Bundesrat beschließt Grundsteuerreform – „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ informiert
Bundesrat beschließt zum Scheitern verurteilte Grundsteuerreform
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„Grundsteuer: Zeitgemäß!“ informiert
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Das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ hält den Beschluss des Bundesrates vom 8.11.2019 über das Grundsteuer-Reformgesetz für grob fahrlässig und appelliert an die Länder, das verfassungsrechtlich fragwürdige Bundesgesetz nicht anzuwenden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf steuerliche Gleichbehandlung, und die Städte und Gemeinden haben ein Anrecht auf eine verlässliche Finanzierung. Beide Anforderungen erfüllt das heute beschlossene Gesetz nicht. Die Verfassungswidrigkeit schreit zum Himmel, doch der Bundesgesetzgeber schlug alle Hinweise und Warnungen in den Wind.
Glücklicherweise wurde heute auch eine Länderöffnungsklausel beschlossen, die es den Ländern ermöglicht, ganz eigene Wege zu gehen. Davon sollten die Länder unbedingt Gebrauch machen. „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ empfiehlt den Ländern, sich der verfassungsfesten Bodenwertsteuer zuzuwenden.
Zuletzt legten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in einem Gutachten nochmals schlüssig dar, dass insbesondere die zur am 8. 11. beschlossenen Grundstücksbewertung vorgesehene Zugrundelegung gemeindeweiter Durchschnittsmieten für Wohnimmobilien verfassungsrechtlich höchstbedenklich ist. Dass nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat diese und weitere fundamentale Bedenken zur Seite schiebt, zeugt von einem unverantwortlichen Politikversagen.
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