Bundestagswahl 2017 – Eine Analyse
Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft – Sind Weichenstellungen erkennbar? Was steht in den Parteiprogrammen? Eine Analyse von Andreas Bangemann
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Alle vier Jahre stellen die Wahlberechtigten in Deutschland ihren Bundestag zusammen und sorgen für die Politik der Zukunft. In erster Linie geschieht das über die Wahl der zugelassenen Parteien. Mit der sogenannten Zweitstimme wählt man eine Partei und entscheidet damit maßgeblich über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. In der Erststimme personalisiert man seine Wahl mit einer Kandidatin, bzw. einem Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. Dabei könnten es theoretisch parteilose Kandidaten schaffen, die meisten Stimmen zu erreichen und den Einzug in den Bundestag schaffen. Doch das gelang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur drei Bewerbern bei der ersten Wahl im Jahre 1949. Seither entstammten alle Erststimmengewinner von einer Partei, die durch die Zweitstimme im Bundestag vertreten war.
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Eine Sperrklausel, die sogenannte 5%-Hürde, erschwert kleinen und neu gegründeten Parteien den Einzug in den Bundestag. Einzelpersonen und Organisationen fordern seit langem eine Reformierung des Wahlrechts, sowie eine Stärkung der Chancen von Volksentscheidungen, um Volksvertretungen dynamischer und pluralistischer zu gestalten und der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Das wiederum scheitert regelmäßig an den gewählten Parteien und den daraus entstehenden Machtkonstellationen. Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Bei der Bundestagswahl 2013 blieben rund 7 Millionen der abgegebenen Stimmen (16%) für Parteien, die die 5%-Hürde nicht überwanden, ohne Einfluss auf die Zuteilung der Mandate. Ebenfalls ohne Relevanz für die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der nächsten Regierung sind prinzipiell die Stimmen der Nichtwähler. Voraussichtlich werden von den 61,5 Millionen Wahlberechtigten 30 %, somit knapp 20 Millionen Menschen, nicht zur Wahl gehen.
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Alle vier Jahre stellen die Wahlberechtigten in Deutschland ihren Bundestag zusammen und sorgen für die Politik der Zukunft. In erster Linie geschieht das über die Wahl der zugelassenen Parteien. Mit der sogenannten Zweitstimme wählt man eine Partei und entscheidet damit maßgeblich über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag. In der Erststimme personalisiert man seine Wahl mit einer Kandidatin, bzw. einem Kandidaten aus dem Wahlkreis, in dem man wohnt. Dabei könnten es theoretisch parteilose Kandidaten schaffen, die meisten Stimmen zu erreichen und den Einzug in den Bundestag schaffen. Doch das gelang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nur drei Bewerbern bei der ersten Wahl im Jahre 1949. Seither entstammten alle Erststimmengewinner von einer Partei, die durch die Zweitstimme im Bundestag vertreten war.
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Eine Sperrklausel, die sogenannte 5%-Hürde, erschwert kleinen und neu gegründeten Parteien den Einzug in den Bundestag. Einzelpersonen und Organisationen fordern seit langem eine Reformierung des Wahlrechts, sowie eine Stärkung der Chancen von Volksentscheidungen, um Volksvertretungen dynamischer und pluralistischer zu gestalten und der zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Das wiederum scheitert regelmäßig an den gewählten Parteien und den daraus entstehenden Machtkonstellationen. Gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Bei der Bundestagswahl 2013 blieben rund 7 Millionen der abgegebenen Stimmen (16%) für Parteien, die die 5%-Hürde nicht überwanden, ohne Einfluss auf die Zuteilung der Mandate. Ebenfalls ohne Relevanz für die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der nächsten Regierung sind prinzipiell die Stimmen der Nichtwähler. Voraussichtlich werden von den 61,5 Millionen Wahlberechtigten 30 %, somit knapp 20 Millionen Menschen, nicht zur Wahl gehen.
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