Auch Bundesverfassungsgericht macht den Kotau vor dem Finanzmarkt
Ein auch nur vorübergehender Rückzug Deutschlands aus den Rettungsmaßnahmen würde nicht nur das Volumen des „Euro-Rettungsschirms“ anteilig vermindern, sondern könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Realisierbarkeit des Rettungspaketes jedenfalls aus Sicht der Finanzmärkte insgesamt in Frage stellen. Damit entstünden der Allgemeinheit voraussichtlich schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile. Sollte das mit dem Euro-Stabilisierungsmechanismus verfolgte Ziel verfehlt werden, mithin eine möglicherweise drohende Illiquidität an wichtigen Handelsplätzen europäischer Staatsanleihen nicht abgewendet werden können, wäre nach Auffassung der Bundesregierung die Stabilität der gesamten Europäischen Währungsunion gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 26, 259 <264>; 29, 179 <182>; 88, 173 <181>). Demgegenüber wiegen die Nachteile weniger schwer, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, das Gebrauchmachen von der Gewährleistungsermächtigung sich später aber als unzulässig erweist.
Der oben aufgeführte Auszug aus den Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Eilantrag gegen das EU-Rettungspaket, an dem der Bund mit 148 Milliarden Euro beteiligt ist, macht es im Grunde unmissverständlich.
Der letzte Satz bedeutet nichts anderes, als dass das mögliche Unrecht, das mit dem Beschluss der Bundesregierung vollzogen wird, nicht so schwer wiegt, wie die Folgen der Nicht-Realisierbarkeit des Rettungspaketes.
Die Macht des Finanzmarktes hebelt unsere Grundrechte aus.
Unfassbar!
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