­kert werden?“, 7. Januar 2026

China / e‑CNY

Regie­rung der VR China: „China to enhan­ce digi­tal yuan manage­ment with depo­sit features start­ing 2026“, 29. Dezem­ber 2025
Atlan­tic Coun­cil: „What to watch as China prepa­res its digi­tal yuan for prime time“, 15. Januar 2026
Yahoo Finan­ce: „China’s Digi­tal Yuan to Become Inte­rest-Bearing Under New 2026 Frame­work“, 29. Dezem­ber 2025
CSEP: „Central Bank Digi­tal Curren­cy: China’s First-Mover Advan­ta­ge“, 19. Dezem­ber 2025
South China Morning Post: State of China’s Digi­tal Yuan 2023
South China Morning Post: Chinas e‑CNY – die Hürde der Massenadoption
Foreign Policy Rese­arch Insti­tu­te: „China Is Doubling Down on Its Digi­tal Curren­cy“, Juni 2023
Scien­ce­Di­rect: Akade­mi­sche Studie zur e‑CNY-Adop­ti­on
Washing­ton Post: China’s digi­tal yuan and surveil­lan­ce concerns, März 2021

Internationale CBDC-Erfahrungen

Riks­bank: e‑Krona Project Report 2
Riks­bank: Tech­ni­sche Lösung für den e‑Kro­na-Pilo­ten
IMF eLibra­ry: Schwe­den – Bargeld­ver­fall und CBDC
IMF: CBDC-Adop­ti­ons­be­richt 2024 (PDF)
IMF eLibra­ry: CBDC Policy Paper 2024
Coin­Ge­ek: Baha­mas Sand Dollar – 0,5% des Bargeld­um­laufs nach drei Jahren
Coin­te­le­graph: Baha­mas: Gesetz­ge­bung zur Banken­pflicht beim Sand Dollar
Crypto News: Early CBDC Adop­ti­on Results – Nige­ria eNaira
Modern Diplo­ma­cy: CBDCs in the Global South – Lessons from Nigeria
Nocash: BIS Inno­va­ti­on Hub – Lessons from 12 CBDC Projects

Weitere Quellen und Verbraucherschutz

Verbrau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg: „Digi­ta­ler Euro“
Wiki­pe­dia: Digi­ta­ler Euro
Oester­rei­chi­sche Natio­nal­bank: Digi­ta­ler Euro
Steuertipps.de: „Digi­ta­ler Euro: Einfüh­rung, Auswir­kun­gen und Risi­ken erklärt“, Novem­ber 2025
Visa: Consu­mer Security
Wiki­pe­dia: Card Tran­sac­tion Data
EDPS: Central Bank Digi­tal Curren­cy – Datenschutzbewertung

Studien und Berichte

IWF: Berich­te zur CBDC-Adop­ti­on, 2024 (PDF)
Bank für Inter­na­tio­na­len Zahlungs­aus­gleich (BIS): Berich­te zur CBDC-Koexis­tenz mit Bargeld
McKin­sey: CBDC and Stab­le­co­ins: Early Coexis­tence on an Uncer­tain Road, 2021
McKin­sey: Cryp­to­cur­ren­cy, CBDC, Stab­le­co­ins (PDF)

Andre­as Bange­mann – KI-assis­tier­te Recher­che und Text­ent­wurf; redak­tio­nell geprüft, quel­len­ve­ri­fi­ziert und überarbeitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare werden moderiert. Es kann etwas dauern, bis dein Kommentar angezeigt wird.