Leserbriefe 05/2017 – Die Stimmen unserer Leser

Replik auf den Arti­kel von G. Löhr: „(Un)recht am Boden. Führt zusam­men, was zusam­men gehört!“ in HUMANE WIRTSCHAFT 04/2017, 4ff.
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Der – an sich inter­es­san­te – Arti­kel von Gerd Löhr „Humane Wirt­schaft“ 4/2017 kommt zu eini­gen Schluss­fol­ge­run­gen, die so nicht unwi­der­spro­chen blei­ben können:
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Es ist rich­tig: der mate­ri­el­le Wert von Boden in Form von Boden­er­trä­gen (usus fruc­tus) und im Boden­wert (ius abuten­di). Laut dem Ökono­men Alfred Marshall (1994:523) resul­tie­ren Boden­er­trä­ge einer­seits aus „boden­in­hä­ren­ten“ Fakto­ren wie Wärme, Licht, Luft und Wasser und ande­rer­seits durch Akti­vi­tä­ten der Menschen, wie z. B. Bodenbearbeitung.
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Weil „Boden­er­trä­ge (Boden- bzw. Stand­ort­ren­ten) und Boden­wer­te in priva­ter Hand durch exter­ne Effek­te zustande[kommen]“ schliesst Löhr (2017:5), dass Privat­ei­gen­tum an Land und Natur „nicht effi­zi­ent“ sei. Dabei stel­len sich jedoch zwei Fragen: Kommen Boden­wer­te und Boden­er­trä­ge in „verge­mein­schaf­te­tem“ oder verstaat­lich­tem Boden nicht ebenso durch exter­ne Fakto­ren zustan­de? Und haben nicht gerade die Erfah­run­gen in Gesell­schaf­ten mit staat­li­chem Grund­be­sitz – z. B. in ehema­li­gen sozia­lis­ti­schen Staa­ten – gezeigt, dass dort der Boden noch viel unef­fi­zi­en­ter und unöko­lo­gi­scher benutzt wurde? So erleb­te ich in den 1980er Jahren in verschie­de­nen großen Bahn­hö­fen der Trans­si­bi­ri­schen Eisen­bahn in der Sowjet­uni­on, wie beim Ölwech­sel das Altöl der Diesel­loks einfach in den Boden abge­las­sen wurde, mit dem Resul­tat, dass riesi­ge Altöl­seen entstan­den – und die Gelei­se teil­wei­se mehre­re Dutzend Meter verlegt werden muss­ten, weil sie nicht mehr benutzt werden konn­ten – einmal ganz abge­se­hen von den enor­men Umwelt­schä­den durch das Altöl. Es ist eine kaum zu bestrei­ten­de Tatsa­che, dass in der Regel priva­te Land­be­sit­zer viel besser auf ihr Land achten, als staat­li­che Insti­tu­tio­nen – ganz einfach, weil sie einen persön­li­chen Bezug zu „ihrem“ Grund und Boden haben. Dabei kann natür­lich auch eine Genos­sen­schaft, ein Kollek­tiv oder ein Verein als priva­ter Land­be­sit­zer fungie­ren. Das Problem ist nicht das Privat­ei­gen­tum an Grund und Boden an sich, sondern die über­mäs­si­ge Akku­mu­la­ti­on durch Einzel­ne oder durch Institutionen.
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