Boden und Bodenrenten – Mutter aller Monopole: – Dirk Löhr

Eine Replik zur Stel­lung­nah­me von Albrecht Müller in den Nach­Denk­Sei­ten (http://nachdenkseiten.de)
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Am 27. 11. 2017 erschien in den Nach­Denk­Sei­ten der Arti­kel von Thomas Trares „Der Boden und die Boden­ren­te – die Vertei­lungs­fra­ge des 21. Jahr­hun­derts?“, in dem er die Idee der Boden­wert­steu­er wohl­wol­lend besprach. Die Trag­wei­te dieser Steuer, die auch im Zuge der anste­hen­den Grund­steu­er­re­form disku­tiert wird, wird in der öffent­li­chen Diskus­si­on nämlich weit­ge­hend über­se­hen. Albrecht Müller, der Heraus­ge­ber der Nach­Denk­Sei­ten konter­te mit seinem Arti­kel vom selben Tage: „Notwen­di­ge Ergän­zun­gen zum Arti­kel über Boden und Boden­ren­te“. Der Arti­kel von Albrecht Müller ist vor allem deswe­gen inter­es­sant, weil er einige gängi­ge Argu­men­te gegen die Boden­wert­steu­er referiert.
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Zwischen den beiden Autoren besteht inso­weit ein Konsens, als dass die Notwen­dig­keit der Abschöp­fung unver­dien­ter Boden­wert­zu­wäch­se erkannt wird. Aller­dings zieht Albrecht Müller zu diesem Zwecke die Boden­wert­zu­wachs­steu­er einer Boden­wert­steu­er vor – und nimmt damit eine vor allem in der poli­ti­schen Linken weit verbrei­te­te Posi­ti­on ein. Albrecht Müller befin­det sich zunächst dahin­ge­hend im Recht, dass er Thomas Trares wider­spricht, wenn er ihn in seinem Arti­kel zu einem Prot­ago­nis­ten der Boden­wert­steu­er machte. Einige weite­re Kritik­punk­te von Albrecht Müller können aber nicht unwi­der­spro­chen bleiben:
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1. So schreibt er: „Bei einer Wert­zu­wachs­steu­er würde man sinn­vol­ler­wei­se mit dem übli­chen Einkom­mens­steu­er­satz arbei­ten, mindes­tens, also heute zwischen mit 42 bis 50 %, zu Kohls Zeiten 53 %; bei einer Boden­wert­steu­er, also einer Bestands­steu­er, sind solche Steu­er­sät­ze aben­teu­er­lich. Das würde vermut­lich nicht funk­tio­nie­ren, denn es würde jedes Jahr neu auf den gesam­ten Wert erho­ben. Mein Fazit: ich würde gerne wissen, wie hoch der Steu­er­satz einer Boden­wert­steu­er sein soll.“
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Zunächst: Wie soll eine Boden­wert­zu­wachs­steu­er über­haupt ausge­stal­tet sein? Sollen nur die (über Verkauf) reali­sier­ten Gewin­ne besteu­ert und die Wert­zu­wäch­se im Bestand steu­er­frei gestellt werden, oder sollen auch die letz­te­ren mit besteu­ert werden? Erste­res wäre unge­recht und würde auf den Boden­märk­ten zu einem „Lock-in-Effekt“ führen, Letz­te­res könnte manchen Boden­ei­gen­tü­mer in massi­ve Liqui­di­täts­pro­ble­me brin­gen. Was Müllers Frage nach dem Steu­er­satz angeht, so erschließt sich dieser erst über die Formel für den Nach­steu­er-Boden­wert V. In grober Annä­he­rung gilt: V = R / (i + t). Dabei ist R die Boden­ren­te (Boden­er­trag) pro qm (in Euro pro Jahr), i der risi­ko­lo­se Kapi­tal­markt­zins­satz und t der Steu­er­satz auf den Boden­wert. Bei einer Boden­ren­te von z. B. 5 € pro qm, einem Zins­satz von einem Prozent und einem Steu­er­satz von null Prozent (also unter Abwe­sen­heit einer Boden­wert­steu­er) betrü­ge der Boden­wert 500 € pro qm. Bei einem Steu­er­satz von 1 % wären dies nur noch 250 € pro qm, der Boden­wert wäre also schon halbiert. Bei einem Steu­er­satz von 4 % läge der Boden­wert nur noch bei 100 € / qm. Schon mit einem rela­tiv gerin­gen Steu­er­satz auf den Boden­wert erzielt man also Effek­te, die bei einer Boden­wert­zu­wachs­steu­er einen astro­no­misch hohen Steu­er­satz erfor­dern würden, der poli­tisch und recht­lich kaum durch­setz­bar ist. Es verhält sich mit Blick auf die „Aben­teu­er­lich­keit“ der Steu­er­sät­ze also genau anders herum als Müller vermu­tet. Eine Boden­wert­steu­er wirkt einer­seits wesent­lich sanf­ter (gerin­ge­re Liqui­di­täts­be­las­tung der Eigen­tü­mer), zum ande­ren aber wesent­lich effek­ti­ver als eine Boden­wert­zu­wachs­steu­er. Es gibt noch eine Reihe weite­rer Argu­men­te gegen die Boden­wert­zu­wachs­steu­er (z. B. Allo­ka­ti­ons- und Über­wäl­zungs­ef­fek­te etc.), die hier nicht ausge­führt werden können.
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2. Albrecht Müller sieht nicht ein, „wieso nur die Speku­la­ti­ons­ge­win­ne der Grund­be­sit­zer besteu­ert und damit teil­wei­se abge­schöpft werden sollen. Selbst­ver­ständ­lich müss­ten auch andere wich­ti­ge Wirt­schafts­be­rei­che, die von Speku­la­ti­on geprägt sind, mit einbe­zo­gen werden. Das ist vor allem der Akti­en­markt, aber nicht nur der.“ Und an ande­rer Stelle: „Die in dem Beitrag von heute früh enthal­te­nen Bemer­kun­gen über Schnell­re­stau­rants und Discoun­ter wie auch über die Luft­han­sa sind zwar popu­lär, halten aber einem nähe­ren Nach­den­ken nicht stand. Es ist zwar rich­tig, dass diese genann­ten Firmen gute Flächen in den Städ­ten besetzt haben. Aber das gilt auch für andere. Und in jedem Fall muss ja gefragt werden, zu welchen Prei­sen sie ihren Bestand an Grund­ver­mö­gen erwor­ben haben.“
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