Baden-Württemberg führt Bodenwertsteuer ein – Grundsteuer Zeitgemäß!
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Die GRÜNEN-CDU-Landesregierung setzte als erstes Bundesland eine eigenständige Regelung für die Neugestaltung der Grundsteuer um.
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Das für die Länder unverbindliche Bundesmodell sieht als Berechnungsgrundlage eine Kombination aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sowie Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter vor. Das erschien den effizienzliebenden Schwaben als zu problematisch und zu wenig praktikabel. Sie verabschiedeten am 4. 11. 2020 im Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt – einem innovativen, einfachen, transparenten und bürokratiearmen Modell. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
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Was ist das modifizierte Bodenwertmodell?
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Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird das Bewertungsergebnis einer reinen Bodenwertsteuer durch einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent „modifiziert“. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.
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Erfolg für Prof. Dr. Dirk Löhr und sein Team
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Unter anderem machte sich die Initiative „Grundsteuer zeitgemäß!“ für die umgesetzte Lösung stark. Steuerexperte Prof. Dr. Dirk Löhr kämpfte in vorderster Front dafür und widerspricht Vorwürfen von Kritikern, die steigende Mieten und eine Verschärfung der sozialen Lage von Mietern befürchten.
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In einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung schreibt er diesbezüglich:
„Wird ein Grundstück jedoch nur geringfügig genutzt oder in spekulativer Absicht ungenutzt vorgehalten, ist die Steuer genauso hoch wie bei optimaler Bebauung. So entsteht ein Druck auf eine effizientere Nutzung der knappen Ressource Boden und der Einhaltung planerischer Vorgaben. Weil zudem ein Teil der Bodenerträge nicht mehr in private Taschen, sondern in den Gemeindehaushalt fließt, werden der Bodenwert und dessen Zuwächse gedämpft. Anders als bei allen anderen Grundsteuermodellen werden schließlich wertvolle Immobilien relativ zum Wert höher belastet als weniger wertvolle – Unterschiede in den Immobilienwerten sind nämlich maßgeblich durch unterschiedlich hohe Bodenwerte bedingt.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/grundsteuer-reform-meinung-loehr‑1.5099636
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Ziel des Gesetzes sind demnach gedämpfte Bodenwertzuwächse, die langfristig zu bezahlbarerem Wohnraum führen sollen, begünstigt durch eine Entwicklung hin zu effizienterer Nutzung des vorhandenen bebaubaren Bodens.
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Mindestens fünf weitere Bundesländer denken über eine ähnliche Lösung nach. Die Einführung ab 2025 bedeutet zunächst jedoch, dass Erfahrungswerte mit den verschiedenen Modellen noch eine ganze Weile fehlen werden.
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Auf die Aktivisten rund um Dirk Löhr und seine Initiative kommt weiterhin viel Aufklärungsarbeit zu.
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Webseite der Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“: https://www.grundsteuerreform.net
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