THE DAY AFTER CORONA: SOLIDARISCH AUS DER KRISE! – Dirk Löhr

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Ausgangs­si­tua­ti­on

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Deutsch­land steht still. Das Corona-Virus ist Auslö­ser für die schwer­wie­gends­ten wirt­schaft­li­chen Einschnit­te seit Ende des Zwei­ten Welt­kriegs. Um das Land vor dem wirt­schaft­li­chen Kollaps zu bewah­ren, soll ein Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds (WSF) errich­tet werden, der 400 Mrd. Euro Staats­ga­ran­tien für Verbind­lich­kei­ten, 100 Mrd. Euro für direk­te staat­li­che Betei­li­gun­gen und 100 Mrd. Euro für Kredi­te der Kredit­an­stalt für Wieder­auf­bau (KfW) vorsieht. Dabei sind auch Sofort­hil­fen für Unter­neh­men in Höhe von 50 Mrd. Euro geplant. Mit allen weite­ren Maßnah­men zusam­men hat die Regie­rung mitt­ler­wei­le ca. 1,35 Billio­nen Euro an Hilfen zuge­sagt, was ca. 40 Prozent der deut­schen Wirt­schafts­leis­tung ausmacht. Die schwar­ze Null ist Geschich­te. Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on möchte zunächst 156 Mrd. Euro neue Schul­den machen. Das wird aber nicht alles gewe­sen sein. Manche Stim­men gehen davon aus, dass die Corona-Krise allein für Deutsch­land teurer als die deutsch-deut­sche Wieder­ver­ei­ni­gung werden wird.

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Wenn schon die einbre­chen­den Umsät­ze der Unter­neh­men nicht subven­tio­niert werden sollen (dies wäre unter Einschal­tung der Finanz­äm­ter möglich), muss alles daran­ge­setzt werden, die Haus­hal­te und Unter­neh­men von fixen Kosten zu entlas­ten. Die Rege­lun­gen der Bundes­re­gie­rung waren dies­be­züg­lich zunächst einmal ziel­füh­rend. Miet­rück­stän­de aus den Mona­ten April bis Juni 2020 dürfen einst­wei­len nicht zur Kündi­gung führen. Aller­dings müssen die Mieten bis zum 30. 06. 2022 nach­ge­zahlt werden. Hier wären weiter­ge­hen­de Maßnah­men wünschens­wert gewe­sen; in den kommen­den Mona­ten wird es wohl auch noch zu eini­gen Geset­zes­re­pa­ra­tu­ren kommen.Trotz der getrof­fe­nen Maßnah­men ist aber davon auszu­ge­hen, dass der deut­sche Immo­bi­li­en­markt ordent­lich durch­ein­an­der­ge­wor­fen wird. Dies betrifft nicht nur Mieter. Auch viele Eigen­tü­mer werden die Schul­den nicht mehr bedie­nen können und zum Verkauf gezwun­gen sein. Vorüber­ge­hend ist mit Preis­ein­brü­chen zu rechnen.

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Der derzei­ti­ge Shut­down kann aller­dings nicht über mehre­re Monate durch­ge­hal­ten werden; er wird sukzes­si­ve wieder aufge­ho­ben werden müssen. Wenn auch die Nach­we­hen über eine gewis­se Zeit noch zu spüren sein werden (vor allem Arbeits­lo­sig­keit), wird sich die Wirt­schaft über kurz oder lang wieder erholen.

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Nach Corona: Wie die Lasten schultern? 

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Wenn die Wirt­schaft wieder auf die Beine kommt, werden auch die Immo­bi­li­en­wer­te wieder anstei­gen. Genau­er gesagt ist der Anstieg dann vor allem auf die Boden­wer­te zurück­zu­füh­ren. Der Boden­wert ist ein Indi­ka­tor für die konjunk­tu­rel­le Lage. Dieje­ni­gen, die in der Krise billig gekauft haben, werden dann hohe Immo­bi­li­en- bzw. Boden­wert­zu­wäch­se erzie­len können.

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Nach dem Ende der Einschrän­kun­gen wird es nicht zuletzt darum gehen, die sozia­len und finan­zi­el­len Folgen der Corona-Krise soli­da­risch zu schul­tern. Eine höhere Belas­tung der Einkom­men nach dem Vorbild des Soli­da­ri­täts­zu­schla­ges würde aller­dings sehr stark die Arbeit­neh­mer und auch Selbst­stän­di­ge tref­fen, die ohne­hin unter den Folgen der Corona-Krise zu leiden haben und wirt­schaft­lich wieder auf die Beine kommen müssen. Eine Erhö­hung der Umsatz­steu­er wäre zwar fiska­lisch effek­tiv, wirkt aber in sozia­ler Hinsicht regres­siv. Zu denken wäre auch an eine einma­li­ge Vermö­gens­ab­ga­be oder eine Vermö­gen­steu­er. Dem steht aber allein schon die Komple­xi­tät bei der Vermö­gens­be­wer­tung im Weg. Beson­ders die südeu­ro­päi­schen Staa­ten haben nicht die notwen­di­ge Finanz­ver­wal­tung hierzu. Außer­dem ist die Vermö­gen­steu­er für konser­va­ti­ve und libe­ra­le Kräfte ein „No-Go“, die an den übli­chen poli­ti­schen Front­li­ni­en schei­tern dürfte. Rich­tig an den Über­le­gun­gen zur Vermö­gen­steu­er ist jedoch, dass sie letzt­lich auf das Eigen­ka­pi­tal der Vermö­gens­be­sit­zer abzielt. Die Vermö­gen­steu­er ist vom Wesen her eine Subjekt­steu­er, bei der Schul­den als Minde­run­gen der Leis­tungs­fä­hig­keit abge­zo­gen werden können. Das Eigen­ka­pi­tal ist aber letzt­lich das Spie­gel­bild der ökono­mi­schen Leistungsfähigkeit.

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„Boden-Soli“

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Gesamt­wirt­schaft­lich sind Immo­bi­li­en der mit Abstand wich­tigs­te Vermö­gens­wert – sie machen ca. 83 % des volks­wirt­schaft­li­chen Sach­ver­mö­gens aus. Immo­bi­li­en bestehen in der Regel aber aus zwei Wirt­schafts­gü­tern: zum einen Grund und Boden, zum ande­ren das aufste­hen­de Gebäu­de. Im Bundes­durch­schnitt ergibt sich eine Rela­ti­on zwischen den aufste­hen­den Gebäu­den (die das Anla­ge­ver­mö­gen domi­nie­ren) und den Grund­stü­cken von ca. 70 % zu 30 %. Was die Finan­zie­rungs­sei­te angeht, zeigen sich typi­scher­wei­se zu Beginn einer Finan­zie­rung eben­falls Rela­tio­nen von Fremd- zu Eigen­ka­pi­tal von ca. 70 % zu 30 %. In einer Schich­ten­be­trach­tung wird also das Gebäu­de domi­nant durch Fremd­ka­pi­tal und der Boden domi­nant über Eigen­ka­pi­tal finan­ziert. Diese quan­ti­ta­ti­ven Entspre­chun­gen sind kein Zufall:
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