Negativzinsen erfordern eine Geldumlaufsicherung – Helmut Creutz
In den Medien erregten bereits vor Jahren die radikalen Leitzins-Absenkungen auf und unter Null, vor allem der japanischen Zentralbank, Aufsehen in der Welt, neuerdings auch die in Schweden oder der Schweiz. Doch seit Dezember 2015 hat auch die Europäische Zentralbank (EZB) diese Nullgrenze erreicht, wie aus der Darstellung 1 ersichtlich. Ab Mitte 2014 für die freiwilligen Einlagen der Banken, die meist nur über Nacht erfolgen, sogar unter Null. Und bei den vorgeschriebenen Zwangs-Einlagen, welche die Banken im Verhältnis zu ihren Kundengeschäft bei der Zentralbank halten müssen, ebenfalls bereits Ende 2014 auf und seit Ende 2015 unter Null. Außerdem sind die Abstände zwischen den Leitzins-Sätzen der Zentralbank, die über Jahrzehnte immer bei einem Prozent lagen, inzwischen deutlich verringert worden.
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1 Zur Funktion von Leitzinsen
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In der Wirtschaft gibt es zwei Geldkreisläufe: Einmal den zwischen Zentralbanken und Banken und zum anderen jenen zwischen Banken und den Nichtbanken, häufig auch als „Publikum“ bezeichnet. Der erste Kreislauf dient der Geldversorgung der Wirtschaft, der zweite der Ersparnisbildung und über diese der Kreditversorgung. Im ersten Fall geht es also vor allem um die Ausgabe von Geld und dessen Mengensteuerung, im zweiten um Fall um dessen Nutzung.
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Um die Menge des ausgegebenen Zentralbankgeldes (ZBG) laufend an die Notwendigkeiten der Wirtschaft anzupassen, wird es normalerweise nur für relativ kurze Zeiträume ausgegeben. So hat z. B. die Deutsche Bundesbank, bzw. die EZB, bis ins Jahr 2007 rund zwei Prozent des ZBG jeweils nur für eine Woche ausgeliehen und den Rest für drei Monate. Durch diese kurzfristigen Ausleihungen haben die Zentralbanken ständig die Möglichkeit, die Mengen- und Zinskonditionen zu verändern, um damit die Entwicklungen auf den Geldmärkten und in der Wirtschaft mit dem Ziel der Kaufkraftstabilität zu beeinflussen. Deshalb hat z.B. die EZB, zur weiteren Abbremsung der Nachfrage nach Zentralbankgeld, auch den bereits seit Ende 2012 bei Null liegenden Einlagensatz, Ende 2014 sogar ins Minus gesetzt. – Ein Novum, zumindest im Euro-Raum, das mit entsprechender Aufmerksamkeit im Bereich der Banken und der Öffentlichkeit beachtet und diskutiert wurde
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1.1 Die verschiedenen Leitzinssätze
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Zur Ausgabe und Steuerung dieser Geldbestände benutzen die Zentralbanken im Allgemeinen drei Leitzinssätze. Der wichtigste ist der Hauptrefinanzierungssatz, zu dem jeweils das Geld an die Banken ausgegeben wird. Bekanntlich liegt dieser wichtigste Leitzins im Euro-Raum seit Dezember 2015 bei 0 %. Wie aus der Darstellung 1 hervorgeht, war er Mitte 2008 noch kurzzeitig auf 4,25 % angehoben worden.
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Neben diesem Hauptrefinanzierungssatz gibt es noch einen zweiten ZBG-Ausleihezins, den Spitzenrefinanzierungssatz. Diesen müssen die Banken zahlen, wenn sie über die normalen Zuteilungen hinaus Zentralbankgeld beanspruchen. Wie ebenfalls aus der Darstellung ersichtlich, liegt dieser Satz in der Regel ein Prozent über dem Hauptsatz, steigt also mit diesem auf und ab. Auf Grund dieses Zins-Aufschlags wird diese zweite Finanzierungsmöglichkeit von den Banken jedoch nur in Notfällen in Anspruch genommen.
Im Gegensatz zu den beiden Ausleihe-Zinssätzen ist der dritte Leitzins – die so genannte Einlagenfazilität – ein Guthabenzins. Ihn erhalten die Banken, wenn sie auf diesem speziellen Konto überschüssige Zentralbankgeld-Bestände parken. Das geschieht – wenn überhaupt – in normalen Zeiten meist nur über Nacht und bezieht sich dann auf jene geringen Überschüsse an ZBG, welche die Banken nicht bis Geschäftsschluss auf dem Geldmarkt unterbringen konnten.
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Während jedoch diese Möglichkeit der Einzahlungen auf den Einlagenkonten sonst kaum wahrgenommen bzw. möglichst vermieden wurde, nahm das „Zwischenparken“ bei der EZB jedoch – aufgrund der hohen den Banken gewährten Liquiditätsreserven – seit dem Sommer 2008 kurzfristig fast explosiv zu. So stiegen diese Einlagen z. B. in Deutschland, die in der Vergangenheit meist nur bei 0,0 bis 0,5 Mrd. € lagen, im November 2008 vorübergehend auf 89 Mrd. € an, um dann allerdings bis Ende Juni 2009, auf Grund dieser radikalen Leitzins-Absenkungen, wieder auf 15 Mrd. € und damit 1 % zurück zu fallen. Und so – wie aus der Grafik ersichtlich – der Spitzenrefinanzierungssatz im Allgemeinen ein Prozent über dem Hauptrefinanzierungssatz angesetzt wird, so der Einlagensatz normalerweise ein Prozent darunter. – Eine Regel, die erst mit der Näherung an die Nullgrenze aufgegeben wurde.
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1.2 Ein zusätzlicher Kostenfaktor
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Da die EZB den Hauptrefinanzierungssatz bereits 2009 unter 2 % abgesenkt und die Abstände zwischen den Sätzen verringert hatte, kam es 2014 nun zum ersten Mal zu einem Einlagenzinssatz von minus 0,4 %, was für Schlagzeilen und Diskussionen sorgte. Denn während die üblichen positiven Einlagenzinsen der Zentralbank für die Banken normalerweise eine Entlastung bedeuten, ergab sich nun aus den negativen Zinssätzen ein zusätzlicher Kostenfaktor! Die Folge war, dass die Geschäftsbanken ihre überschüssigen Zentralbankgeld-Reserven entweder auf das wirklich notwendige Maß reduzierten oder – trotz evtl. Risiken – auf dem Geldmarkt verstärkt an andere Banken weitergaben. Das heißt, die Auswirkungen dieser Negativzinsen sind unter den gegebenen Umständen positiv zu bewerten! Allerdings müsste dieser Leitzins – wie Mankiw unter Hinweis auf die Taylor-Regel bemerkt – noch weiter auf etwa minus 5 % sinken, um seine volle Wirksamkeit zu entfalten.
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1 Zur Funktion von Leitzinsen
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In der Wirtschaft gibt es zwei Geldkreisläufe: Einmal den zwischen Zentralbanken und Banken und zum anderen jenen zwischen Banken und den Nichtbanken, häufig auch als „Publikum“ bezeichnet. Der erste Kreislauf dient der Geldversorgung der Wirtschaft, der zweite der Ersparnisbildung und über diese der Kreditversorgung. Im ersten Fall geht es also vor allem um die Ausgabe von Geld und dessen Mengensteuerung, im zweiten um Fall um dessen Nutzung.
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Um die Menge des ausgegebenen Zentralbankgeldes (ZBG) laufend an die Notwendigkeiten der Wirtschaft anzupassen, wird es normalerweise nur für relativ kurze Zeiträume ausgegeben. So hat z. B. die Deutsche Bundesbank, bzw. die EZB, bis ins Jahr 2007 rund zwei Prozent des ZBG jeweils nur für eine Woche ausgeliehen und den Rest für drei Monate. Durch diese kurzfristigen Ausleihungen haben die Zentralbanken ständig die Möglichkeit, die Mengen- und Zinskonditionen zu verändern, um damit die Entwicklungen auf den Geldmärkten und in der Wirtschaft mit dem Ziel der Kaufkraftstabilität zu beeinflussen. Deshalb hat z.B. die EZB, zur weiteren Abbremsung der Nachfrage nach Zentralbankgeld, auch den bereits seit Ende 2012 bei Null liegenden Einlagensatz, Ende 2014 sogar ins Minus gesetzt. – Ein Novum, zumindest im Euro-Raum, das mit entsprechender Aufmerksamkeit im Bereich der Banken und der Öffentlichkeit beachtet und diskutiert wurde
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1.1 Die verschiedenen Leitzinssätze
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Zur Ausgabe und Steuerung dieser Geldbestände benutzen die Zentralbanken im Allgemeinen drei Leitzinssätze. Der wichtigste ist der Hauptrefinanzierungssatz, zu dem jeweils das Geld an die Banken ausgegeben wird. Bekanntlich liegt dieser wichtigste Leitzins im Euro-Raum seit Dezember 2015 bei 0 %. Wie aus der Darstellung 1 hervorgeht, war er Mitte 2008 noch kurzzeitig auf 4,25 % angehoben worden.
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Neben diesem Hauptrefinanzierungssatz gibt es noch einen zweiten ZBG-Ausleihezins, den Spitzenrefinanzierungssatz. Diesen müssen die Banken zahlen, wenn sie über die normalen Zuteilungen hinaus Zentralbankgeld beanspruchen. Wie ebenfalls aus der Darstellung ersichtlich, liegt dieser Satz in der Regel ein Prozent über dem Hauptsatz, steigt also mit diesem auf und ab. Auf Grund dieses Zins-Aufschlags wird diese zweite Finanzierungsmöglichkeit von den Banken jedoch nur in Notfällen in Anspruch genommen.
Im Gegensatz zu den beiden Ausleihe-Zinssätzen ist der dritte Leitzins – die so genannte Einlagenfazilität – ein Guthabenzins. Ihn erhalten die Banken, wenn sie auf diesem speziellen Konto überschüssige Zentralbankgeld-Bestände parken. Das geschieht – wenn überhaupt – in normalen Zeiten meist nur über Nacht und bezieht sich dann auf jene geringen Überschüsse an ZBG, welche die Banken nicht bis Geschäftsschluss auf dem Geldmarkt unterbringen konnten.
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Während jedoch diese Möglichkeit der Einzahlungen auf den Einlagenkonten sonst kaum wahrgenommen bzw. möglichst vermieden wurde, nahm das „Zwischenparken“ bei der EZB jedoch – aufgrund der hohen den Banken gewährten Liquiditätsreserven – seit dem Sommer 2008 kurzfristig fast explosiv zu. So stiegen diese Einlagen z. B. in Deutschland, die in der Vergangenheit meist nur bei 0,0 bis 0,5 Mrd. € lagen, im November 2008 vorübergehend auf 89 Mrd. € an, um dann allerdings bis Ende Juni 2009, auf Grund dieser radikalen Leitzins-Absenkungen, wieder auf 15 Mrd. € und damit 1 % zurück zu fallen. Und so – wie aus der Grafik ersichtlich – der Spitzenrefinanzierungssatz im Allgemeinen ein Prozent über dem Hauptrefinanzierungssatz angesetzt wird, so der Einlagensatz normalerweise ein Prozent darunter. – Eine Regel, die erst mit der Näherung an die Nullgrenze aufgegeben wurde.
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1.2 Ein zusätzlicher Kostenfaktor
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Da die EZB den Hauptrefinanzierungssatz bereits 2009 unter 2 % abgesenkt und die Abstände zwischen den Sätzen verringert hatte, kam es 2014 nun zum ersten Mal zu einem Einlagenzinssatz von minus 0,4 %, was für Schlagzeilen und Diskussionen sorgte. Denn während die üblichen positiven Einlagenzinsen der Zentralbank für die Banken normalerweise eine Entlastung bedeuten, ergab sich nun aus den negativen Zinssätzen ein zusätzlicher Kostenfaktor! Die Folge war, dass die Geschäftsbanken ihre überschüssigen Zentralbankgeld-Reserven entweder auf das wirklich notwendige Maß reduzierten oder – trotz evtl. Risiken – auf dem Geldmarkt verstärkt an andere Banken weitergaben. Das heißt, die Auswirkungen dieser Negativzinsen sind unter den gegebenen Umständen positiv zu bewerten! Allerdings müsste dieser Leitzins – wie Mankiw unter Hinweis auf die Taylor-Regel bemerkt – noch weiter auf etwa minus 5 % sinken, um seine volle Wirksamkeit zu entfalten.
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