Boden und Bodenrenten – Mutter aller Monopole: – Dirk Löhr
Eine Replik zur Stellungnahme von Albrecht Müller in den NachDenkSeiten (http://nachdenkseiten.de)
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Am 27. 11. 2017 erschien in den NachDenkSeiten der Artikel von Thomas Trares „Der Boden und die Bodenrente – die Verteilungsfrage des 21. Jahrhunderts?“, in dem er die Idee der Bodenwertsteuer wohlwollend besprach. Die Tragweite dieser Steuer, die auch im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform diskutiert wird, wird in der öffentlichen Diskussion nämlich weitgehend übersehen. Albrecht Müller, der Herausgeber der NachDenkSeiten konterte mit seinem Artikel vom selben Tage: „Notwendige Ergänzungen zum Artikel über Boden und Bodenrente“. Der Artikel von Albrecht Müller ist vor allem deswegen interessant, weil er einige gängige Argumente gegen die Bodenwertsteuer referiert.
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Zwischen den beiden Autoren besteht insoweit ein Konsens, als dass die Notwendigkeit der Abschöpfung unverdienter Bodenwertzuwächse erkannt wird. Allerdings zieht Albrecht Müller zu diesem Zwecke die Bodenwertzuwachssteuer einer Bodenwertsteuer vor – und nimmt damit eine vor allem in der politischen Linken weit verbreitete Position ein. Albrecht Müller befindet sich zunächst dahingehend im Recht, dass er Thomas Trares widerspricht, wenn er ihn in seinem Artikel zu einem Protagonisten der Bodenwertsteuer machte. Einige weitere Kritikpunkte von Albrecht Müller können aber nicht unwidersprochen bleiben:
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1. So schreibt er: „Bei einer Wertzuwachssteuer würde man sinnvollerweise mit dem üblichen Einkommenssteuersatz arbeiten, mindestens, also heute zwischen mit 42 bis 50 %, zu Kohls Zeiten 53 %; bei einer Bodenwertsteuer, also einer Bestandssteuer, sind solche Steuersätze abenteuerlich. Das würde vermutlich nicht funktionieren, denn es würde jedes Jahr neu auf den gesamten Wert erhoben. Mein Fazit: ich würde gerne wissen, wie hoch der Steuersatz einer Bodenwertsteuer sein soll.“
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Zunächst: Wie soll eine Bodenwertzuwachssteuer überhaupt ausgestaltet sein? Sollen nur die (über Verkauf) realisierten Gewinne besteuert und die Wertzuwächse im Bestand steuerfrei gestellt werden, oder sollen auch die letzteren mit besteuert werden? Ersteres wäre ungerecht und würde auf den Bodenmärkten zu einem „Lock-in-Effekt“ führen, Letzteres könnte manchen Bodeneigentümer in massive Liquiditätsprobleme bringen. Was Müllers Frage nach dem Steuersatz angeht, so erschließt sich dieser erst über die Formel für den Nachsteuer-Bodenwert V. In grober Annäherung gilt: V = R / (i + t). Dabei ist R die Bodenrente (Bodenertrag) pro qm (in Euro pro Jahr), i der risikolose Kapitalmarktzinssatz und t der Steuersatz auf den Bodenwert. Bei einer Bodenrente von z. B. 5 € pro qm, einem Zinssatz von einem Prozent und einem Steuersatz von null Prozent (also unter Abwesenheit einer Bodenwertsteuer) betrüge der Bodenwert 500 € pro qm. Bei einem Steuersatz von 1 % wären dies nur noch 250 € pro qm, der Bodenwert wäre also schon halbiert. Bei einem Steuersatz von 4 % läge der Bodenwert nur noch bei 100 € / qm. Schon mit einem relativ geringen Steuersatz auf den Bodenwert erzielt man also Effekte, die bei einer Bodenwertzuwachssteuer einen astronomisch hohen Steuersatz erfordern würden, der politisch und rechtlich kaum durchsetzbar ist. Es verhält sich mit Blick auf die „Abenteuerlichkeit“ der Steuersätze also genau anders herum als Müller vermutet. Eine Bodenwertsteuer wirkt einerseits wesentlich sanfter (geringere Liquiditätsbelastung der Eigentümer), zum anderen aber wesentlich effektiver als eine Bodenwertzuwachssteuer. Es gibt noch eine Reihe weiterer Argumente gegen die Bodenwertzuwachssteuer (z. B. Allokations- und Überwälzungseffekte etc.), die hier nicht ausgeführt werden können.
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2. Albrecht Müller sieht nicht ein, „wieso nur die Spekulationsgewinne der Grundbesitzer besteuert und damit teilweise abgeschöpft werden sollen. Selbstverständlich müssten auch andere wichtige Wirtschaftsbereiche, die von Spekulation geprägt sind, mit einbezogen werden. Das ist vor allem der Aktienmarkt, aber nicht nur der.“ Und an anderer Stelle: „Die in dem Beitrag von heute früh enthaltenen Bemerkungen über Schnellrestaurants und Discounter wie auch über die Lufthansa sind zwar populär, halten aber einem näheren Nachdenken nicht stand. Es ist zwar richtig, dass diese genannten Firmen gute Flächen in den Städten besetzt haben. Aber das gilt auch für andere. Und in jedem Fall muss ja gefragt werden, zu welchen Preisen sie ihren Bestand an Grundvermögen erworben haben.“
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Am 27. 11. 2017 erschien in den NachDenkSeiten der Artikel von Thomas Trares „Der Boden und die Bodenrente – die Verteilungsfrage des 21. Jahrhunderts?“, in dem er die Idee der Bodenwertsteuer wohlwollend besprach. Die Tragweite dieser Steuer, die auch im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform diskutiert wird, wird in der öffentlichen Diskussion nämlich weitgehend übersehen. Albrecht Müller, der Herausgeber der NachDenkSeiten konterte mit seinem Artikel vom selben Tage: „Notwendige Ergänzungen zum Artikel über Boden und Bodenrente“. Der Artikel von Albrecht Müller ist vor allem deswegen interessant, weil er einige gängige Argumente gegen die Bodenwertsteuer referiert.
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Zwischen den beiden Autoren besteht insoweit ein Konsens, als dass die Notwendigkeit der Abschöpfung unverdienter Bodenwertzuwächse erkannt wird. Allerdings zieht Albrecht Müller zu diesem Zwecke die Bodenwertzuwachssteuer einer Bodenwertsteuer vor – und nimmt damit eine vor allem in der politischen Linken weit verbreitete Position ein. Albrecht Müller befindet sich zunächst dahingehend im Recht, dass er Thomas Trares widerspricht, wenn er ihn in seinem Artikel zu einem Protagonisten der Bodenwertsteuer machte. Einige weitere Kritikpunkte von Albrecht Müller können aber nicht unwidersprochen bleiben:
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1. So schreibt er: „Bei einer Wertzuwachssteuer würde man sinnvollerweise mit dem üblichen Einkommenssteuersatz arbeiten, mindestens, also heute zwischen mit 42 bis 50 %, zu Kohls Zeiten 53 %; bei einer Bodenwertsteuer, also einer Bestandssteuer, sind solche Steuersätze abenteuerlich. Das würde vermutlich nicht funktionieren, denn es würde jedes Jahr neu auf den gesamten Wert erhoben. Mein Fazit: ich würde gerne wissen, wie hoch der Steuersatz einer Bodenwertsteuer sein soll.“
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Zunächst: Wie soll eine Bodenwertzuwachssteuer überhaupt ausgestaltet sein? Sollen nur die (über Verkauf) realisierten Gewinne besteuert und die Wertzuwächse im Bestand steuerfrei gestellt werden, oder sollen auch die letzteren mit besteuert werden? Ersteres wäre ungerecht und würde auf den Bodenmärkten zu einem „Lock-in-Effekt“ führen, Letzteres könnte manchen Bodeneigentümer in massive Liquiditätsprobleme bringen. Was Müllers Frage nach dem Steuersatz angeht, so erschließt sich dieser erst über die Formel für den Nachsteuer-Bodenwert V. In grober Annäherung gilt: V = R / (i + t). Dabei ist R die Bodenrente (Bodenertrag) pro qm (in Euro pro Jahr), i der risikolose Kapitalmarktzinssatz und t der Steuersatz auf den Bodenwert. Bei einer Bodenrente von z. B. 5 € pro qm, einem Zinssatz von einem Prozent und einem Steuersatz von null Prozent (also unter Abwesenheit einer Bodenwertsteuer) betrüge der Bodenwert 500 € pro qm. Bei einem Steuersatz von 1 % wären dies nur noch 250 € pro qm, der Bodenwert wäre also schon halbiert. Bei einem Steuersatz von 4 % läge der Bodenwert nur noch bei 100 € / qm. Schon mit einem relativ geringen Steuersatz auf den Bodenwert erzielt man also Effekte, die bei einer Bodenwertzuwachssteuer einen astronomisch hohen Steuersatz erfordern würden, der politisch und rechtlich kaum durchsetzbar ist. Es verhält sich mit Blick auf die „Abenteuerlichkeit“ der Steuersätze also genau anders herum als Müller vermutet. Eine Bodenwertsteuer wirkt einerseits wesentlich sanfter (geringere Liquiditätsbelastung der Eigentümer), zum anderen aber wesentlich effektiver als eine Bodenwertzuwachssteuer. Es gibt noch eine Reihe weiterer Argumente gegen die Bodenwertzuwachssteuer (z. B. Allokations- und Überwälzungseffekte etc.), die hier nicht ausgeführt werden können.
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2. Albrecht Müller sieht nicht ein, „wieso nur die Spekulationsgewinne der Grundbesitzer besteuert und damit teilweise abgeschöpft werden sollen. Selbstverständlich müssten auch andere wichtige Wirtschaftsbereiche, die von Spekulation geprägt sind, mit einbezogen werden. Das ist vor allem der Aktienmarkt, aber nicht nur der.“ Und an anderer Stelle: „Die in dem Beitrag von heute früh enthaltenen Bemerkungen über Schnellrestaurants und Discounter wie auch über die Lufthansa sind zwar populär, halten aber einem näheren Nachdenken nicht stand. Es ist zwar richtig, dass diese genannten Firmen gute Flächen in den Städten besetzt haben. Aber das gilt auch für andere. Und in jedem Fall muss ja gefragt werden, zu welchen Preisen sie ihren Bestand an Grundvermögen erworben haben.“
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