Bundestagswahl 2017 – Eine Analyse

Trans­for­ma­ti­on von Wirt­schaft und Gesell­schaft – Sind Weichen­stel­lun­gen erkenn­bar? Was steht in den Partei­pro­gram­men? Eine Analy­se von Andre­as Bangemann
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Alle vier Jahre stel­len die Wahl­be­rech­tig­ten in Deutsch­land ihren Bundes­tag zusam­men und sorgen für die Poli­tik der Zukunft. In erster Linie geschieht das über die Wahl der zuge­las­se­nen Partei­en. Mit der soge­nann­ten Zweit­stim­me wählt man eine Partei und entschei­det damit maßgeb­lich über die Sitz­ver­tei­lung im Deut­schen Bundes­tag. In der Erst­stim­me perso­na­li­siert man seine Wahl mit einer Kandi­da­tin, bzw. einem Kandi­da­ten aus dem Wahl­kreis, in dem man wohnt. Dabei könn­ten es theo­re­tisch partei­lo­se Kandi­da­ten schaf­fen, die meis­ten Stim­men zu errei­chen und den Einzug in den Bundes­tag schaf­fen. Doch das gelang in der Geschich­te der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land nur drei Bewer­bern bei der ersten Wahl im Jahre 1949. Seit­her entstamm­ten alle Erst­stim­men­ge­win­ner von einer Partei, die durch die Zweit­stim­me im Bundes­tag vertre­ten war.
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Eine Sperr­klau­sel, die soge­nann­te 5%-Hürde, erschwert klei­nen und neu gegrün­de­ten Partei­en den Einzug in den Bundes­tag. Einzel­per­so­nen und Orga­ni­sa­tio­nen fordern seit langem eine Refor­mie­rung des Wahl­rechts, sowie eine Stär­kung der Chan­cen von Volks­ent­schei­dun­gen, um Volks­ver­tre­tun­gen dyna­mi­scher und plura­lis­ti­scher zu gestal­ten und der zuneh­men­den Poli­tik­ver­dros­sen­heit entge­gen­zu­wir­ken. Das wieder­um schei­tert regel­mä­ßig an den gewähl­ten Partei­en und den daraus entste­hen­den Macht­kon­stel­la­tio­nen. Gemäß Arti­kel 21 des Grund­ge­set­zes der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land wirken Partei­en bei der poli­ti­schen Willens­bil­dung des Volkes mit. Bei der Bundes­tags­wahl 2013 blie­ben rund 7 Millio­nen der abge­ge­be­nen Stim­men (16%) für Partei­en, die die 5%-Hürde nicht über­wan­den, ohne Einfluss auf die Zutei­lung der Manda­te. Eben­falls ohne Rele­vanz für die Zusam­men­set­zung des Abge­ord­ne­ten­hau­ses und der nächs­ten Regie­rung sind prin­zi­pi­ell die Stim­men der Nicht­wäh­ler. Voraus­sicht­lich werden von den 61,5 Millio­nen Wahl­be­rech­tig­ten 30 %, somit knapp 20 Millio­nen Menschen, nicht zur Wahl gehen.
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