„Eigentum verpflichtet dazu, den Gewinn zu maximieren“ – Pat Christ

Längst im vollen Gang: Von gefor­der­ten und fakti­schen (Selbst)Enteignungen in Zeiten horren­der Mietpreise
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Es verun­si­cher­te die Inves­to­ren immens. Sollen sie sich weiter in Berlins Haupt­stadt enga­gie­ren? Viel­leicht lieber nicht. Denn was sich hier voll­zieht, scheint bedenk­lich. Vor gut einem Jahr star­te­te ein Volks­be­geh­ren zur Enteig­nung von Immo­bi­li­en­fir­men. „Deut­sche Wohnen & Co. enteig­nen“ nennt sich die Initia­ti­ve, die über das Land Berlin ein Gesetz herbei­füh­ren möchte, über das am Ende priva­te Wohnungs­un­ter­neh­men mit mehr als 3.000 Wohnun­gen enteig­net werden könnten.

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Frag­los bedeu­tet Enteig­nung, Proble­me mit der Holz­ham­mer­me­tho­de anzu­ge­hen. Schon das Wort klingt in den Ohren vieler schreck­lich. Fast ein biss­chen nach Kriegs­an­sa­ge. Wobei sowohl das Grund­ge­setz (GG) als auch das Bauge­setz­buch das Faktum der Enteig­nung kennen. „Grund und Boden, Natur­schät­ze und Produk­ti­ons­mit­tel können zum Zwecke der Verge­sell­schaf­tung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschä­di­gung regelt, in Gemein­ei­gen­tum oder in andere Formen der Gemein­wirt­schaft über­führt werden.“ So steht es in Arti­kel 15 des Grund­ge­set­zes. Laut Bauge­setz­buch sind Enteig­nun­gen zuläs­sig, wenn das Wohl der Allge­mein­heit sie erfordert.

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Wohnen wird von Jahr zu Jahr teurer, immer mehr Menschen leben in extrem prekä­ren Verhält­nis­sen. Wolf­gang Pempe, Geschäfts­füh­rer der Diako­nie im Main-Tauber-Kreis, sammelt seit eini­ger Zeit beson­ders krasse Fälle. Da ist die junge Mutter, die mit ihrem Kind in einer Ein-Zimmer-Wohnung haust. „Sie sitzt abends mit ihrem Laptop auf der Bade­wan­ne, wenn sie arbei­ten muss“, schil­dert Pempe. Ein Klient der Diako­nie zog unlängst in eine Wohnung ohne Heizung ein. Ein ande­rer in eine Bude mit Koch­ge­le­gen­heit auf der Etage. Sie alle zahlen Miete. Womög­lich an gut betuch­te Menschen, die ihr Vermö­gen durch die Vermie­tung von Bruch­bu­den weiter vermehren.

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Wie viel soll­ten Gutbe­tuch­te privat besit­zen dürfen? Wann könnte großes Eigen­tum proble­ma­tisch werden? Ich stelle die Frage Dirk Löhr, Profes­sor für Steu­er­leh­re und Ökolo­gi­sche Ökono­mik an der Hoch­schu­le Trier, Umwelt-Campus Birken­feld. In einer funk­tio­nie­ren­den Markt­wirt­schaft antwor­tet er mir, soll­ten sich Einkom­men und Vermö­gen nach der Leis­tung bemes­sen: „Die Leis­tungs­fä­hig­keit der Menschen klafft aber bei Weitem nicht so weit ausein­an­der, wie es beim Vermö­gen heute der Fall ist.“

#Enteig­nung ist die halbe Miete 

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Eben deshalb schla­gen vor allem junge Leute Krawall. Dies geschieht inzwi­schen in einem bundes­wei­ten „Akti­ons­bünd­nis gegen Verdrän­gung und Mieten­wahn­sinn“, das sich im August 2019 in Göttin­gen grün­de­te. Zum 1. Akti­ons­tag am 6. April 2019 kamen mehr als 50.000 Menschen in 19 Städ­ten zusam­men. Unter dem Motto „#Enteig­nung ist die halbe Miete! Vono­via, Deut­sche Wohnen, Akeli­us und Co. raus aus unse­ren Städ­ten!“ fanden heuer bundes­weit Mobi­li­sie­rungs­ak­tio­nen zum euro­pa­wei­ten „Housing Action Day“ am 28. März statt. Die geplan­te Groß­ak­ti­on konnte krisen­be­dingt zwar nicht live statt­fin­den, wurde aber online realisiert.

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Junge Leute versu­chen in solchen Bünd­nis­sen, auf eigene Faust zu verän­dern, was ihnen immer größe­re Sorgen berei­tet. Das, woge­gen sie laut­stark protes­tie­ren, ist auch ein echtes Problem, bestä­tigt Dirk Löhr. Dieses Problem besteht darin, dass Eigen­tum an Grund und Boden vom Wett­be­werb, der in einer Markt­wirt­schaft norma­ler­wei­se Macht begrenzt, abge­schirmt ist. Denn Grund und Boden sind nun mal nicht vermehr­bar. Selbst wenn die Nach­fra­ge nach Boden­er­trä­gen und Boden­wer­ten, wie es aktu­ell geschieht, steigt, kann es nicht zu neuen Markt­ein­trit­ten kommen.
Für Dirk Löhr müsste es mit Blick auf die Wohnungs­not in erster Linie darum gehen, dass endlich eine Boden­wert­steu­er erho­ben wird: „Dadurch kann man Druck auf eine effi­zi­en­te­re Nutzung der Flächen schaf­fen.“ Die Knapp­heit an bebau­ba­rem Land in den Agglo­me­ra­ti­ons­räu­men bedeu­tet ja, dass sich hier unglaub­li­ches Vermö­gen in priva­ter Hand befin­det: „Der Groß­grund­be­sitz liegt heute in den Städ­ten.“ Über eine Boden­wert­steu­er könnte man wenigs­tens einen Bruch­teil dieser Werte zuguns­ten der öffent­li­chen Hand abschöp­fen: „Das könnte den Kommu­nen finan­zi­el­len Spiel­raum geben, um die verblei­ben­den Knapp­hei­ten zu managen.“

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Mein Haus auf dem Grund, der eben­falls mein Eigen­tum ist, hat vor allem deshalb seinen hohen Wert, weil die Gemein­schaft in den Boden inves­tiert hat: Zum Beispiel in Planung oder Infra­struk­tur. Diese Kosten sind vom Nutzen entkop­pelt. „Eben das hat nichts mit Markt­wirt­schaft und Leis­tungs­prin­zip zu tun“, unter­streicht Löhr. Unsere Spiel­re­geln schaf­fen sozu­sa­gen einen „para­si­tä­ren Zustand“: „Den mäch­ti­ge Inter­es­sen­grup­pen aufrecht zu erhal­ten versu­chen.“ Man könne es jedoch drehen und wenden wie man will: „Ohne eine Boden­wert­steu­er blei­ben alle ande­ren boden­po­li­ti­schen Maßnah­men nur Stück­werk.“ Denn nur durch sie fließt jenes Geld, das für die Maßnah­men benö­tigt wird.

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Zu nichts verpflichtet 

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Eigen­tum verpflich­tet heute zu nichts, außer dazu, den Gewinn zu maxi­mie­ren, meint süffi­sant Heri­bert Prantl, Kolum­nist der Süddeut­schen Zeitung. „Diese von Recht, Gesetz und Gericht nicht gebrems­te Perfi­die hat zur Finanz­kri­se geführt“, wetter­te Prantl vor einem Jahr in einer Kolum­ne, mit der er seine Sympa­thie für die Berli­ner Enteig­nungs­ak­ti­vis­ten ausdrück­te. Die Finanz­kri­se wieder­um habe dazu geführt, dass der Staat die Hypo Real Estate, eine Holding zur gewerb­li­chen Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung, „mit gigan­ti­schen Mitteln“ durch Verstaat­li­chung retten musste.

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Die Inter­es­sen von Konzer­nen sind jenen der Menschen oft diame­tral entge­gen­ge­setzt, zeigt Prantl auf. Deshalb sympa­thi­sie­ren plötz­lich Menschen, für die Enteig­nung früher ein Schre­ckens­wort war, für das Vorha­ben der Berli­ner Akti­vis­ten. „Die Menschen spüren, dass sie durch stän­di­ge Miet­erhö­hun­gen enteig­net werden“, schreibt der Münch­ner Jour­na­list: „Sie sehen auch, dass Miet­preis­brem­sen, Milieu­schutz­sat­zun­gen und Ähnli­ches nichts oder fast nichts bewirkt haben.“ Deshalb seien inzwi­schen so viele dafür, den Gesell­schaf­ten ihr Eigen­tum gemäß Arti­kel 15 Grund­ge­setz wegzunehmen.

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„Staat hat sich enteignet“ 

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Enteig­nung ist also, wie man‘s nimmt, längst im vollen Gange. Prantl selbst gelangt zu der Auffas­sung: „Die öffent­li­che Hand hat sich selbst enteig­net. Sie hat viele Güter, die ihr Eigen­tum waren, priva­ti­siert, weil das die ökono­mi­sche Heils­leh­re war.“ Das Grund­ge­setz erin­ne­re den Staat daran, dass er seine Pflich­ten fürs Gemein­wohl nicht verkau­fen könne. Und so werde Arti­kel 15 deshalb plötz­lich wieder aktu­ell, weil Arti­kel 14 mit dem berühm­ten Satz „Eigen­tum verpflich­tet“ nicht geach­tet wurde.“

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Es darf nicht sein, dass Normal­ver­die­ner nicht mehr die Spur einer Chance haben, in Städ­ten wie München, Stutt­gart oder Berlin eine Wohnung zu mieten, meint Rouz­beh Taheri, Kopf der „Deut­sche Wohnen & Co. enteig­nen“. Mehr noch: Inzwi­schen würden altein­ge­ses­se­ne Bewoh­ner oder Gewer­be­trei­ben­de durch horren­de Miet­stei­ge­run­gen verdrängt. Das Volks­be­geh­ren, für das er sich einsetzt, nennt er einen „Akt der Notwehr“: „Es geht uns nicht um Enteig­nun­gen wie in der DDR oder im Natio­nal­so­zia­lis­mus.“ Die Unter­neh­men sollen nach dem Willen der Initia­ti­ve entschä­digt werden.

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Ob Taheri und seine Mitstrei­ter wohl die Ober­hand bekom­men werden? Ihr Volks­be­geh­ren wird seit fast einem Jahr geprüft. Was für die Akti­vis­ten ein schlech­tes Licht auf die direk­te Demo­kra­tie wirft. Zumal derart lange Prüfun­gen kein Einzel­fall in Berlin sind. Auch der Volks­ent­scheid „Gesun­de Kran­ken­häu­ser“ war ein volles Jahr in der Prüfung.

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Auswüch­se begrenzen 

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Durch den Kapi­ta­lis­mus gehen Gemein­wohl­in­ter­es­sen den Bach runter, konsta­tiert Fried­rich Straet­manns, Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­ter der Links­par­tei. Eigent­lich, so der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Bundes­tag­frak­ti­on, soll die Wirt­schaft den Menschen dienen und sich an deren Bedürf­nis­sen ausrich­ten: „Genau das tut das kapi­ta­lis­ti­sche System aber nicht.“ Die Erfül­lung gesamt­ge­sell­schaft­li­cher Bedürf­nis­se sei kein kapi­ta­lis­ti­scher „Orien­tie­rungs­punkt“. Von daher bekom­me der „Verge­sell­schaf­tungs­ar­ti­kel“ des Grund­ge­set­zes neue Rele­vanz: „Er ist eine Vorschrift zur Begren­zung der kapi­ta­lis­ti­schen Auswüchse.“

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Als Patent­lö­sung für die gras­sie­ren­de Wohnungs­not schwebt Straet­manns ein staat­li­ches Bauen in der Rechts­form einer Genos­sen­schaft vor. Auf diese Weise könn­ten Mieter betei­ligt und mit Mitwir­kungs­rech­ten ausge­stat­tet werden. Für Enteig­nun­gen ist der Linken-Poli­ti­ker immer dann, wenn Markt­macht miss­braucht wird: „Wie zum Beispiel von Wohnungs­kon­zer­nen mit über 3.000 Wohnungen.“

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Auch „Gemein­gut in Bürge­rIn­nen­hand“ (GiB) ist aufgrund der schwie­ri­gen Situa­ti­on auf dem Wohnungs­markt prin­zi­pi­ell offen für das Thema „Enteig­nung“. „Wir sehen bezahl­ba­ren Wohn­raum als Bestand­teil der Daseins­vor­sor­ge an“, erklärt dazu GiB-Vorstand Carl Waßmuth. Hier versa­ge der priva­te Wohnungs­markt. Da die Aufga­be des Staa­tes aber auch bei Markt­ver­sa­gen bestehen bleibe, könnte und sollte in Eigen­tums­rech­te einge­grif­fen werden: „Aber immer gegen ange­mes­se­ne Entschä­di­gung.“ Aller­dings erscheint GiB Enteig­nun­gen, die Wohnun­gen betref­fen, schwe­rer als Enteig­nun­gen im Zuge eines Straßenbaus.

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Im Stra­ßen­bau greift Enteig­nung, wenn sich Grund­ei­gen­tü­mer quer­stel­len und ihr Land, auf dem eine neue Route geschaf­fen werden soll, nicht frei­wil­lig verkau­fen. Viel­leicht, weil sie den Stra­ßen­bau ableh­nen. „Dennoch ist in diesem Fall ganz klar, dass bestimm­te Häuser wegmüs­sen“, so Waßmuth. Doch wie solle man in einer Millio­nen­stadt fest­le­gen, wer enteig­net wird und wer nicht? „Außer­dem sind wir der Auffas­sung, dass allein ein Über­gang in Staats­hand bei weitem nicht ausreicht, um tatsäch­lich Gemein­wohl­in­ter­es­sen durch­zu­set­zen“, so der GiB-Vorstand. Es brau­che auch eine demo­kra­ti­sche Kontrolle.

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Was priva­ti­sier­te Klini­ken angeht, soll­ten staat­li­che Behör­den von ihrer Zwangs­ge­walt möglichst umge­hend Gebrauch machen, fordert GiB: „Enteig­nun­gen priva­ti­sier­ter Kran­ken­häu­ser soll­ten sofort ange­gan­gen werden.“ Die Sicher­stel­lung einer für alle ausrei­chen­den Kran­ken­haus­ver­sor­gung sei für GiB ein bren­nen­des Problem. Die Priva­ti­sie­rung von Klini­ken, so Waßmuth, habe „sehr viel Scha­den ange­rich­tet“. In der Corona-Krise gefähr­de­ten die Priva­ti­sie­run­gen „als struk­tu­rel­les Ergeb­nis verfehl­ter Poli­tik“ mittel­bar Menschen­le­ben: „Da sie dem schnel­len Aufbau von ausrei­chend Inten­siv­bet­ten im Wege standen.“ 

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