„Pago en especie“ – Redaktion
Mexiko akzeptiert Steuerzahlungen von Künstlern in Form eigener Werke. – - –
Künstler leiden im Allgemeinen darunter, zwar voller Schaffenskraft zu stecken, aber kein Einkommen erwirtschaften zu können, das zu mehr als dem Lebensunterhalt ausreicht. In Mexiko ist das Steuerzahlen generell unbeliebt, auch im Kunstbereich.
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Der mittelamerikanische Staat dürfte der einzige weltweit sein, in dem Steuerschulden in Form selbst geschaffener Werken bezahlt werden können. 1957, im Todesjahr des berühmten mexikanischen Malers Diego Rivera, wollte es das Schicksal, dass Mexiko einen kunstbegeisterten Abteilungsleiter im Finanzministerium hatte, der nach Wegen suchte, wie klamme Künstler ihren Bürgerpflichten gegenüber der Gemeinschaft nachkommen konnten. Das Pago en especie – Das „Bezahlen in Naturalien“ wurde geboren und besteht bis zum heutigen Tage. 1975 und noch einmal 1994 in seinen detaillierten Regelungen verfeinert, führte diese Möglichkeit dazu, dass der Staat nicht nur im Besitz einer wertvollen Kunstsammlung ist und viele Werke heimischer, teilweise international anerkannter Berühmtheiten im Bestand hat, sondern man leistete auch einen außergewöhnlichen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes im eigenen Land. Aufgrund der Vielzahl der auf diese Weise in Staatsbesitz gelangenden Kunstwerke, finden nicht alle den Weg in landeseigene Museen und Ausstellungen. Sie verschönern Amtsstuben und Büros öffentlicher Einrichtungen.
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Ein Bewertungsausschuss (Comité de Evaluación) aus Malern, Bildhauern und Galeristen beurteilt die Qualität der Werke und im Rahmen einer klaren fiskalischen Regelung werden sie für den Künstler steuerentlastend in den Bestand des Staates genommen. Die Steuerhöhe ist gestaffelt je nach verkaufter Anzahl von Kunstwerken.
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Bis zum heutigen Tage versuchen alle Beteiligten, dieses System zu verfeinern, die Staatskasse zufriedenzustellen und die Qualität der Kunst in Mexiko zu verbessern.
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José Ramón San Cristóbal Larrea, Generaldirektor der Landeskulturförderung ist vom Erfolg der steuerrechtlichen Eigentümlichkeit überzeugt: „Hätten all die Künstler ihre Steuern mit Geld bezahlt, dann wären wir heute nicht im Besitz der landesweit besten Sammlung zeitgenössischer Kunst.“
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Die Zahl der Kunstwerke beläuft sich mittlerweile auf über 7.000 Stück und mehr als 700 Künstler haben sich dem Programm angeschlossen.
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Künstler leiden im Allgemeinen darunter, zwar voller Schaffenskraft zu stecken, aber kein Einkommen erwirtschaften zu können, das zu mehr als dem Lebensunterhalt ausreicht. In Mexiko ist das Steuerzahlen generell unbeliebt, auch im Kunstbereich.
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Der mittelamerikanische Staat dürfte der einzige weltweit sein, in dem Steuerschulden in Form selbst geschaffener Werken bezahlt werden können. 1957, im Todesjahr des berühmten mexikanischen Malers Diego Rivera, wollte es das Schicksal, dass Mexiko einen kunstbegeisterten Abteilungsleiter im Finanzministerium hatte, der nach Wegen suchte, wie klamme Künstler ihren Bürgerpflichten gegenüber der Gemeinschaft nachkommen konnten. Das Pago en especie – Das „Bezahlen in Naturalien“ wurde geboren und besteht bis zum heutigen Tage. 1975 und noch einmal 1994 in seinen detaillierten Regelungen verfeinert, führte diese Möglichkeit dazu, dass der Staat nicht nur im Besitz einer wertvollen Kunstsammlung ist und viele Werke heimischer, teilweise international anerkannter Berühmtheiten im Bestand hat, sondern man leistete auch einen außergewöhnlichen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes im eigenen Land. Aufgrund der Vielzahl der auf diese Weise in Staatsbesitz gelangenden Kunstwerke, finden nicht alle den Weg in landeseigene Museen und Ausstellungen. Sie verschönern Amtsstuben und Büros öffentlicher Einrichtungen.
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Ein Bewertungsausschuss (Comité de Evaluación) aus Malern, Bildhauern und Galeristen beurteilt die Qualität der Werke und im Rahmen einer klaren fiskalischen Regelung werden sie für den Künstler steuerentlastend in den Bestand des Staates genommen. Die Steuerhöhe ist gestaffelt je nach verkaufter Anzahl von Kunstwerken.
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Bis zum heutigen Tage versuchen alle Beteiligten, dieses System zu verfeinern, die Staatskasse zufriedenzustellen und die Qualität der Kunst in Mexiko zu verbessern.
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José Ramón San Cristóbal Larrea, Generaldirektor der Landeskulturförderung ist vom Erfolg der steuerrechtlichen Eigentümlichkeit überzeugt: „Hätten all die Künstler ihre Steuern mit Geld bezahlt, dann wären wir heute nicht im Besitz der landesweit besten Sammlung zeitgenössischer Kunst.“
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Die Zahl der Kunstwerke beläuft sich mittlerweile auf über 7.000 Stück und mehr als 700 Künstler haben sich dem Programm angeschlossen.
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