Welches Recht haben wir auf irgendwelche Arbeit? – Hinrich Ruyter
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Was ist das eigentlich, wofür demonstriert wird, wofür Gewerkschaften kämpfen, das „Recht auf Arbeit“? Woher kommt diese reichlich abstrakte Forderung? Der Lernort der Offenen Fragen beleuchtete das in Kronach.
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Ist das Recht auf Arbeit irgendwo einzuklagen? Wem steht dieses Recht zu? Auch Alten, Behinderten, Jugendlichen, Kindern, Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Beschäftigten? Auf welche Art Arbeit bezieht sich dieses Recht? Auf entlohnte unselbständige Arbeit; also auf ein Recht, die Anweisungen anderer zu befolgen? Daniel Häni sagt knapp und deutlich: Es gibt kein Recht auf Pflicht.
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Woher kommt dann die Forderung? Das Recht auf Arbeit wurde zuerst von Charles Fourier gefordert, einem Gesellschaftstheoretiker der Zeit der französischen Revolution: „Wie groß ist doch das Unvermögen unserer Gesellschaft, dem Armen einen geziemenden, seiner Erziehung angemessenen Unterhalt zu gewähren, ihm das erste der natürlichen Rechte zu verbürgen, das Recht auf Arbeit!“ Damit wird klar, dass es im Kern um das Recht auf Unterhalt geht. Muss Unterhalt aber einzig durch Arbeitslohn „erworben“ werden? Nur das schien damals für Charles Fourier vorstellbar.
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Heute beziehen zwei von fünf Bürgern ihren Unterhalt aus Arbeitslohn, sogar nur einer von fünf aus Lohn für wertschöpfende Arbeit. Maschinen und Roboter erzeugen die Haupt-Wertschöpfung. Alle anderen Menschen bekommen ihren Unterhalt aus den Einkommen anderer, niemand lebt ohne Unterhalt.
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Das Recht auf Arbeit ist damit das Recht auf Leben. In unserer heutigen Zeit der Fremdversorgung – wo fast niemand Produkte für den eigenen Verbrauch herstellt – muss das Recht auf Leben interpretiert werden als ein Recht auf Geld-Einkommen. Einkommen, mit dem jeder sich am Markt mit dem Notwendigen eindeckt.
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Woher käme das Geld dazu? Das Geld läuft ohnehin im Kreis: Der Verbraucher kauft Ware, der Händler kauft neue Ware, das Geld kommt über unterschiedlich viele Stufen beim Produzenten an, der es wieder an seine Arbeitnehmer und Material-Lieferanten weitergibt. Das gilt auch genauso für Dienstleistungen. In den meisten Stufen geht ein Teil an den Staat, u. a. in Form von Steuern. Wichtig dabei ist das geeignete System der Verteilung des Geldes, damit es erneut dann beim Verbraucher ankommt, wenn er es zu seinem Unterhalt nötig hat. Danach fließt es wieder zum Produzenten oder Dienstleister, der es nötig hat, seine Dinge zu erzeugen. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre ein dazu passendes Modell.
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Zusätzlich muss die Gesellschaft dafür sorgen, dass kein Geld dem Waren- und Dienstleistungsmarkt entzogen wird, indem es in Bereiche wie Finanzmarkt und Hortgeld abfließt. Fließendes Geld wäre hier ein passendes Modell, um eine natürliche, krisenfeste Wirtschaftsordnung herzustellen.
Was ist das eigentlich, wofür demonstriert wird, wofür Gewerkschaften kämpfen, das „Recht auf Arbeit“? Woher kommt diese reichlich abstrakte Forderung? Der Lernort der Offenen Fragen beleuchtete das in Kronach.
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Ist das Recht auf Arbeit irgendwo einzuklagen? Wem steht dieses Recht zu? Auch Alten, Behinderten, Jugendlichen, Kindern, Alleinerziehenden, Arbeitslosen, Beschäftigten? Auf welche Art Arbeit bezieht sich dieses Recht? Auf entlohnte unselbständige Arbeit; also auf ein Recht, die Anweisungen anderer zu befolgen? Daniel Häni sagt knapp und deutlich: Es gibt kein Recht auf Pflicht.
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Woher kommt dann die Forderung? Das Recht auf Arbeit wurde zuerst von Charles Fourier gefordert, einem Gesellschaftstheoretiker der Zeit der französischen Revolution: „Wie groß ist doch das Unvermögen unserer Gesellschaft, dem Armen einen geziemenden, seiner Erziehung angemessenen Unterhalt zu gewähren, ihm das erste der natürlichen Rechte zu verbürgen, das Recht auf Arbeit!“ Damit wird klar, dass es im Kern um das Recht auf Unterhalt geht. Muss Unterhalt aber einzig durch Arbeitslohn „erworben“ werden? Nur das schien damals für Charles Fourier vorstellbar.
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Heute beziehen zwei von fünf Bürgern ihren Unterhalt aus Arbeitslohn, sogar nur einer von fünf aus Lohn für wertschöpfende Arbeit. Maschinen und Roboter erzeugen die Haupt-Wertschöpfung. Alle anderen Menschen bekommen ihren Unterhalt aus den Einkommen anderer, niemand lebt ohne Unterhalt.
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Das Recht auf Arbeit ist damit das Recht auf Leben. In unserer heutigen Zeit der Fremdversorgung – wo fast niemand Produkte für den eigenen Verbrauch herstellt – muss das Recht auf Leben interpretiert werden als ein Recht auf Geld-Einkommen. Einkommen, mit dem jeder sich am Markt mit dem Notwendigen eindeckt.
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Woher käme das Geld dazu? Das Geld läuft ohnehin im Kreis: Der Verbraucher kauft Ware, der Händler kauft neue Ware, das Geld kommt über unterschiedlich viele Stufen beim Produzenten an, der es wieder an seine Arbeitnehmer und Material-Lieferanten weitergibt. Das gilt auch genauso für Dienstleistungen. In den meisten Stufen geht ein Teil an den Staat, u. a. in Form von Steuern. Wichtig dabei ist das geeignete System der Verteilung des Geldes, damit es erneut dann beim Verbraucher ankommt, wenn er es zu seinem Unterhalt nötig hat. Danach fließt es wieder zum Produzenten oder Dienstleister, der es nötig hat, seine Dinge zu erzeugen. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre ein dazu passendes Modell.
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Zusätzlich muss die Gesellschaft dafür sorgen, dass kein Geld dem Waren- und Dienstleistungsmarkt entzogen wird, indem es in Bereiche wie Finanzmarkt und Hortgeld abfließt. Fließendes Geld wäre hier ein passendes Modell, um eine natürliche, krisenfeste Wirtschaftsordnung herzustellen.
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