Fragwürdig, falsch, manipuliert – Pat Christ
Kapitalistische Prinzipien untergraben das Vertrauen in wissenschaftliche Studien
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Politikerinnen und Politiker sind nicht gerade zu beneiden. Haben sie doch dauernd über Probleme zu entscheiden, die meist so komplex sind, dass ein Laie schwer durchblicken kann, wo denn nun die „Wahrheit“ liegt. In Podiumsdiskussionen haben sie eine Meinung zu eben jenem komplexen Thema zu vertreten. Worauf sich berufen? Am besten auf eine Studie! Denn was irgendwo eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler zu Papier gebracht hat, daran ist nicht zu rütteln.
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Die Qualität der Studie, auf die man sich so gern stützt, kann in der Regel allerdings ebenso wenig bewertet werden wie das komplexe Thema, zu dem man sich mit Verweis auf die Studie positioniert. Dabei ist längst nicht jede Studie genau und glaubwürdig. Längst nicht jede bildet wahre Effekte ab. Weshalb inzwischen vor allem in Bezug auf klinische Studien Instrumente zur Qualitätsbewertung entwickelt wurden. Eine „perfekte“ Studie, so das wissenschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen, gebe es im Übrigen sowieso nicht.
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Studien schießen vor allem dann aus dem Boden, wenn eine neue Regelung bevorsteht. So war es auch vor der Einführung des Mindestlohns. Eine Mitte 2015 veröffentlichte Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft zufolge ist der Mindestlohn verantwortlich für einen drastischen Rückgang an Minijobs. „Wir gehen davon aus, dass der Wegfall von Minijobs überwiegend gleichbedeutend ist mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen“, verkündete Dominik Groll, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Prognosezentrum des IfW.
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Dieser Studie zufolge brachte der Mindestlohn also unterm Strich negative Arbeitsmarkteffekte. Was die Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in ihrer Ende 2015 veröffentlichten „Zwischenbilanz“ allerdings bestreitet. Das Gegenteil sei der Fall. So habe die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe im September 2015 um 6,5 Prozent höher gelegen als im Jahr davor. Zurückgegangen sei lediglich die Zahl sehr niedrig bezahlter Minijobs. „Die Warnungen, der Mindestlohn gefährde massenhaft Arbeitsplätze, waren falsch“, so Mindestlohnexperte Thorsten Schulten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung.
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Zweifelhafte Impfstudien
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Bei vielen Studien ist es äußerst schwierig, einzuschätzen, ob sie belegbaren Tatsachen entsprechen. So auch beim Thema „Grippeimpfung“. Etliche wissenschaftliche Untersuchungen untermauern die öffentlichen Impfempfehlungen. Teilweise wird dabei gar nicht klar zwischen einer echten Grippe und einer grippeartigen Erkrankung unterschieden. Vor diesem Hintergrund übte der britische Epidemiologe Tom Jefferson, Koordinator für den Impfbereich bei der internationalen Cochrane-Vereinigung in Rom, massive Kritik an der Grippeimpfpolitik vieler westlicher Länder.
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Als Ursache dafür, dass so viele unglaubwürdige Studien zirkulieren, sieht er „Interessenskonflikte“. Schließlich ist gerade bei der Grippeimpfung der Druck der Industrie auf öffentliche Empfehlungen groß. Wer auf der Basis einer positiven Untersuchung „Ja“ sagt zum Nutzen der Impfung, muss jedes Jahr impfen. Das steigert Umsatz und Gewinne. Allein die Basler Novartos International AG machte im ersten Halbjahr 2015 einen Umsatz von 56 Millionen US-Dollar mit ihren Grippeimpfstoffen.
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Dass permanent und überall Vertrauen untergraben wird, gehört zu den gravierendsten Nebenwirkungen des Kapitalismus. Wer kann sich heute schon sicher sein, dass eine ärztliche Verordnung auf dem Wohlmeinen der Ärztin gegenüber dem Patienten basiert. Oder ob ganz andere Interessen im Spiel sind. So ist es auch mit wissenschaftlichen Studien. Dabei ist es nicht einmal nur so, dass die Studienergebnisse sehr häufig anzuzweifeln sind. Viele stimmen. Allerdings werden nicht selten nur jene Ergebnisse publiziert, die passen. Dass es auch andere, negative Ergebnisse gibt, wird unterdrückt.
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Wenn der Arzt zum Forscher wird
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Im Übrigen sind es nicht immer nur Wissenschaftlerinnen, die an Studien mitarbeiten. Oft wirken niedergelassene Ärzte und ihre Patientinnen mit – und zwar ohne dass Letztere Bescheid wissen. „Anwendungsbeobachtung“ nennt sich diese Art des Wissensgewinns. Der Arzt gibt der Pharmafirma dabei Informationen über seine Erfahrungen mit einem bestimmten Medikament und bekommt dafür ein Honorar. Auf diese Weise werden teure Arzneimittel in den Markt gebracht. „Die Versorgung der Versicherten wird aber dadurch nicht verbessert“, sagt Florian Lanz vom BKK Bundesverband.
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Ziel klinischer Studien ist es, herauszufinden, ob ein neues Medikament unbedenklich und wirksam ist. Anwendungsbeobachtungen unterliegen laut Transparency International allerdings nicht den wissenschaftlichen und ethischen Regeln, die der Gesetzgeber entsprechend internationaler Standards für notwendig erachtet, „um klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen“. Es handele sich vielmehr um finanziellen Zuwendungen folgende, ärztliche Behandlungsentscheidung im Interesse der Zuwendungsgeber, die mit einer wissenschaftlich weder aussagefähigen noch verwertbaren ärztlichen Dokumentation begründet werde.
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Ein Arzt kann laut Transparency International bis zu 2.500 Euro pro Patientin bekommen. Die Honorierung führt in der Regel zu einem medizinisch nicht begründeten Wechsel der Medikamentenverordnung von einem erprobten auf ein oft unerprobtes Arzneimittel und damit, in der Regel ohne hinreichende Aufklärung des Patienten, zu zusätzlichen Risiken für die Gesundheit der Betroffenen durch das neue Produkt, stellte die Organisation 2010 fest. Sie fordert das Verbot dieser Art von Scheinforschung, die mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) seit dem 6. September 2005 „mit einer aus ärztlicher und wissenschaftlicher Sicht unsinnigen Sonderregelung“ erlaubt ist.
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Unter Publikationszwang
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Auf Basis wissenschaftlicher Daten wird auch Methylphenidat für Kinder mit ADHS verschrieben. Wie riskant dies ist, geht aus den Studien nicht hervor, so eine Cochrane-Review. Auch in diesem Fall stießen die Wissenschaftler auf Fragwürdigkeiten, was die bisher veröffentlichten Untersuchungen anbelangt. Unterm Strich sei die Qualität der Evidenz zu niedrig. Unter anderem liege dies an der unvollständigen Berichterstattung der Ergebnisse vieler Studien.
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Durch ihre weltweite Vernetzung bietet die Wissenschaft Forscherinnen die Chance, sich auszutauschen und gemeinsam im Erkenntnisprozess voranzuschreiten. Soweit die Theorie. Wichtiger als der globale kollegiale Diskurs, für den es heute immer weniger Zeit gibt, ist mit Blick auf die individuelle Karriere und Reputation die Zahl der Publikationen. Auch diesem Publikationszwang ist die oft unsägliche Qualität von Veröffentlichungen geschuldet.
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Politikerinnen und Politiker sind nicht gerade zu beneiden. Haben sie doch dauernd über Probleme zu entscheiden, die meist so komplex sind, dass ein Laie schwer durchblicken kann, wo denn nun die „Wahrheit“ liegt. In Podiumsdiskussionen haben sie eine Meinung zu eben jenem komplexen Thema zu vertreten. Worauf sich berufen? Am besten auf eine Studie! Denn was irgendwo eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler zu Papier gebracht hat, daran ist nicht zu rütteln.
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Die Qualität der Studie, auf die man sich so gern stützt, kann in der Regel allerdings ebenso wenig bewertet werden wie das komplexe Thema, zu dem man sich mit Verweis auf die Studie positioniert. Dabei ist längst nicht jede Studie genau und glaubwürdig. Längst nicht jede bildet wahre Effekte ab. Weshalb inzwischen vor allem in Bezug auf klinische Studien Instrumente zur Qualitätsbewertung entwickelt wurden. Eine „perfekte“ Studie, so das wissenschaftliche Institut der TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen, gebe es im Übrigen sowieso nicht.
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Studien schießen vor allem dann aus dem Boden, wenn eine neue Regelung bevorsteht. So war es auch vor der Einführung des Mindestlohns. Eine Mitte 2015 veröffentlichte Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft zufolge ist der Mindestlohn verantwortlich für einen drastischen Rückgang an Minijobs. „Wir gehen davon aus, dass der Wegfall von Minijobs überwiegend gleichbedeutend ist mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen“, verkündete Dominik Groll, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Prognosezentrum des IfW.
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Dieser Studie zufolge brachte der Mindestlohn also unterm Strich negative Arbeitsmarkteffekte. Was die Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in ihrer Ende 2015 veröffentlichten „Zwischenbilanz“ allerdings bestreitet. Das Gegenteil sei der Fall. So habe die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe im September 2015 um 6,5 Prozent höher gelegen als im Jahr davor. Zurückgegangen sei lediglich die Zahl sehr niedrig bezahlter Minijobs. „Die Warnungen, der Mindestlohn gefährde massenhaft Arbeitsplätze, waren falsch“, so Mindestlohnexperte Thorsten Schulten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung.
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Zweifelhafte Impfstudien
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Bei vielen Studien ist es äußerst schwierig, einzuschätzen, ob sie belegbaren Tatsachen entsprechen. So auch beim Thema „Grippeimpfung“. Etliche wissenschaftliche Untersuchungen untermauern die öffentlichen Impfempfehlungen. Teilweise wird dabei gar nicht klar zwischen einer echten Grippe und einer grippeartigen Erkrankung unterschieden. Vor diesem Hintergrund übte der britische Epidemiologe Tom Jefferson, Koordinator für den Impfbereich bei der internationalen Cochrane-Vereinigung in Rom, massive Kritik an der Grippeimpfpolitik vieler westlicher Länder.
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Als Ursache dafür, dass so viele unglaubwürdige Studien zirkulieren, sieht er „Interessenskonflikte“. Schließlich ist gerade bei der Grippeimpfung der Druck der Industrie auf öffentliche Empfehlungen groß. Wer auf der Basis einer positiven Untersuchung „Ja“ sagt zum Nutzen der Impfung, muss jedes Jahr impfen. Das steigert Umsatz und Gewinne. Allein die Basler Novartos International AG machte im ersten Halbjahr 2015 einen Umsatz von 56 Millionen US-Dollar mit ihren Grippeimpfstoffen.
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Dass permanent und überall Vertrauen untergraben wird, gehört zu den gravierendsten Nebenwirkungen des Kapitalismus. Wer kann sich heute schon sicher sein, dass eine ärztliche Verordnung auf dem Wohlmeinen der Ärztin gegenüber dem Patienten basiert. Oder ob ganz andere Interessen im Spiel sind. So ist es auch mit wissenschaftlichen Studien. Dabei ist es nicht einmal nur so, dass die Studienergebnisse sehr häufig anzuzweifeln sind. Viele stimmen. Allerdings werden nicht selten nur jene Ergebnisse publiziert, die passen. Dass es auch andere, negative Ergebnisse gibt, wird unterdrückt.
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Wenn der Arzt zum Forscher wird
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Im Übrigen sind es nicht immer nur Wissenschaftlerinnen, die an Studien mitarbeiten. Oft wirken niedergelassene Ärzte und ihre Patientinnen mit – und zwar ohne dass Letztere Bescheid wissen. „Anwendungsbeobachtung“ nennt sich diese Art des Wissensgewinns. Der Arzt gibt der Pharmafirma dabei Informationen über seine Erfahrungen mit einem bestimmten Medikament und bekommt dafür ein Honorar. Auf diese Weise werden teure Arzneimittel in den Markt gebracht. „Die Versorgung der Versicherten wird aber dadurch nicht verbessert“, sagt Florian Lanz vom BKK Bundesverband.
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Ziel klinischer Studien ist es, herauszufinden, ob ein neues Medikament unbedenklich und wirksam ist. Anwendungsbeobachtungen unterliegen laut Transparency International allerdings nicht den wissenschaftlichen und ethischen Regeln, die der Gesetzgeber entsprechend internationaler Standards für notwendig erachtet, „um klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen“. Es handele sich vielmehr um finanziellen Zuwendungen folgende, ärztliche Behandlungsentscheidung im Interesse der Zuwendungsgeber, die mit einer wissenschaftlich weder aussagefähigen noch verwertbaren ärztlichen Dokumentation begründet werde.
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Ein Arzt kann laut Transparency International bis zu 2.500 Euro pro Patientin bekommen. Die Honorierung führt in der Regel zu einem medizinisch nicht begründeten Wechsel der Medikamentenverordnung von einem erprobten auf ein oft unerprobtes Arzneimittel und damit, in der Regel ohne hinreichende Aufklärung des Patienten, zu zusätzlichen Risiken für die Gesundheit der Betroffenen durch das neue Produkt, stellte die Organisation 2010 fest. Sie fordert das Verbot dieser Art von Scheinforschung, die mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) seit dem 6. September 2005 „mit einer aus ärztlicher und wissenschaftlicher Sicht unsinnigen Sonderregelung“ erlaubt ist.
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Unter Publikationszwang
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Auf Basis wissenschaftlicher Daten wird auch Methylphenidat für Kinder mit ADHS verschrieben. Wie riskant dies ist, geht aus den Studien nicht hervor, so eine Cochrane-Review. Auch in diesem Fall stießen die Wissenschaftler auf Fragwürdigkeiten, was die bisher veröffentlichten Untersuchungen anbelangt. Unterm Strich sei die Qualität der Evidenz zu niedrig. Unter anderem liege dies an der unvollständigen Berichterstattung der Ergebnisse vieler Studien.
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Durch ihre weltweite Vernetzung bietet die Wissenschaft Forscherinnen die Chance, sich auszutauschen und gemeinsam im Erkenntnisprozess voranzuschreiten. Soweit die Theorie. Wichtiger als der globale kollegiale Diskurs, für den es heute immer weniger Zeit gibt, ist mit Blick auf die individuelle Karriere und Reputation die Zahl der Publikationen. Auch diesem Publikationszwang ist die oft unsägliche Qualität von Veröffentlichungen geschuldet.
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