Bonuszwecksparen als Sparform in zinsarmer Zeit – Jörg Gude
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1. Einleitung
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Gegenwärtig leben wir in einer Niedrigzinsphase mit einem Euroleitzins von null Prozent und Sparer haben Mühe, Erträge zu erzielen. Geschäftsbanken erzielen auf ihre Guthaben bei der Notenbank einen negativen Einlagenzins. Es sieht ganz danach aus, dass die Situation noch für lange Zeit anhalten wird. Dies entspricht auch den Erwartungen, die John Maynard Keynes bereits für die Situation der Enkelgeneration erwartete und die die Geldreformbewegung als langfristigen Zustand ansieht. In diesem Umfeld brauchen Banken und Sparkassen dringend neue Produkte und Geschäftsmodelle
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2. Der Vorschlag oder das Produkt
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Ich möchte aufzeigen, wie Sparer mit einem Sparkassen oder Bankenprodukt auch in dieser Zeit einen positiven Zins erzielen könnten. Dieses vorzuschlagende Sparprodukt bezeichne ich als Bonuszwecksparen. So ganz neu ist der Zweckspargedanke nicht. Oftmals gibt es für den Sparer einen bestimmten Zweck oder Wunsch, den er in der Zukunft realisieren will durch Verausgabung seines Sparvermögens. Und manchmal ist dieser Zweck auch rechtlich festgelegt. Das Bausparen oder Riester-Rentensparen kann als Zwecksparen aufgefasst werden und es gibt einen Anreiz, in weiterem Sinne also einen Bonus, eine solche Sparform zu wählen. Es geht mir um ein echtes Sparprodukt. Deshalb soll der Bonus in Form eines echten Zinses und nicht als Festbetrag oder Festprämie gezahlt oder gutgeschrieben werden.
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Das Modell kennt drei Beteiligte: (1) den Zwecksparer, (2) die Bank, hier Sparbank genannt, und (3) den Gewerbetreibenden, für dessen zukünftiges Leistungsentgelt der Sparer anspart. Der Gewerbetreibende trägt wirtschaftlich gegenüber der Sparbank den Bonuszweck-Sparzins. Er profitiert von der frühzeitigen Bindung des Kunden an ihn als späteren Leistungserbringer und kann Zukunft, Auftragslage und Beschäftigung besser planen und kalkulieren. Der Anbieter des Produktes Bonuszwecksparen soll eine Sparkasse, Volksbank oder breit aufgestellte Geschäftsbank sein.
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Wir wollen die Interessen dieser drei Parteien einmal betrachten und dabei zugleich die dreifache „Win-Situation“ herausarbeiten. Der Sparer erhält einen Sparzins von der Sparbank, der in der gegenwärtigen und wohl mittelfristig anhaltenden Situation leicht über der Nullprozentgrenze liegt und für den Sparer auch liegen soll, also vielleicht bei 0,01 % bis 0,1 %. Dafür erhält die Bank für eine überschaubare mittlerer Frist Einlagen. Prozentual höher liegt der Bonuszins, den der Sparer aufgrund seiner Zweckbindung erhält. Auch der Bonuszins wird von der Sparbank dem Sparer gutgeschrieben auf dem Zwecksparkonto. Wirtschaftlich betrachtet soll aber nicht die Sparbank mit dem Bonuszins belasten werden – sie erhält ja auch keinen über die Einlageleistung und deren Verwendung hinausgehenden Vorteil, außer der Stärkung des Gewerbekunden, der häufig Schuldner der Sparbank ist. Den Bonuszins soll vielmehr der Gewerbetreibende betriebswirtschaftlich tragen müssen und der Sparbank erstatten, steht doch am Ende des Zwecksparens das Spargeld zur Auszahlung im Gegenzug zu abgenommenen Leistungen. Davon profitiert der Gewerbetreibende. Und der Sparer erhält summa summarum einen so hohen positiven Zins, wie er ihn mit anderen Anlageformen nicht so leicht erreicht. …
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1. Einleitung
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Gegenwärtig leben wir in einer Niedrigzinsphase mit einem Euroleitzins von null Prozent und Sparer haben Mühe, Erträge zu erzielen. Geschäftsbanken erzielen auf ihre Guthaben bei der Notenbank einen negativen Einlagenzins. Es sieht ganz danach aus, dass die Situation noch für lange Zeit anhalten wird. Dies entspricht auch den Erwartungen, die John Maynard Keynes bereits für die Situation der Enkelgeneration erwartete und die die Geldreformbewegung als langfristigen Zustand ansieht. In diesem Umfeld brauchen Banken und Sparkassen dringend neue Produkte und Geschäftsmodelle
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2. Der Vorschlag oder das Produkt
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Ich möchte aufzeigen, wie Sparer mit einem Sparkassen oder Bankenprodukt auch in dieser Zeit einen positiven Zins erzielen könnten. Dieses vorzuschlagende Sparprodukt bezeichne ich als Bonuszwecksparen. So ganz neu ist der Zweckspargedanke nicht. Oftmals gibt es für den Sparer einen bestimmten Zweck oder Wunsch, den er in der Zukunft realisieren will durch Verausgabung seines Sparvermögens. Und manchmal ist dieser Zweck auch rechtlich festgelegt. Das Bausparen oder Riester-Rentensparen kann als Zwecksparen aufgefasst werden und es gibt einen Anreiz, in weiterem Sinne also einen Bonus, eine solche Sparform zu wählen. Es geht mir um ein echtes Sparprodukt. Deshalb soll der Bonus in Form eines echten Zinses und nicht als Festbetrag oder Festprämie gezahlt oder gutgeschrieben werden.
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Das Modell kennt drei Beteiligte: (1) den Zwecksparer, (2) die Bank, hier Sparbank genannt, und (3) den Gewerbetreibenden, für dessen zukünftiges Leistungsentgelt der Sparer anspart. Der Gewerbetreibende trägt wirtschaftlich gegenüber der Sparbank den Bonuszweck-Sparzins. Er profitiert von der frühzeitigen Bindung des Kunden an ihn als späteren Leistungserbringer und kann Zukunft, Auftragslage und Beschäftigung besser planen und kalkulieren. Der Anbieter des Produktes Bonuszwecksparen soll eine Sparkasse, Volksbank oder breit aufgestellte Geschäftsbank sein.
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Wir wollen die Interessen dieser drei Parteien einmal betrachten und dabei zugleich die dreifache „Win-Situation“ herausarbeiten. Der Sparer erhält einen Sparzins von der Sparbank, der in der gegenwärtigen und wohl mittelfristig anhaltenden Situation leicht über der Nullprozentgrenze liegt und für den Sparer auch liegen soll, also vielleicht bei 0,01 % bis 0,1 %. Dafür erhält die Bank für eine überschaubare mittlerer Frist Einlagen. Prozentual höher liegt der Bonuszins, den der Sparer aufgrund seiner Zweckbindung erhält. Auch der Bonuszins wird von der Sparbank dem Sparer gutgeschrieben auf dem Zwecksparkonto. Wirtschaftlich betrachtet soll aber nicht die Sparbank mit dem Bonuszins belasten werden – sie erhält ja auch keinen über die Einlageleistung und deren Verwendung hinausgehenden Vorteil, außer der Stärkung des Gewerbekunden, der häufig Schuldner der Sparbank ist. Den Bonuszins soll vielmehr der Gewerbetreibende betriebswirtschaftlich tragen müssen und der Sparbank erstatten, steht doch am Ende des Zwecksparens das Spargeld zur Auszahlung im Gegenzug zu abgenommenen Leistungen. Davon profitiert der Gewerbetreibende. Und der Sparer erhält summa summarum einen so hohen positiven Zins, wie er ihn mit anderen Anlageformen nicht so leicht erreicht. …
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