Bundesgerichtshof: Geld ist kein Geld
Ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofes.
Zwar ging es dabei im Kern um „Sammlermünzen“, wobei die zum Teil als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, aber im Urteil steckt eine interessante Sichtweise:
Der Bundesgerichtshof entscheidet diese Frage dahingehend, dass allein die staatliche Anerkennung einer Münze als offizielles Zahlungsmittel noch nicht dazu führt, dass der Tatbestand des § 935 Abs. 2 BGB erfüllt ist. Darüber hinaus ist erforderlich, dass diese zum Umlauf im öffentlichen Zahlungsverkehr bestimmt und geeignet ist. – Mehr hier: http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/sammlermuenzen-sind-kein-geld-365761#sthash.OmjL3QbO.dpuf
Wie Helmut Rittgen von der Deutschen Bundesbank beim Bargeldsymposium 2012 eindrucksvoll darlegte, sind 85 bis 90% der ausgegeben Bargeldmenge seit vielen Jahren nicht zum Zwecke des öffentlichen Zahlungsverkehrs im Umlauf. Dieses Bargeld dient ihren Haltern als „Sammlerstücke“, denn es wird gehortet, bzw. ist aus Sicht der Deutschen Bundesbank mit unbekannter Nutzung unterwegs.
Die wichtigste Funktion des Geldes, nämlich die, Tauschmittel zu sein, sorgt so für viel Verwirrung.
Der Grund ist einfach: Solange Geld nicht als öffentliche Einrichtung wahrgenommen und seine Nutzung als Tauschmittel nicht in einem entsprechenden Ordnungsrahmen definiert wird, weiß eigentlich niemand so recht, ob Geld überhaupt Geld ist. Dabei wäre es so einfach, das eigentlich zum Zwecke der wirtschaftlichen Transaktion erdachte Bargeld fließen zu lassen und es klar von „Sammlerstücken“ zu trennen.
Es lohnt sich dieses Urteil mehrfach genau durchzulesen und sich dabei die Nutzung des heutigen Bargelds vor Augen zu führen.
Aktuelle Kommentare